Jüdische Volkszeitung
- Journal
- Jüdische Volkszeitung
- Volume
- 1873
- Issue
- 40 (1.10.1873)
- Date
- 1873-10-01
- Page
- Seite 317 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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schm Redactionen aller Richtungen gegen uns gefallen Habens Unsere Gegner selbst aber werden uns zugestehen müssen, daß, wir nie und in keiner Lebenslage jenen wahrhaften Muth und jene Energie verleugneten, überall ohne Scheu unsere Meinung offen auszusprechen; daß wir stets bereit sind, einzutreten mit ganzer Kraft für unsere Ueberzeugung, für die Sache, die wir als die der Juden oder des Lehrerstandes erkenneu. Wir haben dies genugsam bewiesen. Wir übernehmen hiermit die ganze Verantwortung auch für Alles, was in Bezug auf Juden und Judenthum in diesem Gesetze steht. Wenn auch nur ein Wort darin gewesen wäre, gegen das wir in dieser Richtung zu protestiren uns hätten veranlaßt fühlen können, so würden wir uns auch hier nicht gescheut haben. Wir wiederholen: es gibt vielleicht bis zu dieser Stunde kein Actenstück dieser Art, das so den Stempel der Toleranz, der vollständigsten Parität trägt. Worin mag es denn aber nun wohl liegen, daß die Stimmführer unserer jüdischen Orthodoxie wider allen Menschenverstand dennoch Gegner des Gesetzes geworden sind und, wie der Herr Verfasser obigen Aufsatzes richtig aussührt, die furchtbare Verantwortung auf die hessische Judeuheit laden, als stecke sie mit den Schwarzrücken und Ultramontanen unter einer Decke? Es gibt für diese Extravaganz keinen anderen vernünftigen Grund, als: sie wittern Morgenluft! Das Gesetz ist ihnen zu liberal, zu tolerant! Aller Schwarzen Freund, alles Lichtes Feind,! gehen sie daraus los, ohne zu wissen, wohin sie von ihren Verführern gebracht werden: ״Die schwarzen Ritter und schwarzen Knappen, ״Sie führen im Schild das gleiche Wappen — ן ״Und führen derselben Fahne Lappen. ״Denn — gleiche Brüder, gleiche Kappen. (Schluß folgt.) Aus Preußen, im September. Die Zeitungen melden übereinstimmend, daß der altkatholische Bischof, der soeben gewählt und geweiht wurde, von der preuß. Regierung anerkannt und ihm eine Remuneration aus der Staatscasse bewilligt werden soll und zwar aus der Etatsposition Cap. 127, Tit. 3, wo ״zur Verbesserung der äußeren Lage der Geistlichen und Lehrer aller Bekenntnisse" 225,000 Thlr. vorgesehen sind. Wir haben damals geglaubt, daß damit auch Rabbiner gemeint sein könnten. Aber — so weit ist man denn doch in Preußen immer noch nicht. Der Altkatholicismus, zu dem in Preußen noch nicht 15,000 Bekenner zählen, erhält für seine Geistlichen Rechte, welche den zahlreichen jüdischen Cultusgemeinden versagt werden; und der Altkatholicismus besteht noch kaum 2 Jahre! In der vielfach ventilirten Frage, ob die Juden gezwungen werden können, am Sab bath vor Gericht zu erscheinen, ist eine neue Verfügung des Justizministers ergangen,! welche die Streitfrage zwar nicht endgültig löst, immerhin; doch aber einen Ausweg schafft. Eine Beschwerde des Rabbiners Dr. Glück in Samter an das Appellationsgericht zu Posen über die Praxis des Kreisgerichts Zu Samter, die Bagatellprocesse regelmäßig auf Dienstag und Sonnabend zum Termin anzusetzen, blieb erfolglos, da das Appellationsgericht den Bescheid gab, bei Ansetzung der Termine sei die Majorirät der Kreisdewohner entscheidend. Dr. Glück wandte sich in Folge dessen mit einer Beschwerde an den Justizminister! und erhielt darauf die Eröffnung, daß der Justizminister zwar gleichfalls anerkannt habe, daß nach der bestehenden Gesetzgebung den Juden kein Recht zustehe, abgesehen von dem Falle des § 319, Tit. 10, Allg. G.-O., zu verlangen, daß gerichtliche Termine auf jüdische Sabbathe und Festtage nicht anberaumt würden; daß jedoch hierdurch nicht ausgeschlossen werde, daß die Gerichte aus Gründen der Billigkeit und Humanität, soweit die Umstände es gestatten, die Termine nicht gerade auf die Sabbathe und jüdischen Festtage auberaumen und die auf diese Tage anberaumten Termine auf Antrag verlegen, sofern durch ein solches Verlegungsgesuch die Rechte einer anderen Partei nicht verletzt werden. Officiös wird geschrieben: ״Es ist in hiesigen Blättern mehrfach zur Sprache gebracht worden, daß am 2. September am Fuße des Siegesdenkmals wohl die christliche, nicht! aber die jüdische Geistlichkeit vertreten gewesen sei. Es versteht sich bei dem Gerechtigkeitssinn unseres Monarchen wie den die Regierung beherrschenden Grundsätzen von selbst, daß diesem Umstande keinerlei Absicht, sondern lediglich ein bej bäuerlicher Irrt hum zu Grunde gelegen hat. Nichtsoestoweniger wollen wir den letzteren hierdurch noch ausdrücklich und mit dem Hinzufügen constatiren, wie die Ursache desselben nur darin zu suchen ist, daß bei der Einladung der Vertreter des Rabbinats mehrere Behörden betheiligt sind, von denen jede der Meinung war, daß die andere die betreffende Einladung erlassen hätte." — Eine schöne Entschuldigung das! War es denn auch je anders gewesen? Wir erinnern uns mindestens keiner officiellen Festlichleit, bei der das Rabbinat eingeladen worden wäre. Wir legen wohl keinen Werth darauf —; aber registriren müssen wir es doch. Mm. Am Freitag, den 12. September wurde in Ulm die neue Synagoge eingeweiht. Dieselbe ist von Baurath Stadtbaumeister Wolf in Stuttgart, der auch die Stuttgarter und Nürnberger erbaute, geplant und erbaut. Sie ist im maurischen Styl aus Quader- und Backstein aufgeführt, hat vier sich über den Mittelbau erhebende Thürme mit reich verzierten und vergoldeten Kuppeln. Das Gesims und das Maßwerk der Fenster und Portale ist sehr schön und proportional in erhabener Arbeit in weißem Sandstein ausgeführt. Das 1 Innere ist dreischifsig und hat zu beiden Seiten die Emporen