Die Jüdische Gemeinde
- Journal
- Die Jüdische Gemeinde
- Volume
- 1. Jahrgang = 1926-1927
- Issue
- 2 (15.12.1926)
- Date
- 1926-12-15
- Page
- Seite 59 (sequence 29)
- Language
- German
- Belongs to
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Das Postamt Siegfried Killeberger. Undank ist der Welt Lohn. Hab' ich Ihnen, da es Sie nun einmal trieb, die Verwaltung der Berliner Jüdischen Gemeinde um Ihre Person zu vermehren, das letzte Mal den Spiegel dieser Gemeindeverwalter vorgehalten. Die Gemeinde, die mir diese Tat gar nicht genug danken kann und darum nie gebührend danken wird, die mir allein hierfür einen Platz in der Ehrenreihe ihres Friedhofs freihalten müßte, hat zunächst, sie konnte's nicht anders, anerkennend geschwiegen. Sie aber haben gesprochen, und zwar so: „Es ist schändlich, wenn ein jüdischer Publizist seine üppig wuchernde Phantasie benutzt, Märchen über unsere Gemeindeverwaltung in die Oeffentlichkeit zu streuen." Und weil ich Ihnen da nur beipflichten kann, wird eben jetzt zu erweisen sein, daß meine Darstellung ebensowenig märchenhaft war, wie die Zustände in Berlins Jüdischer Gemeinde es sind. Die hat das berechtigte Streben, ihren Weißensee- Friedhof, in Kürze überfüllt, durch Geländekauf zu erweitern. Hatte drum mit der Stadtgemeinde Berlin Verhandlungen angeknüpft, die deren nachbarlichen Grund ins Friedhof-Areal fügen sollten. Der Wille der zuständigen Bezirksversammlung stand dem Ziel entgegen. Da erschien eines Tags Doktor James Ellenbogen, Oberbeamter der Jüdischen Gemeinde und als solcher Adlatus des Friedhof-Dezernenten Fuchs, im Gemeindevorstand. Ihm sei gelungen, alle Hindernisse zu beseitigen. Es bedürfe nur der Bewilligung der Kleinigkeit von 50 000 Mark, mit denen ein Vorkaufsrecht ausgeräumt werden müsse, und der Friedhofszuwachs sei der Gemeinde. Nicht so hastig, dachten die Vorstandsjuristen, und beklopften ihren Ellenbogen. Der stand verwirrt, stotterte und errötete jungfräulich: mindestens 25 000 M. müßten sofort bewilligt werden; die habe er bereits den Vorkäufern abgeführt. Nicht so heftig, dachten die Vorstandsjuristen und beklopften, ob der Unwahrscheinlichkeit der Darstellung, ihren Ellenbogen. Der wurde verwirrter und brach schließlich ganz zusammen: er habe bereits 37 000 Mark als Bestechungsgeld einem Beamten des zuständigen Bezirksamts zugewandt. Und nun kam alles, wie es kommen mußte. Also: der Beamte, um eine Unterredung gebeten, kam nicht (was auf gutes oder hartes Gewissen deutet). Die Friedhofserweiterung kam auch nicht. Dafür kam heraus, daß dem Ellenbogen nur durch die Köpenickiade einer Aktenfälschung — Aktenkundig-Machen nennt's die Amtssprache — gelungen war, sich in den Besitz des Geldes zu setzen (§ 268 des Strafgesetzbuchs ist dafür vorgesehn). Der Gemeindevorstand aber kam auf den launigen Einfall, da die Tat so schwer sei, daß nur Dienstentlassung erfolgen könne, Disziplinarmaßnahmen überhaupt zu unterlassen, — es sei denn, man rechne hierhin eine Rüge und die nach gütlicher Vereinbarung erfolgte Versetzung zur Rosenstraße (Ellenbogen tut's nicht, rühmt sich vielmehr „vornehmer Vorstandsdeckung"). Und so halten wir schon in den zweiten Winter. Längst ist, der so leichtfertig Gemeindegelder vergeudet hat, Vorsteher des Steueramts, und schon strebt er nach der Würde des Gemeindekämmerers. Moritz A. Loebs, des Repräsentanten, Auskunftswunsch modert nun seit Monden in Gemeindeakten. Goldschmidt, der Vorsteher, prüft . . ., prüft zu lang schon einen Fall, der längst urkundlich geklärt, von seinem Akteur längst schriftlich eingestanden ist; aber er prüft ihn nur nach der Rechnungsseite. Und die Jüdische Gemeinde schweigt. Läßt sich nachsagen, ihr Vorstand beschäftige an weitragender Stelle einen, von dem er festzustellen unterlassen hat, ob der sich der aktiven Beamtenbestechung oder des Betruges schuldig gemacht. Und mag weiter schweigen. Doch wo Wolff und Fuchs schweigen, werden Staatsanwälte reden. 59