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Central-Verein-Zeitung · 1936-05-14 · 20 (14.5.1936) · p. [Seite]

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
15 (1936) - farbig
Issue
20 (14.5.1936)
Date
1936-05-14
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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ALLGEMEINE ZEITUNG DES JUDENTUMS Geschäftsstelle (Verlag, Sehriftleitung, Anzeigenannahme, Vertriebsabteilung): Berlin W15, Emser Strasse 42. Fernsprecher: J2 Oliva 8141—45. Telegrammadresse: Centralglauben, Berlin. Postscheckkonto: Beriin7034A Die „C.-V.-Zeitang“ erscheint wöchentlich am Donnerstag. Redaktionsschluss: Dienstag. Bestellungen nimmt jedes Postamt nid die Geschäftsstelle entgegen. Zustellung erfolgt durch die Post, die die Gebühren durch den Postboten erhebt. — Bezugsgebuhren: Abonnement vierteljährlich 99 Rpf. (Ausland 2,30 RM, umgerechnet in die Landeswährung) einschliesslich Zustellgebühren. Einzelnummer 10 Kpf. (Ausland <au Kpt.j. Im Falle höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Nachlieferung oder Rückvergütung der gezahlten Beträge. — Anzeigengebühren: Preisliste 5 gültig. Die 12gespaltene Millimeter-Zeile 20 Rpf., für Stellengesuche 10 Rpf., für Familienanzeigen 16 Rpf., weitere ermässigte Grundpreise siehe Preisliste. Einzelanzeigen nur gegen Vorauszahlung. — Anzeigenschluss: Dienstag. Platze und Datenvorschriften ohne Verbindlichkeit. H W ist Jude? Eden über die Aufgabe Malcolms Von Dr. Kur I. Die jüdischen „Minderheiten" sind Gruppen, die natürlich aus Juden bestehen*). Wer aber ist „Jude" int Rechtssinne? In Deutschland vor allem jede Person, die „von mindestens drei der Rasse nach volljüdischen Großeltern abstammt". In Osteuropa gilt keine Rassegesetzgebung; doch rst in den minoritätenrechtlich gebundenen Staaten des Ostens die Zugehörigkeit des einzelnen zur jüdischen oder einer sonstigen Minderheit aus anderen Gründen bedeutungsvoll. Hängen doch hiervon Umsang und völkerrechtlicher Schutz der Minderheitenrechte ab. Wer ist also in den Oststaaten Jude? Die Minoritätenabkommen schweigen. Den Gesetzgebungen der verpflichteten Staaten bleibt es somit überlassen, in welcher Weise sie die Zugehörigkeit des einzelnen zur jüdischen Minderheit bestimmen wollen. II. Am nächstliegendsten erscheint es, zur Bestimmung der Minderheitszugehörigkeit an die Religion anzuknüpfen und zu sagen: Der „jüdischen" nationalen Minorität gehört jeder an, der „israelitischer" Religion ist. Aber dm derartige Regelung — von den russischen Zionisten übrigens schon vor Abschluß der Minderheitenverträge gefordert — hat nur das litauische Recht getroffen. In den übrigen minoritätenrechtlich gebundenen Staaten hat man dagegen Religion und Nation getrennt. Man wollte dadurch die Assimilation fördern und es gleichzeitig vermeiden, daß den „jüdischen" nationalen Gruppen solche Personen zugerechnet werden, die sich nur als Angehörige der „israelitischen" Religionsgemeinschaft betrachten. Infolgedessen unterscheiden die Volkszählungen vieler durch die Minderheitenabkommen gebundener Staaten zwischen „Israeli-, ten" und „Juden". „Israeliten" sind die Bekenner der jüdischen Religion, während die Mitglieder der nationalen jüdischen Minderheit „Juden" heißen. Nicht alle „Israeliten" sind demnach. „Juden". Vielmehr kennt die Statistik der osteuropäischen Staaten „Israeliten", die der „Nationalität" nach entweder der Mehrheitsbevölkerung oder einer anderen als der „jüdischen" Minderheit angehören. So finden sich in der Tschechoslowakei rund 50 Prozent der „Israeliten" nicht in der „jüdischen" Minderheit, sondern in der tschechischen Majorität oder in den deutschen und ungarischen Minoritäten. Umgekehrt kommt es vor, daß Personen, die nicht der „israelitischen" Religion angehören, Mitglieder der „jüdisch"-nationalen Gruppe sind. Ein Beispiel liefern die sog. Bundisten, die. -thilweis^ aus der „israelitischen" Re- *) Vgl. die Aufsätze „Minderheit, Die Entwicklung eines Rechtsbegriffes" und „Wann und wo find Juden Minderheit" des gleichen Verfassers in Nr. 16 und 17 der C.-D.-Zeitung. Diese Nummer umfasst 22 Seiten Sie enthält u. a.: Hauptblatt: Brasilien und Argentinien, von Dr. £. R—z. 1. Beiblatt: Schnitzler-Abend im Berliner Kulturbund, von Dr. Hugo Lachmanski. — Zwischen Schule und Leben. 2. Beiblatt: Schalem Alejchem zum 20. Todestag, von Leo Hirsch. 3. Beiblatt: Zum Tode Oswald Spenglers, von Dr. Ernst Fraenkel. — Besuch in Amsterdam, von Max Osborn. — Sportblatt. 4. Beiblatt: Palästina-Umschau. 5. Beiblatt: Wirtschaft der Woche. StiUschweig ligionsgemeinschaft ausgetreten sind, sich aber der Nationalität nach als Angehörige der „jüdischen" Minderheit betrachten. Wer ist denn nun positiv „Jude", wenn es negativ nicht der „Israelit" ist? Entscheidet hierüber die Abstammung? Oder ist die Sprache maßgebend? Vielleicht muß man ganz andere Merkmale heranziehen? HI. Die Statistik Rumäniens hat sich für die Abstammung entschieden. „Jude" im nationalen Sinne ist hiernach, wer jüdischer Abstammung ist, mag er zur „israelitischen" Religion gehören oder nicht. Man darf diese Regelung in keiner Weise mit dem Rasseprinzip der deutschen Gesetzgebung gleichsetzen. Das Rasseprinzip ist Ausdruck einer vom Liberalismus abweichenden neuen Weltanschauung, während es sich bei der rumänischen Regelung nur um die technische Durchführung der im Geist des 19. Jahrhunderts gehaltenen Minderheitenverträge handelt. Abgesehen von Rumänien hat man in den minoritätenrechtlich gebundenen Staaten das Abstammungsprinzip jedoch nicht rezipiert. Ausschlaggebend hierfür waren in der Hauptsache technische Schwierigkeiten. Zwar ist bei den Juden die Abstammung in der Regel verhältnismäßig leicht festzustellen. Bei den Angehörigen anderer nationaler Gruppen sah sich aber die osteuropäische Statistik vor fast unlösbare Aufgaben gestellt. Welcher Minderheit sollte sich beispielsweise in der Tschechoslowakei eine Person zurechnen, deren Vater polnischer, deren Mutter vielleicht ungarischer Abstammung war? Wie sollte überhaupt die Nationalität der Eltern ermittelt werden? IV. Um diese Schwierigkeiten zu vermeiden, haben die meisten minoritätenrechtlich gebundenen Staaten an die Sprache antzeknüpft. „Jude" Ist hiernach der, der hebräisch, jiddisch oder spaniolisch spricht, gleichgültig welcher Abstammung oder Religion er ist. Indes ergeben sich auch bei dieser Regelung ähnliche technische Schwierigkeiten wie bei Ermittlung^ der Abstammung. Denn welche Sprache 'eine Person spricht, ist objektiv in mehrsprachigen Gebieten oft kaum festzustellen. Das mag auf den ersten Blick befremden, wird aber sofort am Beispiel der Balkanjuden deutlich: Etwa in der Türkei trifft man nämlich auf Juden, deren K i n d h e i t s spräche türkisch, griechisch, armenisch, französisch, deutsch oder spaniolisch ist — je nach der Erziehung. Gleich mannigfaltig ist die Haushaltssprache — je nach der jeweiligen Hausangestellten. Aehnlich steht es mit der Umgangs spräche — je nach dem Umgang. Die Familienspräche ist in der Regel französisch, deutsch oder spaniolisch — je nach der Vorbildung. Ist einer der Ehegatten aschkenasischer Jude, der andere sefardischen Ursprungs, so ergeben sich unter den Ehegatten und zwischen Eltern und Kindern die seltsamsten in den verschiedensten Idiomen geführten Gespräche. Oft wird ein Satz spaniolisch begonnen und französisch beendet. Wie diese Sprachen gesprochen werden, steht auf einem anderen Blatt. Rechtlich erheblich ist nur, daß sie gesprochen werden. Welche Sprache spricht nun der einzelne? Objektiv richtig wird er es selbst nicht sagen können. Infolgedessen ist man mehr und mehr dazu übergegangen, als Surrogat der objektiven Sprachenfeststellung die Erklärung des einzelnen, welche Sprache er spreche, genügen zu lassen. Theoretisch ist nach diesem System also „Jude", wer jiddisch spricht; praktisch aber ist es der, der erklärt, jiddisch zu sprechen. Darf d die Sprachenerklärung auf ihre Richtigkeit nachgeprüft werden? Das O b e rschlesienabkommen verneint diese Frage; dagegen ist beispielsweise in der Tschechoslowakei die Nachprüfung zulässig. Zu beachten, ist aber, daß die tschechischen Im Unterhaus fragte der Abgeordnete Mander den Außenminister Eden, welche Aktion der Oberkommissar des Völkerbundes für Auswandererfürsorge ergriffen hat, um den nichtarischen Auswanderern aus Deutschland zu Helsen, sich in neuen Ländern seßhaft zu machen. Außenminister Eden erwiderte, nach einer Mitteilung des Generalsekretärs des Völkerbundes an die Regierungen habe Oberkommissar General Sir Neill Malcolm bereits die notwendigen Schritte zur Erfüllung der ihm vom Völkerbundsrat übertragenen Pflichten ergriffen; z. B. habe er Beratungen mit den verschiedenen Regierungen über die Möglichkeit der Niederlassung und der Beschäftigung der Auswanderer ausgenommen. Er stehe auch mit den privaten Gesellschaften, die sich mit Auswandererhilfe, Arbeitsbeschaffung und Wandererschutz befaßen, in Verbindung. Eetzrte Palästina-Nachrichten Ungeachtet des arabischen Ultimatums, in dem die Ankündigung der völligen Einstellung jüdischer Einwanderung in Palästina bis zum 15» Mai gefordert wird, hat High Commissioner Sir. Arthur Wanchope der Jewish Agency mitgeteilt, das er die neue Arbeiter - Einwanderungsschedule bewilligt habe. Die Zahl der auszugebenden Zertifikate werde zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben werden. Zwischenfälle in Jaffa Am Abend des 11. Mai ist es in Jaffa bei einer Kundgebung der arabischen Jugend zu Ruhestörungen gekommen. Es wird berichtet, daß drei Personen hierbei verwundet wurden. Die Behörden haben daraufhin die Wiedereinführung des Zwangstorschlusses bei Sonnenuntergang in Jaffa verfügt. Nach dem Eintreten der Polizeistunde darf sich niemand in demStraßen aufhalten. Oie arabische Streikbewegung Wie soeben bekannt wird, hat der Großmufti von Jerusalem, Hadschi Omin el Hufseini die Landeskonferenz der arabischen Streikkomitees am Donnerstag mit einer in sehr erregtem Tone gehaltenen Ansprache eröffnet, in der er erklärte, es fei das Ziel der Juden, die Araber aus Palästina zu vertreiben und an der Stelle der Omar- Moschee den Tempel wieder aufzubauen. Der Mufti rechtfertigte sich sodann gegenüber den gegen ihn von arabischer Seite gerichteten Vorwürfen und versicherte, er gebe die Hälfte seiner Einkünfte für die arabische nationale Bewegung. Der Sekretär des Arabischen Nationalen Komitees, Aunis Bey Abdul Hadi, unterbreitete sodann die bekannten Refolutwnen über Steuerboykott gegen die Regierung und Wirtschaftsboykott gegen die Juden. Aus Jerusalem, Haifa, Jaffa und anderen Städten liegen Meldungen vor, daß sich unter den „Israeliten" der Nachprüfung nicht unterliegen, sofern sie sich der „jüdischen" Gruppe zurechnen. Ihre Sprachenerklärung kann also nur kontrolliert werden, wenn sie sich etwa auf die deutsche oder ungarische Sprache bezieht. V. Daß ein Ermittlungsverfahren die im Einzelsall „wirklich" gesprochene Sprache ans Licht bringt, ist wenig wahrscheinlich. Wie sollten die feststellenden Behörden „die" Sprache des einzelnen feststellen können, die der einzelne selbst nicht objektiv richtig anzugeben vermag! Faktisch hängt die Bestimmung der Sprache und damit die Minderheitszugehörigkeit also allein von der Erklärung des einzelnen ab. In der Regel wird jeder die Sprache der Nationalität wählen, der et sich angehörig fühlt. Im Grunde ist es also hiernach das Nationalgefühl des einzelnen, das über seine Nationszugehörigkeit entscheidet. Diese Erkenntnis wurde bereits 1910 von dem Wiener Professor B e r n a tz i k klassisch formuliert. Die Gesetzgebung Estlands arabischen Kaufleuten und Handwerkern eine scharfe Bewegung gegen den Streik geltend macht. Das Vorgehen der arabischen Führer wird als „abenteuerlich und unverantwortlich" erklärt, und es wird darauf hingewiesen, daß zahlreiche arabische Kaufleute infolge des Streiks bereits ruiniert sind. _ Englische Stimmen Die „Times“ zur Erklärung des englischen Kolonialministers Die „Times" beschäftigte sich in einem Artikel mit der Erklärung des englischen Kolonialministers Thomas zu der Frage der arabischen Forderungen gegen die jüdische Einwanderung. Das Blatt schreibt unter anderem: „Die Araber wünschen eine Regelung durchzusetzen, daß keine jüdische Einwanderung in Palästina erlaubt werden solle; zum mindesten, bis sie ihre Forderung in London vertreten haben. Hier fordern sie etwas Unmögliches. Die Vorbereitungen für die Landung jüdischer Kolonisten werden viele Monate im voraus getroffen, und ihre Ansiedlung geht nach einem genauen Plan vor sich. Außerdem sind britische Politik und Verantwortlichkeit in dieser Angelegenheit klär. Der Kolonialminister hat im Unterhaus kürzlich ausdrücklich, erklärt, daß sich dfe Regierung nicht durch Unruhen, oder irgendwelche Drohungen von ihrer Politik werde abbringen lassen. Beide Bevölkerungsteile haben sehr gute Eigenschaften, und die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, daß sie ' zeitweise, wenn sie den Fanatismus ruhen lassen, harmonisch zusammenleben können, indem jede Gruppe ihre eigentlichen Qualitäten zum beiderseitigen Nutzen verwendet. Kürzlich wurde im Parlament festgestellt, daß der augenblickliche Ueberschuß der Palästina-Regierung in Höhe von sechs Millionen Pfund hauptsächlich der jüdischen Sparsamkeit und Aktivität zu verdanken ist. Die Unruhen in Jaffa und die in anderen Hafenorten noch bestehende Spannung sind allerdings deutliche Zeichen dafür, daß der Fortschritt längs a m fein wird und daß die Wage sorgfältig im Gleichgewicht gehalten werden muß." Anfrage im Unterhaus über die Lage in Palästina In der Sitzung des Unterhauses vom 11. Mai richtete der Abgeordnete Sir Percy Harris an den Minister für die Kolonien die Frage, ob, er eine Erklärung über die Unuhen in Palästina abzugeben habe; ob Truppen aus Aegypten nach Palästina im Zusammenhang mit diesen Unruhen entsandt worden seien und wie die neuesten Informationen über die Lage lauteten. Die Anfrage wurde an Stelle des Kolonialministers von dem Schatzminister des Königlichen Haushalts, Sir George Penny, beantwortet. Seit der Erklärung, die der Minister für die , Kolonien am 6. Mai abgab, seien Meldungen über einige unwesentliche Ruhestörungen eingetroffen; der arabische Streik dauere an. Als Vorbeugungsmaßnahme sei die palästinensische Garnison zeitweilig verstärkt worden. hat 1925 daraus die äußerste juristisch mögliche Konsequenz gezogen. Nach estnischem Recht entscheidet nämlich über die Zugehörigkeit zu einer Minderheit allein die freie Erklärung des einzelnen, daß er dieser oder jener Nationalität anzugehören wünsche. Diese Erklärung — das sogenannte „n at i onale Bekenntnis" — wird in ein besonderes „Nationalregister" eingetragen. „Jude" ist hiernach jeder, der mit seinem Willen im Register der jüdischen Minderheit geführt wird, mag er jüdischer Abstammung, „israelitischer" Religion sein oder nicht, mag er jiddisch, estnisch, deutsch oder eine andere Sprache sprechen — mag er sich innerlich zur jüdischen Gruppe gehörig fühlen oder ihr nur aus -opportunistischen Gründen beigetreten sein. Entsprechend ist der Austritt aus der Minderheit und der Uebertritt von einer nationalen Gruppe zur anderen durch einfaches „nationales Bekenntnis" möglich. Lediglich dann ist eine nationale Gruppe zur Zurückweisung eines Aufnahmeantrages befugt, wenn der Antragsteller vorher schon einmal aus dieser Minderheit ausgetreten ist. Ob dadurch die nationale

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