Jüdische Volkszeitung
- Journal
- Jüdische Volkszeitung
- Volume
- 1873
- Issue
- 31 (30.7.1873)
- Date
- 1873-07-30
- Page
- Seite 242 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/9588641-9578452-9578723--274-9578725- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
242 Ferner kann der Schnorrer nur so lange Freude an und in seinem Berufe finden, so lange er nicht inquirirt, scharf ins Gebet genommen wird, über seine Reisezwecke rc. Auskunft ertheilen muß. Das ganze Geheimniß des flotten Geschäftsbetriebs des Schnorrers besteht in dem momentanen Mitleiderregen: wenn er so einem gutmüthigen, weichherzigen jüdischen Frauchen, oder einem waschlappigen Manne alle seine Leiden vorächzen und vorstöhnen und seines Erfolges sicher sein kann. Hört auch dies auf, sind ihm die Familien und Geschäftslocale hermetisch verschlossen, kann er auf den Straßen nicht mehr den ersten besten Juden anschnorren, wird er unter allen Umständen an die Fremden-Unterstützungscasse zur Abfertigung verwiesen, wo er über Alles Rede und Antwort stehen muß, seine Reisezwecke und Reiserouten eingehend geprüft werden, ihm gerade nur so viel gegeben wird, daß er nicht verhungert; man ihm auch mit bureaukratischer Strenge begegnet, — dann Adieu Schnorrerthum, Adieu privilegirter jüdischer Müssiggang! Dann ist Hoffnung, in einigen Jahren auch aus dem Schnorrer einen anständigen, nützlichen Menschen zu machen und die Gemeinden nach und nach von dem vagabondirenden Gesindel zu erlösen. Darum fort mit der Hausbettelei, die so viel Schaden anrichtet, so viel Chillul Haschcm verursacht, die das Schicksal der wirklich Armen in die Hand oft der untersten Domestiken legt; die Menschen, welche arbeiten können und sollen, zu Faullenzerei, zu Lug und Trug, zu einem lüderlichen Leben gewöhnt. Centralifirt die Armenpflege! Errichtet Unterstützungscassen, zu der jedes Gemeindemitglied eine bestimmte Summe beitragen muß, und darüber so viel beitragen kann, als sein wohlthätiger Sinn geneigt ist. Verpflichtet euch, durch keine Zudringlichkeit euch bestimmen zu lassen, der Hausbettelei; durch Verabreichung eines Privatalmosens Vorschub zu leisten. j Zur Bewährung eurer Privatwohlthätigkeit gibt es noch immer; Gelegenheit genug; ja die Nothwendigkeit hierzu wird leider nie aufhören, da auch wirkliches Unglück und Elend, eine momentane oder dauernde Erwerbsunfähigkeit Einzelner oder : Vieler niemals schwinden werden. Aber diejenigen, die vom Haus zu Haus, von Familie zu Familie, von Geschäftslocal! zu Geschäftslocal, von Stadt zu Stadt betteln gehen, die' weiset ab (selbst wenn sie euch ihre Roth in noch so rührenden Worten schildern!) und an die Unterstützungscasse.; Da kann die Bedürftigkeit und Würdigkeit des Unterstützungs-1 begehrenden geprüft, sein Reisezweck erforscht, seine Unterj stützung nach dem Ergebniß der Prüfung bemessen werden!! Wenn die Gemeindemitglieder, in richtiger Erkenntniß der! Verderblichkeit der Hausbettelei, die Verpflichtung übernehmen (und danach auch ihr gesammtes Geschäfts- und Familien-! personal instruiren) jeden Hausbettler' ab- und an die Unter-; ftützungscasse zu verweisen, dann ist weiter keine Aufsicht mehr nöthig, ob die Bettler auf die Hausbettelei noch ausgehen. Es kann also ebensowenig von einer schwer durchführbaren Controls, wie von einer etwaigen Härte gegen die Armen die Rede sein. Denn an der Unterstützungscasse wird dem Bedürftigen schon nach Möglichkeit und Nothwendigkeit geholfen werden. Die Hauptsache ist, was wohl in keiner Gemeinde auf Schwierigkeiten stoßen wird, daß man als (Fremden-) Armenpfleger einen Mann einsetzt, der das allgemeine Vertrauen verdient, Einsicht und Energie besitzt (aber auch nicht hartherzig sein darf!), um den oft sehr geriebenen, unverschämten fremden Schnorrern begegnen zu können. Zu einer festgesetzten Zeit an einem bestimmten Orte ist die Abfertigung, bei welcher der Gemeindediener anwesend sein kann. Es empfiehlt sich, ein Hauptbuch und ein alphabetarisches Register anzulegen; jenes enthält folgende Rubriken: Nummer; Name des Unterstützungsbegehrenden; Alter; Heimath; kommt woher? reist wohin? Reisezweck; Legitimation; Unterstützungssumme. In das Register werde Namen und Heimath sowie das Datum der Abfertigung übertragen, damit man sofort nachschlagen kann, ob und wann der Betreffende schon einmal dagewesen. Auch ist es ersprießlich, Paß und sonstige Papiere mit dem Stempel des Unterstützungsvereins zu versehen, damit für andere Gemeinden ersichtlich, ob der Vorzeiger nur zum Zweck des Bettelns reist, und welche Gemeinden er bereits durchstreift hat, welche Tour und zu welchem Zwecke er dieselbe genommen. Die Sache scheint schwieriger und umständlicher, als sie in Wirklichkeit ist, und von segensreicheren Folgen, als es vielleicht Manchem dünken mag. Schreiber dieses kann dies aus eigener Erfahrung versichern. Wir haben in unserer Gemeinde, die als groß und wohlhabend früher von den Schnorrern bis zur Unerträglichkeit heimgesucht war, die Genugthuung, daß dieselben mehr und mehr fortbleiben. Dagegen konnten wir mit um so größerer Freude würdigen Bedürftigen mit um so beträchtlicheren Summen unter die Arme greifen, ihnen zur Erlangung einer ehrlichen, sicheren Existenz behilflich sein. Die Principien, nach denen wir verfahren, stimmen fast genau mit den vom Gemeindebund vorgeschlagenen überein. — Wir begnügen uns nicht mit den von den Schnorrern uns werdenden Mittheilungen, sondern erkundigen uns nach Allem und Jedem, fragen hin und her, geben auf keine Flüche und keine Segenssprüche, auf keine Thränen und auf kein Stöhnen, auf keine (oft simulirre oder absichtlich herbeigeführte äußere) Krankheiten, Feuersbrünste, Judenverfolgungen rc. Atteste von Rabbinen und Aerzten, sofern dieselben nicht in dem Rufe der größten Zuverlässigkeit und Festigkeit stehen, werden von uns gar nicht ein-