Jüdische Volkszeitung
- Journal
- Jüdische Volkszeitung
- Volume
- 1873
- Issue
- 38 (17.9.1873)
- Date
- 1873-09-17
- Page
- Seite 300 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/9588641-9578452-9578786--339-9578790- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
— 300 — gefährdet wird. Wenn bisher ein friedlicher, ja freundschaftlicher Verkehr zwischen der christlichen und jüdischen Bevölkerung, vorzugsweise in ihrem gebildeten Elemente, herrschend mar, so ist das jetzt anders geworden, denn die Resurrection der alten Romantik läßt in jener den Gedanken allskommen, daß damit die alte Scheidewand, von dem in Verbarrikadirungsformen erfindungsreichen Geist des Mittelalters errichtet, wieder hergestellt werden solle. Facta loquantur. Bei einem jüngst stattgehabten Feste wurde, was sonst nie vorkam, auch nicht ein einziger Jude eingeladen. — Ein dem, wenn auch nur mäßigen Fortschritt huldigender Pfarrer ignorirte eine von dem Vorstand einer kleinen jüdischen Gemeinde an ihn ergangene Einladung zur Synagoge deshalb, weil — wie er mir selber offen sagte — ״die orthodoxe Richtung des Herrn Rabbinen ihm nicht zusagt." — Wir schweigen von anderen trüben Erscheinungen, die alle auf diesen Grund zurückzuführen sind, weil uns jeder gehässige Gedanke fern liegt, und rufen anläßlich derselben dem Herrn Rabbinen ein wohlgemeintes caveant Consules! zu. Mag auch Eizelnen, die מלא מצות—כרמון, und deren Ueberzeugungstreue und Ehrlichkeit anzuzweifeln ivir keinen Grund haben, durch ein solches Handhaben des geistlichen Amtes gedient sein, bei dem größten Theile der jüdischen Bevölkerung findet es keinen Anklang, denn dieser steht aus Seiten der Bildung und Intelligenz unserer Zeit und ihrer Bestrebungen. Dieser auch findet in dem von der charakterlosen Vermittlungstheologie so beliebten Nivellirungsversuche, wie nirgends so auch in Beziehung des Fastens resp. dessen Umgehens durch einen Sijum kein ״Mittel, mit der Zeit die unzeitgemäße, mystische Vorschrift des Schulchan - Aruch successive (!) ganz abzustellen", und wird, wenn dem בכור שור das הדר לו angefügt werden soll, das weitere וקרני ראם?;רמו hinzusügen, und der in der Geschichte bewährten Ueberzeugung leben, daß man sich eher die Hörner, und wären sie so stark wie die des Recm, ablaufen wird, als daß der einmal fich rege gezeigte Geist für die Dauer unterdrückt und in die Fesseln des Mittelalters geschlagen werden kann. Wer in Wahrheit und Aufrichtigkeit religiös ist, der Religion dienen und ihren heiligenden und verklärenden Einfluß auf das Menschenleben geltend machen will; wer ein warmes Herz hat für die Leiden und Kämpfe des Volkes — der wird das Volk zu sich emporzuheben, sich aber nicht dessen niedriger Anschauung zu accomodiren suchen. Gaya, 27. August. Bekanntlich gibt cs in Mähren in israelitischen Gemeinden mehrere Schulen, die seit ihrem Bestehen das Oeffentlichkeitsrecht hatten, durch das neue Schulgesetz vom 14. Mai 1869 jedoch blos den Charakter von Privat- oder Confessionsschulen erhielten. Die meisten dieser Schulen find nun aber wieder auf Grund des Paragraphen 59 obigen Gesetzes in öffentliche Staatsschulen umgewandelt worden. Nun ist in Lehrerkreisen die Frage ventilirt worden, ob den an diesen Schulen wirkenden Lehrern ihre Dienstzeit vom Tage der früheren Anstellung angerechnet werden wird, oder vom Tage der erst neuerdings stattgefundenen Umwandlung dieser Schulen in Staatsschulen? Wir glauben diesen Zweifel mit Hinweisung auf § 63 des mährischen Landesschulgesetzes vom 24. Januar 1870 beheben zu können. Hier heißt es wörtlich: ״Eine Unterbrechung (der Dienstzeit) hebt die Anrechnung der bereits vollstreckten Dienstzeit nicht auf, wenn sie erwiesener Maßen außer Schuld und Zuthun des betreffenden Lehrindividuums lag." Wenn nun eine wirkliche stattgefundene Unterbrechung ohne Selbstverschuldung des Lehrers ihm in Anrechnung gebracht wird, ist es wohl denkbar, daß da, wo gar keine Unterbrechung der Dienstzeit stattgefunden, indem die Lehrer in ihrem Wirkungskreise in Thätigkeit geblieben sind und blos die Benennung der Schule gewissermaßen eine Ausnahmsstellung erlitten hat, ist es wohl denkbar, daß das Gesetz, wo es so klar spricht, zum Nachthelle der betreffenden Lehrer interpretirt werden sollte. Zudem wirken die meisten dieser Lehrer ununterbrochen an diesen Schulen, an welche sie behördlich angestellt wurden, eine ziemliche Reihe von Jahren, mindestens zehn und manche auch bis fünfzehn und zwanzig. Wenn letzteren eine solche lange Dienstzeit nicht in Anrechnung gebracht würde, hieße dies: Gleiches Recht für Alle üben? Vielmehr wäre es eine schreiende Ungerechtigkeit. Und wahrlich, es berechtigt durchaus nicht zu der Ausnahme, daß eine solche Ungerechtigkeit von unserer Landesbehörde ausgehen könnte; im Gegentheile ist von hier aus immer, wo das Wohl der Lehrer und der Schule betrifft, das humanste Entgegenkommen zu erwarten. Gaya, im August. Sie schrieben, geehrter Herr Redacteur! in den jüngsten Nummern Ihres Blattes, daß Sie den Mainzer ״Israelit" nicht lesen; dagegen kann ich Sie versichern, daß der Herr Redacteur dieses Blattes Ihre ״Volkszeitung" aufmerksam liest und die Lesefrüchte benützt. Zufällig kam mir nämlich Nr. 2 d. I. des ״Israelit" dieser Tage zur Einsicht. Ich bemerke eine Correspondenz aus Gaya. Wo kömmt aus Gaya eine Correspondenz in dieses Blatt? ftagte ich mich. Hier gibt es wohl gute Israeliten, aber eben darum keinen Leser oder Correspondenten des Mainzer ״Israeliten". Ich lese weiter, und was finde ich? meine Correspondenz ack vsrdum, die ich Ihrem Blatte übersandte. Also ge-! Vielleicht gehört das zur Romantik. Aber man verachtet den Redacteur nicht, wenn er — nimmt, um sich resp. sein Blatt zu füllen. ונמצא wird etwas in seinem Blatte gefunden, soll er siebenfach bezahlen. Dazu ist aber wenig Aussicht. Ihre Leser würden Sie übrigens sicher nicht durch Auszüge — bilden. (Mit dem Eigenthumsrechte auf Correspondenzen ist's