Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 1873-1874
- Issue
- 17 (1874)
- Date
- 1874-01-01
- Page
- Seite 70 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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70 Corre^ponäenz. Mutterftaät i. ä. Pfalz, im Februar. Von dem gemüthlichen Stillleben, von dem Ihr sehr geehrter Herr Correspondent aus Landau Ihnen berichtet, habe ich heute gerade das Gegentheil zu berichten; denn seit einigen Wochen ging es in unserer so schönen Provinz recht lebendig her. Manches treffende Wort wurde in einer Angelegenheit, die die ganze Pfalz resp. alle Pfälzer Israeliten berührt, gewechselt, die Geister platzten oft aufeinander, um die Wahrheit zu Tage zu fördern, doch galt es ja nur der Wahrheit und der Gerechtigkeit oder um unser gekränktes Recht wieder in das richtige Geleise zu führen. Sie kennen den Ausspruch unserer Weisen: *ir6 iirx xmjxn xmp „Wer den Brief lesen kann, soll ihn auch befördern." Die Stelle ist zwar etwas dunkel und Sie werden lachen, wenn ich sie in Bezug nehme auf unsere Angelegenheit. Allein, es ist dennoch so. Eine, ich muß sagen, rein untergeordnete und kleinliche Sache war die Veranlassung zur Verhandlung über eine sehr wichtige Frage. Wie ich schon früher in diesen geschätzten Blättern berichtete, beschloß die pfälzische protestantische Generalsynode in Neustadt voriges Jahr die Casualgefälle der Schullehrer nicht in die Gehattsfassion einzurechnen und ich erlaubte mir daher, eine desfallsige Versammlung israelttischer Lehrer nach Neustadt zu berufen, die auch wirklich am 25. December vorigen Jahres zu Stande kam. Es fanden sich damals an 15 Collegen auf dem freundlichen Schießhause zusammen, freilich eine sehr geringe Zahl, und, zu meinem Bedauern muß ich hier bemerken, daß leider so viele Collegen nicht die Fachblätter lesen. „Jüdische Volkszeitung", „Israelitischer Lehrer", „Pfälzisches Schulblatt" sind Dinge, die bei sehr vielen nicht existiren; ich gehe sogar weiter: Ich sage, daß der Sinn nach höherem Streben, nach Fortbildung den jüngeren Lehrern mit wenigen rühmlichen Ausnahmen abhanden gekommen zu sein scheint, und mag diese Calamität auch einestheils nach ihren Ursachen in den heutigen socialen Verhältnissen zu suchen sein, welche Frage ich heute nicht zum Gegenstand einer Untersuchung, sondern nur so nebenbei einschieben wollte. Die Thatsache besteht leider und wäre es zu wünschen, daß es besser würde. Ein Lehrer, der nicht einmal sein eigenes Fachblatt für wenige Kreuzer liest, verdient nicht den Namen Lehrer. Die Verhandlungen bei der genannten ersten Versammlung waren äußerst lebendig. Die von mir angeregte Frage über Einrechnung der Casualgefälle in die Gehaltsfassion wurde, weil eine andere Frage von größerer Bedeutung vorliege, abgesetzt. Die wichtigere Frage nämlich bettaf ^„Allerhöchste Verordnung vom 29. August 1873, die Bildung von confessionell gemischten Volksschulen betreffend." Nachdem College Stern aus Neustadt zum Vorsitzenden gewählt, setzte derselbe in warmen Worten auseinander, welchen Gefahren unser pfälzisches jüdisches Volksschulwesen durch beregte Allerhöchste Verordnung ausgesetzt wäre. In der Pfalz würden wir, sollte diese Allerhöchste Verordnung stricte durchgeführt werden, um 100 Jahr zurückschreiten. Sie mag für das jenseitige Bayern ein kleiner Fortschritt sein, für die Pfalz ist sie das Gegentheil. Denn die deutschen Schulen sind nach der Allerhöchsten Verordnung vom 23. October 1817 wesentliche Gemeindeanstalten, welche von allen Confessionen besucht werden kann und diese Verordnung hat durch den Landtagsabschied desselben Jahres Gesetzeskraft erlangt. Es war wohl den Israeliten in der Pfalz speciell gestattet, für ihre Kosten eigene Schulen zu errichten und stand auch thatsächlich das pfälzische jüdische Volksschulwesen in seiner höchsten Blüthe. Wir dürfen es hier, ohne uns damit Weihrauch zu streuen, behaupten, daß die pfälzischen israelitischen Schulen ihren christlichen Schwestern mindestens nach ihren Leistungen gleichstehen. Wohl ist es jetzt noch den pfälzer Jsrael'ten gestattet, solche Schulen zu errichten. Aber — gehen Sie mit mir auf das Land, die Gemeinden sind verödet, die Synagogen haben kaum mehr ein die Schulen entvölkert, denn der Zug geht nach den Städten. Ich könnte Ihnen aus unserer nächsten Umgebung ein halbes Dutzend solcher eingegangener Gemeinden nennen, die die schönsten neuen Synagogen besitzen, aber — sie sind leer. Und nun kommt diese Allerhöchste Verordnung und stempelt die Schulen zu christlichen, und die 50,000 Israeliten*) Bayerns werden darin ignorirt. — Die Versammlung beschloß nun folgende Resolutionen und nahm sie einstimmig an: „Nach der Ministerialverordnung vom 29. August 1873 dürfen im ganzen Königreich Bayern confessionell gemischte Schulen errichtet werden. Nach Art. V. allegirter Verordnung haben alle Gemeindebürger ohne Unterschied des Glaubens das Recht, bei der Abstimmung über Einführung von confessionell gemischten Schulen ihr Votum abzulegen. Art/VII. erwähnter Verordnung spricht indessen nur von der Verschmelzung der katholischen und protestantischen Schulen, während der israelitischen Schulen mit keiner Sylbe Erwähnung geschieht. Es fragt sich nun, welchen Werth soll die Abstimmung der jüdischen Bürger haben, wenn nicht auch von den bestehenden jüdischen Schulen die Rede ist? Und welche Stellung soll der jüdische Lehrer in der Communalschule einnehmen? *) 56,500 nach der neuesten Zählung, so viel ich mich erinnere.