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Juedischer Almanach für Gross-Rumänien · 1922-01-01 · 1. Jahrgang = 1922/23 Exemplar LBI · p. Seite 51

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Journal
Juedischer Almanach für Gross-Rumänien
Volume
1. Jahrgang = 1922/23 Exemplar LBI
Date
1922-01-01
Page
Seite 51 (sequence 57)
Language
German
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IRI
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51 „Ich bin Jude.“ Jude und dass er sich nicht traue, mir die peinliche Frage zu stellen, denn auch ich sehe nicht gerade wie ein Jude aus. Da dachte ich mir: Er mag wohl zögern, ich aber will sofort bekennen. Ich antwortete klar und deutlich auf seine Fragen und fügte schlicht hinzu: „Ich bin Jude“. „Ah!“ entfuhr es den Lippen des Amerikaners — „es freut mich, auch ich bin Jude“. Wir reichten uns brüderlich die Hände. Es stellte sich auch bald heraus, dass er lebhaften Anteil nahm an den Fortschritten der zionistischen Bewegung. Ich erfuhr von ihm Vieles, das bis zu mir nach Sibirien nicht gedrungen war. Die Stunden flogen und fast bedauerte ich es, als der Zug in Stockholm einlief und wir uns trennten. Seit ich wieder in meiner Heimat bin, komme ich nicht mehr in die Lage, zu sagen: Ich bin Jude- Hier lebe ich in der jüdischen Masse. Wie gut ist es, unter Juden zu leben! Dr. Moritz Oberländer, Czernowitz. Die Juden in Großrumänien und der Minoritätenschutz. Die Friedensverträge, welche auf Grund der Ergebnisse des Weltkrieges die Neugestaltung Europas tendieren, haben für Rumänien die Erfüllung des langjährigen Wunsches nach nationaler Einheit gebracht und den Rumänen die Möglichkeit geboten, ihre nationale Eigenart zum einheitlichen staatlichen Ausdruck zu bringen. Die eigentümlichen Siedlungsverhältnisse in den neu erworbenen Gebieten Rumäniens brachten es mit sich, dass auch andere nationale Elemente dem vergrösserten Staate angegliedert wurden. Um nun die Einverleibung fremdnationaler Elemente mit dem in den Friedensverträgen zum Dogma erhobenen Selbstbestimmungsrechte in Einklang zu bringen ,wurden in den Friedensverträgen Schutzbestimmungen zu Gunsten der Bewohner stipuliert, die anderer Rasse, Sprache oder Religion sind als die Mehrheit der Bevölkerung. Diese Prinzipien, die in den Friedensverträgen unter der Rubrik „Schutz der Minderheiten“ angeführt sind, werden als bekannt vorausgesetzt. In der Publizistik wurde nun die Frage vielfach diskutiert, ob und inwiefern die Juden in Rumänien als Minderheitsnation anzusehen sind, die auf den Minderheitsschutz Anspruch hat. Es wairde betont, dass die Juden in Altrumänien nur darum kämpften, als rumänische Bürger anerkannt zu werden, ohne nationale Sonderforderungen zu stel- 4*

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