Jüdische Volkszeitung
- Journal
- Jüdische Volkszeitung
- Volume
- 1873
- Issue
- 30 (23.7.1873)
- Date
- 1873-07-23
- Page
- Seite 237 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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237 war die katholische, in Preußen die evangelische, in England die protestantische, namentlich die episkopale, in Rußland die orientalische Kirche besonders begünstigt. Dieser Umstand beginnt aufzuhören, hat jedoch an vielen Orten noch nicht aufgehört, denn es ist nicht möglich, dieses System an einem Tage zu vernichten, weil seine Wurzeln mit den Institutionen des Staates zu stark verwachsen sind, daß es ohne Convulswnen möglich wäre, sie auszureißen, und wenn wir sie doch ausreißen wollten, so würden ihre Wurzeln von Neuem treiben, und zwar noch üppiger als früher. Meine Ansicht ist, daß von den beiden Systemen das bessere, das rationellere, das zweckmäßigere das amerikanische ist. Wenn ich das auch nicht auf einmal erreichen kann, so halte ich doch das Ziel stets vor Augen, unterstütze jeden Schritt, welcher uns demelben näher bringt, doch keinen einzigen, welcher uns von demselben entfernt. Es sei mir erlaubt, praktische Beispiele zu citiren. Da existirt z. B. in Ungarn für die geistlichen Oberhirten zwei Confessionen ein Jus comitiorum, in Folge dessen die geistlichen Oberhirten der katholischen und der orientalischen Kirche Mitglieder des Oberhauses sind. Für die übrigen Religionen gibt es dies ,nicht. Wenn wir Rechtsgleichheit betreffs der Religionen haben, und wenn wir nach dem gesunden Menschenverstand handeln wollen, kann diese Anomalie nicht bestehen. Man könnte der Sache auf zweierlei Art abhelfen: entweder auch den übrigen Religionen diese Privilegien geben oder allen entziehen. Die erste wäre, die Absurdität durch eine zweite verbessern wollen, und wie ich die Israeliten und Protestanten kenne, würden sie beide für die Ehre danken. Der Natur der Sache nach wäre nun keiner der Religionen das Recht zu ertheilen. Doch halte ich es nicht für zweckmäßig, morgen einen Gesetzentwurf einzubringen und zu sagen: weder die katholischen noch die griechisch-orientalischen Bischöfe haben einen Platz im Oberhause; nicht um die Welt! Sie würden glauben, wir erklären ihnen den Krieg, wir verfolgen sie, und es gibt keine gefährlicheren Menschen als die Märtyrer. Vor uns steht die Organisirung des Oberhauses; dort werden wir Gelegenheit haben, auszusprechen, daß Niemand blos wegen seines Amtes Mitglied der Legislative sein darf, kein Bischof, kein Obergespan rc. Ich erwähne noch eines. In nicht langer Zeit wird, wie ich hoffe, die Frage der Civilehe vor das Haus kommen. Die Civilehe ist meiner Ansicht nach absolut keine Glaubens-, sondern eine reine Civilfrage. Von den beiden Arten, die bisher in Anwendung kamen, ist die eine die facultative, die andere die obligatorische Civilehe. Ich kann nichts dafür, ich halte die erste, die facultative Civilehe, für auf keiner logischen Basis beruhend, und selbst der Kirche gegenüber halte ich sie für verletzender als die obligatorische. Wenn wir den Begriff der facultativen Civilehe mit schärferen Worten präcisiren wollen, so scheint es, als ob der Staat zu seinen Unterthanen sagen wollte: ״Meine Kinder, wenn ihr heirathen wollt, geht zu euren Priestern und vermählt euch; wenn dieselben euch aber nicht verheirathen wollen, dann kommt zu mir, ich will es thun." Die obligatorische Civilehe hingegen ist etwas ganz Anderes. Dort sagt der Staat, daß die Heirath nicht nur ein kirchlicher Act, sondern ein Civilvertrag ist, und zwar einer der wichtigsten, der die Basis für die Succession rc. ist. Ich wünsche also als Staat, daß diese Civilehe geschlossen werde; den kirchlichen Theil ordnet dann mit euren Priestern; darin ist nichts Verletzendes, Absurdes und Unrichtiges. All dies kann man nach und nach durchführen. ״— —■ Vor uns, aber nicht nur vor uns, sondern vor ganz Europa steht die Aufgabe, in Folge der geänderten Verhältnisse das Verhältniß zwischen dem Staat und der Kirche ins Reine zu bringen. Und dazu müssen wir, sowie Andere, bereit sein. Wenn wir es nicht heute, nicht sofort thun, so gewinnen wir zwei Dinge: erstens reift die Sache, zweitens lernen wir durch das Beispiel anderer Länder, sowohl, wenn sie gut, als auch, wenn sie schlecht vorgehen. Ich glaube daher, eine Commission sei nothwendig, damit sie alle einschlägigen Dinge zusammenfasse, erwäge und darüber Bericht erstatte. Das wird eine große, langwierige Arbeit sein; sie wird aber durch ihre Langwierigkeit nicht schlechter, sondern, ich hoffe es, besser werden." Gagll, 6. Juli. Man schreibt der ״N. f. P.": zu Ehren des Directors der Tarnopoler israelitischen Hauptschule, Herrn Michael Perl, welcher am 18. Juli seinen 70. Geburtstag begeht, findet hier an dem gedachten Tage eine Schulfeierlichkeit statt. Hr. Perl ist der würdige und verdienstvolle Sohn jenes Mannes, welcher im Jahre 1813 die erste deutsche Schule für Juden in Galizien hier gegründet und sein ganzes Leben hindurch für die Verbreitung der deutschen Cultur unter den galizischen Juden unermüdlich gewirkt hat. Den Kampf mit der jüdischen Orthodoxie, den sein Vater unerschrocken aufgenommen hat, setzte Director Perl, der seit ungefähr vierzig Jahren die israelitische Hauptschule als Director unentgeltlich leitete, mit Ausdauer fort, obwohl seit Beginn der Gulochowski'schen Aera die hiesigen Organe der Regierung stets auf Seite der Orthodoxen stehen und die deutschgebildeten civilisirten Israeliten ihres legitimen Einflusses auf die Gemeinde- und Schulverwaltung thunlichst zu entkleiden streben. Daher ist es begreiflich, daß Regierung und Gemeindevorstand die deutsche Hauptschule der Juden mit nicht besonders günstigen Augen ansehen und daß die Schule nur der Opfer- Willigkeit ihres Directors ihr wachsendes Gedeihen und ihre Vergrößerung verdankt. Namentlich ist die vor ungefähr zehn Jahren mit ihr in Verbindung gebrachte Mädchenschule, die auch auf die materiellen Verhältnisse der armen jüdischen Be-