Jüdische Volkszeitung
- Journal
- Jüdische Volkszeitung
- Volume
- 1873
- Issue
- 28 (9.7.1873)
- Date
- 1873-07-09
- Page
- Seite 218 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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ז¬י¬ '׳, -,1 : 21S 7 Ende; sie kehren früher oder später, und oft mit verdoppelter Liebe zu uns zurück. Eingehender jedoch müssen wir uns mit den besonnenen, echt jüdisch gesinnten, und für die Forterhaltung des Judenthums zu allen Opfern bereiten Freisinnigen beschäftigen, die gleichfalls aus Gründen der Glaubens- und Gewissensfreiheit für Aufhebung der bisherigen corporativen Verfassung der Synagogengenreinden sind. Glaubens- und Gewissensfreiheit: Worte von sckönstem Klang, von Begeisterung einflößender Macht! Jndeß dürfen sie nicht zur Schablone, zur Phrase werden! Die Freiheit soll beleben und nicht tödten; soll die sittlichen Kräfte zur regsten Entfaltung, nicht zum Stillstand, Zur Vernichtung führen! soll gemeinnützige Zwecke und Institutionen fördern helfen, nicht stören und untergraben! Vor einer solchen Freiheit haben wir uns schönstens zu bedanken! Welche Folge hätte aber die Glaubens- und Gewissensfrciheit, wenn sie in imbedingtem 1:nd unbeschränktem Maße auf die Verfassung der jüdischen Gemeinden angewandt würde? Es tvürde Alles in denselben ins Schwanken, ins Ungewisse gerathen; die Existenz der Institutionen und der Beamten wäre von Jahr zu Jahr zweifelhaft, dem Zufall und der Willkür Einzelner mehr oder weniger preisgegeben; ihre Leistungen, in Folge des Mangels eines festen Grundes und einer sicheren Zukunft, selbst unsicher, gebunden, verkümmert. Wenn Rabbiner, Lehrer, Cantoren — die oft eine zahlreiche Familie haben, — jed.s Jahr, im günstigsten Falle alle fünf Jahre, sich stets von Neuem fragen müssen: Werden meine, schon an und für sich unzureichende Einnahmen durch Austritt einiger Gemeindemitglieder nicht noch mehr geschmälert werden? — wenn selbstlos dem allgenieinen Wohl sich hingebende Gemeindevorsteher unausgesetzt zu fürchten haben, daß es dem krakehlsüchtigen Hinz oder Kunz, Cohn oder Levi aus purer Rancüne eines Tages einfallen könnte, durch seinen Austritt die Gemeindeinteressen zu schädigen und skandallustige Leute ähnlichen Schlages zu gleichem Schritte zu bewegen, — wenn die Wohlthätigkeits- und Bildungsanstalten aus Mangel an hinreichenden Fonds und gesicherter Zukunft dazu verdämmt sind, von der Hand in den?Rund zu leben, ihre Einrichtungen und Leistungen nur den, von dem Augenblick gebotenen Mitteln anzupassen, — wir fragen: Kann bei einer solchen Glaubens- und Gewissensfreiheit von einer lebensvollen Existenz, von einer gesunden gedeihlichen Wirksamkeit des Gemeindewesens die Rede sein? Werden sich bei solchen schwankenden Verhältnissen noch tüchtige Männer finden, die sich dem mühseligen Berufe als Functionäre der Gemeinde, als religiöse oder administrative Leiter derselben widmm? Man hört oft auf das Beispiel der jüdischen Gemeinden in Amerika Hinweisen. Aber dort sind ja die Zustände״) gerade so, wie wir so eben geschildert haben: bald blüht eine Gemeinde, bald schrumpft sie zusammen und löst sich oft spurlos auf. Was ׳dort einmal bei den allgemeinen Verhältnissen zur alltäglichen Erscheinung geworden, wollen wir doch nicht etwa als auch in Deutschland nachahmenswerth hinstellen? Auch der so beliebte Hürweis auf Hamburg paßt nicht: denn die Hamburger Gemeinde ist alt, groß und reich; hat sehr gut fundirte Anstalten, viele und bemittelte Vereine. Und trotzdem hört man orthodoxe (natürlich ehrliche!) und fortschrittliche Hamburger Israeliten urtheilen, daß nach keiner Richtung hin der Segen der jetzigen Verfassung ersichtlich, daß vielmehr das Gemeindeleben Schaden gelitten, daß die religiöse Gleichgültigkeit und Theilnahmlosigkeit imnier größere Fortschritte mache, daß die Jugend dem Judenthum mehr und mehr entfremdet werde. Und dies Letztere ist auch ganz natürlich. Denn während früher selbst der Indifferenteste bei Wahl eines neuen Vorstehers, Rabbiners, Cantors und anderen wichtigen Vorkominnisten immerhin Veranlassung nahm, sich am Gemeindeleben zu betheiligcn, für die Vorgänge innerhalb desselben sich mehr oder weniger zu interessiren, fällt nach seinem Austritte aus den: Gemeindeverbande selbst äußerlich jede Nöthigung und Berechtigung hierzu für ihn fort. Genau so würde es auch in Preußen und anderswo sein, wenn die einheitliche Gemeindeverfassung beseitigt würde: die Zahl der Gleichgültigen würde sich nur vermehren, die aufwachsende Generation alle inneren und äußeren Beziehungen zu der jüdischen Gemeinschaft allmälig verlieren. Was wir oben denNeu-Orthodoxen zugerufen, gilt auch theilweise für die Freisinnigen: die Glaubens- und Gewissensfreiheit hat nichts mit der corporativen Verfassung der Geineinde zu thun, da im Judenthum im strengsten Sinne des Wortes Jeder nach seiner Fayon selig werden kann. Es gibt keinen jüdischen Geistlichen und keinen jüdischen Gemeindevorsteher* **)^), der Jewanden unmittelbar oder mittelbar Zu einer religiösen Ansicht oder Handlung zwingen könnte, die dessen persönlicher Ueberzeugung widerspricht. Gerade deß sind auch die Freisinnigen *) Nur in großen Städten mit constanter jüdischer Bevölkerung ist dort Las Gemeindeleben vor Gefahren geschützt. — Man bedenke auch die völlige Verschiedenheit der allgemein kirchlichen, politischen, socialen und national-ökonomischen Verhältnisse beider Länder! **) Das Verfahren des Landrabbiner 1>r. Mayer in Hannover gegen Or. Edel beweist Nichts: denn erstens hat sich jener nur einbr groben Ignoranz schuldig gemacht: zweitens ist die Chewra Kadischa eine Privatgesellschaft, die nach den von ihr beliebten Normen zu verfahren das unzweifelhafte Recht hat: und drittens, so lange eine Synode nicht erklärt, daß die Beschneidung nicht den Juden macht, so lange muß sich der Einzelne bequemen, die allgemein gültigen Normen anzuerkennen. Freilich bleibt es ihm unbenommen, wenn ihm dieselben nicht conveniren oder einleuchten, das Judenthum zu verlassen. 1