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Jüdische Volkszeitung · 1873-07-30 · 31 (30.7.1873) · p. Seite 243

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Journal
Jüdische Volkszeitung
Volume
1873
Issue
31 (30.7.1873)
Date
1873-07-30
Page
Seite 243 (sequence 3)
Language
German
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248 248 — mal angesehen. Irgendwie zweifelhaften Individuen wird bei Weiterbeförderung per Bahn das Reisegeld nicht in die Hände gegeben, weil sie dasselbe in der Regel behalten und dennoch im Orte verbleiben, sondern wir bestimmen, wann sich der Betreffende auf dem Bahnhofe einzuffnden habe, behalten dessen Papiere und lassen ihm, wenn er bereits im Wagen! sitzt, das Billet 4. Classe nebst den Papieren von dem Gej meindediener behändigen. Früher hatten wir von den Bahn-1 directionen die Vergünstigung, Arme zur freien Fahrt empfehlen zu können; dieselbe wurde uns entzogen wegen des schänd- 1 lichcn Mißbrauchs, den die Schnorrer mit den Billets, die sie : einfach wiederverlauft, getrieben haben. — Oft sind wir auch genöthigt, die Hilfe der Polizei in Anspruch zu nehmen. Da kommt eine Frau, die für sich und ihre zwei Töchter Unterstützung begehrt. Nach näherer Untersuchung stellt es sich heraus, daß es nicht ihre Töchter sind, sondern zwei unschuldige Mädchen, die sie für ein schändliches Gewerbe unter falschen Vorspiegelungen angeworben hatte. Da tritt geführt von einem Knaben und von einer Frau, sowie von -einem das Gepäck tragenden Dienstmann geleitet, ein Alaun herein, der angibt und ein ärztliches Zeugniß darüber vorlegt, daß er lahm und blind zugleich ist. Selbigen Tages sehe ich ihn aber auf der Straße ohne jede Begleitung kräftig und munter wie ein junger Rekrut dahinwandeln, mit einem duftenden Glimmstengel im Munde u. s. w. Oft recherchirt auch die Polizei bei uns nach steckbrieflich verfolgten Individuen. In der Regel stellt sich hierbei heraus, daß sie viel Geld in vollgültigen Cassenscheinen bei sich haben. Nach kurzer Zeit der Amtsführung bekommt man eine solche Routine, Erfahrung und Scharfblick, daß man es dreist mit jeden: Schnorrer aufnehmen kann, jedem gewachsen ist. In jeden: Falle gibt man dem Schnorrer eine Portion Moral mit auf den Weg, die dem Werth der Gabe mindestens gleichkommt. Werden diese Grundsätze erst in den meisten Gemeinden Deutschlands ernstlich durchgeführt, dann werden ihre Zweckmäßigkeit und erfolgreiche Wirksamkeit vollends an den Tag treten. Hört die Schnorrerei auf, sich zu lohnen, — begegnet man den Bettlern .überall mit Ernst und Strenge; gibt man ihnen nur gerade so viel, daß sie nothdürftig vorwärts kommen können, dann werden sie schon zu der Erkenntniß gelangen, daß die ״gute, alte Zeit" auch für die Schnorrer vorüber ist; daß Jeder zur Arbeit, zur Gründung einer anständigen Existenz verpflichtet ist. In einigen Jahren wird alsdann die Schnorrerci ein überwundener Standpunkt sein! Auch für diejenigen Länder, aus denen die Bettler zu uns Hereinströmen, wird es die wohlthätigsten Folgen haben, wenn man dort weiß, daß wir nicht länger gewillt sind, den Müssiggang und Bettel mit verschränkten Armen zu protegiren, gleichsam als wären wir machtlos, ihm zu steuern. Denn wir sind es nicht, wenn wir nur unsere Schuldigkeit thun! Darum fort mit der Hausbettelei, trotz oder gerade wegen der Heiligsprechung der Schnorrer durch den Patent- Heiligen in Mainz! Correspvnäenz. Ans äem Grohkierzogtkmm Neffen, 14. Juli. In der Budgetberathung unserer zweiten Kammer vom 12. d. Mts. sind auch — so nebenbei, — Fragen, die die israelitischen Bewohner unseres Landes angehen, in Anregung gebracht, aber nicht vollständig zum Austrag gebracht worden, weil man uns — auf die Kirchengesetze vertröstet. Wenn in Geldftagen die Gemüthlichkeit aufhört, so möchte diese Art der Behändlung wichtiger Lebensfragen der jüdischen Religionsgemeinden nicht als ganz correct gelten können. Denn — wenn bei den Kirchengesetzen auch Dies und Jenes geregelt werden sollte — die jährlich ca. 130,000 für christliche Cultuszwecke sind — und zwar auf 2 Jahre — verwilligt, für jüdische Zwecke lag kein bestimmter Antrag vor und wurde also — auch nichts verwilligt. Die Petitionen der hessischen Rabbinatssitzgemeinden und der Versammlung zu Frankfurt scheinen nicht! zur Formulirung eines bestimmten Antrages in dieser Rich- : tung Veranlassung gegeben zu haben. Heben wir indessen! hervor, was heute in dieser Beziehung in der zweiten Kam- | mer gesprochen wurde. Bei der Discussion über die Zulagen! des Staates zu den Pfarrbesoldungen und zu dem evangej lischen Predigerseminar und dem bischöflichen Seminar zu!Mainz sagte der Abgeordnete Edinger: ״Es sei ihm nicht! bekannt, wie das neue Kirchengesetz ausfallen werde, aber I hoffentlich werde dasselbe den Grundsatz enthalten, daß jeoe! Cultusgeineinde für ihre Kosten selbst aufkommen müsse. Bis heute noch sei das Gesetz vom 2. August 1848 ein todter Buchstabe geblieben, mit geringen Ausnahmen würden nur Bekenner christlicher Religionen angeftellt; namentlich geschehe dies auch im Lehramts. Es werde diese Praxis wohl : in Zukunft aufhören. Hr. Geheimrath Fischer erwiedert hierauf, daß ״die überwiegende Mehrzahl der Bewohner des Großherzogthums evangelisch oder katholisch sei, auf die Bekenner anderer Reli- *) Nach den Ausführungen in dieser Debatte steht dies um; beSroiUen wohl nicht zu erwarten, weil die Bewilligungen an ' die Kirche auf erworbene Rechte durch Einziehung der Kirchengüter , während der Zeit, in welcher Rheinhessen französisch war. zurückge-! führt werden. Redaction. ';4ü

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