Juedischer Almanach für Gross-Rumänien
- Journal
- Juedischer Almanach für Gross-Rumänien
- Volume
- 1. Jahrgang = 1922/23 Exemplar LBI
- Date
- 1922-01-01
- Page
- Seite 122 (sequence 134)
- Language
- German
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122 Die Voraussetzungen der jüdischen nationalen Autonomie in Litauen. Schutzes durch öffentlich-rechtliche Institutionen bedürfen, und andererseits die Frage der Form, d. h. der Beschaffenheit dieser autonomen Institutionen und ihrer Wechselbeziehungen zum Staate. Die erste Frage ist eine vornehmlich innere, nationale, die zweite eine mehr äussere, staatliche. Es wurde schon hervorgehoben, dass die breiten Massen des jüdischen Volkes ihre Eigenart als eine hauptsächlich religiöse, konfessionelle empfinden, und vielerorts ist der Assimilatic nsprozess tatsächlich so weit gediehen, dass die noch bestehenden Eigenarten nicht ausreichen, um Objekt einer vollständigen nationalen Autonomie zu werden. Was die staatliche Form betrifft, so verhält sich der Staat vielerorts zu der nationalen Sonderstellung der Juden schon deshalb negativ, weil er die Anerkennung noch einer mit speziellen Rechten ausgestatteten völkischen Minorität als Schwächung des Staates empfindet und zweitens, weil er die Entnationalisierung der Juden der herrschenden Majoritätsnation zu Nutze machen will. Diese der nationalen jüdischen Autonomie entgegengesetzte Bestrebung wird vielerorts auch von einer dünnen, aber einflussreichen Schicht der jüdischen assimilierten Intellektuellen unterstützt, die den Weg zum Staate nicht auf Umwegen durch die nationale Autonomie, durch die Rückkehr zum jüdischen Volkstum finden wollen. Diese zwei Momente, das Fehlen eines ausreichenden Objektes der nationalen Selbstbetätigung und Selbstverwaltung einerseits, und das ablehnende Verhalten des Staates anderseits, bilden die hauptsächlichen Hindernisse auf dem Wege zur Verv irklichung der jüdischen nationalen Autonomie. In Litauen, bei den speziellen Verhältnissen, die gerade dort durch das Entstehen eines neuen Staates in besonders prägnanter Weise gegeben waren, fehlten diese beiden Hindernisse und somit waren wichtige Voraussetzungen für ein Geld gen des national-autonomen Werkes gegeben. Es ist wohl allgemein bekannt, dass sich nirgends die traditionellen Formen des jüdischen Lebens so konserviert haben, wie in Litauen, dass nirgends die jüdische Sprache ein so markantes Binde- und Absonderungsmerkmal bildet, wie hier. Es kommt noch hinzu, dass in Litauen die soziale Gliederung der Bevölkerung mit der nationalen fast kongruent ist: die Städter sind fast ausschliesslich Juden, die städtische Kultur ist vornehmlich durch die Juden geschaffen. Das alles führt dazu, dass die Juden in Litauen auch unabhängig von nationalpolitischen Auffassungen und Theorien, mehr als in irgend einem anderen Lande Träger nationaler Rechte, Bewerber um eine nationale Sonderstellung sein können. Im gressen russischen Reiche, wo Litauen weder wirtschaftlich noch kulturell als Einheit empfunden und behandelt wurde, wo d;e russische Sprache der Beamtenschaft und der sozialen Ober-