Juedischer Almanach für Gross-Rumänien
- Journal
- Juedischer Almanach für Gross-Rumänien
- Volume
- 1. Jahrgang = 1922/23 Exemplar LBI
- Date
- 1922-01-01
- Page
- Seite 95 (sequence 105)
- Language
- German
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95 Vom Völkerbünde. Kräfte gibt, die die Existenz eines Volkes erfolgreicher schützen können als Armeen, hat die offizielle Welt noch nicht erkannt. Wir Juden erleben es seit hundert Generationen. Doch die edlen Völker Europas wollen sich nicht mit dem „Hebraismus beflecken“. Noch sagt es ihrem Geschmacke mehr zu, wenn ihr Kleid vom Blute des Nachbaren befleckt ist. Dr. Emil Margulies (Kongreßanwalt d. zion.Weltorganisation), Leifmeritz. Das Palästinamandat in seiner juristischen Bedeutung. Der Beschluss des Völkerbundes vom 22. Juli 1922, mit v elchem die Uebertragung des Mandates der Errichtung einer nationalen Heimstätte für das jüdische Volk in Palästina *8n Grossbritannien durch den Völkerbund ratifiziert wurde, ist ein Ereignis von historisch-politischer Bedeutung. Hier soll eine Betrachtung dieses Ereignisses unter einem anderen Gesichtspunkte versucht werden. Bis zum 22. Juli 1922 war die Anerkennung des jüdischen Volkes und seines Anspruches auf Wiedererrichtung seiner nationalen Heimstätte in Palästina nur ein politisches Ereignis. Die verschiedenen Regierungen und Staaten hatten diese Anerkennung ausgesprochen, und in der Politik einzelner Staaten war sie damit ein Faktor, eine Tatsache der Politik geworden, die mit einer Aenderung der Politik wieder verschwinden konnte. Durch den Beschluss des Völkerbundes ist dieses politische Ereignis eine Tatsache des internationalen Rechtes, des Völkerrechtes geworden. Das Schicksal des jüdischen Volkes ist ein Teil der internationalen Politik geworden, insofern wird es von politischen Faktoren bedingt. Aber da es nunmehr auch ein Bestandteil des internationalen Rechtes ist, da sein Schicksal in einem internationalen Rechtsinstrument geregelt ist, erscheint sein Schicksal nicht mehr nur durch die Bedingungen der Politik, sondern auch durch die Gesetze des Rechtes bestimmt. Darum ist die Betrachtung des Palästinamandates vom Standpunkt des Juristen eine, die in der Arbeit des jüdischen Volkes nicht mehr fehlen sollte. Hier sei nur ein erster Versuch gemacht. Das Palästinamandat stellt sich nach den Worten der Preambel dar als ein Vertrag, geschlossen zwischen den alliierten Hauptmächten. Damit ist der Ursprung dieses Mandates aus dem Weltkrieg festgehalten. Denn nur im Kriege gab es alliierte Haupt-