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Jüdische Volkszeitung · 1873-06-25 · 26 (25.6.1873) · p. Seite 203

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Journal
Jüdische Volkszeitung
Volume
1873
Issue
26 (25.6.1873)
Date
1873-06-25
Page
Seite 203 (sequence 3)
Language
German
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fügt, daß die hochwichtige Bedeutung der Beschneidung als unbezweifelt im Judenthume vorausgesetzt sei. Was heißt das? Und sollen unbeschnittene Söhne jüdischer Väter von christlichen Müttern, aus jüdisch oder gerichtlich geschlossenen Ehen keine Juden sein? Die zweite Synode hat, wie man sieht, die Frage berührt, aber nicht endgültig gelöst. Soll denn das deäomafieli chaji fort und fort sich als noli mc tangere unbestrittener Anerkennung erfreuen? Soll nicht endlich einmal auch diese Frage so gelöst werden, wie sie längst in den Köpfen Denkender gelöst ist: als eine Gewissensfrage jedes Einzelnen? Eine zweite Frage — eng und kleinlich gestellt, — verschob die erste Synode und löste die zweite gleichfalls kleinlich: die der Sabbathfahrt. Die Fragestellung bezog sich nur auf die Fahrt ins Gotteshaus. Mancher hat diese Begrenzung vielleicht als fein und diplomalisch bewundert. Allein in Religionssachen erkenne ich keine diplomatische Schlauheit an. Hier gilt nur Wahrheit, Klarheit, Offenheit und Aufrichtigkeit. In der That hat nun auch diese Frage in den Referaten eine ansehnliche Reihe casuistischer Entscheidungen enthüllt, die davon Zeugniß ablegen, wie man in allen Zeiten sich der unbequemen Sabbathgesetze zu entledigen suchte und wären diese auch noch widersinnig, wie .z. B. das Fahren mit zwei Kutschern. Wie nun die zweite Synode weiter berieth und was sie hierbei beschloß, das hat wohl Witzblättern zu Wespenstichen Anlaß gegeben, Niemand aber recht angesprochen. Auch sind die Beschlüsse so relativ ausgefallen, daß sie ganz unfaßbar sind. Was soll man z. B. mit folgendem delphischen Orakelsprung machen? ״Es ist zulässig, wenn ״größere" (wie große?) ״Entfernung vom Wohnhause zum Bethause, oder Alter" (wann beginnt dies?) ״und Kränklichkeit" (was wird darunter verstanden?) ״die Theilnahme am Gottesdienst, insbesondere an einem würdigen" (was versteht man darunter?) ״und erhebenden" (ist nur subjectiv) ״verhindern, dieses Hemmniß dadurch zu beseitigen, daß man sich am Sabbath, sei es auf der Eisenbahn, sei es zu Wagen an den Ort der gemeinsamen Andacht begiebt?" Die unglückliche Fassung, welche Dampf- und andere Schiffe unbedingt, Omnibusse und dgl. m. je nach der Interpretation von ״Wagen" ausschließt, welche die Hinfahrt, aber nicht die Rückfahrt erlaubt, ist so verclausulirt, daß man so gut wie nichts erreicht hat. Nun vollends die Ausdehnung auf dringliche, wohlthätige Werke, auf Zwecke der Belehrung und der Erholung! Hat man da nicht eine ganze Fülle von Streit- und Zweifelsfragen eröffnet? , Man wollte offenbar die Geschäftsfahrten ausschließen. Allein dann wäre zweckmäßiger gewesen zu sagen: Das Fahren am Sabbath mit Pferden, auf Eisenbahnen wie in Schiffen ist erlaubt; Geschäftsreisen sind jedoch verboten. Jedoch auch diese Ausnahme wäre ebenso unpraktisch als ritualwidrig. Das Fahren ist nicht des Geschäftes wegen verboten, sondern weil Alles ruhen soll, auch das Pferd und der Kutscher, und — weil dieser nicht in Gefahr kommen soll, eine Gerte abzubrechen. Diese für uns lächerlichen Motive bleiben dieselben, ob wir nun zum Geschäfte oder zum Vergnügen fahren. Deshalb ist nur ein Beschluß richtig und würdig: ״Sabbathfahrten sind ausnahmslos erlaubt." — Die erste Synode hat drittens sich mit dem Gottesdienst beschäftigt und in dieser Beziehung sehr ansprechende Vorschlüge gemacht. Wie steht es da aber mit der Ausführung? Haben sich unsere freisinnigen Rabbinen zu einer neuen Ausgäbe des Gebetbuches geeinigt? Mir ist nur bekannt, daß man seitdem in Breslau das Geiger'sche Gebetbuch rückschrittlich abgeändert hat. Der wackere Dr. Wiener in Oppeln hat mit vollem Recht diesen Rückschritt gegeißelt. Nun hat Stuttgart sein eigenes Gebetbuch, Berlin das Aub'sche, Breslau das Joel-Geiger'sche*), in dem das Deutsche einen anderen Sinn gibt, als das Hebräische. Einzelne Gemeinden haben Einzelnes verändert, aber eine consequente Redaction fehlt noch. Dazu kommt die gewiß aller Orten anerkannte Nothwcndigkeit, das gottesdienstliche Ritual zu besonders feierlichen Gelegenheilen, für welche die alten Quellen im Stich lassen, einheitlich und zeitgemäß Zu ordnen. Trauungen und Beerdigungen z. B. führen die Glaubensgenossen aus verschiedenen Religionsgemeinden einander zu und machen den Wunsch ansprechender Anordnung rege. Ebenso gilt das von der Todtenfeier, die eine ganz unjüdische Nachahmung katholischer Seelenmessen ist und bleibt, so lange der fiskor in der herkömmlichen Form gesagr und nicht in ein Niskor verwandelt wird. — *) Mannheim, Nürnberg, Mainz. Coblenz — und wie viele Gemeinden find noch mehr im deutschen Israel, die alle ihre eigenen Gebetbücher haben? Mit Recht klagte eine unlängst uns zugekommeue Zuschrift eines ״Abonnenten" über diese Vielfältigkeit: in dem Obigen liegt die Antwort, die traurige! Wohl werden die Orthodoxen spottend sagen: seht, wir haben nur eine Thefille, Machsor, Kinoh rc. Abgesehen davon, daß auch bei diesen so viele ״Minhagim" als ״Kehiloth" sind — die Hand aufs Herz: wie viele des Inhalts dieser Liturgie und ihrer ganzen Bedeutung Kundige vermögen auch heute noch alle jene Gebetstücke zu beten ״Belef wonefesch", mit Herz und^ Seele, in Wahrheit und Wahrhaftigkeit? Israel, wo sind Deine treuen und denkenden Lehrer, die ihre Pflicht erfüllen, damit Du wieder beten kannst mit vollem Herzen — allüberall einmüthig- ^ch ln reiner Sprache, — in Deinem einheitlichen Gebetbuche? Red action.

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