Der jüdische Herold
- Journal
- Der jüdische Herold
- Volume
- 13 (1937)
- Issue
- 26 (15.7.1937)
- Date
- 1937-07-15
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German, Hungarian
- Belongs to
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Mentioned entities
- Haifa 3× ep/1047930
- Safed 2× ep/1046078
- Agen 1× ep/1043981
- Tiberias 1× ep/1048138
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2 der Kgl. Kommission und das Statement of Policy d:r britischen Regierung Ausdruck gegeben. Die allgemeine Ansicht, auch die des Mannes der Strasse, ist die, dass der geplante jüdische Staat ein Hohn auf die jüdischen Gefühle und auf die Leistungen der Juden im Aufbau des Landes ist. Fünf sechstel des Landes hat die Kgl. Kommission den Arabern konzediert, darunter viele kultivierte und unkultuvierte jüdische Böden, sowie alte jüdische Kolonien, dabei sollen die Juden zu der Errichtung des arabischen Staates finanziell beitragen Die Grenzen des jüdischen Staates. — Haifa eingeschlossen. Gemäss dem Bericht der Kgl. Kommission soll der jüdische Staat das gesamte Galiläa (sowohl Oberals auch Unter- Galiläa), die ganze Ebene Jezreel, den grösseren Teil des Beisan-Distriktes. die ganze Ebene iängs des Mittelmeeres, angefangen von Ras-al-gakura im Norden (an der Grenze von Syrien), bis zur Kolonie Beer Tuwia im Süden. Die Nordgrenze des jüdischen Staates verläuft parallel mit der jetztigen Grenze Palästinas gegen den Libanon und gegen Syrien bis zum Jordan; sodann verläuft die Grenze längs des Jordan bis zu dessen Mündung in den See Genezareth. Südlich dieses Sees verläuft die Grenze weiter längs des Jordan bis zu einem Punkt der sich nördlich von Beisan befindet. Von dort macht die Grenze eine Krümmung gegen Westen zu längs des Südrandes des Emek Jezreel bis Meggido, von dort verläuft die Grenze südlich längs des Flachlandes, welche an der einen Seite ans Meer, an der anderen Seite an die Hänge des Gebirges Ephraim grenzt, wobei um die arabische Stadt Tulkarem ein Bogen gezogen wird. Somit verbleiben ausserhalb dieser Grenzen alle jene jüdischen Siedlungen, die jenseits des Jordan-Ufers angelegt wurden, nämlich Dagania A und B, Gescher, Naharajim (Rutenberg-Konzession) und andere Siedlungspunkte; sie werden innerhalb der Grenzen des arabischen Staates zu liegen kommen. Gemäss dieser Grenzziehung wird Haifa dem jüdischen Staat zugehören. Innerhalb des jüdischen Staates velbleibt eine arabische Bevölkerung von 250.000 Seelen. Da die Städte Haifa, Akko, Safed und Tiberias, die einen Teil des Judenstaates bilden, eine beträchtliche arabische Bevölkerung einschliessen, werden diese Städte zeitweilig unter britischen Mandat verbleiben. Solange dieses Mandat verpflichtend sein wird, wird die arabische Bevölkerung dieser Städte nicht dazu verhalten werden können, die jüdische Bürgerschaft anzunehmen. Der jüdische Staat wird den Namen „Erez Israel“ führen“. Gemäss den Vorschlägen der Kgl. Kommission behält Grossbrib nnien ein ständiges Mandat über die Städte Jerusalem, Betlehen und Nazareth, sowie über einen Korridor der von Jerusalem nach Jaffa führt und den Landstrich zwischen der Chaussee Jerusalem-Jaffa und das Eisenbahn-Geleise Jerusalem-Jaffa einschliesst. Die arabische »Der Jüdische Herold« Städte Ludd und Ramalla werden innerhalb dieses Korridors zu liegen kommen. Die Stadt Jaffa wird aus dem Korridor Jerusalem-Jaffa, somit aus dem britischen Mandatsland, ausgenommen und wird dem arabischen Staat zugehören. Dagegen wird das englische Mandatsgebiet einen Teil des Negew einschliessen, und zwar jenen Teil, der an den Golf von Akaba am Roten Meer grenzt. Das übrige Palästina und Transjordanien werden den neuen arabischen Staat bilden. Mit dem jüdischen wie mit dem ara» bischen Staat wird die britische Regierung politische Abkommen treffen; sie wird hierüber mit den Vertretern der Araber, sowie mit denen der Zionistischen Organisation verhandeln. Der arabische Staat soll gemäss den Vorschlägen der Kgl. Kommission ein Subsidium von zwei Millionen Pfund erhalten, ausserdem eine noch nicht festgesetzte Summe zur Ermöglichung der Übersiedlung der arabischen Bevölkerung aus dem Territorium des jüdischen nach dem des arabischen Staates und nach Transjordanien. Das Abkommen Englands mit den Vertretern beider Staaten wird u. a. den Transit von Waren aus dem jüdischen Haifa in den arabischen Staat und aus Akaba und Aegypten mittels Eisenbahn in den jüdischen Staat betreffen. Bis zur Schaffung der beiden Staaten, die am 1. Januar 1940 vollzogen werden soll, verbleibt das ganze Palästina unter der zentralen britischen Verwaltung. Die gegenwärtig existierende beratende Körperschaft bei der Regierung wird für die Übergangsperiode verbreitert werden durch Einschluss von Vertretern der Juden und der Araber. Sollte die eine oder die andere der beiden Parteien eine Beteiligung an dem Rat ablehnen, so werden die abgelehnten Sitze der ander n Partei zugewiesen werden. Während der Übergangsperiode wird im Gebiet des künftigen arabischen Staates der Erwerb von Boden durch Juden und im Gebiet des künftigen jüdischen Staates der Erwerb von Boden durch Araber verboten sein. Die Einwanderung wird während der Übergansperiode gemäss der wirtschaftlichen Absorptionsfähigkeit des Landes geregelt werden. Für die Bemessung der jüdischen Einwanderung wird lediglich die Aufnahmfähigkeit des Territoriums dts künftigen jüdischen Staates in Betracht kommen. Hlfernativ-Vorschag, falls die Teilung nicht zustande kommt. In den Bericht unterscheidet die Kgl. Kommission zwei Gruppen von Empfehlungen für die Lösung des Paläsfinaprob- 1;ms. Zur ersten Gruppe gehört der Teilungsplan. Die zweite Gruppe enthält folgende Empfehlungen für den Fall, dass der Teilungsplan nicht angenommen wird : 1. Im Falle des neurlichen Ausbruches von Unruhen in Palästina proklamiert die Regierung sofort den Kriegszustand im Lande. 2. Im Falle des Ausbruchs von Unruhen entwaffnet die Regierung die Bevölkerung, u. zw. zuerst die Araber und dann die Juden. 3. In gemischten Gebieten, wo Ars* 2 ber und Juden wohnen, werden britische Distiiktsoffiziere ernannt. 4. Die zentralen und lokalen Polizeireserven werden vergrössert, die berittene Polizei erhält Verstärkung. 5. Die jüdische Einwanderung nach Palästina wird auf die wirtschaftliche Aufnahmefähigkeit des Landes beschränkt und soll keinesfalls die Ziffer von 12.000 Einwanderern jährlich während der nächsten 5 Jahre übersteigen. 6. Die Kommission unterstreicht die Bedeutung der Erziehung der arabischen Bevölkerung und empfiehlt dass das derzeit zwischen Arabern und Juden bestehende Budgetverhältnis im ünterrichtswesen nicht geändert werde. 7. Der High Commissioner erhält das Recht, den Bodenverkauf an Juden in gewissen Gebieten zu untersagen. 8. Im Falle des Verkaufs von Böden hat die Regierung für die Wahrung der Interessen des arabischen Verkäufers Sorge zu tragen. 9. Bodenverkauf wird nur in jenen Gegenden erlaubt, wo die extensive Landwirtschaft durch eine intensive ersetzt werden kann, d. h. nur in den Tälern, nicht aber in den bergigen Teilen des Landes. Das Dokument ist von allen sechs Mitgliedern der Kommission — Lord Peel als Vorsitzendem, Sir Horace Rumbold als Vizevorsitzendem, Sir Laurie Hamond, Sir Morris Carter, Sir Harold Morris und Prof. Reginald Coupiand — unterschrieben. Die Unterzeichneten Kommissionsmitglieder stellen ausdrücklich lest, dass der bericht durch sie einstimmig angenommen worden ist. „ILLEGALE,“ Jerusalem. Vor dem Kreisrichter von Safed hatten sich elf Personen wegen illegaler Einwanderung zu verantworten.Rieben der Angeklagten, Juden aus Ächara, wurden zu je vier Monaten Gefängnis verurteilt; die übrigen vier, syrische Araber, wurden zu 14 T agen Arrest und nachfolgender Ausweisung verurteilt, ALEXANDRIEN. In der Nähe von Alexandrien hat die Hafenpolizie ein Segelboot angehalten, in dem sich zwölf Juden befanden, die ohne Einreisevisa ins Land wollten. Die Angehaltene wur» den später auf freien Fuss gesetzt. Executive der Weltorganisation flgudas 3isroei fordert Revision der Grenzen des Geplanten 3udenstaates. London. Die Executive der Weltorganisation Agudas Jisroei hat eine Sitzung zur Beratung über den Peel-Bericht abgehalten. Die Executive kam zu der Ansicht, das der Bericht eine ernste und wertvolle Bemühung darstellt, zu einer dauernden Lösung des Palästinaproblems zu gelangen und als solche sorgsame Prüfung durch alle verantwortlichen Kreise des jüdischen Volkes innerhalb und ausserhalb uer Zionistischen Organisation verdient. Es wurde beschlossen, das ganze Problem in August der Knessio Gedaulo und der Tagung des Rabbinischen Rates vorzulegen. Eine Revision der Grenzen des geplanten Judenstaates soll angestrebt werden. Die Verbundenheit des Judentums mit Jerusalem dürfe nicht unterbrochen werden. Das Wesentliche sei, Wege und Mittel zu finden, dass das neue jüdische Gemeinwesen auf der Grundlage der Gesetze und Traditionen der Thora errichtet und so dem jüdischen Volke die Möglichkeit gegeben werde, seine historische Mission im Heiligen Lande zu erfüllen. Die Agudas Jisroel, als Repräsentatin des thoratreuen Judentums, ist überzeugt, dass die Mandatarmacht und der Völkerbund bei den bevorstehenden Verhandlungen und den zu schliessenden Verträgen die Ansichten aller Teile des jüdischen Volkes und nicht nur einer einzelnen jüdischen Organisation in Betracht ziehen werden,