Jüdische Volkszeitung
- Journal
- Jüdische Volkszeitung
- Volume
- 1873
- Issue
- 6 (5.2.1873)
- Date
- 1873-02-05
- Page
- Seite 45 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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45 Jucratwerer Vagabondage eine Krankheit nur simuliren -!Attesten resp. Empfehlungsschreiben selbstverständlich jede Beeine gesonderte Beachtung und Behandlung zu widmen ist.! rücksichtigung Zu versagen sein. Die Erfahrung hat nun zur Genüge gelehrt, daß der j Die Vertheilung der Lasten würde nun vielleicht nach -eigentliche Zweck der Badereise für solche mittellose Kranke! folgendem Modus am billigsten und wirksamsten bestimmt größtentheils nur in sehr geringem Maße erreicht wird, und zwar lediglich in Folge aller jener Entbehrungen, Beschwerden und Aufregungen, die aus den steten Wander-Unterstützungen während der Reise und dem Nothstands-Aufenthalt im Badeorte selbst für sie erwachsen. Andererseits führt ja auch die Anwesenheit des zahlreichen jüdischen Proletariats, das sich stets bei Beginn der Saison! in den Badeorten einzusinden pflegt und das übrige glaubensgenössische Bade-Publicum durch zudringliches Anbetteln. Anaufhörlich belästigt, nicht nur für Sie, Ihre Gemeinde-Angehörigen und die anderen jüdischen Curgäste, sondern für unsere Glaubensgenossen im Allgemeinen zu einem Chillul Haschern, dessen nachtheilige Folgen für den Einzelnen wie für die Gesammtheit nicht unterschätzt werden können. Wir halten es nun, um zu einer wirklich nachhaltigen: und gründlichen Besserung der beregten Uebelstände zu gej langen, für unerläßlich, daß für die Folge nur solche Kranke, in die Bäder befördert werden, denen im Voraus freie Auf-1 nähme, Unterkunft und Badbenutzung zugesichert sind, sei es! durch die Verwaltungen der israelitischen Krankenhäuser in den Curorten, sei es auf dem Wege der Privatversorgung. Zu diesem Behufs wird nun außer den durch wohlthätige Stiftungen bereits geschaffenen Freistellen in den jüdischen Hospitälern auch eine Einrichtung zu treffen sein, daß das entweder schon bestehende oder erst zu schaffende Cur-Comits für hilfsbedürftige Kranke die Versorgung derselben^ gegen eine, seitens der Heimathsgemeinde zu leistende müßige | Entschädigung, in dringenden Fällen ohne eine solche, zu über-1 nehmen habe. Ebenso würde es Sache dieses Cur-Comit6s sein, die glaubensgenössischen Badegäste zu Beiträgen für den in Rede stehenden Zweck zu veranlasien, und dürfte hierbei um so mehr auf die Geneigtheit jener zu rechnen sein, als sie ja dadurch von der Last des häufigen Angebetteltwerdens befreit würden. Auch dürfte es sich empfehlen, die gewiß gern gewährte Ver- Mittelung der Herren Badeärzte im Interesse unserer humanen gemeinnützigen Bestrebungen zu verwerthen. Wir würden alsdann an alle Gemeinde-Vorstände in Deutschland, Polen und Rußland die Aufforderung ergehen lassen, nur solche unbemittelte Badereisende zu empfehlen, die, abgesehen von ihrer zweifellosen Bedürftigkeit und Würdigkeit, nach voraufgegangener directer Verständigung mit Ihrem Cur-Comit6 in den Besitz eines Aufnahmescheins gelangen. Hierbei würde allen nicht von ganz renommirten Aerzten, Rabbinern, Lehrern u. s. w. ausgestellten Privatwerden können: 1) Die Wohnortsgemeinde des Kranken, resp. diejenige, von welcher die Empfehlung desselben ausgeht, trägt die aufs Mäßigste zu normirenden Curkosten, wenn Gratisausnahme unmöglich ist; 2) die Gemeinden der Reiseroute leisten die Weiterbeförderung, d. h. natürlich nur solcher, die einen Aufnahmeschein besitzen; 3) Ihr Cur-Comit6 übernimmt die Unterbringung und weitere Versorgung derselben am Curorte selbst. Wir ersuchen Sie ergebenst um Ihre gutachtlichen Aeußerungen über diese unsere Vorschläge und würden Ihnen für etwaige Mittheilungen Ihrer sonstigen oder anderweitigen Rathschläge sehr verpflichtet sein. Sie wollen uns dieselben jedoch gefälligst baldmöglichst zukommen lassen, damit wir uns in der Lage sehen, die beabsichtigten Maßregeln noch zum Beginn der bevorstehenden Saison zur Ausführung bringen zu können. Hochachtungsvoll Der Ausschuß des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes. Moritz Kohner. 2. Leipzig, 2. Januar 1873. An die Herren Besitzer und Vorsteher gewerblicher Etablissements, insbesondere von Tabak- und Cigarrenfabriken, Seifensiedereien u. s. w. Bei dem Unterzeichneten Ausschuß melden sich nur zu häufig, Unterstützung begehrend, arbeitsfähige Männer, Frauen, auch Mädchen, welche auf Befragen gern in eine geregelte Thätigkeit und Lebensweise selbst unter den mäßigsten Bedingungen eintreten möchten. Sollten Sie nun in der Lage und Willens sein, von diesen jedenfalls billigen Arbeitskräften Gebrauch zu machen und dadurch auch den Humanitären Bestrebungen des Ausschusses entgegenzukommen, so ersuchen wir Sie hierdurch um Ihre diesbezüglichen gefälligen Mittheilungen. Gleichzeitig wollen Sie uns auch benachrichtigen, ob ein Dispens von der Arbeit an den jüdischen Fest- und Feiertagen für die qu. Arbeiter und Arbeiterinnen in Ihrem Eta-! blissement möglich. Vorausgesetzt wird, daß von denselben bei ihrem Eintritt irgend welche technische Vorkenntnisse und Fertigkeiten nicht > beansprucht werden.; Hochachtungsvoll : Der Ausschuß des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes.! Moritz Kohner.