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Jüdische Volkszeitung · 1873-01-22 · 4 (22.1.1873) · p. Seite 28

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Journal
Jüdische Volkszeitung
Volume
1873
Issue
4 (22.1.1873)
Date
1873-01-22
Page
Seite 28 (sequence 4)
Language
German
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28 ) ganz allein von ihren Verhandlungen, nicht von rein zufälligen Aeußerlichkeiten bedingt. I. Kark8ruke, 2. Januar 1873. Unserer kirchlichen Be- Hörde ist es gelungen, einen herben Schlag von unseren kleinen und geringbemittelten Landgemeinden abzuiüenden. Auf Antrag Großh. Oberraths genehmigte Großh. Ministerium des Innern den Fortbestand der israelitischen Centralkasse. Der Beitrag wurde zwar von 2 kr. pr. fl. 100 Steuerkapital auf 11/g kr. herabgesetzt und so wird von nun an die Umlage, welche im letzten Jahre 7217 fl. betrug, künftighin nur noch 5400 ft. betragen. Den Ausfall hofft Großh. Oberrath durch Zinsen aus dem Refervefond, sowie durch Heranziehung des bisher bestandenen Ackerbaufonds zu decken. Die israelitische Centralkasse ist im Jahr 1862 aus den 4 Kreisunterstützungskassen entstanden und hat die Aufgäbe: für die allgemeinen Bedürfnisse der badischen Israeliten für Kirche, Schule und Armenpflege zu sorgen. Nur durch den Bestand der Centralkasse ist es den geringbemittelten Gemeinden ermöglicht, ihre Ausgaben zu bestreiten. In dem letzten Jahre zahlte genannte Kasse an 36 Gemeinden 1500 fl. — einigen geringbesoldeten Rabbinern 600 fl., an Religionslehrer als Personalzulage gegen 800 fl., der Wittwen- und Waisenkasse für Religionslehrer 150 fl., an 5 Rabbiners-Wittwen, an dienstunfähige Religionslehrer,. sowie an kranke Lehrer Unterstützungen. Die großen Gemeinden des Landes zahlen den größten Theil der Umlage ohne selbst Anspruch an die Kasse zu machen; dies verdient Anerkennung; uns scheint es jedoch eine moralische Pflicht, da der größte Theil der reichen Landbewohner sich seit der Freizügigkeit in den größeren Städten niedergelassen, oder gar wie in Freiburg, Constanz und Offenbürg diese neu gebildet haben. Der Lehrermangel ist bei uns sehr fühlbar und scheint es immer noch mehr werden zu wollen. In früheren Jahren waren im hiesigen Schullehrerseminar durchschnittlich 6—8 israelitische Seminaristen, gegenwärtig zählt dasselbe nur ein'en israelitischen Zögling. Im Jahr 1869 betrug die Zahl der badischen israelitischen Lehrer 120 und gegenwärtig beträgt dieselbe nur noch 102. Im Bezirk Tauberbischofsheim sind 7 Stellen ohne Lehrer. — Der Neubau der hiesigen Synagoge nimmt einen erfreulichen Fortgang, der Seitenbau steht unter Dach und wird bis Sommer für die Gemeinde-Beamten und Religionsschule beziehbar. Die Synagoge dürfte bis zum Spätjahr fertig werden. Als Kuriosum theile ich Ihnen Folgendes mit. Kürzlich starb hier eine hochbetagte Frau, deren Söhne zur s. g. Religionsgenossenschaft gehören; nach einigen Tagen erfuhr der hier wohnende Schwager der Verstorbenen deren Tod und beklagte sich bei seinen Neffen darüber, daß sie ihm den Tod ihrer Mutter nicht hatten ansagen lassen; sie antworteten, das Ansagen des Todes ist חוקת הגוי. Äu8 Mäkren. Die Angelegenheit der israelitischen Religionslehrer an den Mittelschulen Cisleithaniens nimmt endlich eine erfreuliche Wendung. Bisher waren diese Lehrer sehr zurückgesetzt, und trugen statt des Professorentitels den gelben mittelalterlichen Fleck. Sie erhielten weder Honorar noch Honneur. Jeder Schüler brachte ihnen das Almosen von 4 fl. jährlich, mit deren Verabreichung er seinen Lehrer und Meister schikanirte, bis er es ihm, ftüh oder spät als Bettelgeld, wodurch er ihn in ein gewisses Abhängigkeitsverhältniß sich dachte, einhändigte. Zu den Conferenzen wurde nur der christliche Religions-Professor, aber nicht der jüdische Religionslehrer zugezogen, die Note desselben wurde abverlangt, ohne calculirt zu werden. Die Schüler merkten dieses, und verstimmten ihren Lehrer, dem sie Furcht und Ehrfurcht nicht schuldig zu sein wähnten. Schreiber dieser Zeilen wurde von einem hochgestellten Mitglieds des Reichsrathes angegangen, ihm eine Darstellung dieser Thatsachen zu liefern, was er um so bereitwilliger that, als ihn selbst der Schuh in dieser Beziehung drückte. Im Reichstage wurde Folgendes beschlossen: ״die regelmäßige Ertheilung des Religionsunterrichtes an Lehrerbildungsanstalten und Mittelschulen ist für jede Confession sicher zu stellen, welcher wenigstens 20 Schüler in allen Classen zusammen, an welchen die Religion als obligater Gegenstand gelehrt wird, angehören. Die für den Religionsunterricht erwachsenden Kosten insofern weder dieselben aus den Religions- oder Cultusfonds bestritten werden, noch zur Deckung derselben bei einzelnen Schülern eigne Fonds oder Verpflichtungen einzelner Personen, oder Corporationen bestehen, gehören zu dem Aufwands der betrefsenden Schulen. Es ist jedoch nur ein solcher Bewerber anzustellen, welchen die betreffende confessionelle Oberbehörde als zur Ertheilung des Religionsunterrichtes für befähigt erklärt hat." Dieser zum Gesetze erhobene Reichstagsbeschluß wurde den Landesschulbehörden zur Ausführung vom Minister des Cultus übermittelt. Und nun wird diese Angelegenheit einer gehörigen Bearbeitung unterzogen. Die Landesschulbe- Hörden richteten folgende Fragen an die Direktorate der Mittelschulen. 1) Wie viele akatholische oder jüdische Schüler die Schule besuchen; 2) ob die Religionslehrer der betreffenden Schulen hohen Orts autorisirt wurden; 3) ob und welches Honorar sie beziehen; 4) wie viel Stunden in der Woche der Religionsunterricht in Anspruch nimmt. — Sobald diese Angelegenheit ausgetragen sein wird, werde ich Ihnen berichten. 8t. Gallen, 10. Jan. 1873. Sie werden demnächst, geehrter Hr. Redacteur, die erste Frucht unserer Bemühungen um die Statistik des Judenthums erhalten, die Statistik der Juden in Westöstreich nämlich, welche dieser Tage die Presse ver-

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