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Jüdische Volkszeitung · 1873-11-19 · 47 (19.11.1873) · p. Seite 371

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Journal
Jüdische Volkszeitung
Volume
1873
Issue
47 (19.11.1873)
Date
1873-11-19
Page
Seite 371 (sequence 3)
Language
German
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371 Predigt und Gesang in ihr, bedeutungslos seien, weil diese bisher nicht Wunder gewirkt haben. Die Voraussetzungen dasür haben gefehlt. Schule und Haus waren verfallen, der religiöse Unterricht und das religiöse Leben waren bereits geschwunden, als man mit der Reform der Synagoge anfing. Da konnte nichts Erkleckliches erzielt werden. Man greife die Sache nunmehr an der Wurzel an und reformire Schule und Haus, aber vernachlässige um Gotteswillen die Synagoge nicht, werde nicht gleichgültig gegen Synagogen-Gesang und Predigt. Sie bedürfen der andauernden Pflege und Fortbildung, und wir sehen sie in unserer Zeit vielfach vernachlässigt. Die Betheiligung am Chore läßt nach; in den meisten, selbst Hauptsynagogen singen einzelne bezahlte Choristen, und dazu noch oft Christen. Die Rabbiner- und Predigerstellen werden gar nicht, oder ungenügend besetzt; das Interesse dafür ist eben verloren. Man wählt Männer ohne Fähigkeit und Würdigkeit, ohne Richtung und Streben. Oertliche und persönliche Be- Ziehungen und Empfehlungen haben solche Männer oft auf die bedeutendstm Stellen gebracht. Sie sind von solchen angestellt, welche die Sache weder kennen, noch sich dafür interessiren, welche dem Judenthum innerlich durchaus fern stehen. Das Geld ist auch auf religiösem Gebiete zu einer Macht geworden und hat solche Männer zu Leitern der religiösen Angelegenheiten gemacht, oder es ist der Jndifferentismus der Anderen, welcher sie an die Spitze gestellt hat. Auch vergißt man, daß die Gemeinden sehr umfangreich geworden sind, wie daß die Thätigkeit der Rabbiner sich nicht mehr auf die Beantwortung ritueller Fragen beschränkt. Sie haben Unterricht Zu ertheilen, Predigten zu halten, Casualien, oft viele Casuslien, Trauungen und Sterbefälle wahrzunehmen. Auch darauf wäre Rücksicht zu nehmen, daß außer dem Morgen, auch an den Abenden und Nachmittagen gepredigt werde, wo Frauen und Kinder eher erscheinen können, ebenso daß durch verschiedene Predigten für Abwechselung, Streben und Fortbildung gesorgt werde. Für alles dies sind mehrere Kräfte erforderlich, reicht aber Eine, die nicht einmal immer eine ganze Kraft ist, nicht aus. Daß es auch Pflicht ist, durch die Anstellung von Rabbinern für die Pflege der jüdischen Wissenschaft mit Sorge zu tragen, bedarf nur des Hinweises darauf, daß ehemals auf solche Weise hierfür sowohl seitens der Gemeinden, wie der Einzelnen gesorgt wurde. Wir kommen hierdurch auf einen anderen Ausspruch der Makower'schen Schrvt, daß die Anstellung von Rabbinern kein Bedürfniß fei. Wir wurden dadurch an das ehemalige Gompertz'sche Gutachten der preußischeu Regierung gegenüber erinnert, worin für die Gemeinden nur die Nothwendigkeit zur Anstellung von Schächtern und von Rabbinern als Oberschächtern erklärt wird. Freilich liegt bei uns nicht wie im Christenthum die Entscheidung über religiöse Dinge und die Führung des Gottesdienstes in den! Händen der Rabbiner; wir unterscheiden nicht zwischen Geistj lichen und Laien und haben den Grundsatz: Alles für die; Gemeinde durch die Gemeinde. Aber wie in der Politik, so I setzt auch in der Religion dieses System der Selbstentscheidung j und -Verwaltung Bildung, Sachkenntniß, Gemeinsinn voraus ׳ und erinnert an die Zustände von ehemals, wo religiöses; Wissen und das Interesse dafür allgemein waren. Wollen!wir das Princip nicht ändern, so dürfen wir auch die Vor-! aussetzungen dafür nicht verloren gehen lassen, müssen sie! schaffen und erhalten. Sonst gleicht das System einem Ge-! bäude ohne Fundament und Halt. Immer doch bedarf man zur Entscheidung und Verwaltung religiöser Angelegenheiten wie zur Leitung des Gottesdienstes und zur Verrichtung re-! ligiöser Functionen Männer von Fähigkeit und Würdigkeit, j — Eigenschaften, welche bei den Vorständen unserer Zeit, > wie auch den Lehrern der Gegenwart immer seltener gefunden werden. Wir möchten daher gerade jetzt mehr, denn früher, die Nothwendigkeit von Rabbinern betonen. Wenn das preußische j Gesetz und Makower mit ihm für den Religionslehrer die! Fähigkeit eines Elementarlehrers fordert: so reicht uns dies nicht hin. Abgesehen von der Fachkenntniß ist gerade für den Religionsunterricht ein höherer Grad wissenschaftlicher Bildung erforderlich, als sie der Elementarlehrer bietet, zumal wenn' der Religionsunterricht, wie es sein muß, auch über die ersten Kinderjahre hinaus in den höheren Schulclassen selbst der j Gymnasien, Real- und Töchterschulen ertheilt werden soll.! Also Lehrer von höherer Bildung, und dies sind — Rabbiner. : Auf den Namen capriziren wir uns nicht. Selbst der Pre-! diger ist Lehrer. ' Men. Die Schulbehörde hatte bei dem Vorstande der ׳ israelitischen Gemeinde angefragt, ob und für welche Feiertage; jüdischen Schülern besonderer Dispens zu ertheilen sei, und ob an Sabbathen und Festtagen denselbsn nicht Erlaubniß zu schreiben gegeben werden könne. Die Antwort lautete in Betreff der Festtage auf Dispens für vier Peßach-, zwei Schebuot-, zwei Roschhaschana-, ein Jom Kippur-, zwei Sukkot- und zwei Azeret-Tage Die zweiten Festtage haben demnach vollständige Berücksichtigung gefunden. Es ist dies wahrscheinlich mit Rücksicht auf die orthodox lebenden Juden geschehen. Desgleichen lautete in Betreff des Schreibens die Antwort dahin, daß man die Betheiligung am Schreiben den Ansichten jedes Einzelnen überlassen müsse. Äu8 Pommern wird von einem jüdischen Mädchen gemeldet, welches zu Erziehungszwecken wegen unziemlicher Liebschäften zu auswärtigen Verwandten gesandt worden war. Hier ,wurde sie von einer pietistischen Christenfrau mit Tractätchen versehen, in die Conventikel geführt und bei Nacht und Nebel zu einem Pastor entführt, welcher Vorsteher einer Diakonissen-Anstalt ist. Die Verwandten reclamiren das Mäd-

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