Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 15 (1936) - farbig
- Issue
- 26 (25.6.1936)
- Date
- 1936-06-25
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German
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Das Judentum in der Rechtswissenschaft Die Neichsgruppe Hochschullehrer im Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund bereitet, wie die „Frankfurter Zeitung" mitteilt, für den Herbst eine Tagung vor, mit dem Thema: „Das Judentum in der Rechtswissenschaft". Bisher haben sich die Professoren Erich Jung (Marburg), Heinrich Lange (Breslau) und Hans Würdinger (Breslau) für Referate zur Verfügung gestellt. Staatsrat Carl Schmitt hat gelegentlich des Leipziger Juristentages mehrfach auf die Herbsttagung über das Judentum hingewiesen. Als Leiter der Wissenschaftlichen Abteilung des Rechtswahrerbundes führte er vor den Gaubeauftragten der Wissenschaftlichen Abteilung u. a. aus: Für die praktische wissenschaftliche Tätigkeit hätten sich in den einzelnen Gauen verschiedene Arbeitsmethoden entwickelt. Der Gau Halle zum Beispiel habe die Arbeit vom rechtshistorischen Standpunkt begonnen, er habe den Einfluß des Judentums auf die Anwaltschaft des Gaubezirks untersucht und ferner eine Geschichte führender Anwaltssamilien zusammengestellt. Diese Arbeit stelle unter Umständen den Anfang einer neu zu schreibenden deutschen Rechtsgeschichte dar. Im Gau Düsseldorf habe das Judenproblem im Vordergrund der Arbeit gestanden. Der Gaui, sichrer habe dort selbst die wissenschaftliche Arbeit r rn die Hand genommen; das jüdische Gesetzbuch, der Sch ul ch an Aruch, sei vom Gauführer neu herausgegeben worden. In dem Monatsbericht der Neichsgruppe Hochschullehrer für den Monat Mai, der im Mitteilungsblatt des Nationalsozialistischen Rechtswahrerbundes erscheint, weist schließlich Staatsrat CaÄl Schmitt auf die zur Zeit von der Reichsgruppe mit besonderem Nachdruck behandelte Frage des Judentums in der Rechtswissenschaft hin. Die Gau-Gruppenwalter werden an die Aufforderung erinnert, über bisherige Maßnahmen und Erfahrungen bei der Ausschaltung des jüdischen Schrifttums in den Seminarien und Bibliotheken zu berichten und Vorschläge zu unterbreiten, damit diese wichtige Frage dem Wissenschaftsministerium mit dem Ziel möglichst einheitlicher Regelung vorgetragen werden könne. Staatsrat Schmitt teilt sodann einen Plan der Reichsgruppe mit, in der nächsten Zeit die Frage einer planmäßigen Beobachtung der Doktordissertationen zu behandeln. Die Zersplitterung in Einzelprobleme im Stil der liberalen Rechtswissenschaft müsse beseitigt, die Arbeit des Nachwuchses auf die wichtigsten Aufgaben gelenkt werden. Er selbst werde demnächst einige besonders dringliche Aufgaben benennen. In erster Linie zähle dazu auch die Frage des Judentums in der Rechtswissenschaft. Staatsrat Schmitt richtet an die Mitglieder der Reichsgruppe die Bitte, bei der Stellung von Dissertationsthemen gerade dieses Gebiet untersuchen zu lassen und über das Ergebnis zu berichten. „Kunst und Rasse" Auf der 4. Reichstagung der NS- Kulturgemeinde in München sprach der Leiter des Rafsepolitischen Amtes der NSDAP, Dr. Walter Groß, im Kongreßsaal des Deutschen Museums über das Thema „Kunst und Rasse". Dr. Groß setzte sich mit einigen Argumenten auseinander, die für die allgemein menschliche Gültigkeit von Kunstwerken und gegen die Theorie sprächen, Kunst sei rassisch bedingt, sie könne auch nur von Menschen gleicher Rasse ausgenommen und verstanden werden, sie müsse darum auch von der rassischen, und zwar nordischen Haltung im einzelnen geprägt werden. Der Kampf zwischen dem rassischen und dem antirassischen internationalen Denken müsse bis zum Tode des einen Gegners geführt werden. Der Redner sprach dann davon, daß die Feinde des rassischen Denkens zuletzt dazu übergegangen seien, sich selber zum Neuen zu bekennen und durch Neberspitzung und Verfälschung dieses Neuen den Gegner all absurdum zu führen. Dahin nämlich gehöre die Behauptung, nordisch-heroische Kunst müsse auch und ausschließlich heroische St o f f e darstellen. Solche maskierten Feinde seien die Kritiker, welche einem Dichter zwar schöne Verse zugeständen, ihm aber zum Vorwurf machten, daß er den Mond anstatt die Fanfaren besinge. „Der notwendige Wandel bezieht sich nicht aus den Stoff" — so Proklamierte der Redner —, „sondern auf die Haltung, den inneren Stil. Es gibt kein Ding und Gefühl, das nicht Gegenstand nordischer Gestaltung werden könnte." Die richtigen Maßstäbe selber aber könne man nicht aussprechen, sie seien auch nicht aus Buch und Schule zu entnehmen, sondern nur zu suchen durch das „Hineinhorchen in das heimliche Rauschen des Blutes". Die Rassenfrage in der Strafrechtsreform Die vor einem Jahr in erster Auflage erschienene Denkschrift zum Besonderen Teil des kommenden deutschen Strafrechts ist in zweiter Auflage erschienen. Sie zeigt gegenüber der ersten Auflage verschiedene Neuerungen. Dies gilt vor allem für den Abschnitt „Angriffe auf Rasse und Erbgut". Die erste Lesung des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches in der dafür bestimmten Kommission hatte, im Gegensatz zu der amtlichen Denkschrift im Herbst 1933, keinen solchen Abschnitt ausgenommen. Im Oktober des vergangenen Jahres gab Staatssekretär Dr. Freister bekannt, daß die Kommission aus seine Berichterstattung hin sich sofort nach Verkündung der Nürnberger Gesetze mit diesem Gebiete befaßt habe, lieber den jetzt neu eingeführten Abschnitt wird in der Denkschrift gesagt, daß er „fortan für alle Zeiten im besonderen Maße die weltanschauliche Haltung des künftigen Strafgesetzbuches kennzeichnen" werde. Die Bestimmungen aus den Nürnberger Gesetzen, die die eheliche oder außereheliche Verbindung zwischen Juden und Deutschblütigen unter Strafe stellen, sollen unverändert unter der Ueberschrift „Rasseverrat" in das neue Strafgesetzbuch übernommen werden. Darüber hinaus wird auf die Denkschrift des Ministers Kerrl vom Herbst 1933 zurückgegriffen und beabsichtigt, auch die „Verletzung der Rassenehre" unter Strafe zu stellen. Dabei sei freilich, so wird in der Denkschrift gesagt, nicht daran gedacht, nunmehr jeden öffentlichen Verkehr eines Deutschen mit einem Juden, also etwa den Geschäftsverkehr oder das öffentliche Zusammensein auf der Straße oder in einem Lokal, mit kriminellen Strafen zu bedrohen. Vielmehr solle die vorgeschlagene Bestrmmung sich nur auf den öffentlichen Verkehr beziehen, der in gröblicher Weise gegen das geschlechtliche Schamgefühl verstoße und dadurch den Rassenstolz des deutschen Volkes verletze. Als Beispiel, daß auch für die von der Kommission vorgeschlagene Bestimmuug ' zutrifft, hatte bereits die preußische Denkschrift des Ministers Kerrl das „unanständige Tanzen eines Juden mit einer Deutschen in einem öffentlichen Lokal" erwähnt. v d Der Reichspostminister hat alle Gefolgschaftsmitglieder nochmals auf die gesetzlichen Bestimmungen hingewiesen, wonach jeder Reichsbeamte, der eine Ehe eingehen will, nachzuweisen hat, daß die Person, mit der er die Ehe schließen will, arischer Abstammung ist. Die Abstammung sei stets vor der Eheschließung nachzuweisen. Der Minister erinnerte daran, daß nach den gesetzlichen Bestimmungen die Verheiratung mit einer Person nichtarischer Abstammung für Beamte die Entlassung, für Angestellte und Arbeiter die Kündigung zur Folge hat. Gerichtsentscheidungen Bei einer Eisenbahnfahrt hatte ein Mann Anstoß,erregt, der sich zu zwei Jüdinnen setzte. Fahrgäste hatten ihn für einen SA-Mann gehalten, weil er Schaftstiefel und eine dunkelbraune Hose trug. Als sich herausstellte, daß der Mann Jude war, kam es, wie der „Fränkische Kurier" meldet, zu einer Anklage. Es wurde festgestellt, daß die Hose, die früher hellbraun gewesen war, schon 1933 auf Verlangen des Kreisleiters dunkelbraun gefärbt worden war, daß sie aber dann durch den Gebrauch wieder heller geworden sei, so daß mindestens grobe Fahrlässigkeit vorliege. Der Angeklagte erhielt wegen groben Unfugs sechs Wochen Hast. Die Berufungsinstanz bestätigte das Urteil. V Das „Nelle Tageblatt" in Waldenburg berichtet, daß die Große Strafkammer in Waldenburg einen Angeklagten zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt hat. Der Angeklagte hatte an drei jüdische Einwohner Briefe gerichtet, in denen er ihnen sittliche Verfehlungen vorwars und sie zur Zahlung eines Schweigegeldes von je 20 RM. aufforderte, anderenfalls er sie zur Anzeige bringen würde. v Die „Ostdeutsche Volkszeitung" in Insterburg teilt mit, daß. sich ein 74chhriger jüdischer Angeklagter vor denl dortigen Schöffengericht lvegeir Vergehens gegen § 3 des Gesetzes zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre zu verantworten hatte. Er hatte drei in seinem Geschäftsbetrieb beschäftigte arische Mädchen in seiner Wohnung beköstigt. Die Verteidigung machte geltend, daß die Mädchen nicht im Haushalt, sondern im Geschäftsbetrieb tätig gewesen seien und nllr zu den Mahlzeiten in die Wohnung gekommen sind. Verteidiger und Staatsanwalt beantragten Einstellung des Verfahrens auf Grund des Straffreiheitsgesetzes. Das Gericht schloß sich diesem Antrag an, stellte aber in der Begründung ausdrücklich fest, daß nach 8 11 der Durchführungsbestimmungen zu den Nüruberger Gesetzerl eine strafbare Handlung vorliege. Da jedoch nicht auf eine höhere Strafe als auf eirk Monat Gefängnis zri erkennen gewesen wäre, sei das Verfahren auf Grund des Straffreiheitsgesetzes vom 23. April 1936 eingestellt worden. Entschliessung des bayerischen Kultus-i ministeriums über jüdische Volksschulklassen Das bayerische Staatsministerium für Untere richt und Kultus hat unter Nr. IV 12 347 eine Entschließung veröffentlicht, die Bestimmungen über die Errichtung von Klassen für jüdische Schulkinder trifft. Es wird davon allsgegangen, daß derzert die Errichtung eigener öffentlicher Volksschulen für jüdische Kinder mit einem gesonderten Schulsprengel oder Schulbezirk unstatthaft sei, daß der Herr Reichserziehungsminister aber der Errichtung eigener Klassen für jüdische Kinder an den öffentlichen Volksschulen in Bayern seine Zustimmung erteilt habe. Voraussetzung sei hierfür das Vorhandensein einer hinreichenden Zahl jüdischer Schüler — etwa 20 — in dem Schulsprengel oder -bezirk. Es werden dabei wohl zlimeist mehrere oder sämtliche Jahrgänge in einer Klasse zusammenzufassen sein. Diesen Klassen sind nur Kinder, die im Sinn des § 5 der 1. VO. zum Reichsbürgergesetz Juden sind, zuzuteilen. Diese jüdischen Klassen sind Bestandteil der öffentlichen allgemeinen Volksschulen. Die Gemeinde hat deshalb ihren Sach-, der Staat ihren Personalbedarf zu tragen. Als Lehrer find Jude« (wo solche fehlen: Mischlinge) zu verwenden; heranzuziehen sind vor allem ausgeschiedene Volksschullehrer. Frontkämpfer sind zu bevorzugen. Etwaige Anträge auf Neuerrichtung privater jüdischer Volksschulen sind dem Ministerium vor fönffrfwMh 2it31 tTptfPtt- Blich in die Zeitschriften „Geschichte der Judenfrage" In der unter der neuen Leitung Karl Alexander v. Müllers erscheinenden „Historischen Zeitschrift", dem zentralen Organ der deutschen Geschichtswissenschaft, ist eine besondere, von Wilhelm Grau redigierte Sparte „Geschichte der Judenfrage" eingerichtet worden. Das erste Heft des 164. Bandes der Zeitschrift enhält eine ausführliche, von E. Wohl Häupter . verfaßte Rezension der von der Gesellschaft für die Förderung der Wissenschaft des Judentums herausgegebenen „Germania Judaica“. Der Rezensent hebt hervor, daß „im ganzen gesehen, ein Werk geschaffen worden ist, das niemand unbeachtet lassen darf, der sich zum Judenproblem des deutschen Mittelalters äußern will. Es macht mit den Inhalten hebräischer Quellen und hebräischen Schrifttums bekannt, die sonst dem des Hebräischen nicht Kundigen verschlossen bleiben würden. Man findet hier viele Ausschlüsse über Entstehung und Entfaltung, über äußere Schicksale, über Mitgliederzahl und Untergang der Judengemeinde: aber auch dem Kultur-, Wittschafts- und Rechtshistoriker wird wertvoller Stoff vermittelt. Wir hören ferner von dem religiösen und geistigen Leben der Gemeinden, besonders von berühmten jüdischen Gelehrten, die auf deutschem Boden wirkten." — Trotz dieses positiven Urteils, das willig anerkennt, was in der „Germania Judaica“ wirklich geleistet worden ist und was von ihren Verfassern geleistet werden konnte, darf man — nach Ansicht Wohlhanpters — doch nicht den Glauben aufkvmmen lassen, als sei der Gegenstand irgendwie zu Ende gedacht. Es sei an der Zeit, daß deutsche Menschen aus den Quellen heraus mit unbestechlicher Wahrheitsliebe die Geschichte der mittelalterlichen Judenfrage und des Versuches zu ihrer Lösung, des mittelalterlichen Judenrechtes, schreiben, die bisher mit wenigen Ausnahmen jüdischen Gelehrten überlassen worden sei. Wilhelm Grau veröffentlicht anschließend eine Besprechung von Fritz K y n a ß' Studie „Der Jude im deutschen Volkslied". Er kommt zu dem Ergebnis, daß die Studie trotz bedeutender Resultate unfertig geblieben sei. Der Gegenstand bedürfe weiterhin noch der Aufmerksamkeit der Philologen. Für eine Geschichte des Antisemitismus seien solche Untersuchungen von großer Bc^ deutung. Judenfrage und Faschismus In einem großangelegten Aussatz „Staat, Wissenschaft und Kunst im faschistischen Italien"' („Zeitschrift für Politik", 26. Bd., Nr. 4/5) hebt Professor Maximilian C l a a r hervor, daß „das Fehlen jeder Nassenfrage eine kulturelle Neuordnung für den faschistischen Staat und seinen Ausbau außerordentlich erleichterte. DIIIIIIIIIIIIIIIII>«IIIIIIIIIIIIIII»I«III»IIIlIII»IIIIIIIIIIlIIIIIIII»II»IIIIIID Übergebt =s | Hausverwaltungen! an die Firma Sa ACKERHAN N E; München Berlin W 9 ü Ritter v. Epp-Platz 9 Tirpitz-Ufer 22 =3 Erste Referenzen I Beratung bei Immobilien-Verkäufen 3 HIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIilllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllfH Das Lnabenschiff Erzählung von Fritz R-othgießer mit Zeichnungen von Horst Moratz Aus dem Spanien der Inquisition ist die jüdische Gemeinde der Stadt Sedano geschlossen geflohen, um ihrem Glauben treu zu bleiben. An der Nordküste Afrikas hat sie auf der Flucht unweit Arsila ein Zeltlager aufgeschlagen. Die Gemeinde hat sich versammelt. Rabbi Isaak ben Schechet hat das Gebet gesprochen. Oer Vorsteher Halorka erteilt dem Gemeinöeoerwalter Benvenite das Wort zum Rechenschaftsbericht. (r. Fortsetzung) Er stand auf und gab seinen Bericht mit eintöniger Stimme ab: „Z000 Libras Weizenmehl", laö ec von seiner Liste vor, „2000 Libras Hafer, 210 Libras Gersten- und Fruchtzucker, 130 LibraS Salz,... kein Fleisch, keine Feigen, keine Mandeln, keine Gewürze, 60 Säcke getrocknete Datteln, von denen ein Teil ungenießbar ist, und etliche LibraS eingesanunelter, eßbarer Eicheln und Wurzeln!" . . . DaS war alles. Der Bestand an barem Geld machte nur noch Z2yo MarevediS aus. Benvenite setzte sich, ohne ein Wort der Erläuterung hinzuzusügen. Das tat an feiner Stelle der Vorsteher Halorka, ein ältlicher Mann mit dürrem Gesicht. Mit nüchternen Worten ergänzte ec den Bericht: Die an diesem Tage aus Arsila zurückgekehrten Boten hätten nur 200 LibraS Mehl mitgebracht, in den nächsten Wochen würden sich die Lieferungen der Kaufleute von Arstla noch weiter verringern. Somit sei es notwendig, die Tagesrationen noch mehr herabzusctzen: auf 13 Lot Mehl für den Erwachsenen und ans n Lot für Kinder unter n Jahren. Weiter könne er nicht verschweigen, daß von den in Arsila gekauften dreißig Milchziegen, die man für die Verpflegung der Kleinkinder gebrauche, bereits zwölf des ungenügenden Futters halber eingegangcn wären. Ferner müsse er bekanntgeben, daß der angelegte Brunnen zu versiegen drohe. Er habe schon Auftrag gegeben, einen neuen zu graben, »r hoffe, daß dieser ergiebiger sein würde! Als Halorka mit feinen Mitteilungen zu Ende war, suchte von den versammelten Männern mit seinen Blicken den Nach kurzer Zeit jedoch stand ein runder Mann mit rotem Gesicht auf. Ohne Einleitung sprudelte ein unaufhörlicher Schwall von sicherlich lange aufgespeicherten Vorwürfen aus ihm heraus: Lebensmittel und Geld würden dauernd weniger, die Verhandlun« gen, welche die Regidvres feit Wochen mit dem Emir von Marokko über eine Niederlassung in einer Stadt führten, hätten immer noch kein Ergebnis gezeitigt. Ob man denn ewig hier im Lager Hausen, ewig vom schlechten Brot leben solle? Aus eigenen Besitz von Geld habe jeder verzichtet . . . oder verzichten müssen. Verborgen unter HauSgerät oder eingenäht in den Kleidern habe man das wenige Geld, das einem noch geblieben sei, aus Spanien mitgenommen. Er wolle nicht hervorheben, daß er — Mari aste Pichon — allein den vierten Teil zu dem Gemeinschaftsvermögen beigetragen habe. Aber er glaube, daß Vorsteher und Stellvertreter alle Verhandlungen zu lasch und langsam führten . . .! Er wollte noch weitersprechen, aber der Vorsteher unterbrach ihn kühl und geschäftsmäßig: „Die Versammlung nimmt an, Manaste, daß du Vorschläge zu machen hast. Sie ist bereit, diese Vorschläge zu hören!" Manaste Pinchon Wußte keine Entgegnung. Da sagte Ha« lorka schnell: „Die Versammlung entnimmt deinem Schweigen, daß auch du keinen anderen Rat weißt, als ansznharren!" Inzwischen hatte sich aber der Nachbar Manastes erhoben, ein kurzer, breiter Mann. Es war MoseS Bonfos, der Vater des starken Hajim — ehemals wie Manaste Tuchhändler in Sedano. „Es ist Sache der Regiöores, zu handeln!" rief er. „Wir brauchen stärkere Köpfe und gröbere Fäuste!" Es erwies sich, daß Manaste und MoseS Bonfos nicht die - einzigen waren, die diese Meinung vertraten. Immer mehr Blicke streiften den Hochsitz deS Rabbi. Aber Isaak ben Schechet saß unbeweglich. Der Vorsteher winkte mit der Hand den Lärm ab. „Ihr habt vergessen", sagte er hart, „daß Hunderte von Juden ihr Leben verloren haben! Ihr aber lebt, und eure Familien auch/ Jucht einer aus unserer Gemeinde hat einen Leibesschaden erlitten!" Rranasteö Gesicht wurde noch röter, er schluckte einige Male: „Es gibt aber Juden", entfuhr es ihm, ,F>ie ihr früheres Leben weitersühren dürfen. Diejenigen, die in Spanien geblieben sind! Vielleicht wäre cs der bessere Teil, zurückznkehren!" Ein eisiger Hauch ging durch das Zelt. Alle, welche soeben noch gestanden hatten, um anznöenten, daß sie ähnliches dachten wie Manaste, setzten sich schnell. Halorka aber sagte schneidend: „Wir mußten unser Hans gegen einen Esel, unsere Weinberge gegen einige Stücke Tuch eintauschen, um nur ein weniges von unserem Besitz mitnehmen ju können. Aber wenn du zurückkehrst, Manaste, so wirst du noch ärmer sein. Du wirst deinen Glauben abschwören müssen und ein verfluchtes Leben führen. Kein Licht darfst du am Sabbath entzünden, kein reines Hemd darfst du an diesem Tage anlegen. Wenn du zweierlei Kochgeschirr benutzt, so wird man dich anklagen. Du wirst den Ketzerrock tragen, man wird dich töten! Und wir, Manasie, wir werden dein Andenken vergessen und es vertilgen!" Manage nagte heftm an seiner Lippe, dann setzte er sich, ohne etwas zu entgegnen. Sofort erhob sich Levi Alfaro, der erste Stellvertreter des Vorstehers: „Manasteö Vorbringen dürfte erledigt sein!", meinte er wegwerfend. „Anderes ist wichtiger! Mein Sohn Inda ist zeitiger als sonst vom Strande zurückgekommen: seit dem Morgen ankert unweit der Küste ein Schiff!" „Es ist Sache der Regidores, zu handeln!“ Diese Nachricht hatte eine unvorhergesehene Wirkung zur Folge: bis auf wenige Ausnahmen sprangen alle Männer der Versammlung hoch. Von dem einzigen Wort „Schiff" schienen sie UebernatürlicheS zu erwarten, vielleicht waren sie von der Welt, dem Schicksal, und also auch von Gott, doch nicht vergessen! Alfaro merkte, welchen Irrtum er hervorgerufen hakte. „Das ist kein Grund zur Hoffnung/", rief er. Sofort malte sich in den vom Hunger und Unglück abgezehrten Gesichtern neue Enttäu« schung ab, Alfaro sah das, aber er glaubte, feine Besorgnis rrichL