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Jüdisches Gemeindeblatt für die britische Zone · 1947-11-10 · 15 (10.11.1947) · p. Seite 2

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Journal
Jüdisches Gemeindeblatt für die britische Zone
Volume
2 (1947/48)
Issue
15 (10.11.1947)
Date
1947-11-10
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Ilil ii; ■MM |'!H: Dürch den Erlaß der Allgemeinen Verfügung Nr. 10 vom 20. Oktober. 1947 ist für die britische Zone ein wichtiger. Schritt auf dem Gebiet der Wiedergutmachung getan. Durch Art. Nr. I und IV dieser Verfügung, die als Ausführungsanordnung zu Gesetz Nr. 52 und zur. Verordnung Nr. 38 der Militärregieüng anzusehen ist,, wird unzweideuti;g festgestellt, daß das den Opfern des Nationalsozialismus entzogene Wermögen unter das, Gesetz Nr. 52 fällt. Die Vermögenssperre wird gemäß; Art., IV (Zifz. 7) angeordnet und alle derartigen Vermögensgegenstände werden mit rückwir- .keücter Kraft dem Bestimmungen des Gesetzes Nr. 52 unterworfen. *. x .Die Aufforderung, daß diese Vermögensgegenstände bereits nach den geltenden Bestimmungen von dieser Sperre ergriffen Werden, konnte in der britischen Zone nicht voll durchdringeü, solange, keine Ausführungsgnordnung an die Finanzoffiziere gegeben war. Die Allgemeine Verfügung Nr. 10 gibt diese seit so langer Zeit erwünschte Klarstellung. Es ergibt. sich nunmehr, daß alle Verfügungen über der-, artige Vermögenswerte, soweit sie nicht mit eine.rr vorherigen ausdrücklichen Genehmigung der Finanzoffiziere; erfolgen, verboten, un-. wirksam und strafbar gemäß'Nr. 52 sind. Darüber hinaus wird noch eme Anzeigepflicht v seitens der Besitzer und ein wuimeldungsrecht ■ seitens der Anspruchsgläubiger durch ■ die * Verfügungbegründet. ’ Hieraus' ist wiederum abzuleiten, daßdie , britische Militärregierung ,, im'Prinzipdie Berechtigung der Ansprüche auf Rückerstattung anerkennt. Die Verfügung Nr. 10 läßt sich dahi» charakterisieren, daß die britische Militärregierung ein System für 'die Feststellung und Sicherung der äWIedergutmachungsänsprüehe zu schaffen beginnt. Der materielle Umfang ' der Ansprüche ist freilich, noch durch Gesetz, notfalls durch höchstrichterliche Rechtsprechung festzustellen. Im einzelnen, weisen wir auf folgendes hin: I. Gegenstand der Sperre. Die Allgemeine Verfügung bezieht sich auf das den Opfern des Nationalsozialismus in irgendwelcher Weise entzogene Vermögen, wobei es unerheblich ist, ob die Entziehung auf Grund des Einzelaktes einer Person, auf Grund von Beschlagnahme, von nationalsozialistischen Gesetzen oder auf Grund von Rechtsgeschäften d.urchgeführt ist. Die Allgemeine Verfügung bezieht sich ausschließlich ' auf bestimmte erkennbare Vermögensgegenstände, die entzogen worden sind'. Es handelt, sich also hierbei um Rückerstattungsansprüche und nicht um Entschädigungsansprüche. i 2b Die Anzeigepflicht des Besitzers. Die-Besitzer und Verwalter derartige# WermÖgenSgegenstämle t haben bei. dem Laniflrat des Kreises oder Oberbürgermeister des Stadtbezirkes ihres Wohnortes auf einem amtlichen Formular eine Erklärung über dieses Vermögen abzugeben. Diese Pflicht hat. nicht nur der gegenwärtige Besitzer, sondern jede Person, die seit dem 30. Januar 1933 derartige Vermögensgegenstände besessen, Verwaltet oder beaufsichtigt hat. . 3. Strafbare Handlungen. Die Nichtanzeige von Vermögensgege.nständen durch Besitzer oder. Verwalter ‘ist mit Gefängnis bis zu 5 Jahren oder . Geldstrafe bis zu IDO 000 RM. strafbar. Die Verletzung der Anzeigepfiicht ist 'ein Sondertatbestand, der von dem Gesetz ln der ' oben: gekennzeichneten 'Weise behandelt, wird. Im übrigen greifen die Strafbestimmungen, des Gesetzes. Nr. 52 Platz. Danach ist insbesondere die. Verfügung über - Vermögenswerte, die unter das Gesetz fallen, also z. B. Veräußerung und Verpfändung nicht nur gemäß Art 5 nichtig und (unwirksam, sondern auch gemäß Art. 9 vdes Gesetzes Nr. 52 strafbar. 4. Das Amneiderecht des Rückerstattungsgläubigers Die Berechtigten müssen in dreifacher Ausfertigung auf einem amtlichen-Formular an' das . Zentralamt für . Vermögensverwaltung, b britische Zone, Bad Ne’nndorf, Land Nipdersächsen, ihfe Ansprüche anmeld eh. Auch bisher war bereits, die Anmeldung bei der genannten Behörde in Stadthagen, die sich , nunmehr unter unmittelbarer. Auf sicht des britischen Claims Office, Property Control in Bad Nenndorf befindet, möglich. Durch die Allge- , meine Verfügung wird aus der unverbindlichen Anmeldung eine-Rechtshandlung. ■Frist. - - Die Ansprüche müssen bis zum 31. Dezember 1948 ängemeldet sein. Es empfiehlt-'sich, bis- . herein Stadthagen eingereichte Anträge nunmehr auf den amtlichen Formularen zu wiederholen. - , >-• Man muß sich darüber klar sein, daß die Anmeldung des Rückerstattungsansprucnes und die Sperre des entzogenen' Vermögens nur Uebergangsmaßnahifien sind, die den Zustand des Rechts noch nicht wiederherstellen. Ein' derartiger Schwebezustand kann nicht für lange Dauer aufrechterhalten werden. Daher ist'die Schaffung einer klaren Gesetzgebung oder notfalls, die vollständige Freistellung des Rechtsweges eine juristische und Wirtschaft4'; liehe, Notwendigkeit. Auch die Frage der t-reuhähderischen Verwaltung von gesperrtem Vermögen, die in der allgemeinen Verfügung' nicht ,besprochen, wird, ist von besonderer Dringlichkeit. Es, ist kein Grund; ersichtlich, warum, das entzogene -Vermögen, das sich .im ■ Besitz der öffentlichen Hand \befindet, nicht unverzüglich an die Berechtigten zurückzugeben' wird. Autb scheint es im, Zuge der Politik zu liegen, die in der ^Allgemeinen' Verfügung zum Ausdruck kommt, daß die frei4 willige Rückgabe von entzogenem Eigentum durch die gegenwärtigen Besitzer nicht er- Zohen. Das aber hatten die Deutschen erschwert, sondern vielmehr nach Möglichkeit wartet. Sie hätten es als selbstverständlich erleichtert wird. Hierdurch . wird nicht hurempfunden, selbst die, die davon betroffen geder Gerechtigkeit gedient,. sondern ein erheb- ’ wesen wären,. Aber durch den Mangel an Üblicher Aufwand an öffentlichen' Mitteln eingespart. In'diesem Zusammenhang nennen wir den Beschluß der: Stadt Braunschweig, das in ihrem Besitz befindliche entzogene Eigentum zurückzugeben, einen Beschluß, der freilich solange noch auf dem i Papier steht, als er nicht durch' die britischen Finanzbehörden . genehmigt wird- Die einsichtigen Deutschen empfinden die 'Wiedergutmachung als einen Akt ^pol^fecher Notwendigkeit. Wir zitieren in diesem Zusammenhang ■ den Führer der Sozialdemokratischen Partei, &Kurt Schumacher, der in einem Interview in den Vereinigten' Staaten hierüber folgendes gesagt hat: ■ , „Danri habep wir weiter die außerordentlich große Armeevon Nutznießern, die sich an jü4 dischen Verlusten direkt und indirekt bereichert haben.. Sie sind gefährlich und tun alles, um die antijüdischen Instinkte wachzuhalten. Am meisten sind sie dur£h die Tatsache -gefördert worden, daß die Alliierten weder einen Generalnenner für die Wiedergutmachung gefunden' haben, noch einen für die einzelnen rektion ist der gesamte moralische Gedanke der Wiedergutmachung völlig 'unterminiert worden.“ * Auch das kürzlich ergangene Urteil der Spruchkammer Nürnberg, das die Rückgabe entzogenen jüdischen Besitzes anordnete, kann in diesem Zusammenhang als ein- Anzeichen für das Bewußtsein der Wiedergutmachungsno'twendigkeit gewertet werden. ' Die zuständigen Behörden werden sich darüber klar sein müssen, daß am allergefährlichsten und Unheilvollsten ein Mangel an Ernst und Bestimmtheit bei der Durchführung einer politischen Linie ist. Er ermutigt nicht pur die vielen Menschen in Deutschland, die einer weltanschaulichen Erziehung erst noch bedürfen. .abzugeben. Dieser Vordruck Jst bei jedem Landfat und Oberbürgermeiter des britischen y Besatzungsgebietes erhältlich. 5. -lieber das Vermögeh ist die*' ESW^ppg auch . dann abzugeben, wenn es auf GM^fandel’er Anordnungen der Militärn^ferang in 'Zwangsverwaltung genommen, beschlagnahmt öder für sonstige Zwecke bestimmf?** - worden ist. Artikel III Anmeldung von Ansprüchen 6. Wer Vermögen (Art. I) verloren hat, kann , seine Ansprüche'- auf/ Wiedererstattung anmelden. Diese Ansprüche müssen bis zum 31. Dezember 1948 angemeldet sein. Ansprüche, die nach dieser Frist angemeldet werden, werden nicht berücksichtigt. Die Ansprüche ■ sind in' dreifacher Ausfertigung äuf Vordruck MG AF/C einzureichen an' ■ das Zentralamt für Vermögensverwaltung, (Britische Zone) Bad Nenndorf, Land Niedersachsen. Für in Deutschland wohnende Personen sind diese Vordrucke bei jedem ' Landrat und ripii+Hr*. SfSu?? peffaiüichkeit Oberbürgermeister des britischen Besatzungsda~ eme ,Wie" ’gebietes erhältlich. Für im Ausland wohnende dergutmaehung m der britischen. Zone_kom- Personen sind diese Vordrucke bei folgenden men soll, müssen auch die gesetzlichen Sehnt- Stellen erhältlich- ' S te . unternommen werden, die das Versprechen in die Wirklichkeit Umsetzern Die Hypothek der Vergangenheit muß einmal abgetragen werden. . Deutschland—'BriilschesKontrollgebiet Grund des Gesetzes N]r. 52 der Militärregierung betreffend Sperre und Kontrolle von b Vermögen) » Gemäß Artikel I, Abs. 2, des Gesetzes Nr. 52 der Militärregierung in der Fassung der Verordnung. Nr. 38 wird hiermit verordnet: Artikel I Von der Verfügung betroffenes Vermögen 1. Diese Allgemeine Verfügung bezieht > sich, vorbehaltlich' der Ausnahmen des Abs. 2, /auf jedes als solches erkennbare Vermögen, das zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 aus Gründen der Rasse, der . Staatszugehörigkeit, der Religion oder der politischen Ueberzeugung einer Person enteignet, weggenommen oder ihrer Verwaltung entzögen worden ist. Da^ei ist es unerheblich, ob diese Beschlagnahme und Enteignung, Wegnahme oder sonstige Form der Entziehung auf Grund von Gesetzen ' oder in angeblich rechtmäßigen Verfahren öder sonstwie durchgeführt worden ist. 2. Die Verfügung bezieht sich nicht auf Vermögen, dessen Wert zur Zeit des Uebergaüges weniger als 10ÖÖ Reichsmark betra- . gen hat. ' ' . ■ Artikel II. Anzeigepflicht 3. Wer seit dem 30. Januar 1933 irgendwelches Vermögen (Artikel I) besitzt, verwaltet öder beaufsichtigt oder besessen, verwaltet öder beaufsichtigt hat, ist verpflichtet, innerhalb von sechs‘Monaten hach Inkrafttreten dieser Verordnung in dreifacher Ausfertigung auf Vordruck MG AF/P eine Erklärung über dieses Vermögen bei dem Landrät des Krei- - ses oder dem Oberbürgermeister des Stadtkreises seines Wohnortes; abzügeben. Dieser Vordruck ist bei jedem Landrat und Oberbürgermeister des britischen ' Besatzungs4 gebietes erhältlich. 4. Wer von einem bestimmten Vermögens- Übergang (Art. I) Kenntnis hat,, ist verpflichtet, innerhalb« vön sechs Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung in dreifacher Ausfertigung auf Vordruck ^MG AF/K eine < Erklärung über dioses - Vermögen bei dem Landraf'des Kreises oder dein, Oberbüree? ha£i$ter ' des Stadtheises ~ sein«* ■'wolaiferts”J1 Stellen erhältlich: Great Britain and Northern Ireland: Foreign Office (German 1 Section), Norfolk House, St. Jam.es's Square, London S, W. 1; ■ British . Commonwealth: Offices öf British . High Commissioners; '■ British Dependencies: Offices of the Govem- ' mept concerhed. Foreign Countries: British Consulates. Artikel V ' Zuwiderhandlungen und Strafen. 8. Wer nach Art. II dieser Verfügung zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet ist, di^se aber unterläßt oder Wer bei Abgabe einer solchen Erklärung . wesentliche' Tatsachen, oder Einzelheiten verschweigt oder wer falsche oder irreführende Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu fünf Jahren und Geldstrafe bis ' zu 100 000 RM. oder mit einerdieser Strafen bestraft, wenn er von einem Gericht der ■Kontrollkommission - öder einem. deutschen Gericht für schuldig befunden wird. v Artikel VI Hansestadt Hamburg. 9. Die Bestimmungen . dieser Allgemeinen Verfügung findeh auf die Hansestadt ’ Hamburg entsprechende Anwendung. Erklärungen sind bei dem Bürgermeister einzureichen. . ' -• Artikel VII ' -/ Tag des Inkrafttretens, 10. Diese Allgemeine Verfügung tritt am 20. Oktober-, 1947 in Kraft. : Im ’ Aüfflr.yg«.- der iiimiiiimimiiimmmiiiiiiiiiimiimiiiiiiiminiiiiiimHiimnmimmiüiiiiiimmimiiimiiiKmiiiiiii iiiiHiiiiiiiiiiiiiiuiiiiiiiiiiiiiiiiniiiiiii«iiifiHiiiiiiiiiiiiiiiiiiuii|]iii}iiiiiiiiiituiiiiiiiiiinuiiiutiiiiiinii{iiiiiitiiiiiiiiiiiiiiiiituiiiii;iiHiiiiniiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii::::iiiiiiitiiifii!iiiii!iiiMiiiiiiiiiiHi»iii((niiijaii Dr. LEO BAECK: Von Dr. Leo Baeck, dem letzten Präsidenten der einstigen „Reichsvertretüng der" Juden in Deutschland“, der ‘Theresienstadt überlebt hat, war erst kürzlich, im Zusammenhang mit seiner Schrift „Der Smn der Geschichte“ („Ca-enieindeblatt“, Nr. .10 vom 2£. August) die Rede, Dr. Baeck, heute der Präsident des „Council of Jews from Germany“ (Londoh)j weilte vor wenigen Monaten in Palästina, wo er besonders von' den zahlreichen Einwanderern aus Deutschland und Mitteleuropa,. die im „Irgun Ölej Merkas Europa“ zusammerigefaßt sind, begeistert empfangen wurde. Er nahm an einem Kongreß für die an sich ein Gebot, eine Forde- Wahrheit, der .Gerechtigkeit und der Liebe, raiig. Stünde um Stunde spricht er ^zum Men- *. Es ist der Weg, der über Individualität und sehen,' verbietet ihm, die. Welt zu verwerfen Gemeinschaft zum Mitmenschen führt. Ge- oder ihr entsagen. Der jüdische.’Mensch rechtigkeit bedeutet hier nicht lediglich. Beöbmuß mit 'der Welt ringen; up? sie besser zu . achtung des Gesetzes, das ein Mächtiger oder machen. ■ ■ ' ■' eine Mehrhejt festgesetzt hatten.'’ Hier wird 'Das Judentum hat als erstes das große; bedin- Gerechtigkeit zürn Grundstock über alle Un gungslöse ,,Du sollst“ ausgesprochen, das ■— T'”5 "*A T" aus der Realität _ geboren — die Realität dem 'jüdischen . Menschen naßebringt.. Mail darf, man kann alles anzweifeln 44 und was würde im 'Judentum nicht angezwe:feit? aber das „Du sollst“ ist unverrückbar. Wer dieses „Du sollst“ ahzweifeit, zweifelt. an Gott; Und da es die Wirtlichkeit in sich birgt, verkündet es vorragender Vertreter er ist, sprach en Jeauch die «rnRA Hnffnnnp rin hnffpn rusalem, Haifa upd Tel-Aviv. vor tauenden — gr0ße?u sollst hotten von Zuhörern, besuchte v. a. Siedlungen von Juden aus; Mitteleuropa und besichtigte in Fahnenträger des großen „Du stellst“ tertanentreue erhoben. Juden und Judentum sind in der Welt da als Zeugen -r und jeder Zeuge wird zum Verkündiger, jeder Verkündiger zum Wegbereiter des Königreiches, Was würde die Welt ohne Juden und Judentum sein? Vielleicht -rr oder gar sicher — qine Welt, die sich einbilden würde, sie habe bereits das Ziel erreicht, eine Welt ohne die große Vision und ohne den großen Willen, zum ©ffenbaruhg, * ethische Aufgabe und Verhei- Weg. Und*diese zrwei. Dinge sind es> die die ßung. sind in diesem Gebet 1 eins geworden. We.lt innerlich lebendig erhalte, .. Naharia den Platz,- auf dem ein Denkmal für die Mjagemordeten ‘.. europäischen Juden errichtet werden soll. „Wiy Jews in, the World?“ (Warum Juden in der Welt?) überschreibt Baeck einen bedeutsamen, - gegenwartswichtigen Beitrag, den'er vor kurzem dem „Gommentary“, der hat. Wir entnehmen dem New Yorker jüdischen Wochenblatt ■ „Aufbauf die wesentlichsten Gedanken dieser bemerkenswerten zu sein, das ist die Aufgabe des Jvdentmqs. In diesem „Du sollst“ erfährt der Mensfch am intensivsten, wer er ist, kömmt ihm seine Persönlichkeit, die Einzigartigkeit seiner Existenz am lebendigsten zum Bewußtsein. Das eben ist die tiefste Wurzel der jüdischen Religion: die Persönlichkeit. , Das größe „Dü sollst“ macht erst den Menschen zum wahren Leben. Ethische Freiheit des 'Individuums, und der Gemeinschaft ist ein und dasselbe. , Wo Individualität unterdrückt wird, da wird auch Ge- Veröffentlichung. i n fop-H. ‘ meinschaft zerstört, uhd nur Zwang kann sie aufgesprossen sind. Sie bilden den Zusammenhalten. Zwang ist unwirklich und die Thora“, der dem Juden hilft, seine Idenri- Es ist nicht leicht, «zuweilen ist es das .Schmerzhafteste auf Erden, ewig.. Ausnahme zu sein* Zuweilen haben sich Juden vor :hrer Pflicht versteckt, zuweilen stellten sie sich selbst dem Judentum -in den Weg. Doch .das Volk als Ganzes, bewahrte sich zwei innere . Gewißheiten über seinen Platz in der Geschichte und in der Zukunft auf der Erde, nach dem Lande seiner Väter. Diese Sehnsucht, beginnt Geschichte zu werden. Die zweite' Gewißheit besteht in der Beobachtung von Ueburigen und Gebräuchen, die ‘ ründ um des Juden Leben .Zaun um „Was ist die Aufgabe des Juden und des Judentums“? fragt Baeck. .Ihre Begabung und die! mit dieser Begabung verbundenen Pflichten sind es, die ihnen ein Existenzrecht geben, ist seine Antwort. Die Welt, fährt Baeck fort, zerfällt in zwei Teile, diesseits Und jenseits einer Grenze, die durch den Himalaya" führj. Juden leben fast ausschließlich westlich dieser Linie, und dieser Umstand ist mitbestimmend, für den geistigen und .kulturellen Unterschied zwischen West und Ost. Es liegt im Wesen des jüdischen Denkens, und Gebots,1 menschlich und sozial tiefer zu schürfen als, anderes Denken, andere Gebote. So wird die Umweit gezwungen, den Juden '-gegenüber Stellung zu nehmen, ’und damit kam eine neue Dynamik, eine heilige Unzufriedenheit und Enttäuschung* die dennoch nie- ' der Welt den Rücken kehren, sondern immer wieder versuchen muß, sie zu formen und durch neue Ideen zu bessern und veredeln. ► Anders die Welt östlich 'des Himalaya. Das chinesische Sittengesetz zielt auf die Erhaltung des Bestehenden; indisches Denken ist mehr auf den letzten Sinn .aiieh .Seins gestellt als auf praktische Alltagshestrebungen. Für das jüdische Denken jedoch ist der unorganisch. Der Judaispius hat eine spezifische Zielförmel gefunden: das Königreich Gottes auf Erden, soll errichtet werden.. Gott schul dip Erde. Dem Menschen obliegt es, sie'zum Gottesreich zu gestalten. Es ist dies einegewaltige Forderung. Ihre Unendlichkeit'hat darin ihren Ausdruck gefunden. ' Diese Unendlichkeit war es,die Paulus "so erschreckte' und erschütterte. Er Stand ent- ■setzt vor dem.. Gebot, das unendlich ist. und darum nicht vom zeitgebundenen. Menschen erfüllt werden kann. Und so flüchtete Paulus zu dem vollkommenen Wunder, dem Wunder der ^giiglteit, der. Gnade. Demgemäß sah er irf dem „Du sollst“ eine leere Forderung, da der Mensch aus sich selber weder Freiheit ■ noch Gemeinschaft schaffen, noch ein Königreich auf Erden bereiten kann. Für ihn konnten alle diese Dinge nur durch, Gnade gewonnen werden. So-wurden Judaismus und,Alte Verkündung aufgegeben, die dem Menschen gesetzte unendliche Aufgabe wurde verworfen. Hier schieden sich die Weg5.. . , Für das Judentum ist das Gebot, das der Mensch erfüllt, ist die fromme Tat, die er vollbringt, das Entscheidende.: Und seine Entscheidung fällt zugunsten der Wirklichkeit, der Lebenstät zu bewahren. Bis "die, Verheißung, der „Letzten Tage“ sich erfüllt hat, wird der Jude nicht ohne diese zwei Gewißheiten auskommen können. Sie helfen ihm, sich in der Welt zu erhalten;— zum Besten der Welt. , können Sie im Höchstfall in der Sächs. Landeslotterie nebst vielen groben und größeren Trefiern gewinnen- Ziehung der 1. Klasse am 13M14. und 15. Januar 1948. Die Lospreise sind für jede der 5 Klassen ■/» _iv' S,CU 6,l>0 ii.utT 2 Mö RM. 1 Fortö p. Gewinn Hsfcn 1 ^0, RM. «ei Zusendung iin geschl. U mscbl.3,CC RM GÖLPFREUND Sachs. Lotterie?fcinnahme aOb) Leipzig C l, Brühl 1—5 Geldsendungen aus derWestzon? aufPost*-, sdieck-Kt. 44frCl f'rankfurt/Maln erbeten.

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