Jüdische Volkszeitung
- Journal
- Jüdische Volkszeitung
- Volume
- 1873
- Issue
- 37 (10.9.1873)
- Date
- 1873-09-10
- Page
- Seite 294 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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294 sondern ״sehr bedeutend". So hat die kleinste Gemeinde im Eisenacher Kreise kaum den vierten Theil der Lehrerbesoldung aufzubringen, während unsere Staatsregierung über Dreiviertel derselben gewährt. Unsere weimarische Regierung hat noch keine jüdische Gemeinde ohne Lehrer gelassen; sie hat überhaupt schon vor der vor 23 Jahren erfolgten völligen Gleichstellung der Juden die jüdischen Lehrer und Schulen vollständig gleich den christlichen behandelt, und braucht man daher in unserem lieben weimarischen Lande nicht darum besorgt zu sein, daß die israelitischen Kinder ohne Religionsunterricht bleiben. Selbst die ״Grundzüge zu einem Volksschulgesetz" halten die Parität streng aufrecht. Wenn nur nicht von jüdischer Seite eine hier glücklich überwundene Sonderstellung wieder gesucht oder gefördert wird; von der Regierung und der Gesetzgebung haben wir Gottlob nichts zu fürchten. Möchte es nur überall in deutschen Landen so bestellt sein! Wenn wir trotzdem wünschen, daß sämmtliche Gemeinden dem Gemeindebund beitreten möchten, so veranlaßt uns dazu nicht die in Nr. 33 d. Bl. hervorgehobene Sorge, sondern die ethische Bedeutung und die schöne Aufgabe des Bundes. (Wir werden auf diesen und den Artikel in Nr. 33 zurückkommen, wenn ein ganz eigenthümlicher Vorfall erst aufgeklärt ist. Redaction.) Kunäscimu. 149. Coburg, 22. August. Die vor Kurzem sich hier gebildete israelitische Cultusgemeinde hat von der Stadt die St. Nicolaikirche, welche früher den hiesigen Katholiken überlassen war, unentgeltlich zu ihren Andachtsübungen eingeräumt erhalten. 150. Durch die neue (preußische) Kreisordnung vom 15. December 1872 werden auch die kirchlichen Corporationen berührt, so daß sie kraft ihrer juristischen Persönlichkeiten insofern sie Grundeigenthum besitzen, berechtigt sind, an der Bildung des Gemeindevorstandes und der Kreisvertretung sich zu betheiligen. Es wäre von Interesse zu erfahren, ob diese Bestimmung sich auch aus die Synagogengemeinden bezieht? — Ebenso wäre es von Interesse zu erfahren, welchen Einfluß die jüdischen Festtage auf den Unterricht in denjenigen öffentlichen Anstalten haben, wo die jüdischen Schüler eine beträchtliche Minderzahl bilden? Es ist nämlich bestimmt worden, daß in Schulen, welche von evangelischen Lehrern verwaltet werden, auch an den katholischen Festtagen zu unterrichten, und nur den katholischen Kindern zu gestatten ist, ohne Anrechnung einer Schulversäumniß aus der Schule fortzubleiben. Bei überwiegend katholischer Schülerzahl soll dem evangelischen Lehrer zustehen, mit Genehmigung des ihm Vorgesetzten Local-Schulinspectors den Unterricht an den katholischen Festtagen auszusetzen. Diese Bestimmung bezieht sich wohl thatsächlich vorzüglich auf höhere Anstalten, da die (niederen- Volksschulen in Preußen fast durchgehends confessionell getrennte sind. Nun waren 1872 in den höheren Anstalten Preußens nach einer Zustammenstellung im Centralblatt für das preußische Schulwesen in den Gymnasien Gesammtzahl der Schüler. Evangelische. Katholische. Juden. 60754 41090 14426 5230 in Vorschulen zum Gymnasium 8208 6649 638 920 in Realschulen I. Ordnung 24323 19311 2863 2102 Vorschulen 3984 3283 328 373 in Realschulen II. Ordnung 4029 3095 247 687 höhere Bürgerschule (mit Abgangsprüfung) 446 ׳ 1438 6954 8841 Vorschule 2255 1880 275 100 mithin in allen Schulen neben einer kleinen Zahl von hier von uns nicht berücksichtigter Dissidenten 82,262 Evangel., 20,215 Kath., 9,948 Juden. Es ist mithin ersichtlich, daß in sehr vielen dieser höheren Schulen die Juden in einer sosehr beträchtlichen Zahl vor- Händen sein müffen, daß sie hier und da, wenn von Parität irgendwie die Rede sein kann, in der Schule nicht übersehen werden können und dürfen. Werden demnach in diesen Schulen die Juden die gebührende Berücksichtigung finden? — Die Frage ist von principiell und praktisch hoher Bedeutung, wenn man den Juden ein Recht versagt, das man den Schülern katholischer Confesfion gewährt, die in vielen Schulen nicht in gleicher Zahl mit den Juden vorhanden sein mögen. Sie ist, wie uns jeder Sachverständige zugestehen wird, ganz bedeutungslos, wenn Schulbehörden, Directoren und Lehrer guten Willen haben und den Juden gerecht werden wollen und natürlich, die Juden nicht allzu übertriebene Ansprüche machen. 151. Agram, 29. August. Die Regierung brachte im Landtage einen Gesetzentwurf bezüglich der Emancipation der Juden ein.