Jüdische Volkszeitung
- Journal
- Jüdische Volkszeitung
- Volume
- 1873
- Issue
- 9 (26.2.1873)
- Date
- 1873-02-26
- Page
- Seite 66 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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66 Y l/* v/^ fU/ Märchen und Aberglauben. Die Sttte, der Seelenfeier ist schön, sehr zu empfehlen, aber ferni^halte« ,nüffen-Mw״uns vom Katkofisix׳׳n d^ni durch Spenden oder durch Fürbitten die Seelen der Verstorbenen aus.in das Paradies hinüberzuführen. V^Es ist das schöne Gefühl der .Pietät, den: wir bei unseren^eelenfeiern Rechnung tragen sollen, wir gedenken in Rührung der Wohlthaten, welche die Verklärten uns erwiesen, der Tugenden, womit sie uns vorangeleuchtet, und spenden und stiften Gutes aus Dankbarkeit und Liebe, um ihr Andenken zu ehren. So aufgefaßt, stehen diese Andachten mit unserer Ueberzeugung in vollem Einklang, sind von Weihe und Erhebung getragen. Durch eine kleine Aenderung der bisher gebrauchten Redewendungen können wir die sonst so schönen Betrachtungen und Andachten rehabilitiren. Anstatt z. B. der Worte bei Geiger Seite 112 ״und nimm /gefällig auf unser Flehen^für da^ Seelenheil der Angehörigen" kann es heißen:^nimn^efällig auf unsere Spenden u. s. w., welche wir aus Liebe und Ehrerbietung für unsere verklärten Angehörigen darbringen." In der Seelenfeier Seite 238 sind demnach die Worte: ״Laß unsere Bitten für sie Erhörung bei dir finden" und Aehnliches wegzulassen. Noch ein anderer Punkt darf nicht übergangen werden. Es geziemt sich durchaus nicht, über die Art und Weise des Fortlebens in unseren Gebeten so zu sprechen, als wenn wir, Gottes in jenes Dunkel und Geheimniß vollständig eingeweihet wären, und wenn irgendwo, müssen hier die Worte Sirachs (3, 20, 21) beherzigt werden. SolchXLUversichtlichö^ Behauptungen über das Jenseits bewirken oft, zumal in unserer zweiselsüchtigen Zeit, gerade das Gegentheil von dem, was wir beabsichtigen. Nur sehr bescheiden, sehr behutsam müssen unsere Aeußerungen darüber, unsere Ausdrücke sorgfaltig gewählt sein. Sprechen wir von Wiederfinden, Wieder- Vereinigung, so wollen wir sie nie anders als geistig auffassen und bezeichnen. Gerade für solche Gebete find die Worte Koheleth's 5, 1 nicht dringend genug zu empfehlen. Wie wir es oben nicht billigten, Fürbitte für das See-! lenheil unserer Vollendeten zu thun, müssen wir es noch' nachdrücklicher rügen, zu ihnen, als zu unseren Fürsprechern! und Fürbittenden, unsere Zuflucht zu nehmen. Hier könnten wir unsere obige Frage: ״Wer hat uns das Recht gegeben?" ״Findet sich,nm ganzen Kanon ein Anhalt?" noch ganz anders sormuliren: ״Findet sich nicht vielleicht im mosaischen Kodex b. M-18,11 geradezu ein Verbot gegen diesen sogenannten frommen Brauch?" In der That wollten aus dieser Rücksicht einige der Gaonim (s. R- Abr. Danzig Chaje Adam C. 75, § 5, vergl. auch Jor. Deah C. 179 Sab. Cohen 15) schon das Beten an den Gräbern inhibiren. Aber wir accomodiren uns hierin leider gar viel zu viel der gewohnheitsmäßig betenden, gebanM°j™ Menge. Ich kenne in Geiger's Gebetbuch nur die/Äc' öffentliches vom Rabbiner oder Cantor zu sprechenden, nicht aber die für die Privatandacht bestimmten Gebete. Eins nur, und ausschließlich nur Eins, der letzteren Art^habe ich gelesen, es ist das erste ״An dem Grabe der Eltern." Bis auf die Reflexion im letzten Absatz ist es innig und warm, aber ich wollte mir selber kaum trauen, daß ich recht lese, mein Inneres protestirte, und es werden gar Viele mit mir protestiren, gegen folgende Sätze: ״Bewahre mein Herz vor Stolz und vor Verzagniß, vor der Genußsucht und der Gleichgiltigkeit gegen das Leben; lenke meinen Geist auf die Bahn der Klarheit und flöße meinem Herzen Vertrauen ein" . . . ״In Zeiten der Gefahr und der Versuchung mögest du mir ein unsichtbarer Berather sein." Hier^/Kaubte ich Anfangs, wende sich der Betende an Gott — aber selbst an Gott dieses Gebet zu richten, ist nach dem Ausspruch הכל בידי שמים חוץ מיראת שמים von zweifelhaftem Werth; an einen Verstorbenen vollends ein solches Gebet zu richten, halten wir für ganz unangemessen. Es klingt, als ob wir uns, wie dies anderswo geschieht, mit unseren Bitten an die Heiligen wendeten. Nachdem aber der Todte eben erst so hochgestellt worden, daß man sich an ihn בעד החיים אל המתים (Jes. 8,19) wendet, geschieht bald wieder das Entgegengesetzte — im unmittelbar nachfolgenden Absätze thut der Lebende Fürbitte für den Verstorbenen: ״Für deiw^Seelenheil aber flehe ich zum ewigen Vater." Ich muß ausrufen ערוב פרשיות יש כאי und hoffe, bei seiner anerkannten Wahrheitsliebe, die ihm über alle Rechthaberei erhaben steht, werde Hr. Dr. Geiger eingestehen, hier sei eine שגגה שיצא מלפני השלים. Ich meines Theils wünschte, das Blatt möchte durch einen Carton ersetzt werden. Correjponäenz. Hidda (Großh. Hessen), 2. Febr. Auf Einladung des Vorstandes zu Nidda fanden sich heute die Vorsteher der meisten Gemeinden des Kreises zur Berathung eines Circulars, das, verschiedene Mißstände des jüdischen Schul- und Gemeindewesens hervorhebend, zur Abänderung derselben den Besuch einer Landesversammlung vorschlägt. *) Hr. Simon, Vorsteher in Gedern, spricht sich gegen eine Petition an die Landesregierung aus. Er beleuchtet zwar jeden Punkt einzeln, kommt aber schließlich damit zusammen, daß im Ganzen eine Petition gewünschten Inhalts unthunlich sei. Man bringt Gesetzesvorlagen in die Kammer, die gerade das Gegentheil von dem wollen, was wir. Man ist allgemein gegen Confes- *) Wir brachten dies Circular in voriger Nummer. Red.