Die Jüdische Gemeinde
- Journal
- Die Jüdische Gemeinde
- Volume
- 1. Jahrgang = 1926-1927
- Issue
- 4 (15.2.1927)
- Date
- 1927-02-15
- Page
- Seite 119 (sequence 29)
- Language
- German
- Belongs to
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Aufforderung zur Wahl erhielten und nicht in den Wählerlisten standen, daß andererseits Christen, die ihr ganzes Leben lang nichts mit der Jüdischen Gemeinde zu tun gehabt haben, Aufforderungskarten zur Wahl mit genauer Angabe des Wahllokals erhielten. . . Jedes Jahr gibt auch die Plätzevermietung zu den Feiertagen einen besonderen Anlaß zur Klage. In der Repräsentantenversammlung vom 8. Oktober 1925 schilderte Herr Marcus die Mißwirtschaft bei der Plätzevermietung. Rechtsanwalt Kollenscher versprach damals Abänderungen, Erneuerung der Vormerklisten, Vermehrung des Personals und der Räume und Ermäßigung der Preise. Herr Kollenscher hatte gut versprechen: es hat sich nichts geändert. Im Gegenteil haben sich diesmal mindestens genau so viel Mißstände ergeben wie beim letzten. Im vorigen Jahr wurden die Plätze in den einzelnen Synagogen von ehrenamtlich tätigen Herren ausgegeben. Es wurde dadurch erreicht, daß berechtigte Wünsche und Forderungen des Publikums an Ort und Stelle nachgeprüft und wohlwollend erledigt werden konnten. Da die Nachfrage nach Plätzen in der Synagoge Fasanenstraße am stärksten ist und bisher viele Wünsche unbefriedigt bleiben mußten, fertigten die Vorsteher in mühseliger Arbeit eine genaue Kartothek sämtlicher vorliegender Gesuche an, um der Reihe nach eine Erledigung vornehmen zu können. Dank und Anerkennung muß man den Herren zollen, die Tage und Wochen für das Publikum geopfert haben. Wie war es aber in diesem Jahre? Die Gemeinde riß die Ausgabe der Plätze wieder an sich. Alle Arbeit in den einzelnen Synagogen war vergeblich. Es wird alles vom grünen Tisch aus erledigt. In der Synagoge Fasanenstraße gibt es in der zweiten Reihe einen Platz, der keiner ist. Es handelt sich um ein Stückchen Holz, das neben einer Säule herunterklappbar und nur einige Zentimeter breit ist. Einem Jugendlichen ist es nicht möglich, sich auf dieses Stückchen Holz oder Platz zu setzen. Möglicherweise gelingt es einem Knaben bis zu 12 Jahren. Dieser Platz kostete bei Eröffnung der Synagoge 6 M. Während der Inflationszeit wurde der Preis erhöht. Nach der Stabilisierung wurde der Preis nun nicht etwa angemessen festgesetzt, sondern man verlangte für die Benutzung des herunterklappbaren Holzes 60 Mark! Auf die — Beschwerde — de,h Platzinhabers setzte sich eine Kommission an den grünen Tisch und ermäßigte den Preis auf —! 40 M.! Derartige Maßnahmen tragen nicht dazu bei, die Stimmung beim Publikum zu verbessern. Die Gemeindeverwaltung hat kein Recht, die Preise so ohne Maß und Ziel festzusetzen. Im wirtschaftlichen Leben würde man ein derartiges Vorgehen mit einem bestimmten Namen belegen .... Großkaufmann H., Mitinhaber eines der größten Engros-Häuser der Schuhwarenbranche, kämpft seit mehr als 10 Jahren vergeblich um einen besseren Platz in der Synagoge Fasanenstraße. Auch in diesem Jahr bekam er keinen Platz zugewiesen. Statt dessen erhielt seine Firma, die mit der Jüdischen Gemeinde nichts zu tun hat, folgenden Brief: „Ihr Gesuch um Ueberlassung von Freiplätzen (!) kann bei der vorgerückten Zeit mangels verfügbarer Plätze zu unserem Bedauern nicht mehr erledigt werden. Wir können Ihnen nur anheimgeben, am 6. September (9 bis 1 Uhr) in unser Büro zu kommen. Es könnte vielleicht sein, daß dann noch Plätze verfügbar sein werden. Eine Garantie kann jedoch nicht gegeben werden. Büro für die Vermietung von Synagogenplätzen. Form. 103." Wehe nun dem armen Menschen, der sich zur Entgegen- 119