Jüdische Volkszeitung
- Journal
- Jüdische Volkszeitung
- Volume
- 1873
- Issue
- 32 (6.8.1873)
- Date
- 1873-08-06
- Page
- Seite 252 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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252 käme noch der Umstand in Betracht, daß sie meistens Zugleich Cultusbeamte und in dieser Eigenschaft der Cognition des Staates entzogen seien. Das allerdings beklagenswerthe Abhängigkeitsverhältniß von der Gemeinde bliebe somit immer dasselbe und die wohlwollendste Fürsorge des Staates für den Lehrer könnte durch übelwollendes Vorgehen Seitens der Gemeinde gegen den Cultusbeamten immer wieder paralysirt werden. Was die Beiträge der politischen Gemeinden zur Unter- Haltung der jüdischen Schule betrifft, so wollte der Herr Minister eine rechtliche Verpflichtung dazu, wenigstens bei Privatschulen nicht anerkennen, und auch bei den öffentlichen lägen die Verhältniffe fast in jedem Orte anders, so daß auch hier nur eine ftiedliche Verständigung mit der Commune erübrige. Uebrigens müsse er allerdings wünschen, daß die Communen im Sinne des Antrages verführen und würde, wo in gegebenen Fällen die Frage ihm unterbreitet würde, gewiß stets nach Grundsätzen der Billigkeit die Entscheidung treffen. Daß die Schulinspeetion so lax gehandhabt werde, schien den Herrn Minister allerdings zu überraschen, und versprach derselbe in diesem Punkte baldige Abhülfe auf dem Verwaltungswege. Der Religionsunterricht in den höheren Schulen habe, behauptete der Herr Minister, den eigentlich obligatorischen Charakter durch eine Reihe von Ministerial-Rescripten bereits verloren, und er könne daher die betreffenden Schulanstalten zur Anstellung jüdischer Religionslehrer nicht nöthigen. An vielen Orten jedoch sei diese Anstellung aus dem Wege ftiedlicher Vereinbarung von selbst geschehen, und er habe nie Anstand genommen, ein solches Verhältniß gut zu heißen. Er flnde es denn auch in der Ordnung, daß der jüdische Religionslehrer, so weit es diesen Gegenstand betrifft, zu den Conferenzen gezogen werde und seinen Vermerk über den Erfolg des Religionsunterrichts in die Censuren eintragen dürfe. Auf die Versetzung könne jedoch dieser Vermerk ebensowenig Einfluß haben, wie der Religionsunterricht bei den christlichen Confessionen. Der Herr Minister bezeugte schließlich seine Freude darüber, daß ich eine Denkschrift, welche die besprochenen Fragen, in Begleitung einiges statistischen Materials, eingehender motivirte, in seinen Händen zurückließ und versprach, dieselbe nochmals einer eingehenden Prüfung zu unterziehen. Indem ich mir Vorbehalte, dem Vereine, der mich mit der ehrenvollen Mission betraute, bei der nächsten General- Versammlung detaillirteren Bericht zu erstatten, glaube ich, die obige skizzirte Darstellung der größeren Oeffentlichkeit schuldig zu sein. Das Resultat der Unterredung darf ich dahin zusammenfassen, daß die jüdischen Schul- und Lehrerangelegenheiten, sofern sie zur Cognition des Herrn Cultusministers Dr. Falk gelangen, sich deffen wohlwollender Berücksichtigung zu erfteuen haben werden, daß aber an eine Erfüllung unserer Wünsche auf dem Wege der Gesetzgebung für jetzt nicht zu denken ist.*) Die unabweisbare Pflicht der Besserstellung der jüdischen Schulen und Lehrer wird daher vor wie nach Sache der Gemeinden und — der Lehrer sein. Blumenau. Pest, Anfang Juli. Die Rede, welche unser Deak am 28. v. M. in unserem Parlamente gehalten, ist wohl auch Ihnen und Ihren Lesern zu Gesichte gekommen. In Ungarn war sie geradezu Epoche machend; bei der kirchlichen Bewegung in Deutschland verdient sie auch dort, die Aufmerksamkeit eines jeden Gebildeten zu feffeln. Die von Deak ausgesprochenen Anschauungen über das gegenseitige Verhältniß von Staat und Kirche kulminiren in dem Bekenntnisse, daß sein Ideal in dieser Rücksicht in Nordamerika realisirt ist, wo sich der Staat von jeder Einmischung in die Cultusangelegenheiten fern hält. Der greise Staatsmann räumt ein, daß der sofor- Ligen Einführung des amerikanischen Systems in Europa unüberwindliche Schwierigkeiten im Wege stehen; er hält es aber für die Aufgabe der Gesetzgebung, namentlich der ungarischen, sich dem amerikanischen Vorbilde allmälig zu nähern. Er selbst stimmt für jedes Gesetz, welches geeignet ist, das Vaterland diesem Ziele näher zu bringen; ist aber ein entschiedener Gegner aller gesetzlichen Verfügungen, die eine entgegengesetzte Richtung verfolgen. Die Vorsteher der hiesigen jüdischen Gemeinde beweisen aus die eclatanteste Weise, wie ernstlich es ihnen darum zu thun ist, der Fahne des gefeierten Patrioten zu folgen. Sie sollicitiren allen Eifers bei der königl. ungarischen Regierung, daß dieselbe die Koscherfleisch- Ausschreibung energisch in die Hand nehme, und die Gemeinde wieder in den Besitz des Monopols bringe, welches ihr in Folge der Gewerbefreiheit abhanden gekommen ist. Diese Freiheit wollen sie zwar nicht angetastet wissm. Sie soll in allen Stücken aufrecht erhalten werden; nur kein Schochet soll es wagen dürfen, sein ״Messer zu ziehen", ohne von dem hiesigen Rabbinate dazu ermächtigt zu sein, und kein Jndividuum soll sich anmaßen, eine Koscherfleischbank zu beauffichtigen, welche die Gemeinde nicht seiner Obhut anvertraut hat. Leider hat die Regierung selbst vor einigen Monaten in dieser Angelegenheit einen Fehltritt gethan, indem sich das Ministerium in einem an den Klausenburger Magistrat gerichteten Erlasse zweideutig aussprach. Diese Zweideutigkeit suchen nun die hiesigen Vorsteher zu Gunsten ihres Monopols auszu- *) Wir werden jedoch auf der Warte bleiben und sehen, wie das Abgeordnetenhaus zur Zeit zu unserer Frage sich stellen wird. Correspondent.