Jüdische Volkszeitung
- Journal
- Jüdische Volkszeitung
- Volume
- 1873
- Issue
- 39 (24.9.1873)
- Date
- 1873-09-24
- Page
- Seite 309 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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309 ist so vager Natur, daß man die Absicht, dem Gesetze wohl oder übel eins zu versetzen, deutlich erkennen muß. Ueber Art. 7, wonach ״die Civilgemeinde für den vorgeschriebenen Unterricht in der Religion solcher Kinder, in deren Religion an den Schulen einer Gemeinde kein Unterricht ertheilt wird, bei mindestens 10 Kindern Local und Heitzung darbieten muß, insoweit dadurch der übrige Unterricht nicht gestört wird, bei einer größeren Kinderzahl aber auch angehalten werden kann, die sonstigen Kosten desselben ganz oder theilweise zu bestreiten", will der Verfasser zwar ״heute" stillschweigend vorübergehen. Es liegt aber stets ein eigenthümlicher Stachel in dem Worte ״daß man ״heute" über Etwas nicht sprechen wolle." Und doch ist diese Bestimmung des Gesetzes so einfach als selbstverständlich. Sie sagt eben, daß der Religionslehrer, — wozu gewiß, wenn derselbe etwa ein Geistlicher sein sollte, zuweilen Absicht vorhanden ist — nicht etwa die Schulstunden unterbrechen, seinen Unterricht beliebig legen darf und daß man die Civilgemeinde nicht zwingen kann, für eine ganz geringe Kinderzahl einen eigenen Religionslehrer auf ihre Kosten zu bestellen. Man verlange doch nichts Unbilliges! Ist es nicht genug, wenn Heizung und Local und vom Gehalt ein entsprechender Theil geboten wird? Ist eben das bestehende Schuledict vielleicht besser und humaner oder gibt's im deutschen Reiche ein Schulgesetz, das einp nur annähernd gleichgünstige Bestimmung enthält? Und nun der Haupteinwurf! Im Voraus müssen wir freilich da die Redaction des ״Israelit" auf eine kleine Inconsequenz oder — Vergeßlichkeit (?) aufmeksam machen. Als die Frankfurter hessische Jsraeliten-Versammlung im Voraus mit dem Interdikt belegt wurde, da sagte der ״Israelit": Die Agitation käme her von einigen Lehrern ä la Klingenstein, ״die an unkoscheren Tischen speisen". Man solle die Petition nicht unterzeichnen. Die Freiheit der jüdischen Gemeinde erfordere, daß diese die Lehrer nach Belieben aufnehmen und — — wieder fortjagen könne." Heute, im vorliegenden Aufsatz heißt es: ״Wo aber möchte sich heutigen Tages wohl ein Lehrer finden, der geneigt wäre, in eine Stellung einzurücken, aus der er jeden Tag vielleicht mit Weib und Kind hilflos vor die Thüre gesetzt werden könnte?" Ist das Consequenz? Woher diese schnelle Sinnesänderung? — Nun aber sind wohl mehr als neun Zehntel der hessischen Lehrer — Religionslehrer, die man auch heute noch jeden Tag — leider; ich könnte haarsträubende Geschichten darüber erzählen! — mit Weib und Kind, wenn sie es wagen, unter solchen Bedingungen zu heirathen — fortjagen kann — und wie oft geschiehts! — Die Schulvicare aber, von welchen der Artikel des ״Israelit" spricht, läßt die Regierung nicht fortjagen; Vicare können nicht nach Belieben entlassen werden und die Regierung, die sie anstellt, sorgt, wenn nicht schwere Vergehen vorliegen — für ihre anderweitige Verwendung, wenn ihre Stelle etwa definitiv besetzt wird oder sich auflöst. Schulvicare sind jedenfalls tausendmal besser daran, als Religionslehrer und diese tauschten sicher sämmtlich gerne mit Jenen. Also — fehlgeschossen und im Widerspruch. (Schluß folgt.) 8taät-Lengsfekä. 24. August. Nach Beendigung des gestrigen Früh-Synagogengottesdienstes war unter den hiesigen Israeliten, welche dem Gottesdienste beigewohnt, eine große Aufregung bemerkbar, welche ihren Grund in dem vom Landrabbiner Herrn I)r. Krön er gehaltenen Vortrage fand. Es sprach derselbe über Gebote der jüdischen Religion im Allgemeinen, insbesondere jedoch über die Speisegesetze, und vergaß sich in seiner eifrigen Rede soweit, diejenigen, welche die jüdischen Speisegesetze nicht mehr für gültig anerkennen, als Lügner zu bezeichnen, welche der göttlichen Strafung für ihre Sünde nicht entgehen werden. — Wie wir erfahren, soll Seitens mehrerer Gemeindemitglieoer über diesen beleidigenden Ausdruck beim großherzogl. Staatsministerium Beschwerde geführt werden, um sich in Zukunft vor derartigen clerikalen Segenssprüchen zu schützen. Vortrüge, wie sie bereits öfterer vom genannten Hrn. vr. Kroner gehalten worden, sind in der That nicht geeignet, den Frieden in der Gemeinde zu erhalten. Möge es in Zukunft besser werden! Worms. Ueber die Ihnen von mir gelegentlich der Beerdigung des hiesigen israel. Vorstandspräsidenten Psungst berichteten Pfungst-Stiftung bin ßch in der Lage, Ihnen heute Näheres mitzutheilen. — Die Hinterbliebenen werden von dem Tage an, an welchem ein jüdischer Lehrer an der hiesigen christlichen Communalschule seine Anstellung findet, ein größeres Capital dem hiesigen Gemeinderath übergeben, dessen Zinsen dem Lehrer der Communalschule zufallen sollen, der am Ende des Schuljahres die mustergültigste Classe in jeder Beziehung innehaben wird. Rothschild. AumMmu. 156. Stuttgart, 4. Sept. Gemeinderath Levi erhob dagegen Reclamation, daß die israelitische Kirchenbehörde keine Einladung zur Theilnahme an der kirchlichen Feier erhalten habe, was er um so mehr bedaure, als die Israeliten doch gewiß sich als eben so gute Patrioten bewährt hätten, wie die Anhänger anderer Glaubensbekenntnisse. Es wurde dies mit Bedauern für ein Versehen erklärt, gegen dessen Wiederkehr I)r. Levi seine Reclamation zu Protokoll zu nehmen hat.! 157. London, 4. Sept. Der Schah von Persien I hat, rvie aus Constantinopel berichtet wird, dem Ritter Vene- > ziani daselbst, der ihm eine Adresse zum Frommen der Juden