Jüdische Volkszeitung
- Journal
- Jüdische Volkszeitung
- Volume
- 1873
- Issue
- 5 (29.1.1873)
- Date
- 1873-01-29
- Page
- Seite 35 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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abgegeben, so erlöschen diese Verpflichtungen mit dem 30. Juni des folgenden Jahres. § 6. Personen, welche vor dem Inkrafttreten des gegenwärtigen Gesetzes ihren Austritt aus der Kirche nach den Vorschriften der bisherigen Gesetze erklärt haben, sollen vom Tage der Gesetzeskraft dieses Gesetzes ab zu andern, als den im zweiten Absatz des § 4. bezeichneten Abgaben und Leistungen nicht ferner herangezogen werden. § 7. Ein Anspruch auf Stolgebühren und andere bei Gelegenheit bestimmter Amtsverhandlungen zu entrichtende Leistungen kann gegen Personen, welche der betreffenden Kirche nicht angehören, nur dann geltend gemacht werden, wenn die Amtshandlung auf ihr Verlangen wirklich verrichtet worden ist. § 8. Für die Bescheinigung des Austritts aus der Kirche ist eine Schreibgebühr von fünf Silbergroschen zu erheben. Daneben ist die tarifmäßige Stempelabgabe für Atteste zu entrichten. Alle übrigen auf Grund dieses Gesetzes bei den Gerichten ergehenden Verhandlungen und Verfügungen sind kosten- und stempelfrei. § 9. Was in den §§ 1 — 8 für den Austritt aus der Kirche bestimmt ist, findet auch auf den Austritt aus solchen Religionsgemeinschaften, welchen Corporationsrechte gewährt sind, Anwendung. § 10. Die nach § 3 des Gesetzes über die Verhältnisse der Juden vom 23. Juli 1847 — Gesetzsammlung Seite 263 — den jüdischen Grundbesitzern obliegende Verpflichtung, zur Erhaltung christlicher Kirchensysteme beizutragen, wird mit dem Eintritt der Gesetzeskraft dieses Gesetzes auf den Umfang derjenigen Leistungen beschränkt, welche nach dem zweiten Absatz des § 4 des gegenwärtigen Gesetzes den aus der Kirche ausgetretenen Personen zur Last bleiben. § 11. Alle dem gegenwärtigen Gesetze entgegenstehenden Bestimmungen werden hierdurch aufgehoben. Kerlia, 14. Januar. Die lange etwarteten Protokolle der Augsburger Synode werden in Bälde erscheinen. Der Druck derselben hat bereits begonnen. Das Kuratorium der Hochschule hat die Bibliothek des sel. Prof. Levy in Breslau gekauft, um dieselbe der Hochschule zu übergeben. Akzey, 14. Jan. Sie werden den in der Gartenlaube Nr. 2 mitgetheilten Brief Kaulbach's wohl auch in Ihr Blatt aufnehmen, da er ein eminent jüdisches Interesse hat. Ich füge für Sie noch Erklärungen hinzu, welche in der Gartenlaube fehlen und nöthig zu sein scheinen, um zu begreifen, wie der von der Deggendorfer Affaire in ״Zorn und Indignation" gerathene Kaulbach zu dem gleichzeitig vom Papste selig gesprochenen Arbues griff. Diese Action des Papstes hat nämlich auch eine specifisch jüdische Beziehung. Damals spielte die Mortara- Affaire, welche Fürsten und Völker veranlaßte, gegen den Papst für die Juden Partei zu ergreifen. Um diese Bewegung zu Gunsten der Juden niederzuschlagen und zu zeigen, wie wenig die für sie eingeleitete Intervention geachtet werde, sprach der Papst den berüchtigten Verfolger der Juden und den angeblich auf Anstiften derselben ermordeten Arbues selig. Anfänglich wurde immer noch aus Rücksicht für den Papst die Veröffentlichung des K.'schen Bildes unterdrückt; jetzt scheinen diese Rücksichten geschwunden zu sein. Daß die ״dargestellten Schlachtopfer" jüdische sind, wird jetzt Jeder zugeben, wenn auch das Gemälde kein rein historisches ist, wie aus der von Kaulbach angegebenen Tendenz und auch aus dem Greisencharakter des jugendlich gestorbenen Arbues hervorgeht. Dr. R. (Der betreffende in der Gartenlaube veröffentlichte Brief Kaulbach's lautet: ״Hochverehrter Herr! Entschuldigen Sie, daß ich nach so langer Zeit Ihre freundliche Zuschrift beantworte. Ich werde Ihnen mit wenigen Worten die Entstehungsgeschichte des Arbuesbildes mittheilen. Die Veranlaffung dazu gab mir eine Reihe vortrefflicher Artikel in der Augsburger ״Allgemeinen Zeitung" von unserm talentvollen Verfasser der bekannten Briefe aus Tyrol, vr. Ludwig Steub, worin eine der furchtbarsten Judenverfolgungen in Deggendorf, einer bairischen Stadt, im 14. Jahrhundert geschildert wurde. Wie ich mich erinnere, ließ der hiesige Bischof eine in ihrer Art fulminante Gegenerklärung darauf erscheinen, aber Dr. Steub ließ es nun nicht dabei bewenden, sondern zeigte in einer weitern Reihe von Aufsätzen mit schlagenden, documentirten Beweisen, wie grausam die ״Religion der Liebe" in Gestalt der strei- Lenden Kirche gegen Andersgläubige wüthete. Dazu kam die mit den Steub'schen Aufätzen ungefähr in gleiche Zeit fallende Heiligsprechung des Arbues. — Indignation und Zorn trieb mich nun dazu, an die Wand meines Ateliers im Saale des früheren Jesuiten-Collegiums diesen heiligen Henkersknecht der Kirche zu brandmarken. So entstand in einigen Stunden dieses Bild, welches ich später, um es in eine dauerhafte Verfassung zu bringen, auf Leinwand übertrug. Hieraus können Sie entnehmen, daß ich ursprünglich allerdings in diesen dargestellten Schlachtopfern eine Judenfamilie vor Augen hatte; ohne aber gerade besonderen Nachdruck auf die geschichtliche Thatsache, daß das Ziel seiner Verfolgung zumeist Juden und Mauren war, zu legen, war es mehr meine Absicht, Repräsentanten eines vornehmen reichen Standes in diesen Opfern darzustellen. — Es schwebte mir die furchtbare Betrachtung dabei vor, wie die alleinseligmachende Kirche mit ihrer Inquisition die Blüthe und Jntelligenz Spaniens ausrottete und dadurch dieses arme, Unglückliche Land moralisch und physisch auf Jahrhunderte hin zu Grunde gerichtet hat. Mit vorzüglicher Hochachtung Ihr ergebenster W. v. Kaulbach. München, den 1. December 1872.")