Jüdische Volkszeitung
- Journal
- Jüdische Volkszeitung
- Volume
- 1873
- Issue
- 37 (10.9.1873)
- Date
- 1873-09-10
- Page
- Seite 291 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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291 solle, was er besitze, um wie ein Bettler unstät und flüchtig umherzuwandeln, ohne feste Stätte heute hier, morgen dort sein erbetteltes Brod suchend. Das ist erziehliche Gerechtigkeit. Wie kann man nun in der Weise des Dr. E. und des ״Ausland" behaupten, daß Moses im Namen dieses gerechten Gottes die Blutrache habe in Schutz nehmen müssen? Nein, er verwirft sie, die Todesstrafe sammt der Blutrache, von Princip wegen und behält sie nur aus praktischen Lebens- und Staatsrücksichten bei. Die Rachetheorie war Moses überkommen und wurzelte in den Anschauungen und Gewohnheiten der damaligen Völker. So auch das Gesetz von ״Auge um Auge, Zahn um Zahn rc" Man erhebe sich in unserer Zeit nicht hochmüthig über Moses, dessen Straftheorie einen noch so niedrigen Standpunkt einnehme. Die Consequenz der Strafgesetze lautet weiter nach dem Wortlaute der hl. Schrift: ״Blut um Blut", und auf diesem Standpunkte steht trotz aller Theoreme gegen die Todesstrafe unser heutiges Strafgesetz noch. Während principiell, wie bereits angegeben, die Bibel sich gegen Todesstrafe ausspricht, behält sie dieselbe, wie unsere Zeit noch, aus praktischen Gründen bei. Aehnlich auch wie unsere Landesfürsten dem Strafgesetze und der Verurtheilung zum Trotz die Todesstrafe unausgeführt lassen, so hat auch schon der jüdische Strafgerichtshof in den frühesten Zeiten den Ausspruch gethan: ״Wenn trotz der gesetzlich bestehenden Todesstrafe ein Gerichtshof auch nur Ein Mal die Todesstrafe ausspricht, so gewinnt er den Namen eines mörderischen Gerichtshofes" (Talmud). So verhält es sich auch mit dem Gesetze von ״Zahn um Zahn rc." Moses mußte diese Gesetze aufnehmen; Zeit und Umstände drängten eben so sehr dazu, wie zur Ausführung der Todesstrafe, bis in späterer Zeit derartige Verletzungen nach den historischen Berichten mit entsprechenden Geldstrafen belegt und gesühnt wurden. Blutrache und Todesstrafe sind demnach sehr verwandt, sie entspringen einer und derselben Wurzel: dem Rachegefühle. Dieses liegt Gott und dem mosaischen Systeme fern. Moses perhorrescirt beide, Blutrache und Todesstrafe. Die Blutrache, welche in den Anschauungen und Gewohnheiten des Volkes und der Zeit wurzelt, die der Gesetzgeber dictatorisch nicht wegdeeretiren kann, hebt er nicht auf, behält sie aber auch nicht bei, sondern macht sie durch die Institution von leicht erreichbaren Asylstädten, wohin der Mörder sofort vor dem Bluträcher zu fliehen habe, faktisch unmöglich und ihre Beibehaltung dadurch nur scheinbar und illusorisch. Daß diese Institution der späteren Entwickelungsperiode angehöre, während Moses die nackte Blutrache habe bestehen lassen, wie Dr. E. und das ״Ausland" vermeinen, widerlegt sich schon dadurch, daß die Asylstädte des ostjordanischen Theils schon bei der Vertheilung dieser Ländereien an die 22/ב Stämme durch Moses eingerichtet und bestimmt wurden (Num. 35; Deuter. 19, 7—9). Außerdem haben wir der Beispiele mehrere, wo alterthümliche Volksgebräuche nothgedrungen von Moses beibehalten, aber modificirt wurden, um später abrogirt zu werden. Wie falsch man bisher die Bibel interpretirte, um die Rachetheorie herauszulesen, beweist auch die Deutung des bekannten Ausspruchs im Dekalog: Gott ahndet die Schuld der Väter an Kindern und Kindeskindern bis in das dritte und vierte Geschlecht. Es heißt hier ausdrücklich: ״so sie mich (Gott) hassen", wie beim Lohne: Gott beweist Liebe bis in das tausendste Geschlecht, so sie mich (Gott) lieben und meine Gebote halten. Von blinder Rache ist hier also ebensowenig die Rede, wie von ftemdem Verdienste. Die Strafe trifft den Sünder, wie der Lohn den Frommen verdienter Maßen; nur daß Lohn und Strafe hier als Folgen des elterlichen Beispiels dargestellt werden. Die Eltern sollen sich um so eher vor Sünde gewarnt sein und sich zur Tugend ermuntern lassen, als die folgenden Geschlechter ihrem Beispiele folgen. Ja, es ist hier so wenig von Rache zu lesen, daß man den Ausspruch eher auf Gottes Langmuth deuten kann, der drei und vier Geschlechter hindurch die bösen Folgen des elterlichen Beispiels ansieht, ehe er strafend eingreift, um zu sehen, ob das Uebel hereditär wird. Dann aber zwinge ihn die erziehliche und bessernde Gerechtigkeit, an seinen Hassern die Schuld der Väter zu ahnden. Die Institutionen Griechenlands zur Beschränkung und Aufhebung der Blutrache wie zur gesetzlichen Erzwingung der Sühne und Vergebung seitens der verletzten Familie, wovon bei Di־. E. und ״Ausland" ebenfalls die Rede ist, gehören einer ganz späten Zeit an, wo der Einfluß des Judenthums auf die griechischen Anschauungen und Lebenssitten sich bereits geltend machte, wie dies sowohl aus den Theoremen und Lebensgeschichten der griechischen Philosophen von Anaxazoras an bis zu den sibyllinischen Büchern, welche geradezu jüdischen Ursprungs sind, zu ersehen ist. Alzey. _ Dr. R. Corresponäenz. Kuäwig8burg (Württemberg), 8. Aug. Wir entnehmen der hiesigen Zeitung nachstehenden Bericht: ״Die Einweihung des Kriegerdenkmals auf dem israelitischen Kirchhofe (zu Ludwigsburg) fand am Dienstag unter sehr zahlreicher Betheiligung des Publikums statt. In Folge von Einladungen Seitens des israelitischen Kirchenvorsteheramtes waren die hiesige Garnison, die Stadtgemeinde und verschiedene Vereine durch Deputationen vertreten und auch der Männergesangverein trug zur Erhebung der Feier das Seinige bei. Es konnte wohl kaum, wieHr. Vorsänger Kahn in seiner tresslichen Einweihungsrede berührte, ein besserer \ i *3►