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Jüdische Volkszeitung · 1873-02-12 · 7 (12.2.1873) · p. Seite 52

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Journal
Jüdische Volkszeitung
Volume
1873
Issue
7 (12.2.1873)
Date
1873-02-12
Page
Seite 52 (sequence 4)
Language
German
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52 vollkommen im Stande, das Erforderliche zu leisten. So haben sich hier die Dinge gestaltet, obgleich der hiesige Boden durchaus nicht ein vorzüglich günstiger genannt werden kann. Wenn man bedenkt, wie weit die religiösen Anschauungen bei uns auseinandergehen, und wie dieselben in den großen Gemeinden zahlreiche Vertreter haben, so wird man es natürlich finden, daß immer Viele eine begründete Klage gegen die Gemeindeverwaltung wegen Mißachtung eines berechtigten Anspruches erheben. Da wollen es denn die Vorstände Allen recht machen und machen es sin der Regel Keinem recht, indem sie etwas Weniges am öffentlichen Gottesdienste reformiren. So wird die Ausprägung der vorhandenen Ueber- Zeugung im Cultus und Leben gehemmt und die Theilnahme der Einzelnen abgeschwächt. Oder in sehr großen Gemeinden stellt der Vorstand meherere Synagogen her, welche verschiedenen Ansprüchen genügen sollen. Wo das aber möglich, thut man da nicht besser, wenn man den mündigen Gemeindemitgliedern es überläßt, sich ihre Synagogen einzurichten und darauf verzichtet, ,eine Art von Bevormundung in religiösen Dingen auszuüben? Man könnte fürchten, es werde auf diese Weise eine schädliche Zersplitterung eintreten; doch der bei der Mehrzahl herrschende Wunsch nach einer würdigen Ausstattung der Gotteshäuser, die nur durch die Vereinigung der Kräfte möglich, wird das Zerfallen in schwache Bruchtheile verhüten. Freilich würde die Aufführung von monumentalen Prachtsynagogen etwas Selteneres werden; aber man wird das leicht verschmerzen, wenn man überzeugt ist, daß das eigentliche religiöse Leben der Gemeinde darum keinen Abbruch erleidet. Wie gesagt, kann eine Gestaltung der Dinge, wie sie sich hier vollzogen hat, nur in großen Gemeinden Platz greifen, aber in mancher dieser Gemeinden würde vielleicht der hier betretene Weg der einzige sein, auf welchem alle Interessen am besten gewahrt werden. Krakau, 21. Januar. Der ״Jahresbericht des Verwaltungsrathes des Vereins zur Unterstützung armer jüdischer Knaben" mit dem Motto: ״Unterstützet die Kinder der Armen" für die Zeit ״vom 1. December 1871 bis zum 1. December 1872" ist ausgegeben worden und weist ein für die hiesige Gemeinde äußerst erfreuliches Ergebniß nach. Die Einnahmen in Baar beziffern sich auf die Summe von fl. 1407. 49. L. W. Hiervon wurden freilich fl. 1330. 98. ausgegeben. Es wurden hiervon 41 Lehrlinge unterstützt und unterrichtet. Der Verwaltungsrath fordert auch ferner zu energischer Unterstützung mit beredten Worten auf, woraus wir die thatsächliche Bemerkung hervorheben: Außer denjenigen Zöglingen,! welche sich gegenwärtig unter seiner (des Vereins) Obhut besinden, sind es schon 30, welche durch dessen Hülfe bereits ihre Selbstständigkeit erlangten, worunter einige sich befinden, die noch im Jahre 1866 buchstäblich zu betteln bemüßigt waren, und jetzt bereits 10 bis 12 Gulden ö. W. wöchentlich verdienen. Der Profession nach sind dieselben: 3 Kachelöfen-Setzer, 3 Bäcker, 3 Klempner, 3 Mützenmacher, 2 Schuhmacher, 2 Posamentirer, 2 Müller, 2 Goldarbeiter, 2 Kürschner, 2 Handlungscommis, 1 Tapezierer, 1 Buchdrucker, 1 Gelbgießer, 1 Drechsler, 1 Uhrmacher, 1 Schneider. Aus 8üääeutf<kkanä, 25. Januar. Vicebürgermeister Wallach in Alsfeld hat die Frage über Mischung der Fleisch- und Milchspeisen angeregt. Es ist ihm von Dr. R.sothschild) in Alzey ein vorläufiger Bescheid geworden, ohne die Frage zu beantworten, und der Fragesteller scheint die Sache fallen zu lassen. Mit Unrecht, obwohl sie nur eine Specialität der weitläufigen und umfangreichen Speisegesetzgebung berührt. Jndeß ist über die Fragestellung noch erst zu discutiren. Herr W. bietet 100 Thlr. Demjenigen, welcher beweist, daß Moses den gleichzeitigen Genuß von Fleisch und Milch verboten habe. Hr. W. gibt zu erkennen, daß er der Reformrichtung angehört und das bezügliche Speiseverbot verwirft. Hat nun Derjenige, welcher in Uebereinstimmung mit ihm beweist, daß dieses Speiseverbot von Moses nicht herrühre, auch Anspruch auf das ausgesetzte Honorar? Man sollte es so glauben, denn die Frage ist doch sicherlich in der Erwartung aufgeworfen, daß der Fragesteller Recht habe. Und doch ist es zweifelhaft. Hr. W. könnte sagen: Ich wußte, daß׳ es nicht verboten fei; ich habe den Preis Demjenigen ausgesetzt, der mir das Gegentheil beweist. Hierüber bedarf es der Aufklärung; und mehr noch, es bedarf der Einsetzung eines Schiedsgerichts und der Hinterlegung des Preises. Wir stimmen aber auch darin überein, daß die Beantwortung der Frage der Hochschule oder Synode in die Hand gegeben werden sollte und dieser auch von vornherein der Preis zugewiesen werden müßte, gleichgültig wie auch die Antwort ausfallen möge, ob im Sinne des Fragestellers, oder seiner Ansicht und Lebensweise entgegen. Das ließe ein ebenso großes — religiöses, wie wissenschaftliches — Interesse an der Sache seitens des Fragestellers voraussetzen. Sonst involvnt die Frage eine Laune, der aller Ernst fehlt, über welche dann auch nicht im Ernst zu reden ist. Aunäsckau. 26. (Rumänische Auswanderung.) Der Plan des Consuls Peixotto, die Juden in ׳Rumänien zur Auswanderung aus dem Lande mittelalterlichen Drucks zu veranlassen, wäre gar hübsch, wenn er sich nur zur Ausführung bringen ließe. Einestheils werden jüdische Familien — wie man dieß von den persischen Juden meldet — sich nur sehr schwer zur Aus- Wanderung entschließen, anderntheils werden gar Viele sich in

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