Juedischer Almanach für Gross-Rumänien
- Journal
- Juedischer Almanach für Gross-Rumänien
- Volume
- 1. Jahrgang = 1922/23 Exemplar LBI
- Date
- 1922-01-01
- Page
- Seite 18 (sequence 22)
- Language
- German
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- Banat 1× ep/1272623
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18 Die Juden in Großrumänien. \ jüdischen Bevölkerung in Rumänien weit überschritten. Nach der letzten amtlichen Volkszählung im Jahre 1912 haben sich in Rumänien zur jüdischen Konfession 4.48 Prozent bekannt, die Zahl der Juden in Rumänien, die nach einer Aufstellung von C. Navratzki im Jahre 1914 mit 270.000 angenommen wurde, betrug sohin tatsächlich vor dem Kriege über 320.000. Hiezu kommen ungefähr 270.000 Juden in Bessarabien 170.000 Juden in Siebenbürgen, 140.000 Juden in der Bukowina, 100.000 Juden in der Marmorosch und 40.000 Juden im Banat, so dass jetzt über 1 Million Juden in Grossrumänien leben, während in Rumänien — der Nationalität nach — vor dem Kriege 92.17 Prozent Rumänen waren und insgesamt 7.83 Prozent anderen Nationalitäten angehörten. Die Lage der Juden in Rumänien vor dem Kriege und während des Krieges war bekanntlich eine sehr triste. Die offizielle Bezeichnung des Juden war „sträin“ (Fremder). Vergebens wurde in historisch-wissenschaftlicher Weise nachgewiesen, dass schon im alten Dacien Juden vorhanden waren, dass Decebal ihnen die Stadt Thahnun am Rothen Turm in Siebenbürgen zugewiesen hatte u. dgl. m. Man liess sich nicht überrzeugen oder wollte nicht sich überzeugen lassen und diese Mentalität ist noch heute geblieben. Es sei aber ausdrücklich hervorgehoben, die Anschauung, die den jüdischen Mitbürger als „Fremden“ ansehen .lässt, ist meistenteils in der rumänischen Intelligenz der Städte vorhanden. Die rumänische Bauernschaft, d. i. ca. 82 Prozent der Gesamtbevöikerung, ist gut und lebt im besten Einvernehmen mit den Juden. Tatsächlich haben sich zur Zeit grosser Judennot in Rumänien, als Judenausweisungen erfolgen sollten, die Bauern dagegen ausgesprochen und die Juden geschützt. Das neue Rumänien, das in die Reihe der Großstaaten eingetreten ist, beginnt mit den mittelalterlichen Bedrückungen der Juden aufzuräumen. Es sind tatsächlich Ansätze einer modernen Auffassung vorhanden, es geht aber nur schrittweise vorwärts und sind viele Rückfälle zu verzeichnen. Es ist einmal das Wort von der „gesetzlichen Rechtlosigkeit“ der Juden in Rumänien geprägt worden. Dieses Paradoxon ist gleichfalls in einschränkendem Sinne jetzt anzuwenden. Die öffentliche Meinung in Rumänien wird berei's von einer Anzahl Zeitungen, namentlich in den alipierten Provinzen, in freiheitlichem Sinne aufgeklärt, und in ihnen darauf verwiesen, dass es im Staatsinteresse gelegen ist, die Juden als gleichwertige Staatsbürger faktisch und rechtlich anzuerkennen. In Regierungskreisen setzt sich diese freiheitliche Anschauung sehr schwer durch. Es hat an Versuchen nicht gefehlt, die staatsbürgerliche Freiheitssphäre der Juden in den angeschlossenen Gebieten auch rechtlich einzuengen. Im Jahre 1919 ist das Dekretgesetz vom Dezember 1918, die Naturalisierung der