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Jüdische Volkszeitung · 1873-05-21 · 21 (21.5.1873) · p. Seite 164

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Journal
Jüdische Volkszeitung
Volume
1873
Issue
21 (21.5.1873)
Date
1873-05-21
Page
Seite 164 (sequence 4)
Language
German
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164 das wirksamste Gegenmittel, zurück. Der Central-Ausschuß! aber ist der Ansicht, daß der Auswanderung allzugroße Hindernisse entgegenständen, für's Erste in der Anhänglichkeit der! Israeliten an ihrem Heimathlande, dann in den ungeheuren ן Geldmitteln, die sie in Anspruch nehmen würde. — Herr j Hayim Goldener von Jassy sendet neue Berichte über den! Tod seines Sohnes (siehe unsere Nummer vom 16. April), j Eine Untersuchung hat begonnen. Der Maschinist behauptet, j der junge Goldener (dessen Tod der Vater erst nach mehreren: Monaten erfuhr), sei nur zufällig von der Locomotive gestürzt.! Da dieser Maschinist ein deutscher Unterthan im Dienste einer! deutschen Gesellschaft ist, so beschließt der Central-Ausschuß, j die Thatsache dem Berliner Local-Ausschuß zu geeigneter! Einschreitung mitzutheilen. — Ein Israelit zu Jassy bittet' um Unterstützung für 50 dortige Familien, die zur Aus-! Wanderung entschlossen sind. Ein Beschluß hierüber wird verj lagt. — Mehrere Correspondenten bitten um die Vermittelung j der Alliance, die rumänische Regierung zu veranlassen, die! früher bestandene Autorität der israelitischen Gemeindevorstände, wieder herzustellen, da durch die jetzt bestehende unbeschränkte! Freiheit alle nützlichen Einrichtungen, vorab die Schulen, gej fährdet seien. Dr. Treuenfels in Stettin ist aber, darin über-\ einstimmend mit anderen rumänischen Correspondenten, der! Ansicht, die Alliance solle sich in die inneren Verwaltungs- > angelegenheiten der Gemeinden nicht einmischen, und der Ausj schuß entscheidet demgemäß, wobei er seine fortwährende Be-! reitwilligkeit erklärt, für Errichtung von Schulen und Verj besserung des Unterrichts mitthätig zu sein. — Es sind | Schritte geschehen, um eine Abänderung des neuen Gesetzes J über den Spirituosen-Verkauf in Rumänien herbeizusühren,! wobei sich der Ausschuß, wie auch Seitens des englischen! Zweigvereins aufmerksam gemacht wird, auf den Art. 40 des! Pariser Vertrags vom 19. August 1858 stützt, der allen! Rumänen, welcher Confession sie auch angehören, gleiche! bürgerliche Rechte gewährt, während durch Art. 8 beö j neuen Gesetzes, das Recht zum Verkauf von Spirituosen in! den Landgemeinden allen denen abgesprochen wird, die nicht j Wähler sind, wodurch zahlreiche jüdische Familien ihres Erj werbs beraubt werden. (Schluß folgt.) j Eorresponäenz. Kaä Ems. Nachdem so verschiedene Urtheile über die! projectirte Selbstverwaltung der jährlichen Beiträge feitertä; der deutschen Israeliten zur Alliance israelite universelle j in der jüdischen Presse geäußert wurden, sei es mir gestattet,! auch meine Ansicht hierüber, wie ich solche —als ich gleichj falls zur Berliner ״Delegirten-Versammlung" eingeladen war,ן aber wegen Berussgeschäfte nicht kommen konnte — dem j Vorsitzenden jener Versammlung, Herrn Professor Dr. Lazarus schriftlich mittheilte, hier zu veröffentlichen. Vielleicht bekennen sich, wie im Emser und Weilburger Rabbinatsbezirke noch mehrere deutsche Mitglieder der Alliance israelite universelle zu gleichen Grundsätzen, wodurch das erwähnte Project dennoch zum Ziele gelangen würde! ״Ich gehöre zu der in Deutschland zuerst beigetretenen Mitgliederschast der Alliance israelite universelle und möchte darum deren universellen Charakter nicht aufgelöst wissen; allein die Verwendung unserer jährlichen Beiträge sollten durch den deutschen Zweigverein der Alliance israelite universelle eine andere Richtung erhalten! ״Es ist nämlich — meines Erachtens — unsererseits vorläufig genug, wenn wir mit den nach Paris zu sendenden Geldern unsere asiatischen, afrikanischen und osteuropäischen Glaubensgenossen vor Unterdrückung und außergewöhnlicher Noth schützen; weil die Gründung von Schulen — abgesehen davon, daß sie in jenen barbarischen Ländern selten gedeihen — füglicher den französischen und englischen Glaubensgenossen zu überlassen seien, welche bekanntlich meistens wohlhabend sind und einerseits in größeren Gemeinden zusammen wohnen, also nicht für arme und kleine Gemeinden zu sorgen haben — und andererseits (wie in Frankreich) ihre Cultusbeamten vom Staate salarirt werden. ״Dagegen sollten aus den jährlichen Beiträgen der deutschen Israeliten auch a) bei dem immer fühlbarer werdenden Mangel an schulgerecht gebildeten israelitischen Lehrern mehr Seminarien zu deren Ausbildung in Deutschland gegründet resp. subventionirt und b) für die armen israelitischen Landgemeinden gesorgt werden, welche durch den Wegzug ihrer wohlhabenden Mitglieder nicht mehr im Stande sind, ihre Cultusanstalten und Religionslehrer aus eigenen Mitteln zu erhalten, damit uns nicht eine Generation erwachse, welche ohne alle Kenntniß des wahren Judenthums entweder dem geistverfinsternden Aberglauben, oder dem gemüthverwildernden Unglauben anheimfalle! ״Es müßte also auch für diese jüdische Diaspora hinsichtlich ihrer moralisch-religiösen Cultur durch den deutschen Zweigverein der Alliance israelite universelle Fürsorge getroffen werden — ähnlich etwa, wie den Bestrebungen des ״Gustav-Adolph-Verein" für die evangelische Diaspora sorgt! Warum sollte denn die deutsch-jüdische Bevölkerung, welche doch zahlreicher als die französisch- und englisch-jüdische zusammen ist, nicht ebensogut — wie die englische — das Recht haben, über die Verwendung ihrer jährlichen Beiträge selbstständig mit zu verfügen; ohne daß hierdurch der Zu-

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