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Der israelitische Lehrer · 1874-01-01 · 17 (1874) · p. Seite 71

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
1873-1874
Issue
17 (1874)
Date
1874-01-01
Page
Seite 71 (sequence 3)
Language
German
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71 Nicht ungegründete Besorgnisse steigen in dem jüdischen | Lehrer auf,' daß nach der angeführten Verordnung seine An-! stellung als Communallehrer in Frage gestellt werden dürfte, und wenn die Antwort des Herrn Cultusministers auf die Eingabe der bayrischen Bischöfe bez. der Verwendung jüdischer Lehrer an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig läßt, so ist j es um so gerechtfertigter, wenn der israelitische Lehrer der Pfalz mit Entschiedenheit seine Rechte wahrt als pfälzer Bürger und öffentlicher Lehrer. Sollte im betreffenden Ministerium vielleicht die Ansicht obwalten, daß die israelitischen deutschen Schulen der Pfalz nur den Charakter von Privatschulen besitzen, so können die pfälzischen Lehrer nur daran erinnern, daß sie bez. der Pensions- und Wittwencasse, der Alterszulage rc. ihren christlichen Collegen vollständig gleichgestellt sind, was einen privaten Charakter in keiner Weise involvirt. In der Pfalz ist die älteste Schulordnung für Israeliten die vom Jahre 1823, das Judendecret von 1813 hat seine Wirkungen nie auf die Pfalz erstreckt und wenn der Landrathsbeschluß von 1818 von keiner besonderen Confession spricht, so kann der Jude gewiß nicht ausgeschloffen werden. Als Bürger der Pfalz dürfen den jüdischen Lehrern ihre Rechte nicht geschmälert werden. Das Reichsgesetz vom 3. Juli 1869 schützt ihn als Staatsbürger und wollte man die Juden nach der Verordnung vom 29. August 1873 von der Communalschule ausschließen, so dürfte an den höheren Lehranstalten der Pfalz, die ja alle den Charakter der Communalschule besitzen, auch kein Lehrer j jüdischen Glaubens ernannt werden. Die Communalschulbewegung wird in der Pfalz immer weitere Wellen schlagen und wenn dann absolut nur die jüdische Schule eine confessionelle bleiben sollte, so wird das jüdische Schulwesen einem bedauerlichen Ende entgegenreifen. Die Gemeinden werden die finanziellen Opfer nicht zu bringen im Stande sein und die Zukunft der pfälzer jüdischen Lehrer sehr gefährdet. Die Unterzeichneten hoffen und glauben, daß eine Eingabe an die Hohe Abgeordnetenkammer sie vor dem Eintreten der letzten Eventualität zu schützen im Stande sein werde und wenden sich vertrauensvoll an den kgl. Anwalt Hm. Thalmann in Frankenthal, ihre Angelegenheit in sachlicher juridischer Beziehung zu beleuchten und das gute Recht der pfälzer jüdischeyr Lehrer gesuchlich zu errichten. Die Unterzeichneten bestimmen hiermit gleichzeitig, dm Herrn Abgeordneten Louis zu 'bitten, ihre Sache im Plenum der Kammer zu vertreten. Zur weiteren Betreibung der Angelegenheit wählt die Versammlung folgmde fünf Mitglieder: 1) Schloß aus Speyer, 2) Stern „ Neustadt, 3) Ehrlich „ Mutterstadt, 4) Sender „ Niederkirchen und 5) Singer „ Frankenthal. Also beschlossen zu Neustadt wie Eingangs. Unterzeichnet sind neun Lehrer. Singer war nicht anwesend und die an den Communalschulen bereits angestellten Lehrer glaubten von der Unterzeichnung absehen zu sollen. Als Secretär wurde der Unterzeichnete bestimmt." Das war das Resultat der ersten Versammlung. Die betreffende Petition wurde nun durch den oben erwähnten Anwalt ausgefertigt und in einer späteren Sitzung durch das Comits geprüft. Ich bedauere, Ihnen den Wortlaut dieses in jeder Beziehung ausgezeichneten Schriftstückes nicht mittheilen zu können, da mir das Original nicht zu Händen ist. In der letzten Ausschußsitzung wurde nun weiter beschlossen, daß die Lehrer in fraglicher Angelegenheit nicht allein vorzugehen, sondern auch die Synagogenvorstände der größten Gemeinden mit den Lehrew zu einer zweiten Hauptversammlung zu berufen, wo alsdann weitere Berathung stattfinden sollte. Diese zweite Versammlung wurde denn auch am 25. v. M. von 22 Lehrern und 16 Synagogenvorständen abgehalten und zwar wieder zu Neustadt. Durch den gegenseitigen Gedankenaustausch wurden die Ansichten geklärt und man einigte!sich schließlich dahin, daß die ftagliche Petition nicht an die Abgeordnetenkammer, sondern an Seine Majestät den König gerichtet werden soll. Es war wirklich ein geistiger Genuß, den Ideenaustausch der gewichtigsten Männer der Pfalz mit anzuhören. Die Debatten waren lebhaft und sehr interessant und freut es uns, hier zu constatiren, daß die Herren Vorsteher mit den Lehrern einmüthig die Noth der Lage erkannten und derselben abzuhelfen sich bestrebten. Das Lehrer-Comits wurde nun verstärkt durch die Herren Synagogenvorstände Kehr aus Kaiserslautem, Dannhäuser aus Landau und Herz aus Speyer und durch den allgemein geliebten Herrn Dr. David aus Ludwigshafen, dessen Herz warm für alles Schöne und Gute und insbesondere für die Schule und ihre Lehrer schlägt. Eine weitere Ausschußsitzung fand am 1. d. Mts. in Ludwigshafen statt, wo nun die vorläufige Berathung abgeschlossen wurde. Die Petition wird, sobald sie endgültig ausgefertigt ist, durch eine Deputation hoher königl. Regiemng in Speyer überreicht, welche sie alsdann mit ihrem Gutachten an die Allerhöchste Stelle befördern wird. Das ist nun in gedrängter Kürze die Sachlage. Der Unterzeichnete stellte bei der jüngsten Ausschußsitzung den weiteren Antrag, es solle für die Pfalz eine beständige Com-

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