Jüdische Volkszeitung
- Journal
- Jüdische Volkszeitung
- Volume
- 1873
- Issue
- 41 (7.10.1873)
- Date
- 1873-10-07
- Page
- Seite 324 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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324 richterstatters der ersten Kammer, also nicht zu bekommen! Will Hr.Dr. Lehmann sich vielleicht die Mühe nehmen, selbst dort nachzusehen? Vielleicht wird er staunen über die Ruchlosigkeit Einiger aus seiner Heerde, die so etwas thun, ohne ihn zu fragen! Von der Ehrenhaftigkeit, Liebenswürdigkeit, Denkungsart und Sittlichkeit des Redacteurs des ״Israelit" wird es Zeugniß geben, wenn wir hier einen Satz anfügen, den er auf uns anwendet; er sagt: ״es scheint Zeit, dem Manne Unterkunst in einem Jrrenhause zu verschaffen." Hr. L. hält uns für diese Anstalt fähig; Gott möge ihn, uns und jeden Menschen davor behüten! Was soll man von einem frommen Menschen sagen, der so Etwas schreibt? Weiß aber Hr. Dr. L., zu was Alles wir ihn nachgerade fähig halten? — Wir könnten Hrn. Di׳. L. vor Gericht stellen; aber wir würden uns schämen, als Jude einem solchen Juden vor Gericht gegenüber zu stehen; wir scheuen allezeit und unter allen Bedingungen הלול השם, wir würden uns schämen, mit einem Manne, wie Herr Dr. Lehmann, vor Gericht zu erscheinen. Wir getrösten uns lieber mit noch Anderen in einen Topf geworfen Zu werden, mit Männern, die der Stolz und die Zierde der Judenheit unserer Zeit sind: mit den Mitgliedern der Synode, und insbesondere mit Leopold Kompert, Prof. Dr. Lazarus, dem verewigten Rabbiner und Kirchenrath Dr. Joseph von Maier, dem hochgeachteten Lehrer Blumenfeld in Essen, welche sämmtlich in den jüngsten Nummern des ״Israelit" nach und mit einander mit Koth beworfen wurden. Genug; unseren geehrten Lesern die Versicherung, daß uns diese Polemik anekelt und daß wir weiter kein Wort mehr darüber verlieren! Keilbronn. In der ersten Woche des September haben wir einen Mann hier zu Grabe getragen, der unerwartet schnell seiner Familie, seinem Wirkungskreise, seinen Glaubensgenossen und Mitbürgern durch den Tod entzogen wurde. Rechtsanwalt Dr. Moritz Kollmann, geboren 1815 in Eschenau bei Heilbronn, war dem Studium der jüdischen Theologie bestimmt. In Nagelsberg bei dem dortigen tiefgelehrten Rabbinen Hirsch wurde er in dierabbinischeLiteratur eingeführt und als er mit 16 Jahren nach Mannheim in die dortige Talmudschule kam, ward er ein tüchtiger Jünger des Rabbi Jakob Ettlinger. Er besuchte das Lyceum und trat von dort in das Gymnasium nach Stuttgart über. 1835 bezog er die Universität Tübingen, wo er bis 1839 verblieb und nach erstandenm Staatsprüfungen als Justizreferendar im Staatsdienste wirkte. 1843 ließ er sich als Rechtsanwalt in Heilbronn nieder, erwarb sich das Vertrauen seiner Mitbürger, wurde in den Stadtrath gewählt und war in den städtischen Angelegenheiten thätig. Er war Mitbegründer der i israelitischen Kirchengemeinde und im Cultusvorstande derj selben bis zu seinem Tode. In jüngeren Jahren ein talent-! voller dramatischer Darsteller, war er Mitglied mehrerer Liebj Habertheater und hätte im Dienste der Thalia Rühmliches! geleistet; aber auch als Poet war er productiv und in Gemeinschaft mit einigen Freunden förderte er manchen Beitrag in belletristische Zeitschriften. Für das Judenthum begeistert, j hat er seine reichen Kenntnisse im jüdischen Schristenthum! noch zu erweitern gesucht. Er starb, kaum 57 Jahre alt, betrauert von seiner Familie, seinen Glaubensgenossen und Mit- > bürgern. Er ruhe in Frieden!! Die Neckarzeitung bringt folgende Kundgebung:! ״Heilbronn, 17. Sept. Bei der Zahl der hiesigen israe-! litischen Gemeindemitglieder war es schon seit einigen Jahren i schwierig, ja nahezu unmöglich, während der hohen Festtage die Besucher des Gottesdienstes in die engen Räume des Locals in der Caserne unterzubringen; dazu gesellte sich Heuer die Befürchtung, es möchte bei dem gegenwärtig hier Herrschenden gestörten Gesundheitszustand gewagt sein, eine solche Menge von Menschen, wie sie an den hohen Festtagen sich zu versammeln pflegt, während der Dauer eines Vormittags, ader gar eines ganzen Tages in die beschränkten Räume des Betlocals einzuzwängen. Das Kirchenvorsteheramt beschloß daher einen zweiten Gottesdienst abzuhalten und hierzu ein geeignetes Local ausfindig zu machen. Man wandte sich zunächst an den Herm Director des hiesigen Zellengefängnisses, um die Kirche des bisherigen Zuchtpolizeihauses zu diesem Zweck zu erlangen; mit dankenswerther Bereitwilligkeit wurde seitens jener Behörde das genannte Local vorbehültlich höherer Genehmigung zur Verfügung gestellt, zugleich aber bemerkt, daß ein Theil der Kirche zur Aufnahme von wegen der Cholera Evacuirten zu dienen bestimmt sei, weshalb hiervon Abstand genommen werden mußte. Schon war man nahe!daran, den Sonnensaal zu jenem Zwecke zu miethen, für ' welchen der Actiengartenverein in zuvorkommender Weise Sub-! sellien zur Verfügung stellte, als es bekannt wurde, daß die! Schwurgerichtssitzungen für dieses Quartal aussallen sollten;! die Nähe des Schwurgerichtssaals bei der Synagoge mußte I den Gedanken erregen, sich um Einräumung des Schwurge-! richtssaals zu bemühen. Der Herr Director des hiesigen Kreisgerichtshofs, der seitens einer Deputation des israelitischen Kirchenvorsteheramts mit einer desfallsigen Bitte angegangen wurde, sagte zu, die Angelegenheit sofort mit seiner Befür« wortung an das königl. Justizministerium berichten zu wollen. Heute nun kam schon ein Erlaß des Directoriums des hiesigen Kreisgerichtshofs an das Kirchenvorsteheramt, worin demselben die Gewährung des Schwurgerichtssaals zur gottesdienstlichen Feier während des Neujahrsfestes und Versöhnungstags an-