Jüdische Volkszeitung
- Journal
- Jüdische Volkszeitung
- Volume
- 1873
- Issue
- 33 (13.8.1873)
- Date
- 1873-08-13
- Page
- Seite 260 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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260 Justizministerium in Dresden das genannte Recht abgesprochen, weshalb der betreffende Beamte aus dem sächsischen Staatsdienste schied. 123. Wildbad. Auf Wunsch von Israeliten, deren mehrere Hunderte als Kurgäste alljährlich hier sein mögen, hat der hiesige Stadtschultheiß mit größter Bereitwilligkeit ein geeignetes Lokal zur Abhaltung des sabbathlichen Gottesdienstes unentgeltlich eingerüumt, da ja auch eine englische und katholische Kapelle für die betreffenden Badgäste neben der evangelischen Stadtkirche vorhanden sei. Am jüngsten Sabbath wurde schon ein israelitischer Gottesdienst abgehalten, an dem etwa 40 Personen theilnahmen. Der anwesende Klausrabbiner von Mannheim hielt eine Predigt mit vielem Beifall. Es ist bereits Einleitung getroffen, eine rituell auf Pergament geschriebene Pentateuchrolle zum Vorlesen der Perikopen anzuschaffen. In ähnlicher Weise entstanden in Karlsbad und Leipzig durch Kur- und Meßfremde isr. Gotteshäuser. 124. Aus dem Eisenacher Oberlande 16. Juli. Ein Einwohner von Lengsfeld hatte in einem öffentlichen Locale daselbst Aeußerungen über die amtliche Thätigkeit sowie über die religiösen Lehren des neuen Landrabbiners gethan, die geeignet waren, denselben nicht nur in der öffentlichen Meinung herabzusetzen, lächerlich und verächtlich zu machen, sondern auch seine ganze Stellung zu untergraben. Der Landrabbiner hatte sich darauf an seine Vorgesetzte Be- Hörde, das großherzogliche Staatsministerium mit der Bitte gewendet, ihn in seiner Ehre und in seiner Stellung zu schützen. Das Ministerium that dies, indem es die eingereichte Klage an das großherzogliche Kreisgericht in Eisenach abgab und den Strafantrag stellte. Aus der Hauptverhandlung am Donnerstag ergab sich nun, daß die über den Landrabbiner gethanen Aeußerungen höchst verleumderischer Art waren und stch sämmtlich als unwahre Behauptungen erwiesen. Der Gerichtshof entschied auf drei Monate Gefängniß. (sie.!!) 125. Berlin. Das Obertribunal hat in dem bekannten Proceß des Synagogenvorstands der Synagogengemeinde gegen einen renitenten Steuerzahler, welcher zur freien Gemeinde übergetreten, gleich der 2. Instanz entschieden, wonach also der Eintritt in die freie Gemeinde nicht von der Verpflichtung zur Steuerzahlung an die Synagogen-Gemeinde befreit. Wir haben s. Z. das Urtheil des Kammergerichts avszüglich mitgetheilt. Freilich ist das Urtheil auf das z. Z. noch bestehende Gesetz von 1847 gegründet! 126. Leipzig. Der Vorstand der Isr. Religionsgemeinde dahier veröffentlicht soeben seinen Jahresbericht für das Verwaltungsjahr 1872. Wir entnehmen daraus folgende bemerkenswerthe Daten: Die Israelitische Religionsgemeinde zu Leipzig zählte Ende 1872 368 Mitglieder, unter welchen sich 14 Frauen, 11 auswärtige und 2 Ehrenmitglieder befanden. Geboren wurden 33 Knaben und 25 Mädchen. Confirmirt wurden 5 Knaben und 10 Mädchen. Getraut wurden 10 Paare: 3 hiesige, 7 fremde, Gestorben und hier beerdigt sind: Hiesige: 9 Männer, 3 Frauen, 20 Kinder. Fremde: 2 Männer, 3 Frauen, 3 Kinder. Es wurden 12 Vorstandssitzungen und 8 Gemeindesitzungen abgehalten, in denen 53 Vorlagen erörtert, bez. erledigt wurden. Von den Beschlüssen des Vorstandes und der Gemeindesitzung sind hervorzuheben: 1) Zur Erinnerung an die vor 25 Jahren auf Grund des ersten von der Staatsregierung genehmigten provisorischen Gemeindestatuts erfolgte Constituirung der hiesigen Jsraelitischen Religionsgemeinde wurde ein Gottesdienst auf Sonntag den 2. Juni 1872 anberaumt, und den Gemeindemitgliedern eine kurze Chronik der wichtigeren Vorkommnisse in der Verwaltung und in der Entwicklung des Gemeindewesens während dieses Zeitabschnittes zugesandt. 2) An Stelle der bisherigen Armencasse wurde nach Beschluß der Gemeindesitzung ein Unterstützungs-Verein ins Leben gerufen, welcher den Zweck hat, Unterstützungen an hiesige und durchreisende Arme zur Beseitigung der lästigen Hausbettelei in geregelter Weise zu gewähren. Mit Befriedigung heben wir hierbei hervor, daß dieses Ziel in einer überraschenden Weise als gelöst anzusehen ist, und können wir nur den lebhaften Wunsch aussprechen, daß die geehrten Mitglieder nicht ermüden mögen, uns durch ihre Beiträge in den Stand zu setzen, diese Einrichtung, welche sich schon jetzt als höchst wohlthätig für alle Theile erwiesen hat, beibehalten zu können. 3) Die Pflasterung, Wegeverbesserung und sonstige Veränderungen auf dem Friedhofe. Herr Hermann Oppenheim er spendete hierzu in hochherziger Weise in seinem und seiner Familie Namen die Summe von ca. 2000 Thlr., wofür wir auch an dieser Stelle unsern Dank aussprechen. So wurde durch diese Bauten das Gemeindebudget nur sehr unbedeutend belastet. Die Religionsschule erfteut sich unter der sorgfältigen Leitung des Herrn Rabbiner Or. A. M. Gold sch midi und durch die einsichtsvolle Mitwirkung des Herrn Cantor L. Liebling eines steten Wachsthums, so daß bereits die Anstellung weiterer Lehrkräfte in Aussicht genommen werden mußte. Am 9. Juni 1872 wurde die öffentliche Prüfung sämmtlicher Zöglinge abgehalten, welche die erfreulichsten Ergebniffe zeigte. Der am 14. April 1872 hier abgehaltene 2. deutsch-israelitische