Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 15 (1936) - farbig
- Issue
- 15 (9.4.1936)
- Date
- 1936-04-09
- Page
- [Seite] (sequence 19)
- Language
- German
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B.-V.-Zeltung Nr. 35 WIRTSCHAFT DER WOCHE 9. Äprll 1936 Die Wirtschaft im Wandel der Jahreszeiten Wirtschaft und Jahreszeit sind zwei enge Derkündete, das weiß der Kaufmann, das weiß vor allem jeder Einzelhändler. Vertieft wird dieser Zusammenhang noch durch Feste, die entweder durch die Jahreszeit ihr besonderes, sich auch wirtschaftlich auswirkendes Gepräge erhalten, oder die einem bestimmten Zeitabschnitt ihren Stempel aufdrücken und ihm somit auch wirtschaftlich einen bestimmten Charakterzug derleihen. Besonders deutlich tritt das im Frühjahr und im Winter in Erscheinung. Die Ursache der in der Regel zu beiden Terminen sestzustellenden Geschäftsbelebung liegt im Frühjahr stärker im Wandel der Natur vom Winter zum Frühling, während der winterliche Aufschwung vor allem in dem Schenkcharakter der Feste begründet ist. Ein wenig mag das auch im Frühjahr mitspielen, keinesfalls aber so ausschlaggebend wie im Winter. Für die Wirtschaft besteht zwischen beiden Terminen aber doch ein sehr erheblicher Unterschied. . Während die winterliche Belebung ihre feststehende Zeit hat, und der Kaufmann an Hand seiner Erfahrung ziemlich genau weiß, wie und wann sie einzusetzen Pflegt, ist die gleiche Feststellung im Frühjahr nicht ganz so einfach. Das hat vor allem zwei Gründe: einmal hängt die Belebung im Frühjahr mehr als im Winter von der Witterung ab, zum anderen bildet die Beweglichkeit der Feste im Frühjahr einen Unsicherheitsfaktor, der von Jahr zu Jahr neue Ueberlegungen erfordert. Das verändert jeweils auch die Dispositionen des Einzelhandels und wirkt somit über den Großhandel aus die Fabrikation zurück. Daß diese Terminverschiebungen oft erhebliche Zeiträume ausmachen, ergibt sich u. a. daraus, daß der Zeitpunkt des Osterfestes in den letzten zehn Jahren in Zeiträumen von etwa vier Wochen wechselte. Es zeigt sich also, daß die Frühjahrsbelebung im Einzelhandel als Folge der geschilderten Einflüsse in jedem Jahre Verschiebungen erfahren kann, die in den Dispositionen berücksichtigt werden müssen. Die Beobachtung dieser Veränderungen hat nun das I n st i t u t für Konjunkturforschung veranlaßt, der Entwicklung in den einzelnen Jahren etwas genauer nachzugehen. Es hat durch die Aufstellung allgemeiner Regeln, die sich aus der Betrachtung und dem Vergleich längerer Zeiträume ergeben haben, versucht, der Wirtschaft, und vor allem dem Einzelhandel, Fingerzeige für seine geschäftlichen Dispositionen zu geben, die beachtet werden sollten. Nach den in den Zeitungen hierüber erschienenen Mitteilungen ist das Institut für Konjunkturforschung zu folgenden allgemeinen Ergebnissen gekommen: Liegt Ostern früh, so steigen die Umsätze von Februar aus März steil an und gehen im April zurück. Bei späten Ostern nehmen die Umsätze im Zuge der Frühjahrsbelebung von Februar auf März, je nach der Witterung, mehr oder weniger zu, steigen aber im April durch da- Ostergeschäst weiter. Die Umsätze im Mai werden bei früher Lage des Osterfestes durch das Pfingstgeschäst belebt; bei späten Ostern gehen sie in der Regel zurück, da dann das Pfingstgeschäst zum großen Teil in den Juni fällt. Frühe Ostern bewirken also scharfe Schwankungen der Einzelhandelsumsätze im Lause des Frühjahres, späte Ostern dagegen haben eine ausgeglichenere Bewegung zur Folge. Eine Ausnahme hiervon bilden nur die Umsätze in Schokolade, Süßwaren usw. Hier ist das Ostergeschäst allein entscheidend, denn in diesen Branchen gibt es keine „normale"' Frühjahrsbelebung wie etwa im Textilhandel. In diesem Jahr liegt Ostern spät, daher sind für April, abgesehen von den konjunkturellen Einflüssen, Umsatzsteigerungen zu erwarten. Der Umsatzverlauf wird also verhältnismäßig ausgeglichen und stetig sein. Diese Feststellungen des Instituts für Konjunkturforschung, die es in seinem letzten Wochenbericht veröffentlicht hatte, geben einen schlüssigen Beweis für das Auf und Ab der wirtschaftlichen Entwicklung im Zusammenhang mit dem Wandel der Jahreszeiten. Sie beschäftigen sich allerdings lediglich mit dem augenblicklich aktuellen Fall der Frühjahrsbelebung. Man konnte ihre Nichtigkeit aber leicht auch zu anderen Zeitpunkten unter Beweis stellen. Aus die winterliche Entwicklung haben wir schon hingewiesen. Für.viele Zweige der Wirtschaft bedeuten, um noch einen anderen Fall dieser Art zu erwähnen, auch die Wochen kurz vor Beginn der großen Schulferien einen deutlichen Abschnitt in ihrer Umsatzgestaltung und eine Verlegung dieser Hauptreisezeit, wie sie z. B. in diesem Jahr in einigen Teilen des Reiches mit Rücksicht auf die Olympiade vorgenommen werden mußte, wird nicht ohne Rück- Wirkung auf die zeitliche Bewegung der Umsatzkurve vieler Zweige des Einzelhandels bleiben. Abgesehen davon, wird 1936 der durch die olympischen Spiele zu erwartende Fremdenzustrom überhaupt eine Verlagerung in der Umsatzentwicklung mit sich bringen, was auch die unten gemeldete beabsichtigte Verlegung des diesjährigen Sommerschlußverkaufs beweist. Schließlich sei noch daraus hingewiesen, daß andere konjunkturelle Einflüsse die saisonmäßig zu erwartende Entwicklung jederzeit überdecken und damit für den einzelnen weniger bemerkbar machen können. Vorhanden ist sie aber auf jeden Fall. 8. W-L Verlegung des Sommerschlussverkaufs Nach der 1935 getroffenen Regelung war der Beginn des Sommerschlußverkaufs einheitlich für das ganze Reich auf den letzten Montag im Juli festgelegt worden. Mit Rücksicht aus die Olympiade wird der Zeitpunkt, nach einer Meldung der „Textilzeitung", in diesem Jahr verlegt werden, voraussichtlich aus Ende August. deckten, welche die Reichsstelle für Devisenbewirtschastung nach Ablauf des JahreS im Runderlaß 1/36 DST. für die Bearbeitung derartiger Vorgänge ausgestellt war. Dabei war vor allem zu unterscheiden zwischen Anträgen auf Gründung von Vertriebsniederlassunen und solchen aus Gründung von abrikntionsstätten. Die letzteren erforderten eine besonders vorsichtige Behandlung, da Fälle, in denen die Gründung einer Fabrikationsstätte im Ausland sich nicht in irgendeiner Weise jetzt oder in absehbarer Zukunft exportschädigend auswirkt, verhältnismäßig selten sind; die von den Antragstellern in dieser Hinsicht für ihr Vorhaben gegebenen Begründungen vermochten daher in der Regel die Kammer nicht zu einer zustimmenden Stellungnahme zu veranlassen. Dagegen konnten die Gründungen von Vertriebsniederlassungen in weiterem Umfange gutgeheißen werden, da durch sie eine Exportschädigung jedenfalls dann nicht zu befürchten ist, wenn den in Betracht kommenden Firmen das Vertrauen entgegengebracht werden kann, daß sie die deutschen Interessen im Ausland in hinreichender Weise wahrnehmen, vor allem also die anfallenden Devisenbeträge ins Inland transferieren, nicht ohne Notwendigkeit außerdeutsche Bezugsquellen aufsuchen und auch sonst alles unterlassen werden, was eine Betriebsabwanderung auch nur vorbereiten könnte: die Beurteilung dieser Vorhaben muhte also im wesentlichen auf den Ruf und die Vertrauenswürdigkeit der Firma abgestellt werden. Bei den Auswanderungsvorhaben handelte es sich vorwiegend um die Frage, inwieweit sie im deutschen volkswirtschaftlichen Interesse lagen. Hierbei kam die Kammer nicht selten zu dem Ergebnis, daß volkswirtschaftliche Bedenken gegeben waren; denn vielen Anträgen lag die Absicht zugrunde, im Ausland ein Fabrikationsunternehmen zu gründen. Nur wenige Fälle dieser Art ließen, insbesondere wenn die Errichtung im europäischen Ausland in Rede stand, einen baldigen Wettbewerb mit deutschen Unternehmen und damit einen exporthemmenden Einfluß nicht befürchten. Devisenvorschriften im Postverkehr Das Reichspostministerium hat eine Bekanntmachung erlassen, in der die Devisenvorschriften, die im Postverkehr nach dem Ausland zu beachten sind, noch einmal zusammengefaßt werden. Danach ist gänzlich verboten, Versendung oder Ueberbringung von deutschen Reichsmarknoten und von deutschen Goldmünzen ins Ausland oder in die badischen Zollausschlußgebiete. Die Versendung von ausländischen Geldsorten, insbesondere von ausländischem Münzgeld oder Papiergeld, ausländischen Banknoten, deutschen Scheidemünzen, von Gold oder anderen Edelmetallen, wenn sie Geldfunktionen verrichten sollen, nach dem Ausland ist in gewöhnlichenPostsendungen gänzlich verboten. In eingeschriebene n Sendungen ist sie nur durch Devisen- Stellt Lehrlinge ein! Der Leiter der Reichswirtschastskamnur, Präsident Ewald Hecker, wendet sich laut Wirtschaftsblatt der Industrie- und Handelskammer Berlin mit folgendem Aufruf an die Gesamtorganisation der gewerblichen Wirtschaft: „Auch diese Ostern werden wieder Millionen Schüler und Schülerinnen zur Entlassung kommen. Der nationalsozialistische Staat stellt dabei die Wirtschaft vor die besondere Ausgabe, diesen Heranwachsenden Menschen Ausbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten zu geben und für den beruflichen Nachwuchs der Betriebe Sorge zu tragen. In der Erkenntnis, daß eine Volkswirtschaft nur durch Qualitätsarbeit leistungs- und wettbewerbsfähig ist, und bei dem augenblicklich noch Herrfchenden Facharbeitermangel muß besonderer Wert darauf gelegt werden, einen geschulten Facharbeiternachwuchs heranzuziehen. So werden die Lehrlinge, die vor allem als Arbeitschüler zu betrachen sind, später mit ihrem gewonnenen Arbeitskönnen die wichtigste Stütze der deutschen Volkswirtschaft in ihrem Kampf um Eroberung des Weltmarktes. Ich richte daher an alle Unternehmer die dringende Bitte, sich für die Einstellung der schulentlassenen Jugend in ihren Betrieben einzusetzen und damit einem dringenden Bedürfnis der Volkswirtschaft zu entsprechen." Aus der Lederwirtschaft Das Reichs wirtschaftsmini st eri um teilt mit: „Die Ueberwachungsstelle für Lederwirtschaft veröffentlicht im „Reichsanzeiger" eine Anordnung 24 vom '30. März, durch die die Höhe der für die Zeit vom 1. April bis 30. Juni 1936 zu erteilenden allgemeinen Einkaufsgenehmigungen für die ledererzeugenden Betriebe festgesetzt wird. Da die Rinderschlachtungen durch Anordnung der Hauptvereinigung der deutschen Viehwirtschaft für die nächste Zeit auf 60 Prozent herabgesetzt worden sind, wodurch sich naturgemäß auch ein entsprechender Minderanfall von Häuten ergibt, und mit Rücksicht auf die verringerten Einfuhrmöglichkeiten für ausländische Felle und Häute mußten die Prozentsätze des Normalbedarfs für die allgemeinen Einkaufsgenehmigungen diesmal aus 60 Prozent ermäßigt werden. Es wäre nicht gerechtfertigt, aus dieser Einschränkung in der Herstellung von Leder in den nächsten Monaten etwa die Befürchtung herzuleiten, daß der Bedarf an Fertigfabrikaten der Lederwirtschast, zum Beispiel an Schuhwerk, nicht mehr gedeckt werden könnte. Sowohl die ledererzeugenden Betriebe, wie der Lederhandel und die Schuhfabriken verfügen noch über erhebliche Bestände an Leder. Auch sind in den Schuhfabriken und Schuhgeschäften beträchtliche Mengen fertigen Schuhwerks vorhanden. Ueberdies ist zu banken oder unter Zollverschluß (nach zollamtliches Vorabsertigung) zulässig. In versiegelten Wertsendungen bis zum Betrag von 10RM im Kalendermonat kann die Versendung der genannten Geldsorten gegen Eintragung im eigenen Reisepaß des Absenders die Versendung von mehr als 10 RM nur mit Devisengenehmigung oder Devisenbescheinigung erfolgen. Gold und sonstige Edelmetalle dürfen in jedem Falle, also auch bei Werten unter 10 RM, nur mit Devisengenehmigung oder -bescheinigung versandt werden. Die Versendung von Wertpapieren bedarf auf IC CD Ankauf , Hypotheken FlAUjCK Verkauf / durch ender Immobilien ifffeg jeden Fall der Genehmigung. Deutsche Post - reisescheckheste dürfen ohne Genehmigung aus- und eingesührt werden, sie berechtigen aber zur Abhebung nur in Deutschland. Postanweisungen und Po st Überweisungen nach dem Ausland sind bis zu 10 RM im Kalendermonat gegen Paßeintragung im Reisepaß des Absenders zulässig, darüber nur mit Devisengenehmigung oder -bescheinigung. Der Höchstbetrag umfaßt bei allen vorstehenden Zahlungen auch die bei anderen Stellen als der Post getätigten Zahlungen. Die Freigrenze kann nicht in Anspruch genommen werden von einer Person, die innerhalb desselben Kalendermonats eine gleichartige Rechtshandlung mit Genehmigung vorgenommen hat. Nachnahme - und Postaufträge aus Deutschland nach dem Ausland, deren eingezogene Beträge einem Postscheckkonto, im Bestimmungsland zugeführt werden sollen, sind unzulässig, ebenso Nachnahmen und Postaufträge aus dem Ausland nach Deutschland. Waren, die in Paketen, Wertbriefen oder Päckchen aus dem deutschen Wirtschaftsgebiet ausgeführt werden, sind für die Devisenbewirtschaftung von dem Absender mit einer Exportvalutaerklärung schriftlich anzumelden, und zwar binnen drei Tagen nach der Versendung mit dem Abschnitt A bei der zuständigen Reichsbankanstalt, mit dem Abschnitt B bei der Auflieferung der Sendung bei der Aufgabepostanstalt. In der Bekanntmachung wird noch besonders darauf hingewiesen, daß eine Reihe weiterer Einschränkungen für den Zahlungsverkehr besteht, daß zum Beispiel die Freigrenze von 10 RM für bestimmte Arten von Zahlungen nicht in Anspruch genommen werden kann. Auskunft darüber erteilen die Devisenstellen. Der Absender ist für die Zulässigkeit der Zahlungen in jedem Fall voll verantwortlich. Es wird auch die besondere Beachtung des Neichsmarknoten-Einsuhr- Verbots nochmals empfohlen. Die neuen Devisenbestimmungen für die Palästina” 'Auswanderung finden unsere Leser im 3. Beiblatt 3. Seitei hoffen, daß bald wieder eine Steigerung der Abschlachtungen und damit eine Vermehrung der täute eintreten wird, die eine Heraufsetzung der inkaufsmengen zuläßt. Die Einkaufsgenehmigungen werden mit Rücksicht auf die unübersichtliche Lage nicht wie bisher immer auf ein halbes, sonder nur auf ein Vierteljahr verteilt. Soweit sich bei einzelnen Betrieben, die ausländische Häute und Felle verarbeiten, hieraus insofern Schwierigkeiten ergeben könnten, als die Einkäufe, im Hinblick auf den längeren Antransport oder weil die Ware nur zu bestimmten Zeiten im Erzeugerland anfällt, nicht rechtzeitig erfolgen können, werden sie durch aus Antrag zu erteilende Vorgriffsgenehmigungen behoben werden." Über den geschäftlichen Verkehr mit Juden ',D a s Schwarze Korps", die Zeitung der SS, teilt in einem längeren Artikel mit, daß der Deutsche Genossenschaftsverband in einem vertraulichen Rundschreiben zum Ausdruck gebracht habe, ein Abbruch des Geschäftsverkehrs der gewerblichen Genossenschaften mit Juden oder ein Ausschluß jüdischer Genossen, weil er die mittelständische Wirtschaft ungünstig beeinflusse und den Wünschen der Reichsregierung zuwiderlaufen würde, sollte nicht stattfinden. Das Blatt schreibt hierzu, daß wirtschaftliche Erwägungen eine rücksichtslose Trennung auf rassischer Grundlage im Geschäftsleben im Interesse eines reibungslosen Handelsverkehrs nicht ohne weiteres gutheißen können, womit aber noch lange nicht gesagt sei, daß nicht auch die Wirtschaft endlich die Wege beschreiten muß, die letzten Endes allein zur Lösung von jüdischem Einfluß führen können. Es wäre also mehr als wünschenswert, heißt es zum Schluß, wenn der Deutsche Genofsenschaftsverband in diesem Sinne Einfluß nehmen würde und nicht durch Rundschreiben, die dem Buchstaben nach falsch verstanden werden müssen. Notizbuch des Kaufmanns Durch ein Gesetz vom 31. März ist die Amtsbauet der Vertrauensräte verlängert worden. Das Gesetz hat folgenden Wortlaut: „Die Amtsdauer der derzeitigen Mitglieder des Vertrauensrates (8 5 des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit, 8 3 des Gesetzes zur Ordnung der Arbeit in öffentlichen Verwaltungen und Betrieben) wird bis zum 30. April 1937 verlängert. Eine erneute Ablegung des feierlichen Gelöbnisses gemäß 8 10 des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit und 8 8 des Gesetzes zur Ordnung der Arbeit in öffentlichen Verwaltungen und Betrieben findet nicht statt." Spezialfragen der Devisenbewirtschaftung Geschäftsreisen und Betriebsverlegung lieber zwei Spezialfragen der Devisenbewirtschaftung finden wir in dem bereits an anderer Stelle erwähnten Tätigkeitsbericht der Jnduftrieuud Handelskammer zu Berlin in weiteren Kreisen interessierende Ausführungen. Einmal beschäftigt sich die Kammer mit den Geschäftsreisen nach dem Auslande und schreibt hierüber: „Die dringende Aufforderung des Reichswirtfchaftsministers, eine Steigerung der Ausfuhr unter allen Umständen anzustreben, hat natürlich auch ein Wachsen des geschäftlichen Reiseverkehrs nach dem Auslande zur Folge gehabt. Die von der Kammer auf diesem Gebiete zu leistenden Arbeiten sind erheblich, muß doch täglich eine große Zahl von Anträgen auf Zuteilung von Rersedevisen erledigt werden. Die außerordentliche Devisenknappheit zwingt die Kammer bei dieser Gelegenheit, die Antragsteller immer wieder auf die Pflicht zur sparsamsten eigenen Lebensführung im Auslande hrnzuwetsen. Von einer schematischen Festsetzung von Spefensatzen hat die Kammer indes abgesehen. Zwar hat sie in llebereinstimmung mit der Devisenstelle tägliche Nicht- und Höchstsätze für den eigenen Lebensunterhalt in den einzelnen Ländern, die sie ihren Entscheidungen zugrunde legt, bekanntgegeben. Die Aufwendungen für Fahrtkosten, Kofferfrachten, Werbungskvsten und Repräsentationen ermittelt und bescheinigt sie jedoch grundsätzlich im Einzelfalle nach genauer Beurteilung aller Gesichtspunkte besonders. So konnte erreicht werden, daß die zu bescheinigenden Beträge regelmäßig in offener Anssprache mit den Antragstellern festgesetzt werden. Die Kammer ist. um der Devisenstelle ein möglichst genaues Bild über die beabsichtigten Reisen zu vermitteln, dazu übergegangen, in allen Füllen in ihren Bescheinigungen neben den amtlich geforderten Angaben den genauen Reisegrundmitzuteilen, außerdem Aufzeichnungen über die Nebenkosten im einzelnen sowie Angaben darüber zu machen, in welchem Maße die Antragsteller am Export beteiligt sind. Dieses Verfahren bedeutet zwar für die Kammer eine beträchtliche Mehrarbeit, es bietet dafür aber größtmöglichste Gewähr, daß die von ihr bescheinigten Beträge von der Devisenstelle tatsächlich fluch zugeteilt werden, womit zweifellos auch dem reisenden Kaufmann gedient ist. Die Schwierigkeiten, die mit der Devisenzuteilung für Geschäftsreisen verbunden sind, lassen der Dringlichkeitsbescheinigung über 60 RM eine erhöhte Bedeutung zukommen, wird doch dadurch die Anforderung bei der Devisenstelle erspart. Der -Kaufmann versucht darum auch, wenn irgend möglich, mit ihr anszukommen. Die Kammer ist bemüht, trotz der Vielzahl der täglich an sie herangetragenen Ansätze diese fristgemäß zu erledigen. Mit den Arbeiten ist ein reger Auskunftsdienst verbunden." v Der zweite Spezialsall, den wir dem erwähnten Bericht entnehmen, handelt von den Fragen der Betriebs Verlagerung, der Gründung ausländischer Vertriebs stätten und Fabrikationsniederlassungen sowie der Auswanderung. Hierzu finden wir in den Ausführungen der Kammer folgendes: „Alle diese Fragen hatten im Jahre 1935 an Bedeutung zugenommen, da mit Fortdauer der Weltwirtschaftskrise immer mehr der Versuch gemacht wurde, durch Eindringen in die Wirtschaft des Auslandes den Absatz zu steigern oder wenigstens zu halten. Nicht immer waren diese Bestrebungen als erwünscht zu bezeichnen. Vielmehr konnte zuweilen die Beobachtung gemacht werden, daß der Wunsch, eine Auslands- Niederlassung zu gründen, nur aus Schwierigkeiten zurückzuführen war, die ihrer Natur nach vorübergehend sein mußten. Die mit einer solchen Gründung verbundenen Gefahren für die deutsche Ausfuhr waren in diesen Füllen größer als der zu erwartende augenblickliche Gewinn. Auf der anderen Seite bedeutete der Wunsch, Niederlassungen im Ausland zu gründen, nicht selten die Vorbereitung einer gewollten oder wenigstens in den Bereich der Möglichkeit gezogenen Betriebsabwandernng, die es gerade im Interesse des deutschen Exports zu verhindern galt. Feste Grundsätze lassen sich nach den Erfahrungen für die Beurteilung derartiger Vorgänge kaum aufstellen, daher wird die Entscheidung immer ganz von den Umständen des Einzelfalls abhängen müssen. Dies hinderte jedoch nicht, die Bearbeitung nach einheitlichen Richtlinien vorzunehmen, und es konnte mit Befriedigung festgestellt werden, daß die auf diese Weise herausgearbeiteten Grundsätze sich im wesentlichen mit denen