Jüdische Volkszeitung
- Journal
- Jüdische Volkszeitung
- Volume
- 1873
- Issue
- 29 (16.7.1873)
- Date
- 1873-07-16
- Page
- Seite 226 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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226 Im April v. I. ist der Gemeindebund constituirt worden. Wir haben sofort der brennendsten Frage ״Verbesserung des Armenpflegewesens mit Beseitigung der Wanderbettelei" (§ 1, Punkt 3 der Statuten des D.-J. Gemeindebundes) uns zugewandt. Das Schicksal unseres ״Organisations-Entwurfs" ist Ihnen bekannt; derselbe wurde allgemein als eine werthvolle Arbeit anerkannt, der aber zur Zeit noch, zur Verwirklichung ihrer Gesichtspunkte und Vorschläge, die unerläßliche Voraussetzung: das Vorhandensein geeigneter Verwaltungs- Organe und Localeinrichtungen, fehlten. Die hierüber eingelaufenen Privat- und öffentlichen Gutachten (unter denen auch das von Ihnen abgegebene besondere Beachtung fand) haben uns von der Nothwendigkeit überzeugt, für das Armenpflegewesen erst den Grund zu legen. Inzwischen hatten wir auch, in Gemäßheit des § 1, Punkt 1,*) Gutachten zu den bekannten, auf den jüdischen Religionsunterricht bezüglichen Thesen des Herrn Advocaten Lehmann in Dresden erbeten und erhalten, als Broschüre veröffentlicht und an die maßgebenden gesetzgeberischen Kreise versandt. Der Erfolg war in Preußen und Hessen-Darmstadt,**) wie Ihnen bekannt, ein unmittelbarer und durchschlagender. Der Gemeindebund hat somit die Genugthuung, zum glücklichen Austrag dieser hochwichtigen Angelegenheit, die Jahrzehnte hindurch zu den frommen Wünschen der jüdischen Gemeinden zählte, entscheidend mitgewirkt zu haben. Zur Ausführung des § 1, Punkt 2 der Statuten***) gaben wir mittelst Rundschreiben vom 19. Februar d. I. die z. Z. zweckmäßigste Anregung, deren fruchtbare Consequenzen nicht erst weitläufig beleuchtet zu werden brauchen. Die Verwaltung der Gemeinden, von denen die meisten noch keine *) ״Wahrnehmung aller gemeinsamen Angelegenheiten in Bezug auf die öffentliche Rechtsstellung der jüdischen Religion und ihrer Bekenner in den deutschen Staaten." **) Wir können dies in Bezug auf Hessen-Darmstadt nur bestätigen. Ms Mitglied des Ausschuffes des hessischen Landeslehrer- Vereins haben wir in mehrfachen Verhandlungen mit dem Berichterstatter der zweiten Kammer für das Schulgesetz Gelegenheit gehabt, tiefer in diese Angelegenheit einzudringen und wir dürfen mit Sicherheit darauf rechnen, daß von dieser Seite und von unserer humanen und freisinnigen Regierung Alles geschehen wird, um unseren gerechten Ansprüchen zu genügen. Ueberall ist die volle Parität gewahrt und auf die Minorität wird die größtmöglichste Rücksicht genommen. Dabei find wir jedoch auch zu der Einsicht gekommen, daß es jetzt heiligste Pflicht ist, uns zu einigen und dem Gemeindebund anzuschließen, weil nur durch dieEnffaltung einer möglichst intensiven inneren Thätigkeit die äußeren Erfolge für das Cultur- und Religionsleben fruchtbar gemacht werden können. Redaction d. ״Jüd. Volkszeitung". ***) Gegenseitiger Austausch von Erfahrungen in der Gemeinde- Verwaltung. Rechenschaftsberichte veröffentlichen, gewinnt dadurch nicht nur an Klarheit und Ueberfichtlichkeit, an Erkenntniß der vorhandenen Bedürfniffe und zweckmäßiger Verwendung der disponiblen Mittel u. s. w., sondern, was wir mit dem betr. Circular zumeist im Auge hatten, die Gemeinden rücken durch gegenseitige Zusendung ihrer Berichte einander näher, treten gleichsam, belehrend und empfangend, in ein intimes Verhältniß zu einander, wodurch eine weitere gemeinsame Grundlage zu einem gegenseitigen Zusammenwirken geschaffen wird, während wir durch Veröffentlichung eines ״Auszugs des Mittheilens- und Nachahmenswerthen" dem Sinne des citirten Paragraphen, den gegebenen Verhältnissen entsprechend, Rechnung tragen würden. Selbst ein Circular wie das in Rede stehende, läßt sich — Sie verzeihen die triviale Bemerkung — leichter lesen als anfertigen, da wir auch hierbei nicht von doctrinären oder schwer zu realisirenden Gesichtspunkten ausgehen konnten, sondern die practischen Bedürfniffe und die gegebenen Verhältniffe der Gemeinden fest im Auge behaltend, das uns vorliegende Material demgemäß zu benutzen hatten. Aus dem uns, anläßlich unseres ״Organisations-Entwurfs" zugegangenen Material ergab sich uns die Ueberzeugung, daß für die Armenpflege vor Allem erst eine gesunde, feste Basis zu schaffen sei. Um auch für die höchst bedeutungsvolle Categorie der badereisenden Wanderbettler die nöthigen Informationen zu gewinnen, wandten wir uns (gleichzeitig mit unserem Circular an die Fabrikbesitzer wegen Unterbringung arbeitsfähiger Unterstützungsbegehrender) mittelst Rundschreibens vom 2. Januar d. I. an die Cultus- Vorstände in den Curorten. Das Ergebniß der eingehendsten! Erkundigungen und praktischen Erfahrungen liegt in unserem Circular vom 3. April d. I. vor, welches Vorschläge enthält, die sich, was die Centralisirung der Localarmenpflege anbetrifft, thatsächlich bereits in manchen Gemeinden als von den segensreichsten Folgen erwiesen haben. Für die Gemeindearmen wird zweckmäßig und den vorhandenen Mitteln entsprechend gesorgt, die Schnorrer werden, selbst ohne Zuhilfenähme der polizeilichen Gewalt — welche selbstverständlich nur als ultima ratio hingestellt wurde — statt angezogen, verscheucht. Denn durch Beseitigung der Hausbettelei, welche unser osterum C611860 ist und bleiben muß, durch genaue Prüfung der vorgelegten Atteste, der angegebenen Reisezwecke, durch Abverlangen glaubwürdiger, ausdrücklich auf diese Bezug habender Legitimationen, durch möglichste Beschränkung der Baarunterstützung und Hinweis auf Arbeit ist das Schnorrergeschäft nicht mehr lohnend, und die ftemden Bettler bleiben allmälig fort; einer sagt's schon dem andern, daß ״kein Geschäft mehr zu machen ist." Diese Erfahrung haben wir hier in Leipzig gemacht, werden uns auch aus an-