Mannheim
Compact Memory

Central-Verein-Zeitung · 1936-05-14 · 20 (14.5.1936) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
15 (1936) - farbig
Issue
20 (14.5.1936)
Date
1936-05-14
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2277379-9449481-9449363--10359-9449004
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

9 entity mentions

Wodienpzuscbale f. RM 5®.-, Reisescheck dnrch sof. Änmldg. beim Plstyan-Büro, Berlin W IS. Pasanenstrafie 61. J 2 4906 Mimikry wirksam verhindert wird, erscheint durchaus zweifelhaft. VI. Das „Bekenntni s"prinzip der estnischen Regelung mit seiner fast völligen Abkehr von objektiven Nationsmerkmalen — durch ein ergänzendes Gesetz von 1934 sind allerdings gewisse Einschränkungen erfolgt — stellt den Höhepunkt der liberalen Nationsausfassung dar. Minoritätenrechtlich äußerst bemerkenswert ist nun, daß das deutsche Recht, das weltanschaulich aus dem entgegengesetzten Rassestandpunkt beruht, ebenfalls dem Willen des einzelnen, Jude zu sein oder nicht, in gewissem Umfange Bedeutung beimißt. Die Verwaltungspraxis des Reiches hat nämlich der inneren Abkehr vom Judentum gegebenenfalls Rechnung getragen, indem sie den „Nichtariern christlicher Konfession" den Zusammenschluß zu einer kulturellen Vereinigung gestattet hat. Die deutsche Gesetzgebung hat das „Bekenntnis" zur jüdischen Gruppe anerkannt, indem sie unter Umständen gewisse rassebiologische Nichtjuden nach deren Willen als Juden wertet. Naturgemäß unterscheidet sich das „Bekenntnis" nach deutschem Recht scharf von dem der Regelung Estlands. Während sich in Estland juristisch jeder der jüdischen Gruppe zurechnen kann, darf es in Deutschland nur ein abstammungsmäßig mit den „Juden" verbundener „Mischling ersten Grades". Während ferner in Estland das Bekenntnis in einer formlosen äußeren Erklärung besteht, muß es in Deutschland den gesamten inneren Menschen erfassen und demgemäß durch jüdische Religionszugehörigkeit oder Eheschließung mit einem Juden zum Ausdruck gebracht werden. Im Kern geht aber die objektivistische deutsche Regelung an der subjektiven Willensrichtung des einzelnen nicht ganz vorüber. * Berichtigung. Der letzte Satz von Absatz II des Artikels, „Wann und wo sind Juden Minderheit" in Nr. 18 der C.-V.-Zeitung muß mit den Worten beginnen: „Trotz des Versuchs der Minoritätenabkommen, mit dieser Praxis zu brechen . . In der Zeitschrift ,Jugend und Recht"' (Rr. 4 vom 10. April 1936, S. 92) inacht Bernd M. Servs auf die Bestimmungen über den Schutz der Minderheiten des am 18. Mai 1922 in Genf zwischen Polen und Deutschland abgeschlossenen Abkommens über Oberschlesien aufmerksam. Im Teil III des Abkommens über den Schutz der Minderheiten findet sich die Vorschrift des Artikels 71: „Die Juden dürfen nicht gezwungen werden, irgend welche Handlungen vorzunehmen, bie eine Verletzung ihres Sabbat in sich schließen, und sie dürfen keine Entrechtung erleiden, wenn sie sich weigern, am Sabbat vor den Gerichten zu erscheinen oder Rechtshandlungen vorzunehmen. Diese Bestimmung befreit die Juden nicht von den Pflichten, die Fällen deutschen Reichsangehörigen im Hinblick aus die Notwendigkeiten des Heeresdienstes, der nationalen Verteidigung oder der Aufrechterhaltuna der öffentlichen Ordnung obliegen. Deutschland erklärt, daß es nicht beabsichtigt, allgemeine oder örtliche Wahlen an einem Sonnabend vorzuschreiben oder zu gestatten; es darf keine obligatorische Einschreibung in Wählerlisten und dergleichen an einem Sonnabend stattfinden." Serve meint, daß eine derartige Bestimmung in dem Abkommen nichts zu suchen habe, und. führt die Aufnahme der Bestimmung darauf zurück, daß der Bevollmächtigte des Deutschen Reiches, damals Reichsminister a. D. Eugen Schiffer gewesen sei und daß unter dem Abkommen neben der Unterschrift Eberts die Unterschrift des Juden Rathenau stehe. Schiffer habe es verstanden, in einen offiziellen Staatsvertrag Vorteile für seine Rassegenossen aufzunehmen. Wenn im Jahre 1937 ein neues Abkommen zwischen Polen und dem Deutschen Reich geschlossen werden sollte, dann solle das „Deutschpolnische Abkommen über Oberschlesien" künftighin seinen Namen mit Recht führen und nicht eine von Juden für Juden getroffene Vereinbärung darstellen. Oer Negus in Palästina ’ Der Negus ist mit seiner Begleitung im Hasen von Haifa gelandet. An Bord des Kreuzers „Enterprise" wurde er im Aufträge des High Commissioner, Sir Arthur Wauchope, vom Distriktskommissar Gordon begrüßt. An Land schritt der Negus die Front einer Ehrenkompanie ab. Dabei wurde die abessinische Nationalhymne gespielt. Auf dem im Hafen von Haifa liegenden italienischen Dampfer „Carnaro", der aus Anlaß des italienischen Einmarsches in Addis Abeba geflaggt hatte, wurde gleichzeitig die italienische Nationalhymne gespielt. Dis jüdischen Frontsoldaten des British Empire Die in London und in einer Reihe anderer Städte Englands bestehenden Vereinigungen früherer jüdischer Frontsoldaten haben sich unter dem Namen „Verband früherer jüdischer Soldaten des British Empire" zusammengeschlossen und gehey nun daran, alle früheren jüdischen Soldaten in England, den Dominions, den Kolonien und Mandatsländern im Rahmen des Verbandes zu organisieren. An der Spitze des Verbandes stehen Lord M e l ch e t t, Oberst I. L e v e y und Oberst Goldrich. Ziele des Verbandes sind: 1. Schutz der Interessen der früheren jüdischen Soldaten im British' Empire. 2. Konstruktive -Hilfe für die Soldaten. 3. Errichtung eines Denkmals für die gefallenen jüdischen Soldaten. 4. Kampf gegen antijüdische Propaganda. In der jüdischen Oeffentlichkeit erwartet man, daß der Verband sehr aktiv sein und eine wichtige Rolle spielen wird. Unterhaltszuschüsse für ehemalige jüdische Beamte Im Ministerialblatt des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Innern (Nr. 22 vom 13. Mani 1936, Sp. 613/16) wird ein Runderlaß des RuPrMdJ. vom 4. Mai 1936 — Val2550/36 — veröffentlicht. Danach sind die Richtlinien des Neichsfinanzministers vom 3. März 1936 über die Gewährung von Unterhaltszuschüssen an jüdische ehemalige Beamte, die Frontkämpfer gewesen sind, auch für die Gemeinden, Gemeindeverbände und Körperschaften des öffentlichen Rechts verbindlich. Ueber die Richtlinien haben wir bereits in Nr. 13 der C.-B.-Zeitung berichtet. Klärung oder Richtungsstreit? Zum Zwiegespräch im Berliner Jüdischen Lehrhaus Auf der zweiten Donnerstag-Veranstaltung des Berliner jüdischen Lehrhauses sprachen Ena {■. Reichmann -Jungmann und Paul ' Eppstein über „Organisches und organi- ' sicrtes Judentum“. . Wenn die Diskussion über das Thema „Organisches und organisiertes Judentum" besonders lebendig verlief, so hat dies seine letzte Ursache darin, daß das zur Behandlung stehende Problem der allgemeinen Sehnsucht nach Rückhalt an einer echten jüdischen Gemeinschaft entspringt. Die Auseinandersetzung ging zunächst von einer Begriffsbestimmung organischen und organisierten Judentums aus. Beide Begriffe, so stellten die Gesprächspartner einheitlich fest, bilden keine Gegensätze zueinander. Die Frage, wann organisiertes Judentum organisch sei, hängt nach Eppstein davon ab, ob die Organisation den Po stulaten des Judentums entspreche. Eva Reichmann schält die Begrisfsbedeutung entwicklungsgeschichtlich heraus: organisches Judentum bestehe dort, wo ein alle Lebensbezirke umschließendes jüdisches Gemeinschaftsleben vorhanden sei, also etwa unter den Juden des Mittelalters, in den jüdischen Massensiedlungen des Ostens und in Palästina; organisiertes Judentum entstehe, sobald dieses umfassende Gemeinschaftsleben sich auslockere und der einzelne jüdische Mensch nicht mehr auf allen Lebensgebieten seiner jüdischen Gemeinschaft verhaftet, sondern in seine Umwelt eingegliedert sei. Dann blieben für den eigentlichen jüdischen Bereich nur einzelne Teilsunktionen übrig, und dieses „T e i l j u d e n t U m" müsse sich „organisieren", wobei man etwa an die Gründung des Berliner jüdischen „Kulturvereins" unter Zunz und Gans zur beginnenden Emanzipationszeit denken könne. Das so entstandene organisierte Judentum stelleaber auch nur eine Übergangserscheinung dar, die ihre Quellen aus dem gewachsenen „organischen" Judentum herleite und deren Einmündung Gegenstand des Gesprächs sei. Eppstein stellt als Zielsetzung die Einordnung in die jüdische Gesamtheit, die er als volkhast-religiöse Gemeinschaft ansieht, dar. Er erhebt die Frage, ob eine derartige echte Einordnung durch die Organisationen vermittelt werden könne? oder ob sie nur durch die einzelnen Menschen vorzunehmen sei, und präzisiert das Problem dahin: „Wie versuchen sich die Organisationen organisch zu erfüllen?" Ein knapper Aufriß des jüdischen Organisationswesens in Deutschland, den Eva Reichmann durch Verlesung repräsentativer Meinungsäußerungen der jüdischen Großorganisationen gibt, leitet die Beantwortung dieser Frage ein. Hierbei werden Stellungnahmen der weltanschaulichen Organisationen (Central-Verein, Frontbund, Zionistische Vereinigung) sowie der Jüdischen Gemeinde und des Kulturbundes angeführt. Allen diesen Organisationen wohne, so lautet die Schlußfolgerung Eva Reichmanns, dasStrebennach völliger Erfassung der ihnen zugehörigen Menschen inne. Dieser Behauptung stimmt Eppstein nur bedingt zu, da diejenigen Organisationen, die außerhalb des Politisch-Weltanschaulichen lägen, aus der Diskussion auszu scheiden wären. Denn das Streben des Kulturbundes nach Totalität sei dem Totalitätsanspruch einer weltanschaulichen Organisation deshalb nicht gleichzusetzen, weil der Kulturbund die jüdischen Menschen zwar in ihrer Gesamtheit, aber nur aus einem bestimmten Teilgebiet, nämlich dem der kulturellen Betätigung, erfassen wolle; ähnliches gelte für die Jüdische Gemeinde, die ursprünglich nur mehr oder weniger verwaltungsmäßige und kultusmäßige Sachausgaben gehabt hätte und erst in der allerletzten Zeit politisiert worden sei. Schließlich seien auch diejenigen Organisationen auszuschalten, die die Menschen zu T e i l z w e ck e n beruflicher, sozialer oder gesellschaftlicher Art (Logen) oder nach sonstigen besonderen Gesichtspunkten (Alter, Geschlecht, Heimat usw.) zusammensaßte. Die große Zahl dieser Vereine sei, so meint Eppstein, ein charakteristisches Zeichen für die individualistische Grundhaltu n g des jüdischen Menschen und sein Streben nach „Des-Anonymität". Von Bedeutung für die Unterhaltung seien lediglich die jüdisch-politischen Organisationen. Was meinen diese Organisationen, so fragt er, wenn sie das Wort „wir" gebrauchen? Diese Frage wäre überflüssig, wenn es eine organische Basis für alle jüdischen Gruppen gäbe; denn dann hätten alle Gruppen das gleiche Recht, sich aus dieser gemeinsamen Basis in möglichst großem Umkreise durchzusetzen. Eva Reichmann wendet sich zunächst gegen die von Eppstein vorgenommene Zweiteilung zwischen weltanschaulichen und sonstigen Organisationen. Beide Organisationssormen seren für das jüdische Leben und damit für die Betrachtung des Abends von gleicher Bedeutung. Gegenüber der abschätzenden Bewertung des vielfältigen jüdischen Vereinslebens sei eine Ehrenrettung des jüdischen Organisationswesens notwendig. Denn die zahlreichen jüdischen Organisationen hätten den Menschen einen starken Rückhalt gegeben und einen wirksamen Damm gegen die gemeinschaftsgefährdenden „zentrifugalen" Kräfte gebildet. Dies bestreitet Eppstein. Die Differenziertheit des jüdischen Vereinslebens habe eine zu starke Aufteilung der jüdischen Gemeinschaft zur Folge gehabt, was er am Beispiel der Logen darzulegen versuchte. Gegenüber der Skepsis gegen den jüdischen Organisationsaufbau weist Eva Reichmann darauf hin, daß ja auch der Zionismus in O r g ani s ati o n s - form in die Welt getreten sei. Das Gespräch geht nun von einer Erörterung über die Struktur jüdischen ' Gemeinschaftslebens zu einer Untersuchung der indischen Inhalte über. Wie verhindert man, so fragt Eppstein, eine Erstarrung der Organisationen, was kann man dem einzelnen Menschen geben, für den ja die Bindung an die Organisation nicht letzter Maßstab sein soll, sondern der sich dem jüdischen Ganzen zu verbinden trachtet. Daß die religiöse Betätigung im Sinne einer „Orthopraxie", wie sie im Lehrhausgespräch der vergangenen Woche anempsohlen worden war, keine Allgemeinlösui^g brinen könne, wird von beiden anerkannt. Auch ür eine inhaltliche religiöseBindung sei, wie einzelne Lehrhausgespräche des Winters gezeigt hätten, die Zeit nicht reif. Pädagogische Ansatzpunkte bildeten, meint Eppstein, Elternhaus, Schule und Bund. Die hierfür denkbaren Erziehungsgrundsätze ließen sich nach zwei Begrisfspaaren scheiden: orthodox-liberal, zionistisch-nichtzionistisch. Zwischen den Vertretern der beiden erstgenannten Gruppen sei eine Verständigung nicht denkbar, da die Orthodoxie von vornherein die Legitimität ausschließlich für sich in Anspruch nähme. Zu untersuchen sei daher nur die Frage einer gemeinsamen Basis von Zionisten und Nichtzionisten. In der Praxis sei man bereits zu einer Kooperation dieser beiden Richtungen vorgestoßen: Nichtzionisten arbeiten mit großer Einsatzbereitschaft am Palästina-Aufbau mit, während andererseits auf zionistischer Seite die Wichtigkeit der Diaspora nicht bestritten und ein Totalitätsanspruch nicht erhoben werde. Eva Reichmann warnte davor, in dieser praktischen Zusammenarbeit gleichzeitig ein Verschmelzen der Grundauffassungen zu sehen. Es sei davon auszugehen, in welchem Umfange uns die Gesetze unseres Handelns durch unmittelbare Lebensfragen vorgeschrieben würden, und daß daher die Möglichkeit einer ideenmäßigen Entscheidung nur bedingt bestehe. Bei einer Freiheit der Entscheid u n g würden auch die Unterschiede wieder deutlicher in Erscheinung treten. Selbstverständlich bestehe eine letzte Verbundenheit zwischen den verschiedenen Auffassungen durch das Bewußtsein, im tiefsten eine Einheit zu bilden. Nun gab Eppstein dem bis dahin „organisch" verlaufenen Gespräch eine Wendung ins „Organisatorische", die im Interesse einer sachlichen, undemagogischen Betrachtungsweise des Lehrhauses außerordentlich bedauert werden muß. Er hielt nämlich eine ziemlich populär gefaßte Rede gegen das Beharrungsvermögen der Organisationen, die den sachlich längst überholten Gegensatz zwischen Zionismus und Nichtzionismus künstlich ausrechterhielten, um ihre eigene Position nicht zu verlieren. Es sielen Worte wie' „Syndikuswirtschaft", die den Weg zur längst reis gewordenen organisatorischen Einheit versperre. Für diesen Weg zu einer neuen, parteibesreiten Einheit gab Eppstein ein überraschendes Rezept: die Eingliederung in die zionist isch e Bewegung, da sich alle sachlich noch bestehenden Unterschiede „innerzionistisch auslösen ließen". Aus diese weder sachlich noch logisch gerechtfertigte Attacke erklärte Eva Reichmann mit Ruhe und Würde zunächst, daß sie in der Bewertung vereinsegoistischer Motive durchaus mit Eppstein einig gehe und sich insoweit in keiner Weise durch seine Angriffe getroffen fühle. Sie wies auf den Widerspruch hin, daß Eppstein am Anfang des Gesprächs das Postulat der Einordnung in die volklich-religiöse Gesamtheit gesehen habe und nun diese Forderung in eine Einordnung in den Zionismus einenge, nachdem er in anderem Zusammenhänge dessen Totalitätsanspruch abgelehnt hätte. Sie betonte nochmals eindringlich, daß sie Gegensätze nicht aus ewig fest legen wolle, sondern gleich ihm von einer jüdischen Grundstimmung ausgehe. Bon diesem gemeinsamen Ausgangspunkt aus seien jedoch verschiedene Wege möglich, nämlich der stärker aus Palästina und der stärker auf die Diaspora gerichtete. Schließlich bezweifelte sie die Berechtigung, eine derartig unspezisische Auffassung, wie Eppstein sie Umrissen hätte, als Zionismus zu bezeichnen; sie würde diese Konzeption schlechthin jüdisch nennen. Daß aber das Bemühen zur Einheit durch das Formalbekenntnis zum Zionismus nicht einen Schritt weiterkäme, zeigte sie an einer besonders scharfen Kritik, die ein revisionistischer Jügendbund anläßlich der Palästina-Unruhen an der Haltung prominenter Zionisten geübt hatte. „Die Organisationen und die Ideen werden bleiben, es wird zwischen ihnen kein Kampf sein und keine Kirchhossstille herrschen, sondern sie werden sich miteinander, getragen von einem gemeinsamen jüdischen Lebensgefühl im geistigen W e t t st r e i t messen." Der Abend hatte dadurch eine besondere Prägung erhalten^ daß. eine Verbindung zwischen den aktiven Partnern des Gesprächs und den Zuhörern in neuartiger Weise herbeigeführt worden war, indem den Zuhörern bei Beginn der Unterhaltung anheimgestellt worden war, schriftlich niederzulegen, was sie sich unter diesem Thema vorgestellt hätten. Selbstverständlich konnte der Abschluß des Gesprächs keinen Abschluß der Auseinandersetzung selbst bilden. Es war jedoch ungeheuer reizvoll, wie im ersten Teil des Gesprächs versucht wurde, die Eigentümlichkeiten jüdischen Gruppenlebens zu durchdrungen. Es gilt hier, in Ermangelung einer jüdischen Gesellschaftslehre, noch viel Neuland zu erobern, und die soziologische Untersuchung des jüdischen Organisationsausbaus bildet einen wertvollen Beitrag hierzu. Vielleicht kommt man dem Problem noch näher, wenn man von allgemeinen Grundformen menschlichen Gruppenlebens ausgeht und von hieraus zu den besonderen Tatbeständen der jüdischen Gesellschaft verstößt. Auf die Schlußdarlegungen Eppsteins läßt sich sachlich schwer etwas erwidern: versteht man unter Zionismus eine Bewegung, in die alle Strömungen jüdischen Gegenwartsgeschehens eingesangen sind, so spitzt sich das Problem zu der rein terminologischen Frage zu, ob man einen derartigen denaturierten Zionismus noch als Zionismus bezeichnen soll. Da doch aber Begriffe dazu da sind, um als Unterscheidungsmerkmale zu dienen, so versteht man unter Zionismus im allgemeinen eine besondere Art jüdischen Gemeinschaftslebens, nämlich diejenige, die den Schwerpunkt einseitig aus den Aufbau Palästinas legt. Einer derartigen Auffassung steht eine andere Konzeption gegenüber, die n e b e n d e r selbstverständlichen jüdischen Gebundenheit und P a l ä st i n a b e j a h u n g die Existenz des Diasporajudentums mit seiner W e l t o f s e n h e i t für gleichermaßen lebenswert hält. Es war unklar, warum Eppstein die äußerliche Tatsache daß es für diese nichtzionistische Konzeption keine positive Bezeichnung gäbe, als erheblich anzusehen schien. Wenn Eva Reichmann auf die Richtungsunterschiede hinwies, so tat sie dies nicht, um „Gegensätze" zu verewigen, sondern um die Problemstellung sauber und unverfälscht herauszuarbeiten. Diese intellektuelle Redlichkeit wurde leider nicht so gewürdigt, wie sie es verdient hätte. vr. WernerRosenstock. 1/1 AI IDlBRI UrA'CrUE in allen führenden wasche-ge schäften KLAUDEK”WA3inE Wäschefabrik rosa klauber / München KLAUBER-WÄSCHE \

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.