Jüdische Volkszeitung
- Journal
- Jüdische Volkszeitung
- Volume
- 1873
- Issue
- 9 (26.2.1873)
- Date
- 1873-02-26
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Wochenschrift Jüdische Volkszeitn für1 Sßctmie *Je; Lestekkungen nehmen alle Postanstalten und Buchhandlungen an. Preis vierteljährlich 12-/גד Ngr. in GrnMndr mb Hr^uls^ unir Jithtn* Herausgegeben von I. MngSttstein in Ingelheim, bisher Herausgeber des ״Jsr. Lehrer" und des ״Synodalblatt". Inserat« sind an die Verlagshandlung von Job. Friedr. Hartknoch in Leipzig zu senden. Preis der 3 gesp. Zeile 2 Ngr. No. 9. Leipzig, den 26. Februar. 1873. 3 n ft a f t: Wieder vom Cultus (Fortsetzung aus Nr. 7). — Correspondenzen: Nidda. Frankfurt a. M., Kattowitz O/S., Eperies, Papa, Pest, Gaya, Provinz Posen, Osterspai. — Rundschau. — Feuilleton: Das Mormonenthuin auf dem Wege nach Palästina. — Die Tochter des Commerzienrathes (Fortsetzung). — Anzeigen. Mieüer vmn^Gultus. ^(Fortsetzung aus 1^t—7־t~ Die neuen Gebetbücher; Seelenfeier. Wir haben bereits früher bemerkt, in negativer Hinsicht hat das neue Geiger'sche Gebetbuch einen sehr großen Werth, und wir wollen ja auch in Betreff der hebräischen Gebete keine neuen Schöpfungen. Doch ganz consequent ist auch Herr vr. Geiger nicht verfahren, es mußte noch manches Anstößige weggelassen, mancher Ausdruck geändert werden, wie wir das später an einzelnen Beispielen Nachweisen wollen. Herr Dr. Ggesteht ja auch selber in der Vorrede seine durch die Verhältnisse bedingte Jnconsequenz ein. Wir können aber um deswillen nicht scharf mit ihm ins Gericht gehen, weil er nicht, wie De. I., manches Bessere vor sich hatte und zurückstieß,*) sondern im Gegentheil es erst schaffen und dabei transigiren mußte. Bevor wir aber auf das Einzelne in dem hebräischen Text eingehen, wollen wir auf einen Uebelstand aufmerksam machen, der meines Wissens noch nirgendwo gerügt worden ist, und doch forderte die dringendste Abhülfe L - /' *) Ich fordere das Urtheil jedes Unparteiischen heraus, ob die bei G. befindlichen deutschen Tischgebete, oder das bei I. aufgenommene den Vorzug verdient? Und mußte es hier nicht anstatt: ״Du sollst essen und dich sättigen" besser heißen: ״wenn du gegessen und dich gesättigt hast?" er betrifft die deutschen Gebete, wo sie das Reich der Seligen berühren. In allen mehr oder minder reformirten Gottesdiensten werden namentlich zur Seelenfeier Gebete für die Verstorbenen verrichtet. Unsere tüchtigsten Theologen scheinen hierüber nicht genügend nachgedacht zu haben und leisten dem Wahn und Aberglauben vollen Vorschub. Wer hat uns das Recht gegeben für die Todten Gebete zu verrichten? Findet sich im ganzen Kanon irgend ein Anhalt dafür? Nach rabbinischem Grundsatz heißt es ja ״ מיתה מכפרתder Tod sühnt", geschweige denn, wenn die Vollendeten schon Jahre lang dem Reiche des Jenseits angehören. Freilich will Siphri zu<^ . 5. M. 21, 8 Nachweisen, daß auch die Verstorbenen SühneV^edürftig sinE" Es wird keiner von uns jene Deduc- ' tion für mehr als eine jener bekannten exegetischen Spielereien halten.*) Von allen möglichen Arten der Gebete sind die für die Torten M meisten anzufechten. Und wie! Ist es nicht eine ^^^gschätzung gegen die Ni Eltern oder FremdeHs-zumg^st den sind, noch immer Fürbitte für ihre Sühne thun zu müssen? Gehören sie immer noch nicht dem Reiche der^ Seligkeit, anZa Und klingt es nicht anderntheils wiederum anmaßend, daß^ /״ vj wir sie durch unser Gebet, durch einen Ueberschuß unserer Tugend, unserer Frömmigkeit ^rs^der Seligkeit theilhaftig machen wollen? Die älteste Quelle, aus welcher der Brauch geflossen ist, um das Heil der Todten zu spenden und Fürbitte zu thun, ist meines Wissens keine andere, als 2. Maccab. (12, 40—44), leider eine sehr trübe Quelle. Das zweite Buch der Maccabäer ist im Gegensätze zum ersten reich an *) Die weitere Motivirung bei M. Jaffe in Lebusch hachur § 284 läßt den Brauch des Spendens und Betens für die Sühne der Verstorbenen erst recht als eine Absurdität erkennen. " /k h aO ׳ ״ ׳Ui 2 y -