Jüdische Volkszeitung
- Journal
- Jüdische Volkszeitung
- Volume
- 1873
- Issue
- 20 (14.5.1873)
- Date
- 1873-05-14
- Page
- Seite 155 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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155 liche Förderung und Beschützung principiell versagte, seiner Inhumanität zum Opfer gefallen, und sein Nachfolger, ein Mann des Rechts und der Billigkeit, er fühlte nicht lange nach seinem Amtsantritt üch berufen, eine, zwar aus heterogenen, liberalen und conservativen, aber doch insgesammt sachkundigen Männern zusammengesetzte Versammlung um sich zu schaaren, um nächst allgemeinen Schulangelegenheiten auch das die israelitische Schule Betreffende in Betracht zu ziehen. Und ein Theilnehmer derselben (Herr Rector Horwitz) der erste, die Thesen über ״Einordnung des israelitischen Religions- Unterrichts in die Volksschule" Begutachtende, gibt hierin aus jener die befriedigende Mittheilung, daß allgemein in ihrem Schooße die Ansicht vorwaltete: der Staat müsse dem jüdischen Lehrerstande seine volle Fürsorge zuwenden, jüdischen Seminarien staatlichen Charakter beilegen und mindestens — was selbst die Widerwilligsten concedirten — sie durch Geldzuschüsse fördern und stützen. Auf die Lehrerbildung als nothwendigste Grundlage für die Tüchtigkeit der Schule legt aber sowohl der eben genannte Herr Rector H. als der Herr Redacteur dieser Blätter in ihren Gutachten über das betreffende Thema mit Recht besonderes Gewicht, und ist einmal an maßgebender Stelle die Pflicht des Staates anerkannt, auch dem bis jetzt unbeachtet gebliebenen Judenthum hierin gerecht werden zu müssen, so wird sicher die Macht der Thatsachen dazu drängen, in der einen oder anderen Weise dem Bedürfnisse genügende Abhilfe zu gewähren. Aber die Willfährigkeit in diesem einen Punkte, wenn sie gleich ganz und vollkommen stattfände, wäre doch nur Bruchstück und kaum halbes Werk zu nennen, so nicht ihm zur Seite ginge die Sorge für die materiell bessere, auskömmliche Dotirung und überhaupt ehrenhafte und gesicherte Stellung der jüdischen Lehrer, sowie solche hinsichtlich ihrer christlichen Collegen obwaltet, sei es nun, daß sie an separaten Elementar- oder Religionsschulen (event. beiden zugleich) oder an Simultanschulen fungiren, in welchem letzteren Falle es (wie von allen Seiten, sowohl des Antragstellers, Herrn Advocat Lehmann, als des seine Thesen begutachtenden Gelehrten mit Nachdruck betont wird) als selbstverständlich erachtet werden muß, daß ihnen im Lehrercollegium, bei dessen Conferenzen, bei der Berathung und Abfassung der Conduiten rc. eine völlig paritätische Stellung eingeräumt werde, und sie so in den Augen sämmtlicher Zöglinge der Anstalten, christlichen wie jüdischen, sich der nämlichen Autorität und des gleichen Ansehens wie alle vereint mit ihnen an denselben Wirkenden erfreuen. Ja, dieses Ziel zu erreichen hat nicht nur pädagogischen, auf die Schule und deren Gedeihen begränzten Werth, sondern dient auch, von allgemeinerem Stand- und höherem Gesichtspunkt aus betrachtet, einem wesentlichen Culturzweck; denn verhehlen wir's uns nicht: es bedarf eines solchen Radicalmittels nothwendigerweise, um der bei Jung und Alt, in Schule und Leben noch gar zu oft in empfindlichstem Maße sich geltend machenden, bis zur Gehässigkeit sich steigernden confessionellen Antipathie schon in früher Jugend, von Kindheit an die Wurzel abzuschneiden und es in den Gemüthern der jungen Weltbürger durch zeitige Gewöhnung zur anderen Natur werden zu lassen, daß sie, ob Jude, ob Christ, sich gegenseitig nur als Kinder eines Volkes, Bürger eines Staates, Söhne eines Vaterlandes, mit gleichen Rechten und Pflichten, Tendenzen und Gesinnungen ansehen und achten. Nicht blos also und vornehmlich im Interesse der Judenheit, sondern noch mehr und hauptsächlich in dem des Judenthums und der von diesem seit Beginn seiner Entwickelung mit allem Nachdruck vertretenen Humanität, der eigentlichsten allgemein menschlichen Angelegenheit (welcher durch solche mit der Muttermilch gleichsam eingesogene Vorurtheile täglich Hohn gesprochen wird, und die mit Stumpf und Stiel auszuroden, jeder intelligenten Staatsleitung ernstlichst am Herzen liegen muß) ist diese gleichmäßig gerechte Berücksichtigung des jüdischen Lehrerstandes, betreffs seiner Ausbildung sowohl als der ihm angewiesenen äußeren und inneren Stellung, mit allen zu Gebote stehenden Mitteln: in der Presse, durch Einwirkung auf die Gesetzgebung im Land- und Reichstage, unablässig anzustreben und nicht eher zu rasten, bis mit Ueberwindung aller entgegenstehenden Hemmnisse das hehre Ziel endlich erreicht ist. Und es wird, wenn auch vielleicht erst nach manchen Krümmungen und Windungen, unfehlbar erstrebt werden, sofern wir nur nicht lässig werden im Kämpfen und Ringen darum, so gewiß als Licht und Recht immer, und in unseren Tagen schon so vielfach und glänzend, über Finsterniß und Ungerechtigkeit den Sieg davongetragen. Stehen wir darob gleich dem Propheten (Habak. 2 Ans.) auf der Warte der Zeitgeschichte und harren der göttlichen Offenbarung in ihren Fügungen, sie ruft dann auch uns wie ihm zu: ״Wenn es auch zögert, harre sein, denn eintreffen wird es sicher und nicht lange mehr ausbleiben!" Als Nachschrift noch ein Wort über ״Akedah". Auch mir ist es wie Hrn. Dr. Rothschild in Alzey nichts weniger als um Polemik und Rechthaberei, sondern lediglich um Eruirung der Wahrheit zu thun, und bin ich weit davon entfernt, ihm oder einem Anderen — da ja Denk- und Lehr-- freiheit zu den auszeichnenden Merkmalen des Judenthums gehört — das Recht, die biblischen Erzählungen sowie rabbinischen Legenden allegorisch, symbolisch oder — so Jemand auch daran Gefallen fände — selbst mystisch auszudeuten, irgendwie verkürzen zu wollen; jedoch wird gegentheils auch der sehr ehrenwerthe Gelehrte seinm Lesern die Licenz vergönnen müssen, seine in solchem Sinne vorgetragenen Ansichten nur