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Jüdische Volkszeitung · 1873-03-19 · 12 (19.3.1873) · p. Seite 91

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Journal
Jüdische Volkszeitung
Volume
1873
Issue
12 (19.3.1873)
Date
1873-03-19
Page
Seite 91 (sequence 3)
Language
German
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91 M 91 — lief) unberücksichtigt bleiben und schon nach wenigen Stunden des Verscheidens die Beisetzung der Leiche erfolgt. Verfasser kennt eine jüdische Gemeinde, wo die Verstorbenen in der Regel schon nach den ersten 5—6 Stunden des Todes der Erde übergeben werden. Schon die Casuistik: אסור להלין המת שנאמר לא תלין כי קבר תקברנו und das רומיא התלוי fordern zu einer ganz anderen Interpretation heraus. Es kann daher der ״Jüdischen Volkszeitung" nur zur Ehre gereichen, hier eine Lanze zu brechen, ein entschiedenes Wort zu sprechen. Was die Gesetze über אנינות betrifft, so läßt sich die Berechtigung derselben nach den verschiedenen Seiten hin allerdings nicht in wenigen Zeilen beurtheilen. Dem Ausspruche: אונן פטור מכל המצות שבתורה מבני בבורו של מת ״Der Onen — der Verwandte, zwischen Tod und Bestattung — ist befreit von allen religiösen Verrichtungen wegen der Ehre des Todten" stellen wir aber die gewiß nicht minder maßgebende Stelle gegenüber: ויש ביד חכמים לבטל אפילו מ״ע ראורייתא בשב ואל תקשה ״Es liegt in der Hand der Weisen, selbst ein Gebot der Thora aufzuheben durch den Ausspruch: Unterlasse das, thue es nicht." — Den Lesern der Monatsschrift des Hrn. Dr. Leopold Stein mag es noch erinnerlich sein, daß Rabbiner Herr Dr. Süßkind überzeugend nachgewiesen hat, wie das Gebet gerade dem אונן ein unabweisbares Bedürfniß ist. Bergmann. Correjponäenz. Königsberg, 1. März. Die in No. 9 Ihres geschätzten Blattes enthaltene Correspondenz aus KattowitzO/S. legt von dem vortrefflichen Geiste, der so viele unserer Glaubensgenossen in allen Gegenden Deutschlands erfüllt, ein schönes, beachtenswerthes Zeugniß ab. Auch in Betreff unserer hiesigen intelligenten jüdischen Kreise könnte ich Ihnen die Versicherung geben, daß die Sache des Fortschritts im Judenthuine ihnen keine gleichgültige sei, daß sie mit Vergnügen von jedem Symptome eines solchen Vermerk nehmen, daß sie darum der ״Jüdischen Volkszeitung", dem beredten Anwalt für die Reinigung unseres Glaubens von allen ihm noch anhaftenden Schäden und Gebrechen, für die Verbesserung und Verschönerung seiner Formen und Ceremonien, die lebhaftesten Sympathien entgegentragen. Das indeß dürfen wir uns nicht verhehlen, daß der Eifer der Aufgeklärten in keinem Verhältnisse stehe zu dem der jüdischen Dunkelmänner. Während diese handeln, für ihre Ueberzeugungen und Zwecke die bedeutendsten Opfer bringen, begnügen sich jene damit, bessere Ansichten vom Judenthume zu hegen, im Uebrigen die Führung des heiligen Kampfes um unsere höchsten Interessen Einzelnen Wenigen überlassend. Nein, ihr Herren des religiösen Fortschrittes!!Etwas mehr Energie! etwas mehr Ueberzeugungsmuth! etwas mehr Opferfähigkeit! Mit dieser schlafmützigen Aufklärung ist! dem Judenthume, ist der Heranwachsenden jüdischen Generation, I ist der gefährdeten Zukunft unseres heiligen Glaubens wenig j gedient. Ermannt euch zu rüstigem Streben, zu thatkrästigem j Handeln! Tretet mit Macht dem althergebrachten Schlendrian! im Cultus und im Gemeindewesen entgegen! Wo das Unkengeheul der Pietisten ertönt, da lasset ihr die überzeugende! Stimme einer erleuchteten Religiosität, einer erwärmenden! Humanität eindringlich vernehmen! Schließet euch allen gemeinnützigen Bestrebungen und Anstalten auf jüdischem Gebiete an; unterstützet die Sache der Synode, des Gemeindebundes, der neuen jüdischen Hochschule in Berlin! Ad vocem Synode und Gemeindebund fühle ich mich verpflichtet, Ihren Herrn Correspondenten aus Kattowitz auf einen Jrrthum aufmerksam zu machen, in dem er befangen zu sein scheint. Er erwartet nämlich vom Ausschuß des Gemeindebundes die Ausarbeitung eines neuen Gebetbuches.! Diese Hoffnung dürfte von dieser Seite nie erfüllt werden, Amd zwar aus dem einfachen Grunde, weil diese und . c Fragen, welche das specifisch religiöse Par-!teigebiet berühren, ausdrücklich von der Competenz des Gemeindebundes ausgeschlossen sind.*) Dessen Aufgaben sind vielmehr nur solche (und keineswegs die leichtesten!), die alle deutsch-israelitischen Gemeinden, ob orthodox oder aufgeklärt, gemeinsam angehen. In ihm ist eine Organisation geboten, durch welche die Solidarität unserer Glaubensgenossen, der deutschen Gemeinden zur schönsten Geltung und ersprießlichsten Entfaltung kommt. Es liegt ן demnach auf der Hand, daß die Reform des Synagogencultus!für alle Zeiten ein noli me tangere für den Gemeindebund! ist und bleiben wird. I Ein anderes ist es mit der Synode. Diese hätte das! Recht und vielleicht auch die Pflicht, für die Ausarbeitung eines geeigneten Gebetbuches Sorge zu tragen. So lange indeß die Herren Gelehrten über die maßgebenden Gesichtspunkte nicht einig werden können, scheint es gerathen, nach dem Sprüchwort zu verfahren: ״Hilf dir selbst!" *) Man vergleiche hierüber die höchst interessanten verschiedenen Protokolle, Berichte rc. des Gemeindebundes, welche veröffentlicht wurden, sowie namentlich die Statuten desselben. Wir glauben, daß der Ausschuß des Gemeindebundes, dessen Vorsitzender Herr Stadtverordneter Moritz Kohner in Leipzig, gern bereit sein wird, jeden sich chafür ^;nteressirenden mit Zusendung der Schriftstücke, sowie jeder nur möglichen Auskunft an die Hand;umgehen.

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