Jüdische Volkszeitung
- Journal
- Jüdische Volkszeitung
- Volume
- 1873
- Issue
- 50 (10.12.1873)
- Date
- 1873-12-10
- Page
- Seite 398 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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398 sagt Dieses Verbot kann durch Bundesbeschluß auch auf andere » geistliche Orden ausgedehnt werden. Die Errichtung neuer und die Wiederherstellung aufgehobener Klöster oder religiöser Orden ist unzulässig. Die bestehenden Klöster und religiösen Orden dürfen keine Novizen oder neue Mitglieder mehr aufnehmen. Die Bundes- und cantonalen Behörden haben in den Klöstern, sowie in den Häusern und Anstalten der religiösen Genossenschaften freien Zutritt. Ein Verbot der Arbeit darf sich nur auf die Sonntage und höchstens weitere 10 Tage des Jahres beziehen. Die Feststellung und Beurkundung des bürgerlichen Standes ist Sache der weltlichen Behörden. Die Verfügung über die Begräbnißplätze steht den bürgerlichen Behörden zu. Sie haben dafür zu sorgen, daß jeder Verstorbene in ver Gemeinde, wo er gewohnt hat, schicklich beerdigt werden kann. (F. I.) 189. Wir brachten vor einiger Zeit einen Vorfall zur öffentlichen Kenntniß, der geeignet war, die Verwaltung des hiesigen israelitischen Hospitals in ungünstigem Lichte erscheinen zu lassen. Einem in sehr hinfälligen Zustande befindlichen deutschen Juden war die Aufnahme in die Anstalt verweigert worden, und glaubte man daraus folgern zu dürfen, daß die Verwaltung des Hospitals nationalen Voreingenommenheiten Einfluß auf ihre Entschließungen gewähre. Die erst erwähnte Thatsache selbst ist richtig, doch ist, wie uns jetzt von unterrichteter Seite mitgetheilt wird, die Abweisung! des Hülfesuchenden in Abwesenheit des dirigirenden Anstaltsarztes und auf Grund der von dem Einlaßbegehrenden gemachten Angabe hin erfolgt, daß sein Leiden unheilbar sei. (Unheilbar Kranke find nach Satzung des Hospitals von der Aufnahme in dasselbe ausgeschlossen.) Trotzdem, und obgleich sich diese Angabe in der That als begründet erwiesen, hat man den hülfsbedürftigen Glaubensgenossen am nächsten Morgen aufgesucht und in das Hospital geschafft, ihn daselbst 14 Tage lang gepflegt und ihn erst dann entlassen, als er sich wesentlich gestärkt und zur Fortsetzung seiner Reise, befähigt gefühlt; auch hat man ihm dann die durch Sammlung ausgebrachte Summe von 25 Francs als Zehrgeld mitgegeben. Die Annahme, daß die Verwaltung des Hospitals zwischen französischen und deutschen Juden einen Unterschied mache, kann nachweisbar als durchaus irrig bezeichnet werden; nicht die Nationalität, sondern lediglich die Hülfsbedürftigkeit der Aufnahme suchenden Glaubensgenossen kommt jetzt wie früher für die Verwaltung des Hospitals als maßgebend in Betracht. („Metzer Zeitung".) Jurftan und üiolWfct* Die Literatur über die Abfassungszeit und den Abfasser! des Buches Kohelet ist eine ungemein reichhaltige und könnte I eine Bibliothek ausfüllen. Ohne mich in eine Kritik der ältej sten, alten, neuen und neuesten Ansichten erst einzulassen, sei es mir gestattet, sogleich, ohne vorhergegangenen Abspruch und Anspruch, zur Sache zu schreiten, und meine Ansicht auszusprechen, daß das Buch die Erfahrungen sammelt und der Nachwelt übergibt, welche dessen Verfasser seit Alexander dem Großen hie und da gesammelt hatte. Wir beginnen mit einem weltlichen jüdischen Oberhaupte, um den „Sohn Davids" kennen zu lernen. Bekannt ist, daß der geizige Hohepriester Onias durch die entzogene Steuer Euergetes bald in Zorn gebracht hätte, wenn nicht sein Schwestersohn Joseph, Sohn des Tobia, die Calamität beschworen hätte. Dieser Steuerpächter Joseph stand in großem Ansehen, und scheint das zeitige Oberhaupt der Nachkommen Davids gewesen zu sein. Ohne Zweifel waren nicht nur Serubabel, der David'sche Sprößling, und Jehoschua, der Hohepriester, die dualistischen Vertreter der jüdischen Interessen, als die Juden aus dem Exil ins Vaterland gezogen waren, sondern erhielt sich dieser Dualismus eines weltlichen und priesterlichen Oberhauptes auch ferner. In der That finden wir in der griechischen Periode so gestaltete „Paare Sugot". Hatte auch Simon der Gerechte ein weltliches Oberhaupt an seiner Seite? Wir glauben, diese Frage bejahen zu können, wenn auch die Vätersprüche und der Talmud ihn nicht nennen, vielleicht nicht kennen. Das weltliche Oberhaupt an der Seite Simons war gewiß Joseph,! Sohn des Tobia. Joseph hatte einen Sohn, Namens Hirkan. Nach Philopators Tode 204 rr wurde sein Sohn Epiphanes, ein Kind von etwa 5 Jahren, auf den Thron gesetzt, welcher Umstand Prätenfionen von auswärtigen Mächten und Unruhen in Egypten selbst hervorrief. Diesen kritischen Moment wollte Hirkan, der Sohn Josephs, dazu benützen, um den Thron Davids wieder aufzurichten und zu restauriren. Allein, der zu diesem Zwecke bewerkstelligte und in Scene gesetzte Aufstand mißlang, scheiterte gänzlich, und hatte keine andere Folgen, als daß Hirkan über den Jordan weichen und entfliehen mußte und für lange Zeit nicht wieder nach Jerusalem kommen durfte. In diesem transjordanischen Exil hatte Hirkan Zeit und Gelegenheit, über die Vergangenheit und Zukunft nachzudenken. Ein gleiches Schicksal soll nach der Sage auch König Salomon gehabt haben; man bezog sofort die Worte: „Ich Kohelet war König über Israel und Jerusalem", auf Salomon und dichtete, daß er einmal aus Jerusalem habe entweichen und irrend umher wandern müssen. Wozu uns die Dichtung nicht berechtigt, dazu berechtigt uns die Wahrheit. Es liegt die Vermuthung ganz nahe, daß unter „Sohn David, welcher König in Jerusalem war", kein anderer als Hirkan zu verstehen sei. Dieser konnte sehr gut von sich und seinem begangenen Fehler, das David'sche Königthum zu rei stauriren, der ihm das Exil eintrug, sagen: „Das Krumme I vermag Niemand gerade zu machen und den Mangel keiner j zählen." Wir halten also dafür, daß das Buch Kohelet ent-