Jüdische Volkszeitung
- Journal
- Jüdische Volkszeitung
- Volume
- 1873
- Issue
- 52 (24.12.1873)
- Date
- 1873-12-24
- Page
- Seite 410 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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nisation gestellt hätte, und so einen naturgemäßen Mittelpunkt für die sich zersplitternden Localvereine Deutschlands bildete. Nr. 11 bespricht die Frage über Maßregeln gegen die Wanderbettelei in mittleren und kleineren Gemeinden und Unterstützung solcher Gemeinden, die ihre Ortsarmen nicht genügend versorgen können. Die Versammlung beschließt, in einem Circular an die Gemeinden den Zweck und die aus vielen Gemeinden bereits vorliegenden, höchst günstigen Resultate der Unterstützungscassen eingehend zu beleuchten, sowie für die Armenpfleger gewissermaßen eine „Instruction" auszuarbeiten, sowie ferner: 1) An die größeren Gemeinden, die wegen ihrer diesbezüglichen mangelhaften Einrichtungen die Hauptanziehungspunkte für die Wanderbettler bilden, das besondere Ersuchen zu richten, im Interesse des Gesammtwohles sich den allgemeinen Maßregeln anzuschließen. 2) Die Gemeinden zu ersuchen, das betreffende Circular, über Organisation der Localarmenpflege mit Beseitigung der Haus- und Wanderbettelei, an den für Publikationen bestimmten Synagogentafeln öffentlich auszuhängen. Nr. 12 spricht von der Unterordnung aller Gemeinde- Institutionen unter den Gemeindevorstand. Nr. 13 bespricht Einrichtungen für den Religionsunterricht. Die Wichtigkeit des Gegenstandes veranlaßt uns, den ganzen Passus hier aufzunehmen. Er lautet: Aus vielen, durch Abzug ihrer wohlhabenden Mitglieder leistungsunfähiger gewordenen Gemeinden seien wahre Nothschreie über unzulängliche Mittel, der Gemeinde-Schuljugend religiösen Unterricht ertheilen zu lassen, dem Ausschüsse zugegangen. Dadurch sei für denselben die Nothwendigkeit herangetreten, sich der Religionsunterrichtsfrage eingehender zuzuwenden. Hierbei haben sich Nothstände herausgestellt, deren möglichste und baldigste Beseitigung der Gemeindebund sich angelegen sein lassen müsse. Es handle sich hier nicht um die von den verschiedenen Parteien verschieden beantwortete Frage, was Religion sei, wie der Religionsunterricht beschaffen sein müsse, und worauf er sich zu erstrecken habe, sondern um das allen Parteien gemeinsame heilige Interesse, daß das Judenthum erhalten und gepflegt, daß die israelitische Schuljugend religiös erzogen und zu Juden herangebildet werde. Es müsse demnach auch in der kleinsten Gemeinde für Beschaffung eines Minimums von Unterricht in Religionslehre und Hebräisch Sorge getragen und da, wo die Mittel dazu nicht ausreichen, aus einer Centralcasse geschafft werden. Es frage sich, ob es nicht zu diesem Behufe angezeigt sei, seitens des Gemeindebundes die Herausgabe eines Normalreligionsbuches in Erwägung zu ziehen. Auch für die Großgemeinden trete ja in Folge des starken Zuzuges aus den anderen Gemeinden und der Vertheilung der jüdischen Bevölkerung auf verschiedene, weit aus einander liegende Stadttheile das Bedürfniß heran, für eine Decentralisirung des Religionsunterrichtes durch Errichtung mehrer Religionsschulen in den verschiedenen Stadttheilen, Sorge zu tragen. Für die kleineren unbemittelten Gemeinden werde vielleicht das umgekehrte Verfahren, die Centralisirung, durch Zusammenlegung einiger neben einander liegender Gemeinden und Anstellung eines Bezirks-Religionslehrers, der abwechselnd in denselben zu unterrichten hätte, sich als nothwendig Herausstellen. Um nun in die einschlägigen Verhältnisse eine genaue Einsicht zu erlangen, habe der Vorsitzende des Ausschusses einen zur Versendung an die, auch nicht dem Gemeindebunde angehörigen Gemeinden bestimmten Fragebogen ausgearbeitet. Die Versammlung bekennt sich zu den Ansichten des Referenten, nimmt den vorgelegten Fragebogen mit einigen Modificationen an, lehnt indeß bei der Schwierigkeit, allen Parteien gerecht zu werden, die Herausgabe eines Normal- Religionsbuches ab, und behält sich die Anregung zur Anstellung von Bezirks-Religionslehrern, die Beschlußfassung über die anderen Gemeinden zu leistenden Zuschüsse u. s. w. bis nach Eingang der ausgefüllten Fragebogen vor. Nr. 14 spricht von „Verwendung weiblicher Lehrkräfte für Ertheilung des Religionsunterrichts". Nr. 15 von der „Anstellung von Wanderpredigern für solche Gemeinden, die eines eigenen Predigers ermangeln". Nr. 16 lautet: „Gründung von Darlehns-Cassen für Frauen pnd Mädchen in Verbindung mit Frauenvereinen, auf Basis einer vorhandenen Stiftung von 5000 Thalern". Referent theilt mit, daß von einer nicht genannt sein wollenden Person ein Capital von 5000 Thalern unter gewissen Voraussetzungen zur Verfügung des Gemeindebundes gestellt werden soll, mit der Bestimmung, daß es für Erwerbsfähigmachung unbemittelter Frauen und Mädchen zu verwenden sei. Kleine Gemeinden entbehrten bekanntermaßen der Mittel, um Darlehnscassen ins Leben zu rufen. Die Benestcien der Stiftung sollten nun solchen Gemeinden zu Theil werden, insofern in denselben ein jüdischer Frauenverein bestehe, der zur Controlirung benutzt werden könnte. Es wird allseitig hervorgehoben, daß die Gründung von Darlehnscassen von Bundeswegen nicht in Frage gezogen werden könne, daß aber das Vorhandensein dieser Stiftung, wenn noch weitere in gleichem Sinne sich an dieselbe anschließen, in hohem Grade wohlthätig wirken werde; insbesondere wenn dadurch an Orten, wo noch keine Frauenvereine bestehen, solche dadurch hervorgerufen würden. Die Versammlung beschließt, daß die Gemeinden von der vorhandenen Stiftung und den an deren Nutznießung ge-