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Jüdische Volkszeitung · 1873-01-01 · 1 (1.1.1873) · p. Seite 6

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Journal
Jüdische Volkszeitung
Volume
1873
Issue
1 (1.1.1873)
Date
1873-01-01
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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V 6 — Tochter, ja irgend ein Kind, selbst ein in blutschänderischem Umgänge erzeugtes, für unzulässig erklärten, um dem Gesetze im. 3. B. M. so viel als möglich sein altes Recht zu lassen. Humanitätsgründe jedoch, wie Dr. W. annimmt, waren es sicher nicht, welche das Gesetz im 5 B. M. hervorriefen. Wollten wir solche für die Aufhebung so wichtiger Gesetze gelten lassen, so kämen wir zu einem Dispensationssystem, das alle Gesetze in Frage stellen würde. Die Fassung des Gesetzes gibt aber auch keine Veranlassung zu solcher Annahme. Der Ausdruck: ״die Frau des Verstorbenen soll nicht nach außen einen fremden Mann heirathen" hat keine selbständige Bedeutung: daß nämlich die Ehe aus Humanitätsrücksichten auf die Frau stattfinden solle, sondern sie bilden einfach den Vordersatz zu dem nachfolgenden Hauptsatz. Die Frau soll keinem fremden Manne (c'£w ävdqv fiq eyyi^ovti. LXX.) werden, sondern der Bruder des Verstorbenen soll sie ehelichen. Der Grund mußte in dem ganzen Staatsleben wurzeln, er 1 mußte über den Vortheil des Einzelnen hinausgehn, um eine! so wichtige Concession zu gestatten, und es dürfte daher die; traditionelle Auffassung, welche er in den allgemeinen Landes-! und Erbschaftsverhültnissen findet, um so mehr zu billigen! sein, als er noch bei Ruth unzweifelhaft hervortritt.! Daß aber diese Verhältnisse bei uns völlig entschwunden sind und damit unsere obige zweite Frage verneint werden muß und daher gerade vom Standpunkte der Reform entschieden gegen die Eingehung einer solchen Ehe protestirt werden muß, kann gar keinem Zweifel unterliegen. Die wahre Reform ist eben, wie wir bereits in unserer ersten Erklärung hervorgehoben, nicht negativ; sie will vielmehr durch die Erforschung der historisch-genetischen Entwicklung der Gesetze in ihren Geist eindringen, und diesem Geiste zu seinem Rechte verhelfen: sie ist wesentlich conservativ. Sie darf daher ebensowenig davor zurückschrecken, neue Verbote, d. h. eigentlich alte mo- | falsche Verbote, im Gegensatz zu früheren Auffassungen wieder! herzustellen, als alte Anordnungen aufzuheben, wo sie dem1 geschichtlichen Geist widersprechen. Unser verehrter College! gibt selbst zu, daß ״Erleichterungen nur herbeizuführen seien, : wo es unbeschadet der Sittlichkeit geschehen könne." Aber gerade die Sittlichkeit wird im tiefsten Grunde erschüttert, wenn ’ in unserer Zeit durch die Gestaltung der Leviratsehe die! Schranke durchbrochen wird, welche das mosaische Gesetz um j btc Heilighaltung der Ehe aufgestellt hat. Mit dem Auf-! hören des Grundes, jedenfalls des wesentlichen Grundes, tritt! das Gesetz im 3. B. M. über Blutschande in seiner vollen! Strenge wieder ein, wie wir das auch von Autoritäten wie! Raschi und R. Tam bereits oben angeführt haben. Und wo das Sittengesetz auf dem Spiele steht, wo an dem Grund pfeiler des Judenthums, der Heiligkeit und Reinheit der Fa milie gerüttelt wird, sei es auch aus sentimentaler Humani tätsüberschwenglichkeit, da ist die lauteste Mißbilligung, ja selbst die entschiedentste Entrüstung sicher am Platze. Dr. Grünebaum. Kmulftiiau. 1. Die Berliner Blätter schreiben: Am Sonntag hat in der Nähe von Altlandsberg ein Jagd Unglück stattgefunden, das in den betreffenden hiesigen Kreisen große Theilnahme erregt. Herr Julius Markwald, einer der Chefs des hiesigen großen Wollgeschäfts Israel Marcus Söhne, veranstal tete auf dem von ihm gepachteten Jagdreviere bei Altlandsberg eine große Jagd, an welcher u. A. auch der siebzehnjährige Sohn Max des genannten Herrn und der Jägerlieutenant O. Theil nahmen. Eine von dem Letzteren abgeschossene Kugel ricochetirte so unglücklich von einem Baume, daß sie den jungen Markwald gerade vor die Stirn traf und bis in das Gehirn drang. Ungeachtet der Bemühungen der geschicktesten, auf Requisition herbeigeeilten hiesigen Aerzte trat nach wenigen Stunden der Tod ein. Literariseke Notiz. Endlich wieder ein Volksbuch, das diesen Ehrennainen verdient! Sein Titel heißt: ״Zur guten Stunde", sein Verfasser Berthold Auerbach, der hier den eigentlichen Kern seiner Dichtung zu genießen gibt. Lauter, gemüthreich, sinnig, maßvoll in Scherz und Ernst sind alle diese Erzählungen und Sprüche, wie die Bilder von Künstlerhand, welche sie schmücken. Auerbach kennt das Volk, weil er es liebt; er weiß uns das wirre Leben so klar und wohlwollend in seinen anmuthigen Geschichten auszulegen, daß wir verständigt und erhoben wieder an die Arbeit gehen, nachdem wir ihm zugehört. Dieses Lesewerk darf der Familienvater den Seinen mit der Ueberzeugung in die Hand geben, daß er damit in den Herzen seiner Gattin, seiner Töchter und Söhne die edelste Saat ausstreut, und wir müßten uns einer Pflichtversäumniß anklagen, wenn wir nicht durch unsere Anzeige zu seiner weitesten Verbreitung mitzuwirken suchten. — ״Zur guten Stunde" umfaßt 2 Bände in 20 Lieferungen ä 5 Sgr. - 13 kr. Südd. Die prachtvollen Einbanddecken (grüne Leinwand mit Auerbach's Bildniß in Golddruck) kosten zusammen 24 Sgr. — 1 fl. 24 kr. Südd.

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