Jüdische Volkszeitung
- Journal
- Jüdische Volkszeitung
- Volume
- 1873
- Issue
- 12 (19.3.1873)
- Date
- 1873-03-19
- Page
- Seite 93 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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4 93 1 - malt den Mund auf und gossen ihm nacheinander neun ziemlich große Gläser hinein. Das starke Getränk verfehlte seine Wirkung nicht; eine Stunde später erlag der Unglückliche einem schmerzvollen Tode. Am Tage hierauf erschien der von dem Unfall unterrichtete Procurator im Städtchen, um die gerichtliche Untersuchung vorzunehmen. Ein hiesiger Arzt untersuchte die Leiche, nahm deren Obduction vor und schickte dann die Eingeweide nach Bukarest, damit daselbst eine genauere Untersuchung vorgenommen werde. Die beiden Verbrecher aber sind noch auf freiem Fuß und Niemand denkt daran, sie Zu verhaften; sie leben ungestört im Schooße ihrer Familien. Sie fühlen nicht nur nicht Gewissensbisse, sondern scheinen im Gegentheil stolz auf ihre That zu sein. Mittlerweile sind die Wittwe und die Kinder des Verstorbenen in Verzweiflung und Elend. Wer wird sich ihrer nun annehmen, wer ihnen Brod verschaffen? Wenn die Regierung solche Thaten nicht bestrafen wird, dann wissen wir nicht mehr, an wen uns wenden; dann möge Gott sich unserer erbarmen! Husch, 13. Februar 1873. Aus Rumänien bringt die ״Rumänische Post" wieder einmal Mittheilungen, welche es beweisen, daß die Gewaltthätigkeit, der Fanatismus in diesem unglücklichen Lande noch stets im Zunehmen begriffen ist. Ein neues Gesetz über die: Licenz zum Verschleiß geistiger Getränke ist von den Abge-! ordneten und nunmehr auch vom Senate dieses verkommenen! Duodezstaates erlassen worden, wodurch indirect die Juden! von der Erlangung dieser Licenz ausgeschlossen sind, da nach: § 8 des Gesetzes nur ״Gemeindewähler" solche Licenzen i erhalten können und das sind die Juden nicht! Tausende von Juden, die das Schankgewerbe betreiben, werden dadurch an den Bettelstab gebracht. Von allen Seiten sind Petitionen eingelaufen. Dennoch wurde das Gesetz angenommen! Kunäsckiau. 47. Kassel, 12. Febr. Von dem Provinzial-Rabbiner Dr. Enoch in Fulda ist eine Eingabe an das Cultusministerium gerichtet worden, in welcher um eine Modification der auf den israelitischen Religionsunterricht bezüglichen Bestimmungen der neuesten Instruction gebeten wird. Der Petent ist der Ansicht, daß zur genügenden Bewältigung des in der Instruction aufgeführten Lehrstoffes täglich mindestens zwei Lehrstunden erforderlich sind. (Also! vr. Enoch ist das doch nicht zu viel? Red.) F. I. 48. Dem Rabbiner in Schroda ist vom k. Provinzial- Schulcollegium die Jnspection über die dortige jüdische Schule übertragen worden. 49. Der Berliner Bundesrath hat die Regierung von Mecklenburg-Schwerin angewiesen, bezüglich der verweigerten Zulassung eines israelitischen Senators zum Schulvorstande im Sinne der Reichsverfassung Abhülfe zu treffen. 50. Schweigern in Baden, 27. Febr. Die ״Tauber" schreibt: ״Heute früh zwischen 7 und 8 Uhr wurde der israelitische Handelsmann Josef Oppenheimer von Mergentheim auf der Straße zwischen hier und Bobstadt von einem Jndividuum überfallen, dessen Gesicht mittelst einer Larve bedeckt war. Der Räuber war mit Säbel und Pistole bewaffnet und forderte von Oppenheimer, der ein Geldtäschchen umhängen hatte, Geld. Oppenheimer suchte zu entspringen, allein der Bewaffnete verfolgte ihn und hieb ihm mit dem Säbel derart hinter das rechte Ohr, daß die Kopfhaut bis auf den Schädelknochen durchhauen ivurde. Oppenheimer fiel zu Boden und jetzt schnitt der Räuber den Tragriemen der Geldtasche durch und lief davon, die Geldtasche, in der über 1000 fi. Geld waren, als Beutestück mit sich nehmend. Die Entrüstung über die That ist eine sehr große, umsomehr, als sie auf der von hier nach Krautheim führenden Poststraße erfolgte." — Wie nachträglich dieses Blatt meldet, gelang es am Donnerstag Nachmittag, den Räuber in Mergentheim zu verhaften. Es ist der 27jährige Landwirth I. Englert von Bobstadt. Auch das geraubte Geld, mit Ausnahme weniger Gulden, sowie die Pistole und der blutige Säbel wurden im Walde gefunden. Die ״Tauber" schreibt noch folgendes Nähere: Sobald die Unthat in Bobstadt bekannt wurde, umstellten die Bürger den Ort und wurde in jedem Hause nachgesehen, wer fehlt. Vier Mannspersonen waren abwesend, darunter auch Johann Englert, und man vermißte zugleich Pistole und Säbel, welche er sonst in seiner Wohnung aufgehängt hatte. Man streifte dann überall hin, und es gelang gestern schon, das Geld mit Ausnahme von ein Paar Gulden noch in dem Gurte im Betrage von 1090 fl., sowie die Pistole, den blutigen Säbel und abgelegte Kleidungsstücke des Johann Englert im Walde zu finden. Bei dem Säbel lag ein aus Versehen fallen gelassener alter Brief des Englert, desgleichen die Maske, welche nicht weit vom Orte der That lag, von Papier gefertigt, welches Schreibereien enthält, die auf Vermögensverhältnifse der Familie des Johann Englert Bezug haben. Der Raub wurde auf die frechste Weise ausgeführt: bei Hellem Tage, auf offener Landstraße, in der Nähe von Zwei Mühlen, mitten zwischen Bobstadt und Schweigern. Zwei Kinder, welche von hier in die katholische Schule gingen, sahen den Kampf und sagten den Müllern, dort haben ein Schwarzer und ein Weißer Händel mit einander. Tf i 1 1■i ׳s