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Jüdische Volkszeitung · 1873-07-23 · 30 (23.7.1873) · p. Seite 236

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Journal
Jüdische Volkszeitung
Volume
1873
Issue
30 (23.7.1873)
Date
1873-07-23
Page
Seite 236 (sequence 4)
Language
German
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236 V (Somiteg, zu welchen nicht nur die edlen Geschenkgeber gehören, sondern auch die Herren: M. I. Frensdorff in Hannover, Leopold Gompertz in Hürben, Hermann Gumpertz in Frankfurt a. M- und Wolf Wertheimber in Regensburg, welche sich namhafte Verdienste durch Förderung und Unterstützung unserer Vereinszwecke erworben haben. Cöln, 1- Juli 1873. Das Comite: Vr. Schwarz,Rabbiner. S. Simon, Vorsitzender der Armenverwaltung. S. Marx. I. Baum. Jsaac Frank. Die Einnahme beläuft sich auf 4937 Thlr. 23 Sgr., und zwar aus Geschenken 1536 Thlr. 10 Sgr.; ausSammlungen 780 Thlr.; aus Subventionen 2621 Thlr. 13 Sgr.; — die Ausgaben betrugen — 5004 Thlr. 5 Sgr. — Wir wünschen dem thätigen Comite von Herzen Glück zum bedeutenden Erfolge; ein Erfolg von so hoher Wichtigkeit — weil er Zeugniß gibt ebensowohl von der Bildungsfähigkeit dieser anscheinend verwahrlosten Knaben, als auch von dem, was ein deutsches Comite leisten kann und leistet; auf diesem Gebiete steht das Comite Cöln wohl einzig so groß da! Hat ja insbesondere Hr. Dr. Schwarz diese hl. Sache gewissermaßen zu einer Lebensaufgabe neben seinem eigentlichen Berufe und im Verfolg desselben gemacht. — Und nun, noch eine Frage: Haben wir hier nicht eine fast ganz selbstständige Wirksamkeit eines deutschen Zweigcomites? Wenn wir nicht irren, fließen fämmtliche Beiträge aller Mitglieder der Alliance in die Casse des Distriktscomites und wohl gar nichts in die Hauptcasse nach Paris. Und jenes Comite verwaltet diese Beiträge ganz selbstständig. Worin besteht der äußerliche Zusammenhang mit Paris? — Liegt darin nicht ein Theil der Kraft des Comites? In dem Bewußtsein der unauflösbaren Zusammengehörigkeit mit der Gesammtheit, in dem Bewußtsein, im Geiste der Statuten, im echten Geiste der Alliance israelite universelle und zum Heile der gesammten Judenheit, aber selbstständig, nach eigener Initiative und nach eigenem Plane zu wirken? Möge man doch endlich einmal einsehen, wohin man kömmt, wenn man nicht bald von beiden Seiten einlenkt und der Gerechtigkeit Gehör gibt. Wenn jeder große Distrikt der Allianz sich als Ganzes der Gesammtheit einfügt, wenn sie sich alle als Glieder eines großen Ganzen betrachten; daneben aber eine selbstständige Thätigkeit nach ihren Kräften und individuellen oder örtlichen Verhältnissen entfalten; dann wird die Allianz in Deutschland groß und mächtig werden! Ich bin überzeugt, das will man allerwärts. Aber die leidigen Zwischen- und Achselträger, die nur ihren Vortheil oder ihren Ehrgeiz im Auge habenden Rabenmänner!! Pest, 2. Juli. Am 28. v. Mts. hat der greise ungarische Patriot Deak eine Rede über das Verhältniß zwischen Staat und Kirche im Reichstage gehalten, die von dem erleuchteten und erfahrungsreichen Geiste des erfahrungsreichen Mannes Zeugniß gibt und auch in diesen Blättern ausführliche Erwähnung verdient. Er sagt unter Anderem: ״Das Verhältniß zwischen Staat und Kirche gehört in ganz Europa zu den schwersten Fragen. In der neuesten Zeit haben wir am preußischen Staat ein Beispiel vor uns. Der preußische Staat, in welchem das Zahlen-Verhältniß der Katholiken ein weit geringeres ist als bei uns, will energisch auftreten, und womit beginnt er? Vor Allem schafft er Gesetze — so eben hat er die Verhandlung derselben beendet, auf Grund welcher er in dieser Angelegenheit sicher Vorgehen könne. Meine Ansicht über das Verhältniß zwischen Staat und Kirche unterscheidet sich, wie ich erfahren habe, von der Ansicht vieler Anderen. Ich glaube, daß bezüglich dieser Fragen in der gebildeten Welt zwei von einander bedeutend abweichende Systeme herrschen, das amerikanische und das europäische. Die Gesetzgebung der nordamerikanischen Staaten ging von dem Princip aus, daß der Staat sich so wenig als möglich in die Angelegenheiten der Culte zu mengen habe. Mit geringer Modification betrachtete sie auch die Culte dem Staat gegenüber als Association; und sowie bezüglich aller anderen Associationen, so trat auch der Staat gegen die Culte auf, wenn ihre Lehren oder ihr Vorgehen ihm gefährlich wurden; in allen anderen Angelegenheiten aber ließ er ihnen vollkommen freie Hand. Das ging dort leichter. Jene Männer, welche das Vaterland ihrer Vorfahren wegen der Verfolgung ihres Glaubens verlassen hatten,^) fühlten und wußten es gar wohl, von welch schädlichen Folgen es begleitet sei, wenn der Staat sich viel in die Religionsangelegenheiten einmischt. Das europäische System weicht davon bedeutend afa In Europa hat das Christenthum die Civilisation verbreitet. Daher waren die Männer der Kirche ihre Führer, welche damals überwiegend, um nicht zu sagen, ausschließlich, Wissen und Bildung besaßen; ihr Einfluß war theils durch ihr Wissen, theils durch die Macht der Religion auf die Lenker der Staatsangelegenheiten, auf Fürsten und andere bedeutende Männer, sehr groß. Daher verbanden sie die Interessen des Christenthums oder der Religion mit allen Institutionen des Staates, und die Wurzeln derselben verwuchsen mit allen Institutionen des Staates. Als Beweis hierfür brauche ich nichts Anderes zu erwähnen, als daß bis zur neuesten Zeit fast jeder Staat seine Staatsreligion hatte, oder wenigstens eine Religion, welche er mehr als die anderen begünstigte, pflegte, vertheidigte. In Frankreich, in Italien, in Oesterreich *) Der edle, ungarische Patriot denkt vielleicht nicht daran, daß ein großer Theil der vielleicht 300,000 Seelen und darüber zählenden jüdischen Bevölkerung ihr Vaterland verließen, ״wegen der Verfolgung ihres Glaubens". Redaction.

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