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Central-Verein-Zeitung · 1936-04-02 · 14 (2.4.1936) · p. [Seite]

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
15 (1936) - farbig
Issue
14 (2.4.1936)
Date
1936-04-02
Page
[Seite] (sequence 24)
Language
German
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A uslan dsnach rieh ten Amerika Präsident Noosevelt hat an das Bankett des National Jewish Hospital in. Denver ein Begrüßungsschreiben gerichtet, in dem er das Krankenhaus als „ein der Linderung menschlichen Leidens gewidmetes edles Werk" rühmt. Der amerikanische Handelsminister Roper erklärte in einem Begrüßungsschreiben, Diskriminierung aus Gründen der Nasse oder der Religion könne in dem nationalen Leben Amerikas keinen Raum finden. Litauen In Gegenwart von Vertretern der Regierung und Armee Litauens sowie der Memel-Regierung fand, wie ITA meldet, in Memel eine Konferenz des Verbandes der jüdischen Kriegsteilnehmer Litauens statt. Der Gouverneur von Memel Korkauskas hielt eine Begrüßungsansprache, in der er die hervorragende Rolle der Juden in den litauischen Freiheitskämpsen hervorhob. In Anerkennung der dem Lande von der jüdischen Bevölkerung geleisteten hervorragenden Dienste übergab der Gouverneur dem Kriegsteilnehmerverband eine neue Fahne. In ähnlichem Sinne sprachen die Vertreter der litauischen Armee, Oberst Landskarnski und Oberst Liarmanas sowie der ehemalige Kriegsminister General S l i s z u s als Vertreter des Verbandes der Reserveoffiziere. General Sliszus trat für ein freundschaftliches Zusammenleben von Juden und Litauern ein. Er betonte, daß er während der Befreiungskämpfe die Erfahrung gemacht habe, daß Juden und Litauer in voller Harmonie Seite an Seite leben und kämpfen können, wie sie es jahrhundertelang getan hätten. Der litauische Abgeordnete Kibrancas versprach, daß er sich unablässig gegen jede judenfeindliche Betätigung in seiner Provinz wenden werde. Es gibt, sagte er, Platz genug in diesem Lande für Litauer und Juden. Der litauische Staatspräsident Smetona hat den jüdischen Arzt Dr. I. S e g a l l zum Leiter des Gasschutzes für das Gesamtgebiet der Republik Litauen ernannt. Dr. Segall hat als Offizier an den litauischen Freiheitskämpsen teilgenommen, nach dem Kriege war er einige Jahre lang Direktor des hebräischen Gymnasiums in Riga. Nach seiner Rückkehr nach Litauen wurde er aufgefördert, wieder in die Armee einzutreten. Bis vor kurzem war er Sanitätschef der Garnison von Kaunas. Die litauische Negierung veröffentlicht eine in scharfem Ton gehaltene Kundgebung gegen die Verbreitung antisemitischer Nitualmordlegenden, die im Hinblick auf die bevorstehenden jüdischen Pessach-Tage bedenkliche Formen angenommen und in verschiedenen Provinzzentren zu antijüdischen Unruhen geführt hat. Finstere Mächte, so heißt es in der Regierungskundgebung, führen eine Agitation gegen die Juden; in der letzten Woche kam es verschiedentlich zu Ausschreitungen. Die Bevölkerung wird aufgefordert, die Hetzer der Polizei zu übergeben, die sie der gerechten Strafe zusühren wird. Oesterreich In den jüdischen Kreisen ist man allgemein der Ansicht, daß die Unruhe, die durch die Vorstöße gegen die jüdische Gleichberechtigung in letzter Zeit erregt wurde, nur dadurch beseitigt werden könnte, daß die Regierung eine Erklärung erläßt, in der sie sich von den jüngsten Aeußerungen des Staatsrats Kunschak, des Jesuitenpaters Bichlmai r und des Wiener Vizebürgermeisters Dr. Kresse entschieden distanziert. Auch in der Tagespresse wird diesem Bedürfnis der Oefsentlichkeit Ausdruck gegeben. Der „Wiener Tag" weist auf die judenseindlichen Reden und die durch sie hervorgerusenen Proteste hin, und bemerkt dazu: „Die Zahl der Kundgebungen zu den judenfeindlichen Aeußerungen ist nun recht beträchtlich angestiegen und es wäre wohl an der Zeit, daß eine offizielle Aeußerung zu den Denunziationen erfolgen würde, gegen die sich die Proteste richten. Die Bundesregierung hat wiederholt daraus hingewiesen, daß die aus den Staatsgrundgesetzen vom Jahre 1867 in die Verfassung der Republik Oesterreich übernommenen Bestimmungen über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger auch in die Bundesverfassung 1934 eingebaut wurden. Nach diesen Verfassungsbestimmungen ist die Diskriminierung einzelner Staatsbürger oder einzelner Gruppen von Oesterreichern unzulässig. Die Rechtslage ist also keineswegs unklar. Da es sich jedoch um eine hochpolitische Angelegenheit handelt, würde es sich wohl empfehlen, wenn zu gegebener Zeit alle zuständigen Stellen, also vor allem die Bundesregierung und die Vaterländische Front, ihren Standpunkt neuerlich präzisierten. Auch eine Stellungnahme der Wiener Gemeindeverwaltung wäre sicherlich opportun." Rumänien Im Hinblick auf die fortgesetzte Terrorisierung jüdischer Studenten an der Czernowitzer Universität durch antisemitische Hochschüler, die die jüdischen Studenten am Besuch der Vorlesung verhindern, hat der Senat der Universität einen Ausruf erlassen, sowohl auf akademischem Boden als auch außerhalb desselben unbedingte Ruhe und Ordnung zu wahren. Sollten die Ausschreitungen andauern, so werde es notwendig sein, die Universität auf ein Jahr zu schließen. Im rumänischen Senat hielt der frühere Ministerpräsident Jo rga eine scharfe Rede gegen die ungerechte Behandlung der Minderheiten im allgemeinen und der Juden im besonderen. Professor Jorga verlangte, daß der Grundsatz des gleichen Rechtes für alle Bürger in der Praxis Ausdruck findet. Nachdem der Zentralrat der Juden Rumäniens gegen die Verletzung der in der Verfassung gewährleisteten Gleichberechtigung des jüdischen Kultus in Rumänien durch Streichung der bisherigen staatlichen Beihilfen beim König, beim Ministerpräsidenten und beim Kultusminister Einspruch erhoben hatte, ist nunmehr eine staatliche Subvention von zwei Millionen Lei für Zwecke des jüdischen Kultus in das Budget des Kultusministeriums eingestellt worden. Ministerpräsident T a t a r e s c it hat dem Verband der jüdischen Gemeinden eine offizielle Mitteilung hierüber zugehen lassen. Von jüdischer Seite wird gegen die zu geringe Bemessung der staatlichen Beihilfe, die bisher 6Hz Millionen Lei betrug, Einspruch erhoben. Noch vor der Bekanntgabe der neuen Subventionssumme hat der Zentralrat der Juden Rumäniens ein von dem Präsidenten Dr. Wilhelm F i l d e r - man und den Generalsekretären M. Zelter- Sarateanu und Adv. M. B e n v e n i st i unterzeichnetes Schreiben an den Ministerpräsidenten gerichtet, in dein darauf hingewiesen wird, daß die Subvention für den reformierten unitarischen und evangelischen sowie mohammedanischen Kultus nur um ganze 100 000 Lei herabgesetzt, die für den katholischen Kultus sogar erhöht worden sei, während die Subvention für den mosaischen Kultus vollständig gestrichen wurde. Jetzt heiße es, daß man eine oder zwei Millionen Lei bewilligen wolle. Wir fordern, heißt es in dem Schreiben, kein Almosen, sondern unser Recht. Wenn der Staat über Mittel im Ausmaß des vorjährigen Budgets nicht verfügt, dann müsse eine proportionale Herabsetzung, nicht jedoch eine ungleiche stattfinden. Di« Einheit der arabischen Welt In einem unterrichtenden Aufsatz „Die arabische Welt von heute" („Deutsches Volkstum", 18. Jahrgang, Nr. 3) geht Professor Richard Hartmann von der Festellung aus, daß das Ärabertum nicht eine völkische Einheit im eigentlichen Sinne, sondern eine durch Glauben und Sprache zusammengehaltene Stammesgemeinschast bilde. Der Muslim sichle sich nicht zu einem bestimmten Staat, nicht zu einem Lande zugehörig, sondern zu der einen islamischen Gemeinde, die ja von Rechts wegen auch eine politische Einheit sein müßte, wenn dieser Jdealzustand auch indieser schlechten Welt seit Jahrhunderten nicht mehr verwirklicht sei. Von einem nationalen Gefühl könne dabei nicht wohl gesprochen werden. Trotzdem dürfe man heute noch von einer Einheit der arabischen Welt sprechen, wenn diese Einheit auch sehr bunt zusammengesetzt sei. Zunächst könne von einer blutmäßigen Einheit der Bevölkerung nicht die Rede sein. Gewiß sei überall ein echt arabischer Einschlag vorhanden; rein sei das arabische Blut — und auch das nur in beschränktem Maße —- in gewissen Teilen Arabiens; sonst überwiege überall der in den einzelnen Teilen des Gebietes verschiedene, meist selbst schon sehr gemischte Grundstock der Bevölkerung aus der Zeit vor der islamischen Eroberung. Die Zahl der arabischen Eroberer könne unmöglich sehr hoch eingeschätzt werden. Daneben bedinge die tiefgehende geographische Verschiedenheit der einzelnen Ländereinheiten des ungeheuer ausgedehnten Gebietes auch die Entwicklung verschiedener Eigenart der Bewohner, und die mannigfaltigen politischen Geschicke der Länder förderten nur die schon gegebene Differenzierung. Aber bei all dem überwiege doch das einende Band, das die gemeinsame Religion und die gemeinsame überlieferte Zivilisation darstellen, jene erst heute und nur zum Teil erst gefährdete islamische Zivilisation, DIE MARKE U FOR STARKE __ Mieder — Corselettes — Büstenhalter die in den Gegenden mit christlicher Minderheit selbst über die Grenzen der Religionsgemeinschaft hinausgreife, und deren stärkstes Mittel eben die eine arabische Schriftsprache sei. Politischer und wirtschaftlicher Druck wie das eigene Empfinden von der Ueberlegenheit des Abendlandes — fährt Professor Hartmann fort — haben gleichzeitig mit der Erweckung der Erkenntnis, daß man von der abendländischen Zivilisation zu lernen hat, zu lernen, gerade um das Unvergängliche und Wertvolle des eigenen Erbes zu wahren, das Gefühl von der eigenen Art vertieft und damit vollends nationales Selbstbewußtsein zum Durchbruch gebracht. Wenn heute gerade in den — nach abendländischen Begriffen — fortgeschrittensten Ländern die Entwicklung mehr und mehr in der Richtung eines lokalen Sondernationalismus zu gehen scheint, so ist das Bewußtsein von einer höheren Einheit der arabischen Welt nirgends ausgestorben, und niemand kann voraussehen, ob es nicht durch irgendwelchen Anstoß, vielleicht aus dem heute interessantesten Winkel der arabischen Welt, aus Arabien selbst, wieder einmal überraschende Kraft annehmen kann. * DNB meldet aus Jerusalem: Anläßlich des Beginns der französisch-syrischen Verhandlungen in Paris veröffentlicht die arabische Presse eine Denkschrift des Emirs Abdullah von Transjordanien an den englischen Außenminister Eden. Der Emir verlangt in dieser Denkschrift, daß England die Forderungen der syrischen Nationalisten bei der französischen Regierung unterstützen solle, vor allem also eine endgültige Lösung der syrischen Frage nach dem Muster des Irak, der früher britisches Mandat war. Der Emir verweist dabei auf seine langjährigen Bemühungen um eine Befriedung des arabischen Ostens, nachdem sein Bruder, der König Feissal, durch die Franzosen aus Damaskus vertrieben worden war, und auf seine franzosenfreundliche Neutralität während des Ausstandes der syrischen Drusen im Jahre 1926. Die Denkschrift Abdullahs enthält weiter einen vorsichtigen Hinweis auf seine persönlichen Ansprüche auf das politische Erbe König Feissals, worunter auch die Anwartschaft auf den syrischen Thron fällt. Diese Anwartschaft stützt sich auf die Verbindung Feissals mit dem arabischen Aufstand im Hedschas gegen die Türkei in den Jahren 1916 bis 1918. In verhüllter Form wird' in der Denkschrift ferner mit einer wachsenden Gärung im arabischen Orient gedroht, falls Frankreich und England in ihrer Eigenschaft als Mandatsmächte weiterhin die Forderungen der arabischen Nationalbewegung, insbesondere in Syrien, mißachten sollten. Da in den englischen Mandatsgebieten durch den Vertrag mit dem Königreich Irak und die Zusagen auf eine parlamentarische Vertretung in Palästina eine Lösung der arabischen Frage bereits angebahnt, ist, ist man der Meinung, daß sich die Denkschrift des Emirs Abdullah im wesentlichen gegen Frankreich richtet. Man glaubt, daß sie versuche, die Früchte eines künftigen Ausgleichs in Syrien zugunsten Englands vorwegzunehmen. In diesem Zusammenhang hört man auch von Plänen, die auf eine Vereinigung Dransjordaniens und Syriens, vielleicht sogar Palästinas unter der Herrschaft des Emirs Abdullah abzielen sollen. * Aus den Gemeinden Im Februar 1935 beschloß die Breslauer Gemeindevertretung, die Stiftung von den verstorbenen Gebrüdern Oesterreicher dazu zu verwenden, Häuser mit je sechs Wohnungen unter einem Kostenaufwand von rund 100 000 NM zu errichten, um notleidenden jüdischen Handwerkern der Gemeinde Beschäftigung zu verschaffen und gleichzeitig den sozialen Zweck der Stiftung, die eigentlich für die Errichtung eines Waisenhauses bestimmt war, zu verwirklichen. Die Häuser der Stiftung sind nunmehr vollendet und die Wohnungen bezogen worden. Es sind u. a. ein Kriegsblrnder. zwei Kriegsbeschädigte, zwei Kriegerwitwen, ein Kriegshinterbliebener, fünf Schwerbeschädigte, im übrigen kinderreiche Familien sowie Körperbehinderte mit ihren Familien untergebracht worden. Die Gemeindevertretung der Synagogengemeinde Breslau beschloß in ihrer ersten Arbeitssitzung unter anderem die Uebernahme des Jüdischen Arbeitsnachweises durch die Gemeinde. — In der anschließenden geheimen Sitzung wurde Sanitätsrat Dr. Bach in Anerkennung seiner besonderen Verdienste um die Gemeinde zum Gemeindeältesten ernannt. Dr. Bach, der dem neuen Gemeindevorstand nicht mehr angehört, war seit 1925 Vorstandsmitglied und vor allem im Wohlfayrtswesen führend tätig. * In Dresden werden von etwa 4500 jüdischen Gemeindemitgliedern (1932 betrug deren Zahl rund 5300) 770 durch die Jüdische Winterhilfe betreut. Die Israelitische Kultusgemeinde Fürth (Bayern) betreut in ihrer Winterhilfe augenblicklich 148 Familien mit 331 Köpfen. Dies entspricht etwa 20 Prozent der Gemeindebevölkerung, die also aus annähernd 1650 geschätzt wird. 1925 umfaßte die Gemeinde noch 2500, 1933 noch etwa 2000 Seelen. * Zu Ostern wird an der Jüdischen Volksschule in Düsseldorf das neunte Schuljahr eingeführt werden. Im Düsseldorfer Gemeindeblatt wird die Notwendigkeit dieses neunten Schuljahres damit begründet, daß die heutige Situation vom jüdischen Kinde Kenntnisse verlange, die über das Wissen eines Volksschulkindes hinausgehen, und daß eine praktische Ausbildung erforderlich sei, die zu neuen Berufen vorbereite. Der theoretische Unterricht umfaßt die üblichen Schulfächer mit besonderer Berücksichtigung des Hebräischen und des Englischen; in einem zweiten fremdsprachlichen Kurs wird französisch gelehrt. Der Sinn des theoretischen Unterrichts ist: Bildung zu einem Weltbild, das dem jüdischen Kind inneren Halt ans der Grundlage eines guten jüdischen und allgemeinen Wissens geben soll. Der praktische Unterricht umfaßt erweiterten Werkunterricht für die Jungen, erweiterten Nadelarbeitsunterricht mit Einbeziehung von Werkunterricht für die Mädchen. Kochkurse und Gartenbau werden für Jungens und Mädchen eingerichtet. Ferner wird Wert gelegt auf gute zeichnerische Ausbildung, Pflege des Musikverständnisses und körperliche Ertüchtigung. Es werden schließlich Kurse über Gesundheitslehre, Säuglingspslege und Verbandstechnik abgehalten werden. In einer Kuratoriumssitzung der Jüdischen Lehranstalt Jawne in Köln wurde die Wiedereröffnung der Obersekunda zu Beginn des neuer: Schuljahres beschlossen. Die Oberstufe dieser einzigen höheren jüdischen Schule im Rheinland und Westfalen war Ostern 1933 fortgefallen. Infolge der fortschreitenden Abnahme der jüdischen Schüler an den Kölner höheren Schulen ist die Frage aufgetaucht, in welcher Weise die Religionslehrer der Shnagogengemeinde anderweitig beschäftigt werden können. Entsprechende Entscheidungen werden nach Ostern getrossen werden. ,* Der Begrübnisplatz der Deutschen Israelitischen Gemernde und der Portugiesisch-Jüdischen Gemeinde in Hamburg, der sogenannte Grindelfriedhof, wird, wie einer Bekanntmachung der Vorstände der beiden Gemeinden zu entnehmen ist, geräumt und das Grundstück an den Staat zum 30. September 1936 zurückgegeben. Die Gebeine der aus dem Friedhof Bestatteten sollen nach dem Gemeindebegräbnisplatz in Ohlsdorf übergesührt werden. Juristische Wochenschau Gesetzliche Vertretung eines deutschhlütigen Vaters bei jüdischem Kind Die Ehe eines deutschblütigen Vaters mit einer Jüdin war aus alleinigem Verschulden des Mannes geschieden worden. Das Kind — Mischling — gehört der jüdischen Religionsgemeinschaft an, gilt also als Jude. Die Sorge für die Person des Kindes steht demnach der Mutter zu, während der Vater nur das Recht zur gesetzlichen Vertretung des Kindes in den persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten behalten hat. Das Kammergericht hat einen Antrag der jüdischen Mutter, dem Vater mit Rücksicht auf die Rassenverschiedenheit zwischen Vater und Kind das Recht zur Vertretung des Kindes zu entziehen, in einem Beschluß vom 31. Januar 1936 („Deutsche Justiz" 1936 S. 522) abgelehnt. In der Begründung heißt es, daß die Minderjährige dem Vater abstammungs- und rassenmüßig ebenso nahe stehe wie der Mutter. Deshalb könne nicht angenommen werden, daß der Vater sich ohne weiteres in einem rassisch bedingten so erheblichen Interessengegensatz zu dem Kinde besinde, daß er schlechthin ungeeignet zur sachgemäßen Wahrnehmung der Interessen des Kindes sei. Vielmehr könne eine Entziehung des Vertretungsrechts erst dann in Frage kommen, wenn er außer der rassischen Verschiedenheit sein Vertretungsrecht mißbrauche oder sich eines ehrlosen oder unsittlichen Verhaltens schuldig mache. Amtsgerichtsrat M a ß f e l l e r macht in einer Anmerkung zu dieser Entscheidung darauf aufmerksam, daß diese vom Kammergericht ausgesprochenen Grundsätze aus den Fall nicht angewendet werden können, daß eine von der gesetzlichen Bestimmung des 8 1635 BGB abweichende Verteilung des Personen sorgerechts begehrt wird. Bei einer Regelung der Erziehungsbefugnis kommt es also auf die rassische Verschredenheit an. So hat das Amtsgericht Torgau einer Witwe, die mit einem Inden bis zum Juli 1935 in geschlechtlichen Beziehungen gestanden hatte, das Personensorgerecht über ihre Kinder entzogen. Das Landgericht Torgan hat diesen Beschluß bestätigt („Juristische Wochenschrift" 1936 S. 895) und in der Begründung ausgesührt, die Mutter habe sich durch den jahrelangen Verkehr mit dem Juden eines ehrlosen und unsittlichen Verhaltens schuldig gemacht. Sie habe diesen Verkehr auch noch fortgesetzt zu einer Zeit, als die durch den nationalsozialistischen Staat planmäßig betriebene Aufklärung über die Rassensrage bereits soweit ins Volk gedrungen war, daß jeder einzelne sich über die Verwerflichkeit des Geschlechtsverkehrs zwischen Ariern und Juden klar sein mußte. Damit habe sie die rassepolitischen Bestrebungen des nationalsozialistischen Staates sabotiert. Auch das Amtsgericht Lichterfelde hat in einem Beschluß vom 29. Januar 1936 („Deutsche Rechtspflege" 1936 Nr. 126) ausgesprochen, daß eine art- und rassenwidrig handelnde und sich gegen fundamentale Grundsätze des nationalsozialistischen Staates vergehende Mutter das ihr zustehende Verkehrsrecht mit ihrem Kinde nicht mehr verdiene und es verwirkt habe. Mischehen und Nürnberger Gesetze Aehnlich wie in dem in der C.-V.-Zeitung vom 19. März 1936 veröffentlichten Urteil des Reichsgerichts vom 30. Januar 1936 hat dasselbe wiederum in einem Urteil vom 13. Februar 1936 — veröffentlicht in der „Frankfurter Zeitung" vom 26. März 1936 — ausgesprochen, daß für bereits bestehende Mischehen irgendwelche Folgerungen aus dem Blutschutzgesetz vom 15. September 1935 nicht hergeleitet werden können. In der Begründung dieser Entscheidung heißt es: „Nach dem Blutschutzgesetz sind Eheschließungen zwischen Juden und Staatsangehörigen, deutschen Blutes nur für die Zukunft verboten. Daraus folgt, daß alle rechtlichen Beziehungen der Ehegatten zueinander bestehen bleiben. Für den ehelichen Verkehr in einer Mischehe sind mithin nur die bisherigen gesetzlich» Bestimmungen maßgebend. Solche Ehegatten sind daher wie alle Ehegatten überhaupt einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet. Da die nationalsozialistische Weltanschauung im Blutschutzgesetz und der dazu ergangenen Ausführungsverordnung ihren vollständigen und abschließenden 'Ausdruck gefunden hat, ist für eine ausdehnende Auslegung dieser Vorschriften unter Berufung aus das Volksempsinden kein Raunw. Gewährung von Kinderbeihilfen nur an Reichsbürger In einer Durchführungsverordnung zur Verordnung über die Gewährung von Kinderbeihilfen an kinderreiche Familien wird bestimmt, daß lausende Kinderbeihilfen nur Eltern erhalten können, die R e i ch s b ü r g e r im Sinne des Reichsbürgergesetzes vom 15. September 1935 sind. Verschweigen der Nichtariereigenschaft In den amtlichen Mitteilungen l)es Treuhänders der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Nordmark vom 15. März 1936 wird ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Breslau vom 5. August 1935 — 15 Sa 32/35 — veröffentlicht, in dem ausgeführt wird, daß ein Verschweigen der Nichtariereigenschaft die Anfechtung des Anstellungs- Vertrages wegen arglistiger Täuschung und die Kündigung aus wichtigem Grunde rechtfertigen kann. Verordnung über Musterung und Aushebung zum Wehrdienst In einer Verordnung vom 21. März 1936 über die Musterung und Aushebung wird bemerkt, daß in bezug auf die Dienstpflichtigen nichtarischer Abstammung weiterhin die Verordnung vom 25. Juli 1935 über die Zulassung von Nichtariern zum aktiven Wehrdienst gelte. Danach werden die Nichtarier ausnahmslos der Ersatzreserve II überwiesen. Im Kriege werden die Angehörigen der Ersatzreserve II nachgemustert. Jüdische Kommentare in der Ehrenrechtsprechung / In einer amtlichen Mitteilung der Reichsrechtsanwaltskammer vom 13. März 1936 („Juristische Wochenschrift" 1936 S. 846) wird gegenüber Gerüchten, daß sich die ständische Ehrengerichtsbarkeit der Rechtsanwälte noch auf jüdische Kommentare zur Rechtsanwaltsordnung stützen solle, festgestellt, daß die Ehrengerichte der Anwaltskammern ihre Entscheidungen aus eigenem Nechtsgewissen schöpfen und es grundsätzlich und bewußt ablehnen, sich zur Begründung ihrer Entscheidungen aus jüdische Kommentare zu beziehen.

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