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Jüdische Volkszeitung · 1873-10-14 · 42 (14.10.1873) · p. Seite 332

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Journal
Jüdische Volkszeitung
Volume
1873
Issue
42 (14.10.1873)
Date
1873-10-14
Page
Seite 332 (sequence 4)
Language
German
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332 für den zweiten Glücklichen wurden nur mit zwei Stimmen gekrönt. Nun ist Trauer und Aerger im Lager der verkappten Jesuiten, die bei jeder Gelegenheit den Stab über Ultramontane und Demokraten brechen, die im Chorus bei allen Festlichkeiten das Lied: ״Freiheit, die ich meine rc." erschallen lassen; denn Sie müssen wohl verstehen, geehrter Herr Redacteur, daß unser Glaubensbruder nur vom Volke, von den schlichten Bürgern und Handwerkern, nicht aber von der sogenannten Haut6-v016 gewählt wurde. Einen Juden kann man nicht auf ein christliches (?) Rathhaus setzen. Aus derselben Logik schöpften diese servilen Philister auch den weiteren Glaubenssatz, bei der Besetzung der Hospitalarztstelle den jüdischen Bezirks-Asststenzarzt Di׳. Bloch ignoriren zu müssen, weil das Hospital eine christliche Anstalt ist, an welcher man keinen jüdischen Arzt anstellen kann. — Auch die gemischte Schule wäre nicht ins Leben getreten, wenigstens waren die maßgebenden Factoren dagegen, wenn nicht materielle Motive und finanzielle Ersparnisse die Veranlassung gegeben hätten, — Vor wenigen Wochen feierte der hiesige Decan und Stadtpfarrer sein 50jähriges Dienstjubiläum; auch die israelitifche Genieinde brachte, wie die protestantische und katholische, ein Geschenk als Zeichen der Verehrung dar. Doch die Mucker sind consequent! Während die Armen beider christlichen Confessionen Gelduntersiützungen erhielten, hatten die israelitischen das Nachsehen. — Vor einigen Wochen wurde hier ein durchreisender jüdischer Handwerksbursche, Kürschner Kohn aus Halle a. d. S., in Folge von Streitigkeiten in einer Bierbrauerei lebensgejährlich durch mehrere Messerstiche verwundet und ins Hospital gebracht. Ms der Richter vor den anwesenden Gerichtsärzten ihm einen Eid abnehmen wollte, erklärte der fast Sterbende, daß er Jude sei und nur ״bei Gott!" schwöre, was den Richter, der sehr leutselig und menschenfreundlich ist, natürlich auch vollständig genügte. Da der Schwerverletzte den Rabbiner zu sprechen wünschte, aber ein solcher nicht hier ist, wurde der israelitische Hauptlehrer Bodenheimer gerufen, dem Kohn seinen Herzenswunsch äußerte, falls er sterben sollte, auf jüdischem Friedhof nach jüdischem Ritus beerdigt zu werden und seine Verwandten in Meseritz bei Berlin hiervon zu benachrichtigen. Thränenden Auges gab der Gerufene die Zusage. Doch durch die liebevolle Sorgfalt des pflichttreuen und,gewissenhaften Arztes Dr. Thomann wurde der Lebensgefährliche wie durch ein Wunder bald aus der Krisis gebracht und wird in Bälde sein Schmerzenslager wieder verlassen können. Der ruchlose Thäter, der erst kürzlich aus dem Zuchthause entlassen worden war, fand auf Kohn's Verzicht die nichtverdiente Freiheit, weil das deutsche Strafgesetzbuch nur dann Untersuchung und Strafe erkennt, wenn solche vom Beschädigten verlangt wird und letzterer außer Lebensgefahr ist. Würde, wenn hier der umgekehrte Fall vorgekommen wäre, auch der Christ so edel gehandelt haben? Wir bezweifeln es. I. W. (Nachtrag. Eben erfahre ich, daß der Thäter dennoch vor das nächste Schwurgericht nach Freiburg verwiesen wird, weil nach gerichtsärztlicher Untersuchung eine bleibende Verletzung constatirt wurde.) Aus Amern, am 5. Oct. Sie werden es begreiflich finden, wenn wir hier nach Ihrer ״Volkszeitung" ausschauen, wie nach einem in der Ferne leuchtenden Sterne. Man ist in unserer Gegend nicht mehr so orthodox, wie es nach den tonangebenden Kreisen den Anschein haben könnte; und dennoch müssen die Lehrer, die ihre Zeitschrift halten, das möglichst geheim thun, weil die Schwäche der großen Majorität die Leitung aller Angelegenheiten den Händen der kleinen, fanatischen Partei überläßt. In W. ist ein förmliches, geheimes Jnquisitionsgericht installirt und wehe dem, der ihm verfällt — insbesondere aber dem im Gerüche der Ketzerei stehenden Lehrer. Mit dem Religionslehrerstande in Baiern sieht es nicht gut aus. Obwohl der Religionslehrer dieselben Studien machen muß, wie sein christlicher College, ist er demselben doch noch lange nicht gleichgestellt. Sein Gehalt ist weit geringer — reicht lange nicht hin für die Nothdurft des Lebens. Der christliche Lehrer steht unter dem Schutze seiner Behörden, des Lokalschulinspectors, des Kreisschulinspectors und die Gesetze schreiten voran, — die Verhältnisse für den öffentlichen christlichen Lehrer bessern sich von Tag zu Tag. — Der Religionslehrer ist noch immer den Launen und Unbilligkeiten seiner Gemeindeglieder ausgesetzt und ein Jeder erlaubt sich, ihn zu insultiren. Trotz des schreienden Lehrermangels ist kein Fortschritt bemerkbar und von einer Ausbesserung der kümmerlichen Gehalte will Niemand wissen. Die besten Kräfte scheiden daher auch aus dem Lehrerstande und widmen sich besser lohnenden und nicht mit so vielen Beschwerden verbundenen Erwerbszweigen und Berufsarten. Mit welchen Subjecten die vacanten Religionslehrerstellen oft besetzt werden, — davon macht sich Niemand einen Begriff, dem die ftüheren Verhältnisse in Baiern bekannt sind. In H.m versieht ein Knabe aus Oberhessen, 16 Jahre alt, welcher außer der Volksschule noch keinen Unterricht genossen, das Amt des Religionslehrers und Cantors. Einen gewissen Hrn. P., eine sehr tüchtige Kraft, brachte die Gemeinde durch allerlei Plackereien und Jntriguen weg, — wahrscheinlich, weil er ihr zu fteidenkend und selbstständig war. In R., woselbst die Schulstelle zwei Jahre unbesetzt war, obwohl 24 schulpflichtige Kinder da waren, fungirt ein Pole — vulgo Pollack in des Wortes trockenster Bedeutung. In A. hatte die Gemeinde einen Lehrer engagirt; allein, da ihm Herr Rabbiner H. in B. keine קבלה gibt, d. i. die Consens zum Schächteramte versagt, weil er vorher vier Jahre

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