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Jüdische Volkszeitung · 1873-04-30 · 18 (30.4.1873) · p. Seite 139

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Journal
Jüdische Volkszeitung
Volume
1873
Issue
18 (30.4.1873)
Date
1873-04-30
Page
Seite 139 (sequence 3)
Language
German
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139 kung der Baarunterstützung thunlichst Gelegenheit zur Arbeit nachzuweisen; s. unser Circular an die Besitzer und Vorsteher von gewerblichen Etablissements re. vom 2. Januar d. I. Findet sich am Orte selbst keine Arbeit für sie, so sind sie bis zur nächsten Station zu befördern. 5) Wegen solcher zugereist kommenden Individuen, die nach Amerika auswandern wollen, ist, je nach Lage der Oertlichkeit, mit dem Königsberger Centralcomite oder mit den in Hamburg, Bremen und Stettin zu gleichem Zwecke zu errichtenden Auswanderungscomites in's Einvernehmen zu treten. 6) lieber mittellose Curbedürftige. a) Den jüdischen Gemeinden in den Curorten ist zu empfehlen, Versorgungscomites für mittellose jüdische ■ Curbedürftige zu bilden; s. unser Circular an die israel. Gemeinde-Vorstände in den Curorten vom 2. Januar d. I. b) Das Versorgungscomitä stellt sich die Aufgabe, eine seinen pecuniären Mitteln entsprechende Anzahl von mittellosen Curbedürftigen im Armenhospital oder in Privatverpflegung unterzubringen. 6) Gemeinden, welche aus ihrer Mitte einen mittellosen Kranken an einen Curplatz entsenden wollen, haben sich mit dem betr. Comit6 behufs Erlangung eines Aufnahmescheines für den Kranken, unter Vereinbarung des Beginns, der Dauer und der etwaigen Kosten der Versorgung, in's Einvernehmen zu setzen. ä) Das Versorgungscomits übersendet der Gemeinde die vereinbarte Zahl von Aufnahmescheinen, auf welchen angegeben ist, wann der mittellose Curbedürftige sich einzustellen hat, und auf wie lange seine Versorgung bewilligt ist. Die Heimathsgemeinde füllt die Rubriken: Name und Wohnort des betr. mittellosen Curbedürftigen aus. 6) Auf der Reise nach dem Curorte sollen nur solche unterstützungsbegehrende Badereisende von den Armencassen der jüdischen Gemeinden gefördert werden, die einen Aufnahmeschein Seitens eines Versorgungscomites vorweisen können. r) Das Versorgungscomitö wirkt auch für Beseitigung der Straßen- und Hausbettelei am Curorte. Es dürfte sich in dieser Hinsicht empfehlen, durch directe Verständigung oder durch die Localblätter die jüdischen Curgäste zu ersuchen, sich durch keine Zudringlichkeit bestimmen zu lassen, der Haus- und Straßenbettelei durch Verabreichung von Privatgaben Vorschub zu leisten. g) Alle in sog. Luxusbädern aufhältlichen Unterstützungsbegehrenden sind als gewerbsmäßige Bettler zu betrachten und zu behandeln. Es ist rathsam, sich durch kein falsches Mitleidsgefühl davon abhalten zu lassen, für ihre baldmöglichste Fortschaffung aus dem Orte Sorge zu tragen, b) Die Armencassen der jüdischen Curhospitäler oder der Versorgungscomites werden jeder jüdischen Gemeinde und jedem bemittelten jüdischen Curgäste zu weitthunlichsterUnterstützung angelegentlichst empfohlen. Für Gemeinden empfiehlt es fich, alljährlich in ihrem Gemeinde-Budget eine bestimmte Summe für genannten Zweck auszuwerfen. Der Ausschuß des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes ist gern bereit', die Vermittelung zu übernehmen, damit die Unterstützungen der auswärtigen Gemeinden den Bade- und Curorten je nach Verhältniß ihrer Frequenz durch mittellose Kranke zugeführt werden. i) Der Ausschuß des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes wird s. Z. auch mit den bedeutendsten Specialärzten und Professoren in's Einvernehmen treten, um die Fälle zu vereinbaren, in welchen ihre Bade- und Curort-Empfehlungen für mittellose Kranke berücksichtigt werden könnten. Indem wir vorstehende Anregungen und Vorschläge Ihrer Beachtung empfehlen, verhehlen wir uns nicht, daß ihre ersolgreiche Wirksamkeit von dem Grade der Energie und Umsicht abhängig sei, mit dem sie zur Durchführung gelangen. Denn nur bei willenskräftiger Vereinigung unserer Bestrebungen und Leistungen kann das jüdische Gemeindewesen, von den ihm noch anhaftenden Mängeln und Schäden befreit, immer würdiger und ersprießlicher sich entfalten. Ihren etwaigen weiteren practischen Vorschlägen mit Vergnügen entgegensetzend, stehen wir auch Ihnen zu jeder nöthigen Auskunft jederzeit zur Verfügung. Leipzig, den 3. April 1873. Hochachtungsvoll ׳ Der Ausschuß des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes. Moritz Kohner. Mocüenbericüt. Ingelheim, den 21. April 1873. Wenn man die verschiedenen jüdischen Zeitschriften Deutschlands vergleicht — und wir haben uns diese Vergleichung in den jüngsten Festtagen zur Pflicht gemacht —, so staunt man über die eigenthümliche Auflegung, in welche das zu erwartende preußische Gesetz über den Austritt aus der Kirche und mithin aus dem Judenthume die Gemüther, oder sagen wir besser, die Federn versetzt und es spricht sich

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