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Central-Verein-Zeitung · 1936-04-16 · 16 (16.4.1936) · p. [Seite]

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
15 (1936) - farbig
Issue
16 (16.4.1936)
Date
1936-04-16
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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Sachgemässe und schleunige Durchführung Ihrer II IlCUf flllllEDIIftlf* nach Palästina u. H UO VvllNULlf UNll anderen Ländern Geschäftsverkäufe — Vermögensliquidation Tauschobjekte Amtsger.-Rat a. D. Dr. Aschner Oberreg.-Rat a. D. R. Kenianer Berlin W 15, Meinekestr. 9 / Telefon: J 1 Bismarck 2856 neben d. Palästina-Amt / 9V2 bis 13 ühr u. 16V- bis 19 Uhr Eigene Repräsentanzen in Palästina Rechtsgrundsätze einzusühren, hätte stark verstimmt werden können. III. " ‘ Das Ende des Weltkrieges bringt Bewegung in die Stagnation der ostjüdischen Massen. Wilson verkündete das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Gruppen, die bei der künftigen Grenzziehung in fremden Staaten verbleiben müßten, wie etwa die Juden, sollten als Ersatz des Selbstbestimmungsrechts die völkerrechtliche Garantie ihrer bürgerlichen, politischen und nationalen Rechte erhalten. Der Friedensschluß Hat der Welt die verheißenen Ideale nicht gebracht. Die Antithese vom Recht des Siegers verdrängte gar bald die These von der Selbstbestimmung der Nationen. Aber bei Beendigung des Krieges hofften die Ostjuden gleich den anderen Völkern auf restlose Durchführung aller Versprechungen.; Was ersehnte die ostjüdische Masse? Gleichberechtigung — aber eine Gleichberechtigung, die nach Form und Voraussetzung völlig von derjenigen abweichen sollte, die das 19. Jahrhundert dem Westjudentum gebracht hatte. Die westeuropäische Emanzipation war in Form eines st a a t srechtlichen Aktes erfolgt.. Die Gleichberechtigung des 0 st judentnms sollte in gedanklicher Fortführung der „Intervention ä'bumanite" und in Anpassung an die Wilsonschen Gedankengänge durch Völker rechtliche Verträge gewährleistet werden. Dem Westjudentum hatten die Nationalstaaten Parität nur unter der Voraussetzung seiner ethnischen Selbstaufgabe und Atomisierung zugebilligt. Die Ostjuden hingegen weigerten sich, den Nationalitätenstaaten einen derartigen Preis für ihre Gleichberechtigung zu zahlen, ja sie forderten geradezu Anerkennung und Rechtsschutz ihres national-kulturellen Eigenlebens. Nicht staats rechtliche Gleichberechtigung der Individuen, sondern Völkerrechtliche Emanzipation als Gruppe, so lautete ihr Postulat. IV. Um diese Forderungen bei der Friedenskonferenz anzumelden, mußte sich das ^,Volk ohne Land", däs durch keinen Staat vertreten war, erst eine eigene „diplomatische" Vertretung schassen. Deshalb konstituierten sich die Wortführer der östlichen Diaspora im März 1919 mit einigen anderen jüdischen Gruppen in Paris zu dem „Comit6 des Delegations Juives“, das unter der weitsichtigen und energischen Leitung Leo Motzkins die Kooperation mit der Friedenskonferenz ausnahm. Die Westjuden hingegen waren weit davon entfernt, für sich selbst Minderheitenrechte zu fordern. -Gleichberechtigung genossen sie; sollten sie etwa nationale Rechte verlangen, auf die ihre Väter bei der Emanzipation verzichtet hatten? Für die Westjuden, die ihre innere Verbundenheit mit den Staätsnationen eben erst aus den Schlachtfeldern unter Beweis gestellt hatten, war ein derartiger Gedanke kaum vorstellbar. So beschränkten sie sich daraus, die Wünsche ihrer osteuropäischen Glaubensgenossen bei den Alliierten zu unterstützen. Die ostjüdischen Vertreter stellten ihre Forderungen jedoch nicht nur im Interesse des eigenen Volkes, sondern als Wortführer aller nationalen Minderheiten. Damit war die ostjüdische Frage zum Bestandteil eines allgemeinen Problemkreises, zum Bestandteil des N a t io n a l.i t ä t e n p rodle m s geworden. V. Das Nationalitätenproblem sollte im Prinzip folgendermaßen gelöst werden: die osteuropäischen Staaten sollten sich durch völkerrechtliche Verträge verpflichten, den Angehörigen der Minderheiten bürgerliche, politische und — in gewissem Umfang — nationale Rechte zu gewährleisten. Bei Verletzung dieser Rechte sollte an Stelle der alten „Intervention d'lmmanite" ein Prozeßverfahren vor dem Völkerbund oder dem Haager Weltgerichtshos in Gang gesetzt werden können. Diese Pläne stießen zunächst auf den ent- Auslandsnachrichten Neuestes aus Polen Im polnischen Agrarministerium ist man augenblicklich mit der Ausarbeitung der Durchführungsverordnung zum Schächtgesetz beschäftigt. Die Verordnung soll bis zum 1. August erscheinen und zusammen mit dem Gesetz am 1. Januar 1937 in Kraft treten. Wie mitgeteilt wird, ist bisher in 29 Städten ein gänzliches Schächtverbot eingeführt worden. Dort wird eine rituelle Schächtung nur dann erlaubt werden, wenn, wie es im Schächtgesetz vorgesehen ist, der Anteil der jüdischen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung der Stadt mehr als 8 pCt. ausmacht. In Przhtik fand zum ersten Male nach den bekannten Vorfällen ein Markt statt. Er wurde aber nicht auf dem Marktplatz, sondern außerhalb der Stadt abgehalten. Juden nahmen nicht daran teil. Entsprechend einer Verordnung der Behörden werden in Zukunft Märkte in Przhtik nicht mehr erlaubt werden.' Der Führer der Tumultanten von Przhtik, Stanislaw Korczak, wurde aus dem Gefängnis entlassen. Sechs Juden, die wegen der Vorfälle angeklagt sind, sich aber bisher in Freiheit befanden, wurden verhaftet. Von den 14 angeklagten Juden sind zehn wegen Teilnahme an Straßenschlägereien, zwei wegen Abfeuern von Revolverschüssen, die keinen Schaden verursacht haben, und einer wegen Erschießung eines Bauern angeklagt. Von den 42 nichtjüdischen Angeklagten sind 35 verhaftet. Unter den 120 Zeugen befinden sich 65 Juden. Jugoslawien In Belgrad fand ein Kongreß des Verbandes der jüdischen Gemeinden im Königreich Jugoslawien statt, an dem 198 Delegierte aus 82 . Gemeinden teilnahmen. Zu der Tagung des Verbandes, der die gesetzlich anerkannte höchste Repräsentanz des jugoslawischen Judentums darstellt, waren als Vertreter des Königs der Vizepräsident der Skupschtina und ein Vertreter des Kultusministeriums zugegen. Auf dem Kongreß wurde die Lage der Juden in Jugoslawien erörtert und eine Entschließung angenommen, die sich gegen die in letzter Zeit hervortretenden antijüdischen Strömungen wendet. Auch das Problem der Berufsumschichtung wurde erörtert und es wurden wichtige Beschlüsse gefaßt, um die jüdische Jugend Jugoslawiens produktiven Berufen zuzuführen. Es wurde ein neuer Vorstand des Verbandes gewählt, an dessen Spitze R.-A. Dr. Friedrich .Pops aus Belgrad steht. Gleichzeitig fand in Belgrad eine Tagung jugoslawischer Rabbiner statt, an der 15 Rabbiner teilnahmen. Es wurden aktuelle Fragen des Rabbinerstandes in Jugoslawien behandelt. Litauen Der Präsident von Litauen hat drei Juden für ihre Verdienste im litauischen Unabhängigkeitskampf den Unabhängigkeitsorden verliehen. Die drei Ausgezeichneten gehörten der kleinen Gruppe litauischer Bürger an, die 1918 als erste dem Ruf der Regierung zur Schaffung einer litauischen Miliz folgten und dadurch zur Aufrechterhaltung der Ordnung entscheidend beitrügen. Ungarn Reichsverweser von Horthy verweilte mit seiner. Gemahlin im Atelier des bekannten jüdischen Bildhauers Josef R o n a in Budapest, zu dessen Schöpfungen das Reiterstandbild von Prinz Eugen von Savoyen gehört. Seine monumentale Moses-Statue fand besonders das Gefallen des Reichsverwesers. Der Künstler, der bereits im 76. Lebensjahre steht, hat viele Medaillen von Ausstellungen errungen. Zahlreiche große Statuen von ihm sind in der Hauptstadt und in Provinzstüdten aufgestellt. Amerika Anläßlich des 50jährigen Bestehens des Synagogenvereins Bne Scholaum in Brooklyn sandte Präsident R o o s e v e l t an die Vereinigung ein Gratulationsschreibem Staatsangehörigkeit durch Aberkennung oder durch Widerruf der Einbürgerung, so erlischt zugleich die Bestallung. Eine auf Gruyd der bisherigen Gesetze erteilte Approbation als Tierarzt gilt als Bestallung. Im Deutschen Reich gibt es gegewvärtig etwa 100 jüdische Tierärzte. schiedenen Widerstand der von ihnen betroffenen Staaten. Völkerrechtliche Verpflichtungen zu Lasten nur einzelner und nicht aller Mächte, so erklärten die osteuropäischen Regierungsvertreter, stellten für die passiv Beteiligten eine unannehmbare Souveränitätsverletzung und Diskriminierung dar. Außerdem,'so meinten sie weiter, würden bei Gewährung nationaler Rechte die nationalpolitischen Reibungen zwischen Mehrheit und Minderheit nur vergrößert werden. Die Einwände der Oststaaten drangen jedoch nicht durch. Clemenceau und Wilson nötigten schließlich diewiderstrebendenStaaten zur Signatur des geplanten Vertragswerkes. Am 28. Juni 1919 Unterzeichnete Polen den ersten Minderheitenvertrag. Andere Staaten folgten. Außer Polen haben Jugoslavien, die Tschechoslowakei, Rumänien, Griechenland, Oesterreich, Bulgarien, Ungarn und die Türkei vertraglich Minderheitenverpflichtungen übernommen. Ferner haben Albanien und. die baltischen Staaten vor dem Völkerbundsrat einseitige Minoritätenschutzerklärungen abgegeben. Schließlich sind außerhalb dieses Systems durch freiwillige Uebereinkunft zwischen je zwei Staaten eine Reihe von Gegenseitigkeitsverträgen zustande gekommen, die jedoch meistens die jüdischen Minderheiten nicht berücksichtigen. VI. Die in Paris von den Oststaaten erhobenen Einwände sollten bei den politischen Diskussionen in Gens noch eine Rolle spielen. Der Brasilianer Mello Franco griff im Völkerbundsrat den ersten Einwand aus: nationale Rechte zugunsten der Minderheiten würden die nationalpolitischen Reibungen nur vergrößern. So entspann sich eine Diskussion um die Frage: Besteht der Zweck der Verträge in der Assimilierung der Minoritäten oder wollen die Abkommen den völkischen Gruppen ein kulturelles Eigenleben ermöglichen? Die. Assimilations g e g n e r errangen schließlich den Sieg; ihre neuestens auch vom Haager Gerichtshof geteilte Auffassung hat sich—- theoretisch wenigstens — als herrschend durchgesetzt. Unter innerjüdischem Aspekt hat damit das Völkerrecht des 20. Jahrhunderts für die Gebiete, in denen es Geltung beansprucht, auf den Preis verzichtet, den das Staatsrecht des 19. Jahrhunderts für die Emanzipation gefordert hatte. Der zweite auf der Friedenskonferenz erhobene Einwand ist dagegen noch nicht zur Ruhe gekommen.. Die These der Ostmächte: Minderheitenschutz zu Lasten nur einzelner Staaten sei ungerechtfertigt, hat im Völkerbund zu wiederholten Anträgen der Beschwerten auf Verallgemeinerung des Minoritätenshstems geführt. Derartige Vorstöße sind bisher stets an der Haltung Englands, Frankreichs und Italiens gescheitert, die erklären, Minderheitenverpslichtungen zu ihren Lasten seien unnötig und schädlich. Unnötig — weil in den Ländern des Westens ohnehin die Minderheitengrundsätze gewahrt würden. Schädlich — weil im Westen eine völkerrechtliche Regelung für manche Gruppen, mit denen es bisher nie Unzuträglichkeiten gegegeben habe, geradezu, einen Anreiz bilden könnte, sich als „künstliche" Minderheiten zu konstituieren. Die Auswirkungen dieser Kontroversen zeigen sich nur zu klar bei Anwendung der bestehenden Verträge- Gewiß ist es verständlich, wenn die Oststaaten ihre Verpflichtungen möglichst eng zu interpretieren suchen, so lange sie allein durch das Minoritätensystem gebunden sind. Aber die Folge ist, daß im osteuropäischen Raum die Klagen der verschiedensten Minderheiten über Verletzungen ihrer vertraglich verbrieften Rechte nicht verstummen wollen. Daß die Ostjuden in besonderem Maße zu den leidtragenden Gruppen gehören, verwundert kaum, da die jüdischen Minoritäten — im Gegensatz zu fast allen anderen — keinen eigenen Mutterstaat besitzen. Die äußerste Konsequenz, die sich aus der Unzufriedenheit der gebundenen Staaten ergeben konnte, hat Polen gezogen, Oberst Beck erklärte 1934 in Gens, daß Warschau sich der Minoritätenkontrolle durch Völkerbund und Weltgerichtshos nicht weiter unterwerfen werde, bis das Vertragssystem verallgemeinert sei. Mit dieser Aktion ist in der völkerrechtlichen Entwicklung einstweilen eine Zäsur erreicht. Das letzte Wort dürste damit aber noch nicht gesprochen sein. Neue Reichs-Tierärzteordnung Die Reichsregierung hat unter dem 3. April eine neue Reichstierärzteordnung erlassen, die in ähnlicher Weife wie die Reichsärzteordnung die. Rechtsverhältnisse der Tierärzte regelt. Danach ist die Ausübung des tierärztlichen Berufes im Deutschen Reich von einer Bestallung als Tierarzt abhängig. Die Bestallung ist u. a. zuversagen, wenn der Bewerber wegen seiner oder seines Ehegatten Abstammung nicht Beamter werden könnte. Der Reichsminister des Innern kann in Härtefällen im Einvernehmen mit der Reichstierärztekammer Ausnahmen zulassen. Verliert der Tierarzt die Oie Juden in den Nürnberger Volksschulen in Die „Al lgemeine Rundschau Nürnberg meldet: „In der gestrigen Beratung mit den Natsherren teilte Stadtrat Fink folgendes mit: Er habe festgestellt, daß sich in den Nürnberger Volksschulen noch immer eine erhebliche Anzahl von jüdischen Schülern und Schülerinnen befänden. Mit Beginn des neuen Schuljahres aber würden die Volksschulen fre-i von Judenkindern sein. Er Habe ursprünglich geplant, sämtliche jüdischen Volksschüler in einer Schulbaracke der Melanchthonsschule zu sammeln und ihnen als Lehrer einen pensionierten jüdischen Studienprofessor aus Fürth zu geben. Dieses sein Vorhaben sei von dem zuständigen bayerischen Ministerium nicht nur restlos gebilligt worden, sondern die bayerische Negierung beabsichtige sogar, dieses Verfahren bei allen bayerischen Schulen durchzuführen. In Nürnberg aber habe sich inzwischen eine derartige Sondermaßnahme erübrigt, da aus seine Vorstellung hin sämtliche jüdischen Eltern ihre Kinder aus der Volksschule abgemeldet und bei einer jüdischen Schule angemeldet hätten. Dadurch feien Nürnbergs Volksschulen vollkommen judenrein geworden. Stadtrat Fink beabsichtigt, auch bei den städtischen Mittelschulen das gleiche Verfahren durchzuführen." C.-V.-Vortragsabende in Oberschlesien und Westfalen Der Syndikus des Centralvereins, Dr. Hans R e i ch m a n n (Berlin) bereiste Ende vorigen Mo^ nats den oberschlesischen Landesverband des C.-D., den er in der Inflationszeit als Geschäftsführer betreut hatte, und wurde in seiner alten Heimat überall herzlich ausgenommen. In Gleiwitz. Ratibor, Hindenburg und Oppeln fanden anläßlich seiner Anwesenheit Ausspracheabende statt, die sehr gut besucht und auch aus den Nachbargemeinden mit Vertretern beschickt waren. Dr. Reichmann gab ein Bild, wie sich das Leben der Juden im übrigen Deutschland gestaltet und besprach die Möglichkeiten der Auswanderung in die verschiedenen Länder und die Zukunftsaussichten der jüdischen Jugend ebenso wie die seelische Haltung unserer Menschen und die ideologische Auffassung vom Wesen des Judentums. Aus seinen Ausführungen wurde deutlich, welche umfangreiche und verantwortungsschwere Arbeit für die einzelnen Berufsgruppen und die jüdische Allgemeinheit vom C. V. auf seinen satzungsmäßigen Tätigkeitsgebieten der rechtlichen, wirtschaftlichen und seelischen Betreuung der Juden in Deutschland auch heute geleistet wird. Die Bedeutung der praktischen Arbeit des C. V. wurde auch von zionistischer Seite, so in Ratibor etwa, wo zionistische Redner in die Aussprache Eingriffen, uneingeschränkt zugestanden bei selbstverständlicher Betonung der ideologischen Gegensätzlichkeit. Ueberall gedachte Dr. Ne ich mann eingangs unseres dahingeschiedenen Vorkämpfers Dr. Ludwig Holländer. In B e u t h e n war der Abend ausschließlich diesem Zweck gewidmet. Dr. Reichmann verstand es, die Gestalt Holländers in den Ablauf der jüdischen Geschichte im Zeitalter der Emanzipation hineinzustellen, seine Wirksamkeit aus ihr, seine Erfolge aus seiner Persönlichkeit heraus zu erklären. Die Idee eines aufrechten und seiner Wertigkeit bewußten, in die es umgebenden Völker eingegliederten Diasporajudentums, der Holländers Lebensarbeit galt, habe sich bisher immer noch als die für die Juden glücklichste Lösung bewährt. Vor dem Richterspruch der Geschichte werde Holländers Arbeit bestehen. Unser aber sei die Pflicht, sein Erbe hochzuhalten. — Die Feier wurde von Gesang der Herren Neuländer, Reich, Oberkantor Tarschis und Ucko. am Klavier begleitet von Fräulein U ck o, umrahmt. In B e u t h e n fand sich außerdem noch eine große Zahl von besonders interessierten Freunden zu einer ernsten Aussprache zusammen. * Der Mitarbeiter der Berliner Hauptgeschäftsstelle des Eentral-Vereins, Amtsgerichtsrat a. D. Dr. Fritz- Golds ch m i d t, sprach in den zum Landesverband Ostwestfalen und Nachbargebiete gehörigen Orten Bielefeld, Herford, Minden und Osnabrück sowie in dem zum Landesverband Rheinland-Westfalen gehörenden Münster über das Thema: „Jüdisches Schicksal — jüdische Aufgaben". Die Vorträge waren überall gut besucht, die interessanten Ausführungen fanden an allen Orten reichen Beifall. Das rege Interesse, das Dr. Goldschmidts Ausführungen fanden, äußerte sich auch in den Fragen, die im Anschluß an die Vorträge an den Redner gerichtet wurden. Die Abende haben dem C.-V. sicherlich manche neuen Freunde gebracht. ”£ Zukunft Ihrer Kinder S£ Landschulheim Florenz Höhere Schule und Internat 1. Schulbildung bis zum Abiturium 2. Für Knaben und Mädchen von 6—18 Jahren 3. Unter Leitung bewährter Pädagogen 4. Studienberechtigung in fast allen Staaten — Sprachen pflege 5. Werkunterricht, Landarbeit, Haushaltkunde 6. Vorbereitung für Palästina 7. Aerztliche Ueberwachung, individuelle Förderung 8. Schönste Umgebung, gutes Klima, Sport. Erstklassige Verpflegung 9. Im Sommer: 3 Monate am Meer 10. Zeitgemässe Preise — keine Transferschwierigkeiten Neuaufnahmen jederzeit Auskünfte und Prospekte durch die Leitung: Oberres.-Rat a.D. Dr. Werner Peiser Dr. M. Goldstein Florenz, Villa Pazzi, Plan dei Giullari

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