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Jüdische Volkszeitung · 1873-07-30 · 31 (30.7.1873) · p. Seite 245

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Journal
Jüdische Volkszeitung
Volume
1873
Issue
31 (30.7.1873)
Date
1873-07-30
Page
Seite 245 (sequence 5)
Language
German
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245 ohnehin noch zweifelhaft ist, oh der Staat sich alles Einflusses auf religiöse Erziehung entschlagen soll, ist es unmöglich, die staatlichen Verhältnisse, welche mit den kirchlichen und religiösen J durch und durch verquickt sind, mit einem Male gewaltsam; aus einander zu reißen; . und wenn es geschieht, kann dies! nur zum allgemeinen Schaden geschehen. Für die jüdischen ' Gemeinden hat der Staat ebenfalls durch frühere Gesetzgebung i Verhältnisse geschaffen, die er nun mit einem Male nicht | aufheben darf. Auf Grund dieser Gesetzgebung sind Einrich-! tungen getroffen, Bauten unternommen, Beamte angestellt,! Rechte dritter Personen berührt; alles dies beruht auf der! Bildung und Erhaltung von corporativen Synagogengemeinden! unter der Aegide des Staats. Der Staat kann und darf jetzt! nicht mit einem Male diese Synagogengemeinden aufheben j und dadurch allen diesen Einrichtungen den Boden unter den Füßen wetzziehen. Durch das Recht des willkürlichen Austritts aus den Synagogengemeinden aber werden diese aufgehoben odier doch in Frage gestellt. Freilich muß das Juden- > thum Kraft genug haben, durch sich selbst zu bestehen — ohne polizeiliche Beihülfe, die es früher nicht hatte und deren es auch in Zukunft nicht bevarf. Aber wenn auf Grund staatlicher Beihülfe alte Einrichtungen aufgehoben und neue getroffen werden, so lassen sich die Verhältnisse nicht plötzlich umkehren; man kann nicht sagen: jetzt probiren wir es einmal wieder anders — ohne staatliche Beihülfe. Hier fordert es nicht blos das politische Jntereffe des Staats, - hier ist es nicht blos seine moralische, sondern auch seine juridische Pflicht, Verhältnisse, die er hat schaffen helfen, zu schützen oder für den Schaden einzustehen. Auch kann hier nicht einseitig die Gewissensfreiheit des Einzelnen in Rücksicht gezogen werden, wo das Interesse des Ganzen berührt wird, da der vorgebliche Gewissensdruck nur auf Schein oder Geldersparniß hinausläuft. Denn es. wird Niemand gezwungen, gegen seine Ansicht an religiösen Handlungen Theil zu nehmen, oder gehindert, seine religiösen Bedürfnisse in anderer Weise zu befriedigen. Die Gesammtgemeinde wird in der Regel allen religiösen Schattirungen gerecht. Es ist deshalb auch der Ausweg überflüssig und unthunlich, die dissentirenden Gemeindeglieder von der. gottesdienstlichen Steuerquote zu befreien, weil vermeintlich in der Regel der Cultus die Veranlassung zum Dissens gebe. Die cultuellen Beziehungen sind dafür im! Judenthum zu weitgreifend und umfassend; es würde beispielsweise dahin auch die Besoldung des in der Synagoge functionirenden Rabbiners und Cantors gehören, deren amtliche Wirksamkeit doch nicht auf die Synagoge beschränkt ist. Auch gibt es gemeinsame Interessen: Schulen, Armenunterstützung, Krankenpflege, Todtenbestattung, Friedhöfe rc., welche trotz abweichender Religionsanschauung alle zugleich angehen. Bedenkt man nun, daß gar Mancher, vielleicht gar als Vorsteher, durch Stellung und Votum vordem Einrichtungen hat treffen und der Gesammtheit Lasten hat aufladen helfen, die zu verantworten und mitzutragen er jetzt sich weigert, und wofür er die dargebotene Gelegenheit zum Austritt mit Hast ergreift: so begreift man, welches Unrecht darin liegt, ihm diese Gelegenheit leichter Hand zu bieten. Lasker, welcher dem willkürlichen Austritt aus den Synagogengemeinden das Wort redet, hat, wie hier, so überhaupt aus jüdischem Gebiete, jedes Mal, wo er dasselbe betreten, nicht die Sicherheit des Gangs bewährt, die er auf anderen Gebieten so rühmlich bewiesen. Aus Kurkeffen Gewiß kennen Sie, geehrter Herr Redacteur, das Norddeutsche Lesebuch. Dieses Buch ist von den verschiedensten pädagogischen und politischen Blättern äußerst günstig beurtheilt worden, jedoch nicht blos wegen seiner vorzüglichen Brauchbarkeit, sondern auch schon um deswillen, weil es frei sei von einer einseitig pietistchen Richtuntz; in Wahrheit aber bleibt es für uns Juden — es enthält nicht den Vermerk für evangelische Schulen — ein proselitenmachendes, auch den Ansichten der freidenkenden Juden entschieden widersprechendes. So behandelt dasselbe — man lese und staune — ein Capitel über christliche Mission, das mit Absicht theils der Wahrheit geradezu ins Gesicht schlägt und theils darauf berechnet zu sein scheint, das auf Irrwegen wandelnde Volk Israel zu seinem Erlöser zu führen. Wenn das streng-orthodoxe Lesebücher a la Hengstenberg, Vilmar, ״Kreuzzeitung^ und ״Germania" thun, die bekanntlich das Licht, wie die Spitzbuben die Gensdarmen scheuen, so mag uns das nicht weiter befremden; wenn aber gut geschriebene, im Uebrigen allerdings sich auf der Höhe der Zeit haltende Bücher im Jahre des Heils 1873 noch solche Missionsartikel aufnehmen, so muß man dagegen als Fortschrittsfteund und Jude so laut als möglich protestiren. — In der hiesigen Gegend ist es in den Schulen eingeführt und manche jüdische Kinder müssen es in den christlichen Schulen — an jüdischen Lehrern ist noch großer Mangel — benutzen. Verschiedene deutsche Blätter bringen einen Bericht über die in der Wiener Ausstellung vorhandenen deutschen Zeitungen. Es mag allerdings auf Wahrheit beruhen, daß Deutschland hinsichtlich der Menge seiner Journale mit Rußland und anderen Staaten sich dreist in den Wettstreit wagen darf; daß aber ein Blatt unter dem Titel: ״Israelitisches Missionsblatt" existirt, möchte doch zu bezweifeln sein. Oder etwa doch? (Ja, gewiß. Es ist eben das Correspondenzblatt der Judenmissionäre. Red.) Hiuulfcfuni. 114. Es ist bemerkenswerth, daß, wie die ״Pall Mall Gazette" aussührt, das Studium und die Lehre des Sanscrit

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