Jüdische Volkszeitung
- Journal
- Jüdische Volkszeitung
- Volume
- 1873
- Issue
- 32 (6.8.1873)
- Date
- 1873-08-06
- Page
- Seite 253 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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253 beuten, um den Verkauf des Koscherfleisches wieder als eine Einnahmsquelle für die Gemeindekasse auszubeuten. Im ״Pester Lloyd", welches dem jüdischen Vorstande als Organ dient, macht der Wortführer des letzteren geltend, daß das ״religiöse Gefühl der an den Glaubenssatzungen treu haltenden Israeliten durch die gegenwärtige Praxis tief verletzt werde, weshalb der Vorstand fortwährend Klagen hören müsse." Nun haben aber die angeklagten Fleischbänke zahlreiche jüdische Kunden, ohne welche sie sich natürlich nicht erhalten könnten. Werden diese Kunden genöthigt, ihren Fleischbedarf aus den inkriminirten Fleischbänken zu decken? O nein, sie thun es aus freiem Willen, während es den, von dem Vorstande vertretenen Frommen frei steht, zu den autorisirten Fleischbänken ihre Zuflucht zu nehmen. Im Punkte des Koscherfleisches kann nach unserem Gewerbegesetze schon jetzt das amerikanische System auch bei uns eingeführt werden, und die Vorsteher geben sich vergeblich Mühe, dies zu verhindern. Für die Gemeinde wäre es viel heilsamer, wenn sie weniger an das Fleisch und mehr an den Geist dächten. Für ersteres ist ja in reichem Maße gesorgt, denn wir haben hier Koscherbänke ersten, zweiten und dritten Grades. Die Bänke ersten Grades können sich eines Schochets rühmen, den der Bankinhaber besoldet; die zweiten Grades stehen unter der Jnspection des Gemeinderabbinates, in welchem die Neuorthodoxie, die Breslauer ' Schule und die Reform Arm in Arm das Jahrhundert in die Schranken fordern; die des dritten Grades werden von der separatistischen altorthodoxen Gemeinde verwaltet. Hier ist Koscherfleisch im Superlativ zu haben. Mainz» Juli 1873. Von unserer Gemeinde ist nicht viel zu berichten; es geht Alles stille und geräuschlos seinen friedlichen, ruhigen Gang. — Unser Rabbiner, Hr. Dr. Cahn, durch eine edle Popularität in seinen Predigten, sowie durch die Humanität seines Benehmens und Wirkens sehr beliebt, bedurfte jetzt einer jüngeren Kraft zur Unterstützung in seinem Amte. — Es ist der Gemeinde gelungen, in der Person seines Schwagers, Hrn. vr. Fürst, bisher Rabbiner in Bayreuth, ihre Erwartungen vollkommen befriedigt zu sehen. Schon dessen Probepredigt, ״Die Gewissenhaftigkeit im Kleinen", hatte sogleich die Stimmung der ganzen Gemeinde für ihn gewonnen. Derselbe hat vor dem Schebuothfeste seine Wirksamkeit als Prediger begonnen und allgemein ist die Befriedigung, daß wir uns zu dieser Wahl gratuliren können. Reichthum der Gedanken und edle Sprache zeichnen seine Predigten aus. Die beiden Rabbiner alterniren in ihren Vorträgen. Hier die Erfahrung, die reiche Abklärung und Ruhe, die edle Einfachheit, dort die männliche Kraft und die Lebhaftigkeit der Empfindüng. So ergänzen sich beide gegenseitig und auch die Gemeinde freuet sich, daß hier in jeder Beziehung so schön die Psalmenworte Anwendung finden! הנה מה טוב ומה נעים שבת אחים גם יהד (Wir erwarten mit Zuversicht, daß es diesen beiden Männern gelingen wird. Einzelne aus der Gemeinde, welche sich von der Charlatanerie auf den abschüssigen Pfad des Fanatismus verleiten ließen, zurückzuleiten. Red.) Vom Kkem. Vor einigen Wochen ging ein jüdischer Fruchthändler, Salomon S. von Bieberich, zu Fuß nach dem zwei Stunden entfernten Eltville. Dort seine Kunden besuchend, bricht er gegen Abend bei dem Heraustreten aus dem Hause eines Bäckers plötzlich zusammen und nach einer Stunde hört er auf zu athmen. Am darauf folgenden Tage des Mittags 1 Uhr lag dieser so plötzlich Verstorbene unter der Erde. Um sich diese übermäßig rasche Beerdigung zu erklären, munkelte man, daß hier vielleicht ein Cholerafall vorliege. Das war aber durchaus nicht der Fall. Der Grund dieser schnellen Beerdigung ist vielmehr in dem Umstande zu suchen, daß der Verstorbene und dessen Familie als feurige Anhänger des Lehmann'schen Judenthums in Mainz, das auch in der Religionsgesellschaft zu Wiesbaden einen Ableger hat, es für eine Religionspflicht halten, den Verstorbenen so rasch als möglich der Erde zu übergeben. Hierbei entsteht nun die Frage: ist diese schnelle Beerdigung mit oder ohne Erlaubniß der Be- Hörde geschehen? Munäscüau. 117. Die russische Regierung hat bekanntlich eine eigene Juden-Gesetzgebung, in der sie Niemand stören kann, auch wenn sie die Juden aus gewissen Städten weist oder ihnen dort den Aufenthalt verbietet. Diese Gesetzgebung darf sich aber nach allgemeinen staats- und völkerrechtlichen Begriffen nicht auf Angehörige anderer Staaten beziehen, bei denen keine Regierung den Aufenthalt von dem Glaubensbekenntnisse abhängig machen darf. Neuerdings ist es aber vorgekommen, daß man Angehörigen des deutschen Reiches, die tm Besitze regelrechter und ordnungsmäßiger Pässe waren, den Aufenthalt in Rußland lediglich aus dem Grunde versagte und sie auswies, weil die dortige Behörde erfahren hatte, daß sie Jsraeliten sind. Es muß sich nun zeigen, was die deutsche Reichsregierung gegen eine solche Verletzung des Völkerrechts thun wird, die die russische Regierung weder einem Briten oder einem Bürger der Vereinigten Staaten Amerikas, noch einem Franzosen oder Schweizer gegenüber sich erlaubt haben würde. Die deutsche Reichsregierung wird hier ihrem Bürger oder, wenn sie will, Unterthanen zu seinem und ihrem Rechte verhelfen müssen. Als vor 40 Jahren die Regierung von Basel-Land einen Franzosen aus dem Elsaß nicht zum Aufent-