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Jüdische Volkszeitung · 1873-12-24 · 52 (24.12.1873) · p. Seite 412

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Journal
Jüdische Volkszeitung
Volume
1873
Issue
52 (24.12.1873)
Date
1873-12-24
Page
Seite 412 (sequence 4)
Language
German
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412 auch nicht der gleichgesinnten mit keiner Sylbe dieses Buches Erwähnung gethan, mit keinem Worte es empfohlen hat. Ich frage: Ist es denn den anderen Blättern der jüdischen Presse ernst um die Verfechtung der heiligen Sache? Ich habe schon oft Anwandelungen von Zweifeln davon gehabt. Jetzt habe ich sie aufs Neue wieder. Aus snüäeutsckkanä, 14. Dec. DieNoth ist erfinderisch. Wie in Amerika die Theuerung des Rapsöls zur Entdeckung der Petroleumquellen führte, so jetzt die Theuerung der Rahmbutter zur Erfindung der Rindertalgbutter. Die Orthodoxie warnte vor dem Gebrauche derselben. Nicht mit Unrecht. Aber die Sache sollte der Orthodoxie doch zu denken ' geben und die Frage vorlegen: Sind denn Milch resp. Butter so heterogen mit dem Fleische? Wird nicht die Butter aus der Milch und diese aus dem Blute und Fleische gewonnen? Beweist nicht die neue Erfindung der Rindertalgbutter, die an sich gar nicht so auffällig und wunderbar ist, daß alle diese Gegenstände homogener Natur sind? Machte nicht kürzlich Virchow die Vegetarier mit Recht darauf aufmersam, daß sie in Milch, Butter, Eiern geradezu Fleischspeisen genießen? Das Verbot von Fleisch- und Milchspeisen läßt sich daher weder durch sich selbst, noch durch die Thora rechtfertigen. Denn das bezügliche Thora-Gesetz hat bekanntlich einen Humanitären Grund. Das Verbot ist aber jedenfalls sehr alt. Wir gehören nicht zu denen, welche über derartige Gesetze leichtfertig den Stab brechen. Aber wir fragen: Worin hat das Verbot seine Entstehung, worin seinen Grund? üundfcfiau. 199. Berlin. DerCultusminister hat verfügt, daß das Bestehen einer Stadtschule aus beispielsweise zwei katholischen Classen und einer evangelischen Classe, der noch jüdische Schüler angehören, weder den Anordnungen für eine Consessions-, noch denen für eine Simultanschule entspricht. In solchen Fällen sollen die einzelnen selbstständigen Schulen zu einer mehrclassigen allgemeinen Schule vereinigt werden. Für den confessionellen Religionsunterricht kann in vorliegenden Fällen sehr wohl gesorgt werden, „und im klebrigen ist weniger darauf Gewicht zu legen, ob die Kinder in den sonstigen Lehrgegenständen der Volksschule von einem katholischen oder evangelischen Lehrer unterrichtet werden." (Der jüdischen Lehrer wird also nicht gedacht; vielmehr sind sie hierdurch, da es nicht heißt von „Lehrern" gleichviel welchen Bekenntnissen, sondern katholisch und protestantisch hervorgehoben werden, ausdrücklich ausgeschlossen. Ist das der Boden, worauf man das neue Unterrichtsgesetz aufbaut? Wir möchten doch wissen, was die jüdischen Blätter in Preußen dazu sagen. Red.) 200. Aus der Provinz Preußen. Ein in den neuen Reichslanden wohnhafter Katholik beabsichtigte sich mit einer Jüdin zu verheirathen. Die Braut beantragte bei dem Gericht ihres Wohnortes das Aufgebot; das Kreisgericht verweigerte dasselbe jedoch, weil „die Form für Eingehung der Ehe einer Person jüdischen Glaubens mit einer der christlichen Landeskirche angehörigen Person durch kein Gesetz vorgeschrieben sei", und das ostpreußische Tribunal bestätigte diese Verfügung, weil „der Eivilrichter in Preußen zum Aufgebot einer Ehe, deren bürgerliche Gültigkeit zu beglaubigen er außer Stande ist, nicht kompetent erscheine." Die Gesetze vom 30. März und 23. Juli 1847 bezögen sich aber nur auf Ehen von Dissidenten mit Dissidenten und Juden mit Juden, und darin werde auch im vorliegenden Falle durch den Umstand, daß die Ehe nach französischem Rechte (also im Geltungsbereiche der obligatorischen Civilehe) vollzogen werden solle, nichts geändert. Der Justizminister aber erklärte auf erhobene Beschwerde, daß er (nach dem Gesetze vom 2. Januar 1849) zur Prüfung der Tribnnals-Verfügung nicht befugt sei, es also bei derselben bewenden müsse. Bekanntlich sind in den letzten Jahren vielfach Ehen zwischen Dissidenten und Juden vor preußischen Gerichten, namentlich auch im Bezirk des ostpreußischen Tribunals, geschlossen worden, obwohl auch dafür eine gesetzliche Form nicht existirt, denn die angeführten Gesetze beziehen sich ja nur auf Ehen von Dissidenten unter einander und Juden unter einander; die Praxis hat in diesen Fällen die Lücke der Gesetzgebung durch die analoge Anwendung und die gleichfalls in keinem Gesetze vorgeschriebene Eintragung der Ehe in beide Civilstands-Register — auszufüllen gewußt. 201. In einem zu New-Pork von der Gesellschaft für Einwanderung abgehaltenen Meeting theilte Hr. Stephenson mit, daß fünf aus Rumänien eingewanderte, ganz mittellose und arbeitsunfähige Familien auf Kosten der Gesellschaft in ihr Vaterland zurückgesandt worden seien. Hr. Kafurany sagte, daß der amerikanische Consul in Bukarest einen strengen Tadel darüber verdiene, daß er arme Israeliten — wohl arbeitsunfähige — zur Auswanderung nach Amerika ermuntere. — Wir haben längst auf die Verkehrtheit dieses Hülfsmittels für die Besserung der Zustände unserer Glaubensgenossen im Orient hingewiesen, so wünschenswerth das Gelingen desselben auch sein möchte! 202. In Italien werden wieder eifrige Bestrebungen gemacht — diesmal steht der Oberrabbiner Mortara von Mantua an der Spitze — um Rabbiner - Seminare zu gründen. — Wir können uns mit solchen Anstalten nun und nimmer einverstanden erklären. Wie, in unserer Zeit, wo die bösen Folgen dieser Separat-Erziehung der Geistlichen und Lehrer so klar vor Augen treten, wo man in christlichen

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